Beiträge von Oktober 2019

Gastbeitrag

Die Sonne ging gerade auf und tauchte die Umgebung in ein rotgoldenes Licht. Sie erhob sich über den Horizont genau am gegenüberliegenden Ende der Schlucht, deren grün bewaldete Seitenwände oben immer steiler werden und – nachdem sie schon lange nur noch schroffe Felsen sind – mit ihren Spitzen an den Himmel zu stoßen scheinen.

Das ist ja wie ein Bild auf einem Groschenroman. Mit Blick auf die glühende Sonne stand Ralf hoch oben über dem Tal auf einem Fels- Plateau, welches sich so ideal für einen Aussichtspunkt auf dem Weg zum Gipfel anbot. Still lächelte er in sich hinein. Seine Mutter hatte früher diese Heftchen regelrecht „verschlungen“. Auch er war einmal ein begeisterter Leser dieser Geschichten, bis er kein Kind mehr war und sich Lebendigerem zugewandt hatte.

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Hiermit möchte ich eine neue wöchentliche Rubrik beginnen. Jeden Sonntag möchte ich hier eine Liste von aktuellen Fundstücken zum Thema Pädophilie veröffentlichen, die ich die Woche über gefunden habe, und kurz meine Gedanken dazu äußern. Anfangen möchte ich diese Woche mit zwei Artikeln über zwei KTW-Standorte und einer Meldung über ein neues internationales Abkommen.

Facebook und WhatsApp müssen verschlüsselte Nachrichten mit UK-Polizei teilen

Diesen Oktober soll ein Abkommen zwischen den USA und Großbritannien unterzeichnet werden, welches amerikanische Betreiber von Social Media Plattformen dazu verpflichtet, auf Verlangen der britischen Polizei verschlüsselte Nachrichten auszuhändigen. Betroffen wären davon zum Beispiel der beliebte Messenger-Dienst

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Gastbeitrag

Der Ball hüpft über das Netz, fliegt wie durch den Winde getragen von links nach rechts und wechselt immer wieder zwischen Platte und Schläger. Man hört alle paar Sekunden ein lautes, fröhliches Kindergelächter und die beiden Jungs, die sich glücklich den Ball zuspielen, lassen immer wieder ein breites Grinsen über ihr Gesicht huschen. 10 Sekunden verweile ich noch im Flur und schaue aus der Glastür raus, Richtung Tischtennisplatte. Wie jeden Morgen denke ich mir, wie schön es doch wäre, mitzuspielen und vor allem Lukas*, dem süßen, kleinen Jungen im grünen Shirt, einen kleinen Moment meiner Zeit zu schenken. Verträumt und mit einem kleinen Säufzer drehe ich mich wieder um und gehe meinen Aufgaben nach. Schließlich möchte ich ja keinen Verdacht schöpfen lassen - ich und Pädophil? Noch nie gehört! Kann man das essen?

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Gastbeitrag
Titelbild zu Vivien

Triggerwarnung: Gewalt an Kindern

Ich saß in meiner Zelle. Morgen Vormittag sollte es so weit sein. Ich hatte meinen Leuten noch einen Brief schreiben können. Verrückt – dafür, dass ich zu meinem Glauben hielt und niemanden umbringen wollte, sollte ich nun selbst sterben! Traurig, dass sich die Menschheit in einem neuen Weltkrieg wieder so weit herabließ.

Zudem hatten sie bei der Hausdurchsuchung rausgekriegt, dass ich…

Auf dem Flur wurde lautes Schimpfen hörbar und dazwischen eine flehende Kinderstimme. Dann stieß der Wachmann meine Tür auf.

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Es ist wieder Sonntag, und eine weitere Woche endet im nieselig-trüben Herbstwetter. Auch diese Woche über habe ich Fundstücke zum Thema Pädophilie in meiner Kiste gesammelt, die ich hier nun auspacken und kommentieren möchte. Diese Woche geht es unter anderem um einen hebephilen Charakter in der Lindenstraße, einer Kontroverse um den verurteilten Missbrauchstäter und Rocksänger Gary Glitter, und diversen weiteren Artikeln, die das Wort "Pädophil" benutzt haben.

1. Hebephilie in der Lindenstraße

Die Serie

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Stellen Sie sich vor, Sie lesen in den Medien von dem Mord an einem Vergewaltiger, der hunderte von Frauen missbraucht hat, und die Artikel wären mit folgenden Schlagzeilen versehen:

  • "Serien-Heterosexueller im Gefängnis erstochen"
  • "Berüchtigster Heterosexueller Englands im Knast erstochen"
  • "Großbritanniens schlimmster Serien-Heterosexueller erstochen"
  • "Verurteilter Heterosexueller in Gefängnis erstochen"

Absurd, nicht wahr? 

Auch wenn es sich bei den Verbrechen unseres erfundenen Vergewaltigers um Sexualdelikte handelt, die ein Mann an einer Frau gegen ihren Willen durchgeführt hat, so haben diese Taten nichts mit Heterosexualität an sich zu tun. Auch wenn manche Vergewaltiger heterosexuell sind und ihre Verbrechen begehen, um ihren Sexualtrieb damit zu befriedigen, so ist bei weitem nicht jeder Heterosexuelle ein Straftäter. Anders gesagt, Heterosexualität an sich ist kein Verbrechen, auch wenn ein heterosexuell ausgerichteter Sexualtrieb manchmal ein Faktor sein kann, der dazu führt, dass jemand ein Sexualverbrechen begeht. Den Vergewaltiger also als "Heterosexuellen" zu bezeichnen ist damit äußerst sinnfrei und darüber hinaus höchst stigmatisierend für alle heterosexuellen Menschen, die ein Leben führen ohne andere Menschen zu vergewaltigen.

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Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀