Beiträge von Februar 2023

Vor einigen Tagen ist ein Beitrag im österreichischen Onlinemagazin Der Standard erschienen mit dem reißerischen Titel:

Pädophiler: "Selbst Mörder haben es leichter, wieder einen Weg in die Gesellschaft zu finden"

Um den Artikel selbst soll es mir heute allerdings nicht gehen.

Die Seite hat eine Kommentarfunktion an der man auch nach einer kostenlosen Anmeldung mit Pseudonym teilnehmen kann. Theoretisch. Der Standard hat dort einen Beitrag angepinnt, laut dem man Fragen an den interviewten Karl

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Mir wurde einmal eine sehr interessante Frage gestellt. Es ging dabei um die Selbstfindungsphase, in der man sich seiner Pädophilie bewusst wird. Während dieser suchen die meisten irgendwann den Austausch mit Gleichgesinnten und stoßen dabei leider sehr schnell auf Gruppierungen mit SmK (gemeint ist: Sex mit Kindern)-befürwortenden Haltungen. Wenn man nun also sieht, dass (scheinbar) der Großteil der eigenen „Peergroup“ diese Ansicht vertritt, warum übernimmt man diese dann nicht einfach ebenfalls um Anschluss zu finden? Immerhin betrachten sich viele pädophile Menschen ja sowieso schon als Außenseiter, da sie oftmals mit niemand anderem darüber reden können.

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Gutefrage.net war lange Zeit ein Ort, an dem ich mich sehr gern aufgehalten habe. Ich war dort, schon lange bevor ich mir meiner Pädophilie bewusst geworden bin, aktiv, habe viele nette Menschen kennengelernt und nicht zuletzt wäre ich ohne gutefrage wohl nie mit anderen Pädophilen in Kontakt gekommen, die mich während der Phase des Coming-Ins (also des Bewusstwerdens meiner pädophilen Neigung) unterstützt haben.

Als ich dann begonnen habe, über Pädophilie aufzuklären, war gutefrage einer der wenigen Orte, an denen das noch möglich war, da gutefrage – zumindest verglichen mit den meisten anderen Plattformen – sehr tolerant dem Thema gegenüber war. Damit meine ich, dass man sich dort als pädophiler Mensch zu erkennen geben konnte, man über die eigenen Empfindungen schreiben konnte und andere beispielsweise über den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch aufkären konnte – alles unter der Prämisse, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern niemals stattfinden dürfen. Beiträge, die Kindesmissbrauch verharmlost und (angeblich) einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet haben, wurden und werden dort seit eh und je gelöscht und Nutzer, die wiederholt durch solche Beiträge auffielen, gesperrt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Sehr gut auf dem Punkt gebracht! Ich teile deine Gedanken dazu. Gerade dieses Vertrauen (und die Sicherheit), die ein Patient in seinen Therapeuten oder Arzt hat, ist die Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit. Forderungen zur schrittweisen Aufhebung unseres Datenschutzes sind gefährlich und das zerstört integrale Werte unserer Demokratie.
Ja, wenn der Chef von KTW selber Pädophile als Gefahr bezeichnet und eine Massenüberwachung fordert, dann ist ja klar wie seine Position zur ePA und einem saftigen Polizeiregister ist.
Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr