Thema: SURVEILLANCE

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Titelbild zu Chat control in the context of paedophilia

Note: This post was originally published back in 2022 in German. I decided to translate the text with the help of DeepL in order to raise awareness of the issues before the upcoming vote in the EU council on thursday.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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@Kitsune Es müssen Puppen von Menschen sein. Phantasiefiguren fallen nicht unter § 184l StGB. Es reicht allerdings nicht aus das eine Puppe bspw. nur Elfenohren hat und somit ein Elf sein soll, da dies dann eher einen Cosplay-Charakter hat. Ich gehe mal davon aus das es schon eher Richtung Goblins usw. gehen muss. es kommt jedoch immer darauf an, dass die Gegenstände menschlich aussehen müssen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; so wohl auch Fischer Rn. 4) Mangels kindlichen Erscheinungsbilds ausgeklammert sind a priori Nachbildungen, die – ungeachtet des ohnehin fiktionalen Charakters – keinen Menschen erkennen lassen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; Fischer Rn. 4). Weil das Gesetz ein Kind zur Strafbarkeitsvoraussetzung erhebt, wird das Augenmerk bei solchen Puppen insb. darauf zu legen sein, dass sie eindeutig eine menschliche und nicht nur eine menschenähnliche Gestalt nachahmen. Ist eine Phantasiefigur etwa so gestaltet, dass sie zwar als „verkleidet“ wahrgenommen wird, jenseits einzelner Merkmale eines Fabelwesens aber der menschlichen Anatomie entspricht (so im Falle eines Kindes, das z.B. nur Elfenohren „trägt“), wird man die körperliche Nachbildung eines Kindes noch bejahen können. (Berghäuser, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar: Band 10 §§ 174-210)
Das weiß keiner, bis es dazu Urteile gibt. Im Zweifel ist die Antwort immer "Ja".
Toller Beitrag. Vielen Dank. Wenn man offen für das Thema ist, sich etwas in die Attachment Theory einliest und etwas Phantasie und Abstraktionsvermögen mitbringt, dann wird man feststellen, dass Menschen sehr wohl eine Beziehung zu Puppen aufbauen können.
Sehr interessant. Vielen Dank für die ganzen Informationen. Würde eine 5000 Jahre alte Loli-Dämonin mit Hörnern und grüner Haut als Puppe auch unter den §184l fallen? Immerhin wurde das Gesetz ja auch damit begründet, dass diese Puppen immer realistischer werden.
Ich sammle alle möglichen Veröffentlichungen/Stellungnahmen zu § 184l StGB und so langsam glaube ich das die CDU der Mastermind hinter dem "Puppenverbot" war. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen hat diese Stellungnahme von sich aus abgegeben und war also nicht als Sachverständige geladen, ist also eine politische Position: Dass die Besitzer und Nutzer von „Sexpuppen“ zum sexuellen Missbrauch von Kindern verleitet würden, indem „Hemmschwellen“ zur „Ausübung sexualisierter Gewalt gegen Kindern“ gesenkt würden, ist eine nirgends in der einschlägigen empirischen Forschung belegbare These. Rechtsstaatliches Strafrecht ist Rechtsgüterschutz und kein Mittel zum Kampf gegen unsittliches Verhalten. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Nordrhein-Westfalen, https://www.asjnrw.de/wp-content/uploads/sites/268/2020/12/20201221_Stellungnahme_Sexualstrafrecht.pdf Die Bundestagsfraktion muss aber, so wie es sich in einer Fraktion gehört, schön mithetzen und die CDU huldigen.