Thema: FABEL

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In einem kühlen Frühlingsmonat wird auf einem Bauernhof ein rot getigertes Kätzchen geboren. Zusammen mit seiner Mutter und den Geschwistern lebt es im Stroh in der Scheune, wo es warm und geborgen ist. Eines Tages ist das Katzenjunge dem vielen Spielen mit seinen Geschwistern überdrüssig und so tapst es heimlich aus der Scheune, um die Welt darum herum zu entdecken. Das Katzenkind begegnet einem wunderschönen Schmetterling, dem es folgt, und ein paar Blätter die es versucht zu fangen. Als sich die Sonne schon dem Horizont zuneigt wird das Kätzchen müde und sehnt sich wieder nach der Nähe und der Milch seiner Mutter. Aber als die kleine Katze sich umsieht muss sie festellen, dass sie den Bauernhof mit den Schafen und dem roten Scheunentor aus den Augen verloren hat. Verängstigt irrt das Kätzchen also umher, um den Weg zurück zu seiner Mutter zu finden. Die Pfoten des kleinen Tieres führen es dabei tief in einen Wald.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

„Geschützt wird die Menschenwürde von Kindern (< 14) – Puppen mit diesem Erscheinungsbild" Steht das da wirklich so? Was ist mit dem Satz nach dem Gedankenstrich gemeint? Wird also die Würde der Puppen geschützt? Warum kann ich dann Reborn-Puppen ganz legal den Kopf absägen, oder rein theorethisch Folterpuppen basteln? Von Klaus Beier braucht man halt nichts erwarten. Das Buch trieft geradezu nach einer regelrechten Kontrollwut und das zeigt er leider auch mit der permanenten Forderung nach einer Massenüberwachung auf EU-Ebene. Danke und ich warte gespannt auf den 2. Teil
@Kitsune Kein Problem. Ich beschäftige mich fast täglich mit diesem Thema und frage so ziemlich alle ehrlich und direkt dazu. Das BVerfG bearbeitet die Beschwerden schon seit längerem, da sie Repräsentanten an alllerlei Wissenschaftler entsendet hat. Der Richterwechsel kann das ganze etwas verzögern, aber muss es nicht, denn der Berichterstatter ist noch da und gibt sich anscheinend viel Mühe. Denn es wurden so ziemlich alle befragt, die sich zu diesem Thema geäußert haben. Ein absolutes Verbot kann man einfach bei der aktuellen Studienlage nicht rechtfertigen. Dafür ist der Eingriff zu stark. Leider würde ich auch eine "kontrollierte Abgabe" als keinen Erfolg sehen, denn dann muss man sich irgendwo outen, steht irgendwo auf einer Liste zwecks Kontrolle (Polizist: oh Sie haben eine Lizenz, dann lassen wir die Puppe mal stehen). Das ist absurd.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004865.pdf "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik*" Die Einführung der Puppenstrafbarkeit feiert die Bundesregierung als einen Erfolg für ihre Menschenrechtspolitik. Solche Dokumente sammele ich um sie im Falle einer Verfassungswidrigkeit in Relation zu stellen. Menschenrechtspolitik durch den Verstoß der Menschenwürde. So ein Zusammenhang lässt sich dann herstellen.
Vielen Dank für das Update. Ich finde es allein deshalb schon positiv, weil man sich anscheinend bereits mit dem Thema befasst.
@Sirius @UwU Das Bundesverfassungsgericht hat wissenschaftliche Mitarbeiter zu Johannes Fuss und Jeanne Desbuleux entsandt, um sie aufgrund ihrer Studie zu den Puppen zu befragen (https://www.nature.com/articles/s41443-024-00979-3). Da die Studie eher eine positive Eigenschaft der Puppen feststellen konnte und keine nachweisbaren Gefahren ist das ja schon einmal positiv.