Kinder im Herzen

Ein Blogportal zum Thema Pädophilie

Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach

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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht setzt mir schwer zu. Dass Vorurteile in unserem angeblich „liberalen“ Land ausreichen, um Diskriminierungen per Strafgesetzbuch gegen Menschen durchzusetzen, die niemandem ein Leid zufügen, macht mich einfach nur wütend, traurig und letztendlich hilflos. Ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht einfach selektiv vorgeht und keine ehrliche Urteilsfindung anstrebt. Selbst wenn es auch dann eine Bestätigung des Verbots geworden wäre, hätte es mich längst nicht so mitgenommen, hätte man auch Stimmen gegen das Verbot zumindest angehört und berücksichtigt. Herangezogen wurden aber nur Stimmen, die das Puppenverbot befürworten.

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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Nun ist passiert, was sich rein logisch nicht erklären lässt. Aber es ist passiert, weil diese Entscheidung eben nicht auf Logik, sondern auf Gefühlen beruht, die man geschickt logisch klingend begründet hat:
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot wurden zurückgewiesen.

Die Begründung basiert zunächst auf tatsächlich faktischen Betrachtungen. Die Faktenlage gibt nicht her, dass Puppen ungefährlich sind, sie gibt aber auch nicht her, dass sie gefährlich sind. Um nun zu begründen, warum man mit der Gefährlichkeit der Puppen dennoch richtig liegt, hat das Verfassungsgericht selektiv Stimmen zitiert, die das Puppenverbot für gerechtfertigt halten. Herr Prof. Dr. Dr. Beier vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ räumte in einer vom Gericht herangezogenen öffentlichen Stellungnahme zwar ein, dass es auf seine eigenen Patienten bezogen nach seiner Einschätzung nicht zutrifft, dass Puppen die Hemmschwelle zum sexuellen Kindesmissbrauch senken. Allerdings relativierte er diese Aussage gleich im Nachgang mit einer „Sorge“, dass Puppen die „Wahrnehmungsverzerrung“ von Menschen ungünstig beeinflussen. Einen greifbaren Grund, worauf diese „Sorge“ basiert, bleibt er schuldig. Genauso gut hätte er auch umgekehrt von einer Hoffnung sprechen können, dass Puppen helfen könnten, Missbrauchsfälle zu verhindern, worauf immerhin sogar erste Studien zum Thema hindeuten. Aber er entschied sich für seine „Sorge“, ohne nachvollziehbare Gründe anführen zu können. Folglich sprechen wir von einem Vorurteil.

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Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Können Pädophile mit Kindern arbeiten? Erfahrungen und Gedanken eines pädophilen Erziehers

"Du machst den Beruf doch nur, um dich an den Kindern aufzugeilen."

"Du wirst doch sowieso bei der erstbesten Gelegenheit ein Kind missbrauchen."

"Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Deswegen müsst ihr euch so weit von Kindern fernhalten wie nur möglich."

Diese und ähnliche Reaktionen ruft es hervor, wenn Menschen davon erfahren, dass ich oder andere Pädophile in Berufen mit Kindern arbeiten - sei es nun als Erzieher, Lehrer oder sonstiges pädagogisches Fachpersonal. So wie Pädophile allgemein auf diese eine Eigenschaft - die Pädophilie - reduziert und als Gefahr für Kinder gesehen werden, so wird auch in diesem speziellen Fall angenommen, dass Pädophile einzig und allein mit Kindern arbeiten, um sich an ihnen "aufzugeilen" und mindestens einmal Material für ihre Fantasien zu sammeln, wenn nicht sogar, um die Kinder direkt zu missbrauchen, wenn sich ihnen eine Gelegenheit bietet. In der Vorstellung dieser Leute dient alles, was Pädophile tun, letztlich nur der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Und wer etwas anderes behauptet, belügt entweder sich selbst oder alle anderen. Dass Pädophile aus anderen Gründen einen Beruf mit Kindern suchen - vielleicht sogar aus den gleichen Gründen, aus denen nicht-pädophile Personen mit Kindern arbeiten -, diese Vorstellung existiert überhaupt nicht. 

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Titelbild zu Die Wahrheit über das „Kentler-Experiment“

Das Wichtigste in Kürze

  • Der seinerzeit äußerst geachtete Sozialwissenschaftler Prof. Helmut Kentler brachte vermutlich Ende der 1960er Jahre mehrere heimatlose Minderjährige bei Männern unter, die mit Kentlers Segen sexualisierte Beziehungen mit den Pflegekindern eingingen. In den Medien wurde dies später als das „Kentler-Experiment“ bekannt, das meist beschrieben wird als ein Experiment, in dem Kinder bei Pädophilen untergebracht worden seien; diese Darstellung ist aber aus mehreren Gründen fragwürdig und problematisch.
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In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 3/3: Faktencheck

Hier ist nun endlich der dritte Teil meiner Kritik zu dem 2025 neu erschienenen Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent“ von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1, eine Zusammenfassung des Inhalts, findet sich hier und Teil 2, eine ausführliche inhaltliche Kritik, hier.

Wer Teil 2 dieser kleinen Reihe gelesen hat, den wird es nicht wundern, dass ich keine hohe Meinung von dem Werk habe. Viele Aussagen haben mich beim Lesen des Buches irritiert und geärgert, zum einen, weil ich sie als äußerst stigmatisierend gegenüber pädophilen Menschen empfunden habe. Zum anderen aber auch, weil einige Aussagen schlicht falsch sind, oder sich zumindest nicht belegen lassen und dennoch als bewiesener Fakt dargestellt werden. Einige dieser falschen oder zumindest ungenauen Aussagen möchte ich in diesem abschließenden Teil der Reihe in Form eines Faktenchecks aufarbeiten.

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Titelbild zu Hier gibt es nichts zu sehen! Schaut, dort, ein Pädo-Versteher!

Fast fing er sogar vielversprechend an, der taz Queer Talk vom 10.03. Moderator Jan Feddersen hatte die Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig zu Gast, um über den in Ungnade gefallenen Sozialwissenschaftler Helmut Kentler zu reden – jenem Professor, der heute vor allem dafür bekannt ist, dass er Ende der 60er Jahre männliche Jugendliche zu homosexuellen Sexualstraftätern in Pflege gab, weil er glaubte, sexuelle „Beziehungen“ mit schwulen Mentoren nach Vorbild altgriechischer Päderastie könnten die Jugendlichen von ihren Problemen heilen und in die Gesellschaft integrieren. Okay, ganz so wird es meist nicht formuliert, wenn heutzutage von Kentler die Rede ist – da heißt es meist, Kentler habe

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Vor kurzem wurde ich im Rahmen einer Diskussion im P-Punkte-Forum auf einen Blogpost aufmerksam gemacht, der sehr fragwürdige und vor allem problematische Ansichten zum Thema Pädophilie aufzeigt. Der Autor des Posts widerspricht der Auffassung, dass zwischen Pädophilie und Pädokriminalität unterschieden werden muss und behauptet weiter, dass Sexualität „Macht- und Macht-als-Gewalt-Verhältnisse“ verkörpere. Daraus folgert er, dass selbst die sexuelle Fantasie über ein Kind dazu führe, dass das Kind "entmachtet" werde. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Autor Pädophilie geradezu als ein Gedankenverbrechen sieht.

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Als ich vor ein paar Tagen mal wieder aus Langeweile auf Instagram herumgescrollt habe, wurde mir ein Post angezeigt, der in etwa folgenden Wortlaut hatte:

Wenn du Personen, die gerade erst 18 sind, attraktiv findest, bist du eine Gefahr.

In den Kommentaren überwiegende Zustimmung. Ein Kommentar verwies sogar auf Kein Täter Werden, obwohl der Post ja nichts mit Pädophilie zu tun hatte.
Und es war bei weitem nicht der erste Post mit einer derartigen Aussage, der mir angezeigt wurde. Gerade im Rahmen der Epstein Files scheinen sich solche Ansichten extrem verbreitet zu haben.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 2/3: Thematische Kritik

Dies ist Teil zwei einer dreiteiligen Kritik zu dem Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln“ von Prof. Klaus M. Beier und Maximilian von Heyden. Teil ein, ein detaillierter Überblick über den Inhalt des Buches, ist hier zu finden.

Der erste Teil sollte bereits einen Eindruck geweckt haben, wie in dem Fachbuch über Pädophile gesprochen wird. Bereits in den ersten drei Sätzen werden Pädophile primär als Verursacher von Missbrauch beschrieben, und der Großteil des Buches beschäftigt sich entsprechend vor allem damit, wie man die von Pädophilen ausgehende „Gefahr“ reduzieren kann. In diesen Teil werde ich dies genauer auseinandernehmen. Dazu werde ich viel aus dem Buch zitieren, denn die Worte der Autoren vermitteln aus meiner Sicht den besten Eindruck davon, mit welcher Selbstverständlichkeit in dem Fachbuch reihenweise entwürdigende Aussagen getroffen werden.

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Am 26.09.2025 beschloss der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Daraufhin haben Die Grünen am 07.10.2025 auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht.

Kritik an diesem Vorschlag kommt – wen überrascht es? - vor allem aus der rechten Ecke. Eine Petition der rechtskonservativen Plattform „Citizen Go“ behauptet, es sei ein „kaum verschleierter Versuch, Pädophilie zu legalisieren.“ Die AfD-nahe Bloggerin Anabel Schunke schrieb auf X, das Vorhaben sei „die rechtliche Abschaffung des biologischen Geschlechts und ein Einfallstor für den Verfassungsrang von Fetischen und Pädophilie.“

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Hallo,

ich bin Breaky, männlich, Anfang 30 und nicht-exklusiv pädophil. Letzteres habe ich mir allerdings erst im Laufe des Jahres 2025 vollständig eingestanden, mein Coming-in davor hat sich über mehrere Jahre gezogen. Im Mai dieses Jahres habe ich dann endlich das erste Mal zu mir selbst den Satz „Ich bin pädophil“ gesagt, und vor ein paar Monaten habe ich mich der Anti-Contact-Community angeschlossen. Ich bin seit ca. Mitte September regelmäßig bei den P-Punkten dabei, und möchte nun auch aktivistisch tätig werden.

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Als vergangene Woche das Bundeskriminalamt seinen Lagebericht zu Gewalt gegen Frauen vorstellte, fiel Innenminister Alexander Dobrindt mit einer bemerkenswerten Aussage auf. Ohne erkennbaren Anlass sprach er plötzlich über ausländische Täter und ließ verkünden:

Die Tatverdächtigen sind zu 37 % Nichtdeutsche. Das heißt, sie sind überrepräsentiert.

Guckt man rein auf die nackten Zahlen, ist das erst einmal nicht falsch. Ungefähr 15 % der in Deutschland lebenden Menschen haben keinen deutschen Pass

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Titelbild zu Kinderschutz zum Shein

Vor wenigen Wochen hat sich etwas Schreckliches ereignet. Einem aufmerksamen Beobachter in Frankreich ist aufgefallen, dass auf der Seite des asiatischen Billighändlers und Fast-Fashion-Konzerns Shein eine Puppe zum Verkauf angeboten wurde. Dass daraus in Windeseile ein handfester Skandal wurde, lag natürlich daran, dass es dabei nicht um irgendeine Puppe ging, sondern um eine Puppe für Pädophile. Genauer gesagt handelte es sich um eine Puppe, die einem etwa sechsjährigen Mädchen nachgebildet war und als Objekt zur Vornahme sexueller Handlungen beworben wurde. Also: um eine Kindersexpuppe.

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Mich beschäftigt doch schon sehr, was ich in den letzten Tagen als neue "Begründung" zum Puppenverbot gelesen habe. Daher möchte ich einen Beitrag dazu schreiben.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Wer niemandem einen Schaden zufügt, braucht folgerichtig für nichts bestraft zu werden. Darauf basieren die meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Leider nicht alle. Längst ist nicht mehr nur strafbar, was einen tatsächlichen Schaden verursacht. Mit §184l StGB, dem Verbot von „Kindersexpuppen“, wurde etwas unter hohe Strafen gestellt, nur in der vorgeblichen Annahme, es führe zu Taten, die jemandem einen Schaden zufügen. Wenn pädophile Menschen also ein erfülltes Liebesleben mit Nähe, Emotionalität und Sexualität führen möchten, dann behauptet man einfach die Senkung einer „Hemmschwelle“, die zu sexuellen Übergriffen auf reale Kinder führe. Und schon kann man in Deutschland Gesetze einführen, die Pädophile diskriminieren und bestrafen, ohne dass diese Pädophilen irgendjemanden schädigen.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1/3: Inhaltszusammenfassung

Es ist wohl keine Übertreibung zu sagen, dass Hilfsangebote für pädophile Menschen rar gesät sind. In der Ausbildung von Therapeuten und Fachkräften der sozialen Arbeit spielt das Thema Pädophilie nur selten eine Rolle. Das führt dazu, dass Pädophile, die sich von Therapieprojekten wie Kein Täter Werden nicht angesprochen fühlen und anderswo Hilfe suchen oft auf überforderte Fachkräfte stoßen, die sich unsicher fühlen und nicht das notwendige Wissen haben, um eine professionelle Hilfe anzubieten. Um diese Wissenslücke aufzufüllen, gucken manche Fachkräfte vielleicht in der Fachliteratur nach. Genau diese Zielgruppe möchte das Anfang September von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden veröffentlichte Fachbuch mit dem Titel „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln. Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis“ füllen. Da die dort stehenden Inhalte somit auch beeinflussen sollen, welche Einstellungen Fachkräfte gegenüber Hilfe suchenden Pädophilen haben, und wie sie diese behandeln sollen, habe ich mir das Werk ebenfalls besorgt und mich durch das Buch durch gearbeitet.

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Titelbild zu Bericht und Kommentar: Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre KTW“

2005 wurde in Berlin das Präventionsprojekt Dunkelfeld, besser bekannt unter dem Namen Kein Täter Werden (KTW), in Berlin gegründet. Letzten Montag feierte das Projekt nun sein 20-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung im Centrum der Anatomie der Charité, laut Veranstaltungsinfo in „einem der traditionsreichen Hörsäle der Berliner Anatomie“ (nicht erwähnt wurde, dass es sich vermutlich auch um einen der unbequemsten Hörsäle handelt – mein Beileid an alle Student:innen der Anatomie in Berlin). Eingeladen waren mehrere Personen, die auf die ein oder andere Weise in die Geschichte des Projekts involviert waren, und insgesamt etwa drei Stunden lang Reden und Vorträge hielten. Auch ich habe mich auf den Weg nach Berlin gemacht, um die Veranstaltung zusammen mit

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.