Thema: SCHULD

„In jedem von uns steckt ein Hitler und ein Gandhi.“

Das war sinngemäß die Aussage eines Bekannten von mir. Ob er diese von anderswo hat, weiß ich nicht. Es soll aber auch gar nicht um diese konkrete Aussage gehen, sie symbolisiert nur ganz gut das, worum es hier gehen soll.

Heute hatte ich wieder eine Diskussion auf der Plattform gutefrage.net. Ich erwähnte, dass die Akzeptanz nicht straffälliger pädophiler Menschen auch positive Auswirkungen auf den Kinderschutz hätte. Meine Argumente waren hier vor allem, dass Stigmatisierung und Hass zu psychischen Problemen führen können. Psychische Probleme sind wiederum ein Risikofaktor für einen sexuellen Übergriff. Zudem äußern viele Menschen den Wunsch, Pädophile aus der Gesellschaft auszuschließen („Wer auf Kinder steht, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“). Menschen, die aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, fragen sich ggf., warum sie sich noch an die Gesetze einer Gesellschaft halten sollen, von der sie doch kein Teil mehr sind und in der sie eh nicht erwünscht sind.

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creative

Willst du einen Menschen zerstören
Dann sag ihm, dass er nicht sein darf
Verurteile ihn für jeden seiner Atemzüge
Für die freche Widerspenstigkeit seines Herzschlags
Lass ihn spüren, dass der Puls in seinen Adern
Dich quält wie die Schläge eines Folterhammers
Zeig ihm, dass sein Leben ein Affront gegen jede Moral ist
Eine Blasphemie gegen die Natur, eine eiternde Wunde der Evolution
Dann lass ihn um sein Recht zu existieren betteln
Gewähr' es ihm wenn, dann nur widerwillig
Und du kannst vielleicht einen Menschen zerstören

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.