Thema: SEXPUPPEN

Gastbeitrag

Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

Weiterlesen…

Es ist soweit. Der erste (mir bekannte) Fall einer Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Zeichnungen. Ein 68 jähriger Mann aus Ennepetal wurde zu 2400€ Geldstrafe wegen des Besitzes (angeblich) "sehr real" aussehender kinderpornografischer Comicdarstellungen verurteilt. Mit einer Geldstrafe ist er auch nur davonkommen, weil die Wohnungsdurchsuchung bereits 2020 stattfand. Nach der Strafrechtsreform des § 184b StGB wäre es wohl eher auf ein Jahr Haft hinauslaufen - wegen Zeichnungen!

Weiterlesen…

Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

Weiterlesen…
Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

Weiterlesen…

Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

Weiterlesen…

Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

Weiterlesen…

Liebe Leser,

es ist mal wieder Zeit, meine Kiste zu öffnen und auf die Berichterstattung der vergangenen Woche zurückzublicken. Insgesamt war auch diese Woche eher ruhig, abgesehen von den üblichen Artikeln, die Pädophilie und Kindesmissbrauch durcheinander würfeln. Dennoch habe ich ein paar Themen gesammelt und mitgebracht: unter anderem einen Kriminalroman mit einem pädophilen Ermittler, eine Hass-Kampagne in Polen, den Umgang mit Kindern in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und den Kommentar eines Anwalts zum Thema kindlich aussehende Sexpuppen.  

Weiterlesen…

Liebe Leser,

es ist eine Weile her, seit wir den letzten positiven Medienbeitrag zum Thema Pädophilie gesehen haben. Leider wird sich diese Woche daran ebenfalls nichts ändern. Auch diesmal habe ich in meiner Kiste nur Beiträge mitgebracht, die Pädophilie im Zusammenhang mit Straftaten behandeln; Beiträge, in denen von pädophilen Tätern die Rede ist, oder von Akten von Pädophilie (sprich: Straftaten an Kindern, manchmal auch an Jugendlichen), oder von pädophilen Erwachsenen, die sich an Kinder ran machen. Inhaltlich geht es diese Woche unter anderen um Kindesmissbrauch, Cybergrooming, pädophile Ermittler und um Abtreibung.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Mitmachen!

Du möchtest auch einen Text auf Kinder im Herzen veröffentlichen? Dann reiche doch einen Gastbeitrag ein!

Neuste Kommentare

Jap, habe noch vergessem zu erwähnen das er zweimal Revision einlegen musste. Denn zunächst wurde er vom Amtsgericht schuldig gesprochen, dann das Landgericht. Die dachten also wirklich das er wegen einem Satz, welchen er zuhause aufschreibt mindestens für ein Jahr in den Knast muss (alte Fassung).
Interessantes Urteil, das kannte ich noch gar nicht. Sehr erfreulich, dass das OLG da ein sehr klares Urteil gesprochen hat. Ich habe leider schon öfter selbst auf Seiten der Polizei oder von Anwälten die Falschaussage gelesen, dass auch kinderpornografische Zeichnungen und Mangas pauschal verboten seien. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass der Paragraf nach Jahren der Erweiterungen, Verschärfungen und Anpassungen inzwischen derart verworren ist, dass sogar Experten Schwierigkeiten haben, den richtig zu interpretieren. Die besorgniserregende Konsequenz ist, dass man selbst wenn man sich absolut legal verhält immer in Angst vor Strafverfolgung leben muss - und sei es nur, weil die Strafverfolgungsbehörden und Richter sich nicht bewusst darüber sind, dass nicht alle zu Befriedigung führenden Handlungen pädophiler Menschen automatisch strafbar sind. Das erschwert es ungemein, als Pädophiler ein Leben zu führen, was gleichzeitig erfüllend, würdevoll und rechtssicher ist.
Ja, es ist ein globales Phänomen. Das traurige ist das der Hass auch in der Exekutive und Judikative weit verbreitet ist. Ein Mann wurde im August 2024 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Besitz von 225 Textdokumenten war die entsprechende sexuelle Handlungen beschreiben. Er hat Revision eingelegt und wurde freigesprochen, da nur reale bzw. fotorealistische Aufnahmen im Besitz strafbar ist. (1 ORs 16 SRs 485/24) Das gruselige an der Geschichte ist die ganze Kette des Versagens. Die durchführende Polizei, welche beim Befund direkt hätte gehen müssen, oder die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren eingeleitet hat. Schlussendlich dann die Richter, welche wohl nicht willens waren eine Google-Suche über die Strafbarkeit zu tätigen bzw. den Beschluss des BGH oder die Drucksache des Bundestages von 2021 (23707). Noch gruseliger ist der Gedanke, wie oft so etwas passiert, aber die Betroffenen nicht in Revision gehen. Selbst der Freispruch bringt nicht viel, denn viele Menschen sind heutzutage im Besitz von firmeneigener Hardware. Spätestens durch die Beschlagnahmung dessen wird alles bekannt.
Was soll das denn? Geh dich mal lieber weiter von der Gesellschaft einschränken lassen während du sie dabei auch noch bejubelst das man eine Zukunft aufbaut in der Gesetze nicht einmal wissenschaftlich evaluiert werden müssen und sie nur basierend auf "das ist meine Meinung", "das ist eklig" Freiheitsstrafen einführen.
@Sirius Die Cybercrime Convention der UN wurde am 23.12.2024 offiziell beschlossen. Sie tritt dieses Jahr in Kraft nachdem in Vietnam die Unterschriften im Rahmen einer Zeremonie getätigt werden. Japan hat man insb. zu danken das in die Convention die Möglichkeit eingeflossen ist Zeichnungen usw. nicht zu kriminalisieren. Ich persönlich sehe eine illeberale Haltung nur in den westlichen Staaten in Taiwan wurden Zeichnungen kriminalisiert und vier Monate später legalisiert, weil die Bevölkerung dagegen war. Die "Default"-Einstellungen ist auch nur keine verbindliche Strafe, die jetzt überall gilt sondern die UN verpflichtet bloß alle Mitgliedsstaaten es unter Strafe zu stellen, das sind nur sehr wenige. Dort wo ggf. nicht explizit erwähnt wird was genau "Kinderpornographie" ist kann das ggf. bedeuten das ohne Änderung des Gesetzes ab sofort automatisch auch Zeichnungen inkludiert sind. Das liberalste Land in der EU insb. was Medien betrifft ist Finnland. Dort gelten zwar fiktive fotorealistische Darsellungen ebenfalls als CSAM, aber es ist der einzige Staat der selbst dafür eine Ausnahme in das Gesetz eingebaut hat, wenn es einen künstlerischen Wert hat.