Blogbeiträge Seite 12

Gastbeitrag
Titelbild zu Ein sonderbares und gar schreckliches Einhorn

Die Grübeleien einer nicht-übergriffigen pädophilen Frau

Das hier ist furchteinflößend. Schon alleine diesen Text anonym zu schreiben sorgt dafür, dass mein Herz schneller schlägt. Worüber ich jetzt reden möchte ist sehr schwer für mich, denn jeder dem etwas an mir liegt hat mir gesagt niemals darüber zu sprechen.

Ihr könnt mich Emma nennen. Ich bin eine Frau, ungefähr 30 Jahre alt, und ich bin pädophil. Ja, wirklich.

Lasst uns zunächst einmal ein paar Dinge aus dem Weg räumen. Ich habe keine Zwangsgedanken, das ist keine Phase, und ich sage das nicht um Aufmerksamkeit zu bekommen. Ich bin nicht körperlich abstoßend, oder sozial unfähig, und ich täusche nicht aus einer Laune heraus vor eine Frau zu sein. Eigentlich finde ich, dass ich nichts davon sagen müsste, aber all diese Sachen wurden mir in meinem Leben bereits vorgeworfen. Ich sollte außerdem darauf hinweisen, dass ich keine Kinder missbrauche, mir keine Kinderpornographie angucke, und nicht anfange zu sabbern oder mich anderweitig unangemessen verhalte sobald ein Kind den Raum betritt. Es liegt nicht in meiner Natur, mich wie ein Raubtier zu verhalten. Das Wort "Pädophiler" ist nicht gleichbedeutend mit "Missbrauchstäter". Also, bitte, schlagt euch diese Ansicht sofort aus dem Kopf. Diese beiden Konzepte sind nicht synonym, das Eine lässt nicht zwingend auf das Andere schließen, und wenn dies eine mathematische Gleichung wäre, dann würde die Summe von beidem gleichermaßen nicht '42' ergeben. Ein Pädophiler ist eine Person, entweder jugendlich oder erwachsen, dessen primäre oder ausschließliche sexuelle Neigung auf vorpubertäre Kinder (in der Regel unter dem Alter von zwölf) gerichtet ist. Auch wenn – psychologisch gesprochen – jemand mindestens 16 Jahre alt sein muss um als pädophil gelten zu können, so sind viele von uns, mich selber eingeschlossen, sich schon früher unserer Neigungen bewusst. Auf der anderen Seite ist ein Kindesmissbraucher jemand, der Kinder missbraucht. Es ist wirklich ganz einfach; aber ich schweife ab. Dies sind Informationen, die man überall finden kann, wenn man denn geneigt ist entsprechende Nachforschungen anzustellen. Ich möchte versuchen mein eigenes individuelles Bild zu malen, um euch einen kleinen Einblick in mein eigenes kleines lustiges Leben zu geben. Angefangen hiermit:

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Titelbild zu Kinder im Herzen ist eröffnet!

Hallo liebe Leser,

hiermit ist das Blogportal Kinder im Herzen offiziell eröffnet!

Wir hoffen mit KiH Menschen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten ungefiltert Gehör bekommen. Auf KiH möchten wir Perspektiven von unterschiedlichen Menschen zum Thema Pädophilie sammeln und damit dazu beitragen, ein umfassenderes Verständnis zu dem Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Mitmachen kann dabei jeder – alles, was wir einfordern ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Wir sind sehr gespannt darauf, wie sich das Projekt entwickeln wird und freuen uns schon auf jede Teilnahme daran. Weitere Fragen haben wir unten in der FAQ beantwortet. Wenn ihr noch etwas wissen möchtet, könnt ihr gerne die Kommentarfunktion benutzen oder eine

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.