Thema: SCHULD

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„In jedem von uns steckt ein Hitler und ein Gandhi.“

Das war sinngemäß die Aussage eines Bekannten von mir. Ob er diese von anderswo hat, weiß ich nicht. Es soll aber auch gar nicht um diese konkrete Aussage gehen, sie symbolisiert nur ganz gut das, worum es hier gehen soll.

Heute hatte ich wieder eine Diskussion auf der Plattform gutefrage.net. Ich erwähnte, dass die Akzeptanz nicht straffälliger pädophiler Menschen auch positive Auswirkungen auf den Kinderschutz hätte. Meine Argumente waren hier vor allem, dass Stigmatisierung und Hass zu psychischen Problemen führen können. Psychische Probleme sind wiederum ein Risikofaktor für einen sexuellen Übergriff. Zudem äußern viele Menschen den Wunsch, Pädophile aus der Gesellschaft auszuschließen („Wer auf Kinder steht, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“). Menschen, die aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, fragen sich ggf., warum sie sich noch an die Gesetze einer Gesellschaft halten sollen, von der sie doch kein Teil mehr sind und in der sie eh nicht erwünscht sind.

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creative

Willst du einen Menschen zerstören
Dann sag ihm, dass er nicht sein darf
Verurteile ihn für jeden seiner Atemzüge
Für die freche Widerspenstigkeit seines Herzschlags
Lass ihn spüren, dass der Puls in seinen Adern
Dich quält wie die Schläge eines Folterhammers
Zeig ihm, dass sein Leben ein Affront gegen jede Moral ist
Eine Blasphemie gegen die Natur, eine eiternde Wunde der Evolution
Dann lass ihn um sein Recht zu existieren betteln
Gewähr' es ihm wenn, dann nur widerwillig
Und du kannst vielleicht einen Menschen zerstören

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können. Gerade beim Thema Pädophilie können das viele Leute aber offensichtlich nicht. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt. Dafür gibt es meiner Meinung nach keine realistischen Anhaltspunkte, weil sich niemand gegenüber der Kundschaft als pädophil outen würde. Ein Outing innerhalb eines Teams kann aber durchaus realistisch sein (wenn auch sehr selten), wenn sich ein pädophiler Arbeitnehmer entscheidet, dass er z. B. Kollegen über das Thema Pädophilie aufklären möchte. Aber das würde ja im Normalfall - wenn nicht irgendein Kollegenschwein das dann öffentlich macht - innerhalb des Belegschaft bleiben, und somit auf die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens keinen Einfluss haben. Vielleicht bin ich mittlerweile auch einfach zu zynisch gegenüber Gesellschaft und Politik geworden, aber ich glaube wirklich, dass der Ausschluss aus dem AGG entweder wirklich auf dem Vorurteil basiert, Pädophile würden mit Diskriminierung grds. nur das Verbot von SmK meinen, oder einfach die Tatsache, dass, wie du sagtest, Pädophile als "lowest lifeform" angesehen werden, gegen die guten Gewissens diskriminiert werden darf.
Ein pädophiler Mitarbeiter darf auch heute schon nicht allein wegen seiner Neigung gekündigt werden. Zumindest ist das heute so wenn er überhaupt nicht mit Kindern zu tun hat. Oft bietet der Arbeitgeber diesen Mitarbeitern dann aber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an, da es das Betriebsklima schadet.
@Kitsune Das Problem ist das hunderte Kinderschutzorganisationen bereits heute immer auf ihre "internen Studien" bzw. "Erfahrungen" verweisen. Das sind zwar alles keine empirischen Statistiken aber aufgrund der Menge und der Stigmatisierung setzen sie sich eben trotzdem durch. Aktuell höre ich eine Legalisierung fiktiver Inhalte von beiden Seiten (Kinderschutzorganisation und Experten) nur in der Schweiz, aber auch nur streng reguliert und in einer Therapie eingebettet.
Natürlich wäre mir ein anderer Verlauf der Dinge lieber gewesen, aber wer weiß, vielleicht ist es auch gut, dass dieses Thema jetzt von vielen Staaten gleichzeitig diskutiert wird. Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest einer mal auf die Experten hört oder sich mal zufällig die Studienlage ansieht. Wenn einer der beteiligten Staaten dann öffentlich darauf hinweisen würde, dass diese Puppen vielleicht sogar Missbrauch verhindern könnten, und die Medien das dann verbreiten würden, müssten sich auch alle anderen Gesetzgeber mit diesen Argument ernsthaft auseinandersetzen. Bisher wurde diese Möglichkeit ja nie wirklich in Betracht gezogen. Vor fünf Jahren hätte es noch keine Studien zu den Puppen gegeben, aber heute gibt es sie und wenn diese Fakten mal öffentlich auf dem Tisch liegen, dann wird es für die Gegner sehr schwer werden, da dagegen zu argumentieren. Ich kann natürlich nicht wissen, ob das so passiert. Ich möchte damit nur sagen, wir sollten die Hoffnung nicht verlieren, da sich die aktuellen Ereignisse auch noch als positiv herausstellen könnten.
Also ich traue grundsätzlich erstmal jedem zu, zwischen "Sein" und "Tun" unterscheiden zu können. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, aber ich glaube nicht, dass die Leute einfach nur zu dumm sind, das zu begreifen. Vielleicht ist meine Einschätzung auch zu positiv, aber wenn es nicht Dummheit ist, müssen Interessen dahinter stehen, sei es auch nur die "schöne Gewissheit", eine Menschengruppe, gesellschaftlich weitgehend unwidersprochen, als "lowest lifeform", verachten zu können (was ja für den ein oder anderen Hater, durchaus auch sinn- und identitätsstiftend sein kann) oder politisch-populistische Interessen - oder eben ökonomische Interessen. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Verankerung der pädophilen Sexualpräferenz im AGG, für den Arbeitgeber eine unzumutbare Bürde darstellen würde, da u. U. gravierende Nachteile, hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit, erwartbar wären, wenn er einen (dann vom AGG geschützten) Arbeitnehmer mit pädophiler Sexualpräferenz beschäftigt. Ein schwuler Arbeitnehmer, wird von unserer Gesellschaft tendenziell anerkannt oder zumindest toleriert, so dass dessen Diskriminierungsschutz, für die meisten Arbeitgeber keinerlei Bürde darstellt, sondern sogar in ihrem Interesse liegt und opportun ist, weil das Label "schwulenfeindlich" für die meisten Arbeitgeber bzw. deren Firmen, ohnehin nicht geschäftsfördernd wäre. In religiös-konservativen Gesellschaften, sähe das freilich ganz anders aus - da gäbe es Diskriminierungsschutz (wenn überhaupt) vermutlich allenfalls für ethnische Minderheiten.