Thema: STEPHAN KÄMPF

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review
Titelbild zu Sirius’ Filmkritik zu „No Dogs Allowed“ (Spoiler!)

Down in a hole and I don't know if I can be saved
See my heart, I decorate it like a grave
Oh, you don't understand who they thought I was supposed to be
Look at me now, a man who won't let himself be

- Alice in Chains, „Down in a hole“


No Dogs Allowed ist eigentlich kein Film über Pädophilie, sondern ein Film über sexuelle Gewalt und dessen Folgen. Normalerweise würde diese Feststellung ausreichen, um den Film zu verdammen und in jene Schublade zu stecken, die schon überfüllt ist mit zahlreichen Werken, die von Pädophilie reden und Missbrauch meinen. Aber wenn den Film eines auszeichnet, dann, dass er mit Konventionen und Stereotypen bricht und gerade

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären... Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.
Absolut. Ich finde es schon wild, dass RTL und SAT.1 in einem Urteil des BVerfG als Quelle zitiert werden, aber mehr noch, dass diese Quellen mehr Gewicht bekommen haben als mehrere peer-reviewte wissenschaftliche Studien. Bei den Sachverständigen dasselbe: die eine Sachverständigenmeinung von Bussweiler, die das Verbot befürwortet hat wird höher gewertet als die restlichen fünf, die dem Verbot ablehnend gegenüber standen. Und das, obwohl mit ein wenig Recherche leicht zu sehen ist, dass die Aussagen aus Bussweilers Stellungnahmen (dass Puppen angeblich ständig bei Missbrauchstätern zu finden seien) gar nicht stimmen kann.
@Sirius Und das müssen viele verstehen. Das Urteil wird noch zu weit mehr Unrecht führen. Ich weiß zumindest das es auch Sachverständige im Bundestag gab, die gefordert haben das man Gewaltpornographie im Besitz verbieten müsse um "Erwachsene zu schützen". Jetzt haben sie eben auch einen Beschluss vom BVerfG der nicht-konsensuale Fantasien explizit als strafwürdig sieht.
@Sirius Es ist ehrlich gesagt gruselig das die zentralen "Quellen" vom BVerfG irgendwelche persönliche Meinungen im Privatfernsehen sind. Die Meinung von Beier zählt mehr als die ganzen Studien die sie dort auflisten und das Gegenteil suggerieren. Sie konnte keine einzige Studie nennen, die eine Gefahr auch nur nahelegte. Das Gericht ist für mich gestorben.
Nein, Offenloch weist selbst darauf hin, dass Sexualität nicht in den Kernbereich fällt, wenn mit der sexuellen Handlung in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Sein Argument ist, dass dies bei Puppen offensichtlich nicht der Fall ist. Selbst, wenn Puppen ein Missbrauchsrisiko steigern würden, wäre der Missbrauch immer noch eine eigene Handlung, die eine eigene Entscheidung voraussetzt und keine unmittelbare Folge der Puppennutzung. Die Puppennutzung selber hat also keinen hinreichenden Sozialbezug, der sie aus dem Kernbereich ausnehmen würde, und ist analog zu sehen mit dem verbieten "böser Gedanken".