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Autor: Sirius

Redakteur
sirius@wir-sind-auch-menschen.de

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

Sirius' Blog

Liebe KiH-Leser,
meine Ankündigung von letzter Woche war zum Glück etwas voreilig; und so wird es diese und in den nächsten Wochen wie gewohnt jeden Sonntag meine Sonntagskiste hier auf KiH geben. Zudem gibt es die Sonntagskiste diese Woche auch gleich mit einem neuen Bild (vielen Dank an Ruby dafür!)

Diese Woche habe ich nicht allzu viele Fundstücke in meiner Kiste mitgebracht. Zunächst geht es um zwei vorgeschlagene Gesetzesänderungen, welche einmal Ermittlern die Nutzung illegaler Bilder ermöglichen, und Sexualstraftätern die Arbeit mit Kindern für immer verbieten sollen. Zudem habe ich noch einige Beispiele für die stigmatisierende Erwähnung von Pädophilen in den Medien mitgebracht.

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Titelbild zu Stellungnahme eines Edelpädos

Vor einigen Tagen bin ich zufällig auf den Eintrag über Edelpädos auf der BoyWiki1 gestolpert. Für diejenigen, die sich jetzt fragen: "Was zum Teufel ist ein Edelpädo?" (nein, es handelt sich nicht um einen teuren Wein), sei hier mal die in der BoyWiki gegebene Definition zitiert:

Als Edelpädo werden manchmal pädophile Menschen in abfälliger Weise bezeichnet, die sich zwar zu Kindern hingezogen fühlen, aber dabei selbst ausdrücklich oder in den Augen anderer die sexuelle Seite übermäßig verleugnen. Sie übernehmen dabei eine Argumentation von Kinderschützern, nach der Kinder keine eigenen auf Erwachsene gerichteten sexuellen Wünsche hätten und sie die Tragweite eines sexuellen Kontaktes nicht einschätzen könnten […]

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Nur die wenigsten Menschen haben bewusst persönliche Kontakte zu pädophilen Menschen. Das, was sie über Pädophilie wissen haben sie meistens aus den Medien gelernt, und wenn sie von Menschen mit Pädophilie hören, dann meistens nur von denjenigen, die straffällig geworden sind. Diese Straftäter sind diejenigen, die öffentlich bekannt werden, während diejenigen, die nicht straffällig werden häufig ihr Leben im Stillen leben und sich niemanden anvertrauen – und damit auch nie jemand von ihrer Existenz erfährt. Entsprechend gehen viele Menschen davon aus, dass Pädophilie und Kindesmissbrauch eng zusammenhängen, indem entweder jeder pädophile Mensch grundsätzlich Kinder missbraucht oder zumindest in ständiger Gefahr schwebt, zu einer der gruseligen Gestalten aus den Fernsehnachrichten zu werden. Die subjektive Wahrnehmung (

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Eine weitere Woche ist vergangen, und wieder einmal hat auch diese Woche eine ganze Reihe von Presseerzeugnissen zum Thema Pädophilie mit sich gebracht. Auch diese Woche setzt sich die Diskussion um das Thema Original Play fort, mit mal mehr und mal weniger guten Kommentaren und Beiträgen. Außerdem wurden zwei interessante Interviews mit der Psychologin Monika Egli-Alge veröffentlicht. Positives Highlight dieser Woche ist außerdem der Kommentar eines Psychologen, der pädophilen Menschen tatsächlich die Fähigkeit zum echten Lieben zuspricht.

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Willkommen beim Eintrag #6 meiner Wochenrückschau zum Thema Pädophilie! Der heutige Sonntag war etwas turbulent, deswegen veröffentliche ich meine Sonntagskiste ein wenig später als sonst. Dennoch bin ich auch diese Woche meiner Pflicht nachgekommen und habe einige Fundstücke in meiner Kiste gesammelt: unter anderem eine spannende Veranstaltung der Klinik Nette-Gut in Andernach, ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, und ein Artikel über die Therapieabdeckung in Österreich. 

1. Forensiktage in Andernach

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Es ist kaum zu glauben, aber Halloween liegt jetzt schon hinter uns, und bald können wir schon die Adventszeit einläuten (war nicht erst gestern noch Juli?) Ich hoffe, Ihr habt die gruseligste Nacht des Jahres gut überstanden und Euch von eventuellen Schrecken gut genug erholt, um mit mir zusammen ein wenig in meiner Kiste kramen zu können. Nach den prall gefüllten Kisten der letzten beiden Wochen habe ich diese Woche allerdings kaum etwas mitgebracht, diesmal gab es nur vergleichsweise wenig Neues zum Thema Pädophilie (was wohl eher positiv zu bewerten ist). Was ich gefunden habe sind noch einige Stimmen zum Thema "Original Play", eine etwas kuriose Verurteilung wegen Kinderpornographie, und eine RTL-Meldung, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.

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Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

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Stellen Sie sich vor, Sie lesen in den Medien von dem Mord an einem Vergewaltiger, der hunderte von Frauen missbraucht hat, und die Artikel wären mit folgenden Schlagzeilen versehen:

  • "Serien-Heterosexueller im Gefängnis erstochen"
  • "Berüchtigster Heterosexueller Englands im Knast erstochen"
  • "Großbritanniens schlimmster Serien-Heterosexueller erstochen"
  • "Verurteilter Heterosexueller in Gefängnis erstochen"

Absurd, nicht wahr? 

Auch wenn es sich bei den Verbrechen unseres erfundenen Vergewaltigers um Sexualdelikte handelt, die ein Mann an einer Frau gegen ihren Willen durchgeführt hat, so haben diese Taten nichts mit Heterosexualität an sich zu tun. Auch wenn manche Vergewaltiger heterosexuell sind und ihre Verbrechen begehen, um ihren Sexualtrieb damit zu befriedigen, so ist bei weitem nicht jeder Heterosexuelle ein Straftäter. Anders gesagt, Heterosexualität an sich ist kein Verbrechen, auch wenn ein heterosexuell ausgerichteter Sexualtrieb manchmal ein Faktor sein kann, der dazu führt, dass jemand ein Sexualverbrechen begeht. Den Vergewaltiger also als "Heterosexuellen" zu bezeichnen ist damit äußerst sinnfrei und darüber hinaus höchst stigmatisierend für alle heterosexuellen Menschen, die ein Leben führen ohne andere Menschen zu vergewaltigen.

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Es ist wieder Sonntag, und eine weitere Woche endet im nieselig-trüben Herbstwetter. Auch diese Woche über habe ich Fundstücke zum Thema Pädophilie in meiner Kiste gesammelt, die ich hier nun auspacken und kommentieren möchte. Diese Woche geht es unter anderem um einen hebephilen Charakter in der Lindenstraße, einer Kontroverse um den verurteilten Missbrauchstäter und Rocksänger Gary Glitter, und diversen weiteren Artikeln, die das Wort "Pädophil" benutzt haben.

1. Hebephilie in der Lindenstraße

Die Serie

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Hiermit möchte ich eine neue wöchentliche Rubrik beginnen. Jeden Sonntag möchte ich hier eine Liste von aktuellen Fundstücken zum Thema Pädophilie veröffentlichen, die ich die Woche über gefunden habe, und kurz meine Gedanken dazu äußern. Anfangen möchte ich diese Woche mit zwei Artikeln über zwei KTW-Standorte und einer Meldung über ein neues internationales Abkommen.

Facebook und WhatsApp müssen verschlüsselte Nachrichten mit UK-Polizei teilen

Diesen Oktober soll ein Abkommen zwischen den USA und Großbritannien unterzeichnet werden, welches amerikanische Betreiber von Social Media Plattformen dazu verpflichtet, auf Verlangen der britischen Polizei verschlüsselte Nachrichten auszuhändigen. Betroffen wären davon zum Beispiel der beliebte Messenger-Dienst

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creative
Titelbild zu Erinnerungen

“Habe ich dir eigentlich jemals von meiner großen Liebe erzählt?”, frage ich dich unvermittelt.

Du überlegst eine Weile, aufgeschreckt aus deinen eigenen Gedanken. Der See, an dem wir entlang spazieren und in dem sich das orangene Licht der untergehenden Abendsonne spiegelt lädt durchaus zum nachdenken ein. Oder dazu, in Erinnerungen zu schwelgen. “Nein, ich glaube das hast du noch nie.”

Wir gehen eine Weile schweigend weiter den Weg entlang, du abwartend, ich meine Gedanken sortierend.

“Ich war damals etwa 18”, beginne ich schließlich. “Sie war meine erste große Liebe, ich habe mich damals Hals über Kopf in sie verliebt so wie in keinen anderen Menschen seitdem. Ich träume heute noch oft von ihr, obwohl ich sie seit zehn Jahren nicht mehr gesehen habe. Im Grunde hat sie mir gezeigt, dass ich überhaupt in der Lage bin Liebe zu empfinden.”

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Es gibt immer wieder Versuche, pädophile Charaktere in fiktiven Geschichten einzubauen. Häufig sind sie dabei entweder Bösewichter oder Witzfiguren, es kommt eher selten vor, dass pädophile Charaktere in Geschichten als ganzheitliche Menschen gezeichnet werden. Meistens entspricht die Darstellung pädophiler Menschen dabei bestimmten Stereotypen, die ich einmal versucht habe herauszuarbeiten.

Mir sind dabei insbesondere vier stereotypische Pädophile aufgefallen, zu denen die meisten fiktive pädophile Charaktere zu gehören scheinen: der

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Zu dem Thema Pädophilie existieren bei vielen Menschen Vorstellungen und Annahmen, die sich oft nicht wirklich mit der Realität decken. Die meisten haben höchstens ein theoretisches Wissen zu dem Thema, nur die wenigsten haben je bewusst mit einem pädophilen Menschen gesprochen. Dadurch ergeben sich nur wenige Gelegenheiten, bei denen ein Austausch mit uns statt finden kann und Fragen beantwortet werden können, die Nicht-Pädophile Menschen zu dem Thema haben. Aus dem Grund haben Ruby und ich uns im Juli dazu entschieden, auf der deutschsprachigen

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Titelbild zu Meine Erfahrungen bei KTW

Du solltest unbedingt eine Therapie machen! Solche oder ähnliche Sätze hört man oft, wenn man zugibt pädophile Fantasien zu haben. In den Augen vieler Menschen ist die Pädophilie eine psychische Störung, und zwar eine die das Potential hat, Anderen (also: Kindern) enormen Schaden zuzufügen. Eine Therapie wird daher oft gefordert, damit die Gefahr, die ein pädophiler Mensch der Meinung vieler nach darstellt "entschärft" wird und der Betroffene lernen kann, "nicht übergriffig zu werden". Wenn man dann nach Therapieangeboten für pädophile Menschen sucht findet man recht schnell das bundesweit angebotene Programm

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt: Left Group (Links): Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen; PfE Group (Rechtsextrem) Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar. ECR Group (Rechts) betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten; Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29
Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.