Beiträge von Februar 2023

Vor einigen Tagen ist ein Beitrag im österreichischen Onlinemagazin Der Standard erschienen mit dem reißerischen Titel:

Pädophiler: "Selbst Mörder haben es leichter, wieder einen Weg in die Gesellschaft zu finden"

Um den Artikel selbst soll es mir heute allerdings nicht gehen.

Die Seite hat eine Kommentarfunktion an der man auch nach einer kostenlosen Anmeldung mit Pseudonym teilnehmen kann. Theoretisch. Der Standard hat dort einen Beitrag angepinnt, laut dem man Fragen an den interviewten Karl

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Mir wurde einmal eine sehr interessante Frage gestellt. Es ging dabei um die Selbstfindungsphase, in der man sich seiner Pädophilie bewusst wird. Während dieser suchen die meisten irgendwann den Austausch mit Gleichgesinnten und stoßen dabei leider sehr schnell auf Gruppierungen mit SmK (gemeint ist: Sex mit Kindern)-befürwortenden Haltungen. Wenn man nun also sieht, dass (scheinbar) der Großteil der eigenen „Peergroup“ diese Ansicht vertritt, warum übernimmt man diese dann nicht einfach ebenfalls um Anschluss zu finden? Immerhin betrachten sich viele pädophile Menschen ja sowieso schon als Außenseiter, da sie oftmals mit niemand anderem darüber reden können.

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Gutefrage.net war lange Zeit ein Ort, an dem ich mich sehr gern aufgehalten habe. Ich war dort, schon lange bevor ich mir meiner Pädophilie bewusst geworden bin, aktiv, habe viele nette Menschen kennengelernt und nicht zuletzt wäre ich ohne gutefrage wohl nie mit anderen Pädophilen in Kontakt gekommen, die mich während der Phase des Coming-Ins (also des Bewusstwerdens meiner pädophilen Neigung) unterstützt haben.

Als ich dann begonnen habe, über Pädophilie aufzuklären, war gutefrage einer der wenigen Orte, an denen das noch möglich war, da gutefrage – zumindest verglichen mit den meisten anderen Plattformen – sehr tolerant dem Thema gegenüber war. Damit meine ich, dass man sich dort als pädophiler Mensch zu erkennen geben konnte, man über die eigenen Empfindungen schreiben konnte und andere beispielsweise über den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch aufkären konnte – alles unter der Prämisse, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern niemals stattfinden dürfen. Beiträge, die Kindesmissbrauch verharmlost und (angeblich) einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern befürwortet haben, wurden und werden dort seit eh und je gelöscht und Nutzer, die wiederholt durch solche Beiträge auffielen, gesperrt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht. Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung. Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen. So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.
Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören. Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist. Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.
Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.