Beiträge von Oktober 2019

Gastbeitrag

Die Sonne ging gerade auf und tauchte die Umgebung in ein rotgoldenes Licht. Sie erhob sich über den Horizont genau am gegenüberliegenden Ende der Schlucht, deren grün bewaldete Seitenwände oben immer steiler werden und – nachdem sie schon lange nur noch schroffe Felsen sind – mit ihren Spitzen an den Himmel zu stoßen scheinen.

Das ist ja wie ein Bild auf einem Groschenroman. Mit Blick auf die glühende Sonne stand Ralf hoch oben über dem Tal auf einem Fels- Plateau, welches sich so ideal für einen Aussichtspunkt auf dem Weg zum Gipfel anbot. Still lächelte er in sich hinein. Seine Mutter hatte früher diese Heftchen regelrecht „verschlungen“. Auch er war einmal ein begeisterter Leser dieser Geschichten, bis er kein Kind mehr war und sich Lebendigerem zugewandt hatte.

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Hiermit möchte ich eine neue wöchentliche Rubrik beginnen. Jeden Sonntag möchte ich hier eine Liste von aktuellen Fundstücken zum Thema Pädophilie veröffentlichen, die ich die Woche über gefunden habe, und kurz meine Gedanken dazu äußern. Anfangen möchte ich diese Woche mit zwei Artikeln über zwei KTW-Standorte und einer Meldung über ein neues internationales Abkommen.

Facebook und WhatsApp müssen verschlüsselte Nachrichten mit UK-Polizei teilen

Diesen Oktober soll ein Abkommen zwischen den USA und Großbritannien unterzeichnet werden, welches amerikanische Betreiber von Social Media Plattformen dazu verpflichtet, auf Verlangen der britischen Polizei verschlüsselte Nachrichten auszuhändigen. Betroffen wären davon zum Beispiel der beliebte Messenger-Dienst

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Gastbeitrag

Der Ball hüpft über das Netz, fliegt wie durch den Winde getragen von links nach rechts und wechselt immer wieder zwischen Platte und Schläger. Man hört alle paar Sekunden ein lautes, fröhliches Kindergelächter und die beiden Jungs, die sich glücklich den Ball zuspielen, lassen immer wieder ein breites Grinsen über ihr Gesicht huschen. 10 Sekunden verweile ich noch im Flur und schaue aus der Glastür raus, Richtung Tischtennisplatte. Wie jeden Morgen denke ich mir, wie schön es doch wäre, mitzuspielen und vor allem Lukas*, dem süßen, kleinen Jungen im grünen Shirt, einen kleinen Moment meiner Zeit zu schenken. Verträumt und mit einem kleinen Säufzer drehe ich mich wieder um und gehe meinen Aufgaben nach. Schließlich möchte ich ja keinen Verdacht schöpfen lassen - ich und Pädophil? Noch nie gehört! Kann man das essen?

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Gastbeitrag
Titelbild zu Vivien

Triggerwarnung: Gewalt an Kindern

Ich saß in meiner Zelle. Morgen Vormittag sollte es so weit sein. Ich hatte meinen Leuten noch einen Brief schreiben können. Verrückt – dafür, dass ich zu meinem Glauben hielt und niemanden umbringen wollte, sollte ich nun selbst sterben! Traurig, dass sich die Menschheit in einem neuen Weltkrieg wieder so weit herabließ.

Zudem hatten sie bei der Hausdurchsuchung rausgekriegt, dass ich…

Auf dem Flur wurde lautes Schimpfen hörbar und dazwischen eine flehende Kinderstimme. Dann stieß der Wachmann meine Tür auf.

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Es ist wieder Sonntag, und eine weitere Woche endet im nieselig-trüben Herbstwetter. Auch diese Woche über habe ich Fundstücke zum Thema Pädophilie in meiner Kiste gesammelt, die ich hier nun auspacken und kommentieren möchte. Diese Woche geht es unter anderem um einen hebephilen Charakter in der Lindenstraße, einer Kontroverse um den verurteilten Missbrauchstäter und Rocksänger Gary Glitter, und diversen weiteren Artikeln, die das Wort "Pädophil" benutzt haben.

1. Hebephilie in der Lindenstraße

Die Serie

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Stellen Sie sich vor, Sie lesen in den Medien von dem Mord an einem Vergewaltiger, der hunderte von Frauen missbraucht hat, und die Artikel wären mit folgenden Schlagzeilen versehen:

  • "Serien-Heterosexueller im Gefängnis erstochen"
  • "Berüchtigster Heterosexueller Englands im Knast erstochen"
  • "Großbritanniens schlimmster Serien-Heterosexueller erstochen"
  • "Verurteilter Heterosexueller in Gefängnis erstochen"

Absurd, nicht wahr? 

Auch wenn es sich bei den Verbrechen unseres erfundenen Vergewaltigers um Sexualdelikte handelt, die ein Mann an einer Frau gegen ihren Willen durchgeführt hat, so haben diese Taten nichts mit Heterosexualität an sich zu tun. Auch wenn manche Vergewaltiger heterosexuell sind und ihre Verbrechen begehen, um ihren Sexualtrieb damit zu befriedigen, so ist bei weitem nicht jeder Heterosexuelle ein Straftäter. Anders gesagt, Heterosexualität an sich ist kein Verbrechen, auch wenn ein heterosexuell ausgerichteter Sexualtrieb manchmal ein Faktor sein kann, der dazu führt, dass jemand ein Sexualverbrechen begeht. Den Vergewaltiger also als "Heterosexuellen" zu bezeichnen ist damit äußerst sinnfrei und darüber hinaus höchst stigmatisierend für alle heterosexuellen Menschen, die ein Leben führen ohne andere Menschen zu vergewaltigen.

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Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.