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Du hast Recht, dieses Zitat ist auch auf die Situationen vieler Menschen und natürlich auch auf unsere sehr gut zu übertragen.

Ach ja, Hermine ist echt klasse… Ich lese gerade die Harry Potter Reihe noch einmal von vorne durch, und irgendwie passiert fast alles Schlechte in den Büchern nur, weil die Jungs nicht auf Hermine hören xD

Dumbledore ist neben Hermine auch eine Goldgrupe an Zitaten, die man gut auf unsere Situation anwenden kann, finde ich. Genau wie Hermine erkennt er, wie ungerecht die Zaubererwelt "Andersartige" behandelt, bewertet Menschen nicht nach ihrer Herkunft sondern nach ihren Taten, und gibt auch den Ausgestoßenen und Verachteten eine Chance, die ihnen sonst niemand geben würde.

In Kammer des Schreckens sagt Dumbledore: "Es sind nicht unsere Fähigkeiten, die zeigen wer wir sind, sondern unsere Entscheidungen." Ich finde das passt perfekt auf unsere Situation: wir haben die Fähigkeit, Kinder zu lieben und attraktiv zu finden. Aber das, was wirklich zeigt, wer wir sind, ist nicht diese Fähigkeit, sondern was wir daraus machen. Nutzen wir diese Fähigkeit zum Wohl der Kinder, oder nur um unsere eigenen Wünsche ungeachtet der Bedürfnisse der Kinder zu erfüllen?

Schneeschnuppe

Ob ein Täter als pädophil gilt oder nicht, spielt vor Gericht tatsächlich eine wichtige Rolle.

Ein Ersatztäter gilt als Gelegenheitstäter, den man rehabilitieren kann, ein Pädophiler als Triebtäter, dessen Gefährlichkeit in seiner Natur liegt. Die besseren Aussichten auf eine Rehabilitation wirken sich bereits bei der Strafzumessung im Sinne einer potentiell niedrigeren Strafe aus, da es zu den Grundsätzen der Strafzumessung gehört, zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Strafe auf die zukünftige Lebensführung des Täters haben wird.

Für die Rehabilitation sind kürzere Strafen günstiger, da Freiheitsentziehung einen entsozialisierenden und deprivatisierenden Effekt hat. Lange Haftstrafen sind für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft also schädlich. Glaubt man ohnehin nicht wirklich an eine Rehabilitation, dann muss man hier wenig Rücksicht nehmen. Der Sühne-Charakter der Strafe tritt in den Vordergrund. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll abschreckend wirken und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen.

Auch die Auswirkungen auf eine mögliche Bewährung (Aussetzung der Strafvollstreckung) sind massiv. Aus dem Wikipedia-Artikel Sozialprognose:

"Eine Sozialprognose oder Legalprognose ist eine kriminologische, psychiatrische und psychologische Risikobeurteilung einer straffälligen Person bezüglich ihrer Fähigkeit und Motivation, zu einem späteren Zeitpunkt Regeln und Gesetze einzuhalten. Sie ist nach § 56 (1) StGB Grundlage der Einschätzung ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden muss oder kann und bei der Resozialisierbarkeit von Straftätern."

Aus dem Wikipedia-Artikel Strafaussetzung zur Bewährung:

"Der Sinn der Bewährung ist an die Straftheorien geknüpft. Die Bewährung lässt vermuten, dass sich der Täter schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (§ 56 StGB). Insbesondere bei Straftätern, die keine oder kaum Sozialisierungsdefizite aufweisen, besteht eher die Möglichkeit, eine Aussetzung einer Strafe zur Bewährung vorzunehmen. Nach einer teilweisen Strafverbüßung besteht außerdem die Möglichkeit, einen Strafrest zur Bewährung auszusetzen. (…)"

Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft das erkennende Gericht. Das erkennende Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Liegt die Freiheitsstrafe unter sechs Monaten und erscheint die Prognose günstig, so ist die Strafe zwingend zur Bewährung auszusetzen (§ 56 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 StGB). Im Bereich von sechs Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ist die Aussetzung zusätzlich zum Vorliegen der Prognose davon abhängig, dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollstreckung nicht gebietet (§ 56 Abs. 3 StGB). Hier wird demnach auf den Gedanken der Generalprävention abgestellt. Bei Freiheitsstrafen über zwölf Monaten bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose günstig ist, die Verteidigung der Rechtsordnung dem nicht entgegensteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen (§ 56 Abs. 2 StGB)."

Das Rückfallrisiko ist bei Ersatztätern geringer. Sie haben daher im Gegensatz zu „Triebtätern“ bzw. „Neigungstätern“ eine weit bessere Aussicht auf eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung.

Auch in Hinblick auf die Verhängung, Dauer (mindestens zwei und höchstens fünf Jahre) und Schärfe einer Führungsaufsicht haben Ersatztäter deutlich bessere Karten als pädophile Täter.

Die Führungsaufsicht ist eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“, die nicht als Strafe gilt, sondern auf die Zukunft gerichtet eine erneute Straffälligkeit verhindern helfen sollen. Die Maßnahmen sind teils einschneidend, unterliegen einer Kontrolle und werden von den von ihnen Betroffenen typischerweise durchaus als Strafe empfunden.

Führungsaufsicht kann bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verhängt werden, die mindestens sechs Monate betragen. Sie tritt in diesem Deliktbereich automatisch bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ein und kann in diesem Fall ausnahmsweise entfallen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen wird (was bei Ersatztätern deutlich häufiger angenommen wird als bei Neigungstätern).

Ja, das finde ich auch ist eins der tragischen Sachen an der Kentler-Geschichte: dass der Grundgedanke, Straßenkinder an Pädophile zu vermitteln – auch wenn man das heute nicht mehr vorschlagen könnte wenn man nicht gelyncht werden will – an sich gar keine so schlechte Idee ist, wenn man es vernünftig machen würde. Und das heißt, so ein Projekt nicht von jemanden durchführen zu lassen, der sich für die positive pädagogische Wirkung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ausgesprochen hat, und die Minderjährigen dann an vorbestrafte Sexualstraftäter vermittelt, ohne, dass dies dann weiter kontrolliert wird.

Sehr sehr bedenklich finde ich beim "Kentler-Thema", dass man als Schluss aus der Sache zieht, dass Kinder nicht an Pädophile vermittelt werden dürfen. Ich glaube nicht einmal, dass bei den vielen Erwähnungen von "Pädophilie" immer eine Verwechslung mit dem Wort "Missbrauchstäter" passiert. Vielmehr scheint das Problem für die Gesellschaft tatsächlich die Pädophilie der Täter zu sein (Wie ich schon in meinem Artikel "Das unsichtbare Problem" sagte: Man hasst uns mehr als Missbrauchstäter).

Gäbe es zwei Kinder, die je einem Täter mit Normalsexualität und einem straffreien Pädophilen vermittelt würden, wäre der Aufschrei über die Vermittlung an den Pädophilen grenzenlos. Der Nicht-Pädophile würde keine Beachtung finden und würden seine Missbrauchstaten schließlich aufgedeckt, wäre die Reaktion etwas zwischen "Dann muss er ja doch pädophil sein" und "Hätte man ja nicht ahnen können". Das Gericht würde (wie weiter unten in deiner Sonntagskiste bewiesen) seine Taten als minder schwer werten, da er nicht pädophil ist. Der Pädophile würde, ohne Taten begangen zu haben, wegen seines "verwerflichen Wunsches" ein Kind zu haben, wahrscheinlich wegen irgendetwas an den Haaren herbeigezogenem in Haft genommen werden. Leider ist dieses Szenario gar nicht so unwahrscheinlich. Denn all das passiert jetzt schon regelmäßig.

Das Problem für die Gesellschaft sind also die Pädophilen. Nach der Kentler-Sache ist nicht damit zu rechnen, dass es irgendwann noch einmal möglich sein könnte, Kinder öffentlich an pädophile Menschen zu vermitteln, dabei ist die Idee dahinter eigentlich eine sehr gute. Kinder, die niemanden mehr haben gibt es genug. Es gibt wenige Menschen, die überhaupt echtes Interesse an ihnen zeigen (wer behauptet, dass es anders sei, den bitte ich einmal in deutsche Schulen zu gehen und mit den Kindern dort zu sprechen). Gleichzeitig igeln sich unzählige schwer vereinsamte Pädos mit einem Riesenloch im Herzen zu Hause ein. Und nur Kinder können dieses Loch füllen. Beide Seiten würden unbeschreiblich profitieren. Kinder müssen an straffreie Pädos vermittelt werden dürfen. Die sexuelle Orientierung sagt nichts darüber aus, was für ein Mensch jemand ist. Die gängigen Methoden zur Überprüfung der Eignung potentieller Adoptiveltern können auch auf Pädophile angewandt werden, weil Pädophile nicht allein durch ihre Neigung zu schlechten Menschen werden. Wobei angemerkt werden muss, dass diese gängigen Methoden im Allgemeinen besser werden müssen, weil auch immer noch Kinder an Adoptiveltern geraten, die sie körperlich misshandeln (was interessanterweise lange nicht so viele Menschen zu interessieren scheint, wie das "Problem der Pädophilie").

Wir sind momentan Lichtjahre von einer Vermittlung von Kindern an Pädophile entfernt und traurigerweise wage ich zu bezweifeln, dass es überhaupt irgendwann einmal möglich sein wird. Und das obwohl die Benachteiligung pädophiler Menschen eine haltlose Diskriminierung einer Minderheit ist, da sie nicht wissenschaftlich begründet werden kann. Da im Gegenteil hinreichend bekannt ist, dass die Sexualität nichts mit den Werten eines Menschen zu tun hat. Irgendwie ist es ja interessant, zuzuschauen, wie die Welt dieses Verbrechen in Zukunft wahrscheinlich immer verzweifelter rechtfertigen wird, da es keine glaubwürdige Begründung dafür gibt, sie sich dem Vorschlag aber niemals öffnen wird. ;)

Eine der traurigen Konsequenzen von Münster, Lügde und Bergisch-Gladbach ist für mich, dass ich immer eine innere Anspannung verspüre, wenn ich den Auftritt von Kinderschützern sehe und regelrecht Angst davor habe, dass sie etwas Stigmatisierendes sagen, dass sich gegen uns richtet.

Das finde ich eigentlich ziemlich tragisch, weil wir ja im Grunde das Gleiche Ziel haben. Wir wollen auch Kinder davor bewahren, dass ihnen Schaden geschieht, und mithelfen, dass sie behütet und sicher aufwachsen können. Und das meine ich nicht so in die Richtung, in der es andere Pädophilen-Vereinigungen formulieren, die dann dran hängen, dass "einvernehmlicher" Sex mit Kindern keinen Schaden verursachen würde und sogar förderlich für die Entwicklung sein kann, und der wahre Missbrauch von Kindern darin liegt dies zu verbieten.

Wir wollen ja auch, dass Kinder vor jeglicher sexueller Kontaktaufnahme durch Erwachsene geschützt werden. Dennoch werden wir regelmäßig von Kinderschützern mit Missbrauchstätern oder Einvernehmlern unter einen Hut gesteckt und angegriffen. Dabei wäre dem Kinderschutz meiner Meinung nach mehr geholfen, wenn differenzierter an das Thema herangegangen werden würde und wir dort, wo es möglich ist miteinander, und nicht gegeneinander arbeiten.

Schneeschnuppe

Eine Anmerkung zu diesem Zitat von Prof. Dr. Klaus Beier:

„Der eine kann die Frustration, seine sexuellen Fantasien nicht ausleben zu können, länger aushalten als der andere. Manche haben sehr intensive Impulse und zudem noch wenig Einfühlungsvermögen in das Kind, bei anderen ist es genau anders herum. Und die Verantwortungsübernahme kann sehr unterschiedlich sein. Die einen leben ihre Wünsche aus, auch wenn es auf Kosten anderer geht. Andere wollen sich verantwortlich verhalten und dem Kind nicht schaden. Letzteren wollen wir helfen.“

Ein gibt jeweils ein „manche“ und „andere“. Hat intensive Impulse oder hat sie nicht. Hat wenig Einfühlungsvermögen oder hat es sehr wohl. Übernimmt Verantwortung oder nicht.

Beim ersten Satz gibt es dagegen kein "frustriert oder nicht frustriert". Angeblich ist jeder frustriert.

Sehr viel schlimmer ist aber, dass es aus Sicht von Prof. Dr. Beier anscheinend nur ein länger oder weniger lang aushalten gibt. Die sich aufdrängende Schlußfolgerung:

Es wird jeder am Ende schwach und es kommt bei jedem am Ende zu fremd-schädigendem Verhalten. Ein Pädophiler ist aus der Sicht von Prof. Dr. Beier also zwangsläufig ein künftiger Missbrauchstäter. Lediglich der Zeithorizont ist abhängig von der individuellen Konstitution variabel.

Ebenfalls sehr kritisch sehe ich den Satz: „Unser therapeutisches Ziel ist die vollständige Verhaltenskontrolle.“

Vollständige Verhaltenskontrolle ist unmöglich. Sie ist wohl eigentlich auch nicht gemeint und wäre jedenfalls auch kein sinnvolles Ziel. Es geht um die Kontrolle von potentiell fremd-schädigendem Verhalten.

Das Ziel einer vollständigen Verhaltenskontrolle (ohne Zusatz "von fremdschädigendem Verhalten") impliziert, dass eine Therapie ein hoffnungsloses Unterfangen wäre, weil die vollständige Verhaltenskontrolle eines Menschen nun mal nicht möglich ist.

Die Aussage impliziert auch man müsse Pädophile vollständig kontrollieren. Und da bietet sich dann doch eigentlich Präventivhaft oder der Einsatz von Fußfesseln an.

Ähnliches könnte man sich bei dem Kommentar zum Einsatz von Medikamenten denken:

"Sie müssen sich das vorstellen wie bei einem Motor: Läuft er hochtourig, müssen sie sehr viel Kraft ins Gegensteuern investieren. Fährt man ihn hingegen runter, steuert man wesentlich leichter entgegen. Genau diesen Effekt bewirken die Medikamente: Sie drosseln den Erregungs-Motor."

Man muss die Leute also vermeintlich nur (chemisch / medikamentös) kastrieren und das Problem ist gelöst.

Ich schenke dir auf jeden Fall viel Kraft. Ja , mit dem Finger zeigen ist einfach aber verstehen ist was ganz anderes. Dankeschön für deine Worte ilytul.

Viele liebe Grüße

Dieter Gieseking

Ich habe soeben mein 2. News zu diesem Weblog eingestellt. Viele Spaß beim Lesen...

[Link entfernt]

In den nächsten News werde ich lediglich das Thema heraus suchen, welches für meine Webseiten relevant sind.

Offene Kommunikation und Aufklärung was Kinderliebe bedeutet, wäre von Vorteil. Ihr tut mir leid, weil ihr immer als das" Böse" hingestellt . Der Fall Münster war ein Schock. Das waren meineserachtens kriminelle Sadisten aber keine Boylover. Ich beschäftige mich mit dem Thema um Pädophilie zu verstehen und meinen Horizont zu erweitern. Beleidigen ist doch Unsinn. Ich möchte euch verstehen lernen und zu unterscheiden.

Ich informiere mich auch hauptsächlich über Google-Alerts, das Problem eine Auswahl treffen zu müssen kenne ich dabei auch. Meistens gibt es entweder soviel zu berichten, dass man nicht alles erwähnen kann, oder so wenig, dass ich Schwierigkeiten habe genug zum kommentieren zu finden (vor allem während Corona war das ein Problem).

Dieter Gieseking

Hallo Sirius ! Nur kurz zu Deinem Aufruf zur Teilnahme. Ich denke, dass Du regelmäßig meine Webseiten besuchst, so wie auch ich hier regelmäßig vorbei schaue und recherchiere. Denn auch mir kann mal etwas entgegen, obwohl ich hier täglich über Google-Alert vieles auf den Tisch bekomme. Der Fall in Unna war leider nicht dabei gewesen. Allerdings muss auch ich eine kleine Auswahl von den vielen Nachrichten treffen, denn alles geht schon aus zeitlichen Gründen nicht....

Dieter Gieseking

Die Betreiber von solchen Foren etc... werden mit Sicherheit schon Strategien entwickelt haben. Der Gesetzgeber kann aber der Öffentlichkeit sagen: Wir haben etwas getan und haben den Kampf verschärft. Damit sollen die Menschen beruhigt werden. Ob die Maßnahmen greifen und sinnvoll sind, interessiert erste einmal niemanden mehr. Hauptsache es wurden Gesetzeslücken geschlossen. Die nächste Gesetzeslücke wartet allerdings schon. Auf die Idee, dass scharf - schärfer und am Schärfsten völlig kontraproduktiv ist, kommt natürlich niemand. Das grundsätzliche Problem wird damit jedenfalls nicht gelöst...

Dieter Gieseking

Mit Sicherheit gibt es auch dort Pädophile, wie überall. Die Ermittlungsbehörden dürfen neuerdings bei großen Datenmengen die Auswertung der Inhalte an private Unternehmen auslagern. Privatpersonen haben dort also problemlosen Zugang zu KP/JP. Ein sogenannter Schnellkurs soll die Mitarbeiter "qualifizieren". Bisher nur hoheitliche Aufgaben des Staates dürfen also von der Privatwirtschaft durchgeführt werden. Im "Namen des Kinderschutzes" ist heute halt alles möglich....

Ich denke da missberstehst du die Absicht mit der künstlichen KiPo: es ist meinem Verständnis dabei nicht das Ziel, als künstlich erkennbare Bilder zu erzeugen und zu verwenden, sondern solche, die für das menschliche Auge nicht von Fotos zu unterscheiden wären. Man muss wohl kaum mehr „dumm“ sein um viele der moderneren CGI nicht auf den ersten Blick von echten Fotos unterscheiden zu können.

Nunja, "Pädo-Kriminelle" ist immerhin schonmal um mehrere Größenordnungen besser als "Pädophile"… aber ich gebe dir recht, dass da immer noch eine ziemliche Stigmatisierung drin steckt. Die meisten Sexualverbrechen gegen Kinder werden nicht von Pädophilen begangen, weshalb es keinen Sinn ergibt da trotzdem von Pädo-Kriminellen zu reden. Man sollte eigentlich meinen, dass ein Polizeipräsident, der in dem Bereich ermittelt, über den Anteil der Tätertypen besser informiert ist.

Ich halte das ja ohnehin für eine ziemliche Farce, dass Ermittler virtuelle Kinderpornographie benutzen dürfen.

Ich hoffe, ich bringe Betreiber von KiPo-Plattformen jetzt nicht auf dumme Gedanken… aber im Prinzip müsste man bei der Registrierung doch nur ein Kinderpornographisches Bild mit senden, und verlangen, dass dieses Bild zusammen mit dem neuen Material bei der Registrierung zurück geschickt wird. Ermittler dürfen zwar fiktives Material erstellen und verbreiten, aber doch immer noch keine reale Kinderpornographie verbreiten.

Auch mit den neuen Befugnissen sollte es also recht einfach sein, Ermittler aus solchen Tauschbörsen auszuschließen. Gerade deswegen empfinde ich das Gesetz eigentlich nur als reine Schikane. So als würde der Staat uns unter die Nase reiben wollen: "Guckt mal, wir dürfen das und ihr nicht, weil wir im Gegensatz zu euch keine widerlichen Perverslinge sind!"

Dieter Gieseking

Künstlich hergestellt Kinderpornos zum Zweck von Ermittlungen: Schon der ehemalige Richter am BGH Thomas Fischer hat in seiner Kolumne bei Spiegel-Online die Frage gestellt, warum fiktive KP eigentlich nur für die Ermittler legalisiert wird. Wenn es doch keine realen Opfer gibt und damit kein Rechtsgut verletzt wird, dann könnte man solche KP auch für alle Menschen als legal erklären. In den sonst so strengen USA ist dies nämlich der Fall. Bei der Legalisierung für Ermittlungsbehörden geht es also nicht um einen besseren Kinderschutz vor sexueller Gewalt, sondern primär um eine effektivere Strafverfolgung. Dabei wird die Produktion & Verbreitung von neuen fiktiven KP billigend in Kauf genommen. Man geht auch davon aus, dass Dumme diese KP-Fakes nicht erkennen. Warum man in D nicht den USA folgt, ist auch klar: Die Moral hat gegenüber rechtsstaatlichen Prinzipien gewonnen. Es ist eine Gesinnung des Gesetzgebers, die die Bundesregierung in der Koalition von CDU/CSU & SPD mehrheitlich durchgesetzt hat. Ein Betroffener müsste Beschwerde beim BVerfG einlegen. Ich halte die Erfolgsaussichten für durchaus realistisch, denn auch in den USA hatte eine solche Beschwerde Erfolg gehabt. Im Übrigen gibt es auch noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR).

Dieter Gieseking

Wer den zumindest populistischen Begriff "Pädo-Kriminelle" verwendet, stellte ALLE unter Generalverdacht. Niemand verwendet die Begriffe Hetero-Kriminelle oder Homo-Kriminelle. Auf den 1. Blick könnte dieser Begriff eine unwesentliche Kleinigkeit sein. Aus meiner Sicht stellt dieser Begriff jedoch eine pauschale Kriminalisierung dar und man muss ständig dagegen vorgehen. Es ist bei einem pädophilen Forum etc.. heutzutage ein Kinderspiel, einen Anfangsverdacht zu konstruieren. Die Ermittlungsbehörden gehen immer von kriminalistischen Erfahrungswerten aus und mit einer solchen Begründung können HD-Beschlüsse bei Gerichten erwirkt werden. Zu diesen Erfahrungswerten gehört auch, dass spätestens bei der HD strafrechtlich relevante Beweise gefunden werden. Hat der Verdächtige Beschwerde gegen die HD eingelegt, dann hat diese nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn nichts belastbares gefunden wurde. Hinzu kommt, dass wenn das BVerfG eine HD im nachhinein als rechtswidrig anerkannt hat, die zuvor sichergestellten Beweismittel dennoch auswerten darf und diese angeklagt werden dürfen. Im Prinzip ist dies ein Freibrief für die Ermittlungsbehörden durch die Hintertür. Rechtswidrige HDs werden dadurch quasi im Nachhinein legalisiert. Das Beweisverwertungsverbot greift nicht. Der Verdächtige hat nur eine Chance: Er muss sofort nach der HD Beschwerde beim Landgericht einlegen. Gegen die ablehnende Entscheidung des LG muss er sofort Beschwerde beim BVerfG per Eilantrag einlegen. Erklärt das BVerfG die HD zum Zeitpunkt der Durchführung als rechtswidrig, dann kann der Verdächtige nur hoffen, dass die Ermittlungsbehörden noch nicht mit der Auswertung begonnen haben. Hat die Behörde bereits mit der rechtswidrigen Auswertung begonnen und es gibt Zufallsfunde, dann ist die Entscheidung des BVerfG wirkungslos. Im Übrigen hat der Verdächtige natürlich auch dann einen Schaden genommen und finanzielle Kosten gehabt, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. So oder so: Schon seit vielen Jahren funktioniert der "Rechtsstaat" bei diesen Themenkomplexen nicht mehr....

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ja, denn der ICD-11 ist seit dem 01.01.2022 in Kraft. In Deutschland wird er noch nicht im Alltag angwendet, da das ganze Gesundheitssystem umstrukturiert werden muss. Logischerweise heißt das nicht, das man das nicht einfach ignorieren kann, denn es ist in Kraft. Deutschland muss es nur umsetzen und hat dafür 5 Jahre Zeit - es wird also kommen. Das man jetzt an alten wissenschaftlichen Erkenntnissen verweist nur weil die Bürokratie/Politik so langsam ist wäre absurd. In 2 BvR 686/19, Zeile 18 wird bspw. auf den ICD-11 verwiesen (dort war es nicht einmal in Kraft getreten). Ich hoffe daher das der ICD-11 in den Verfassungsbeschwerden benannt wurden, denn diese ganzen Gesetze verfolgen somit gesunde Menschen ohne Erkrankung, aber auch solche mit einer pädophilen Störung. Es ist daher doppelt Scheiße.
Wie sieht es eig. mit dem ICD-11 aus? Muss sich das BVerfG daran orientieren? Denn sonst wird es doch wieder nur den ICD-10 nutzen und von Präferenzstörung reden und ggf. die Entscheidung negativ beeinflussen. In all den Entscheidungen, wo Pädophilie erwähnt wird geht es immer um Störung und die Gefahr einer pädophilen Neigung. Eindach selbat mal "pädophil" auf der Seite des BVerfG suchen. Im Jahr 2020 ist in einem Urteil von "schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB" die Rede (- 2 BvR 2473/17 - - 2 BvR 2696/18 -)
Unsere Verfassung ist einfach nicht so sehr auf den Schutz eines Individuums gerichtet. In den USA wurde letzte Woche geurteilt dass das Verbot von KI generierter KiPo verfassungswidrig ist, da keine realen Kinder betroffen und es somit eine opferlose Straftat ist. Abstrakte Gefährdungen rechtfertigen nicht die Verweigerung von essentiellen Grundrechten: https://www.techpolicy.press/court-rules-that-constitution-protects-private-possession-of-aigenerated-csam/ Damit dürften auch die ganzen Puppengesetze in enigen der Bundesstaaten nichtig sein.
Regenbogenfisch zu Paravielfalt: Ein Post Mortem
@Phil Daher hat es mittlerweile für mich einen äußert faden Beigeschmack, wenn queere Verbände und -Organisiationen von Toleranz, Akzeptanz, Menschenrechten und Menschenwürde reden. Geht mir genauso. Ich kann das schlichtweg nicht mehr ernst nehmen, weil ich genau weiß, dass das nicht für uns gilt. @Anonym Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern. Ich würde hier spezifizieren, dass es um sexuellen Kontakt geht. Normalen Kontakt zu Kindern sehen Anti-Cs nicht zwangsläufig als problematisch und viele hätten ihn auch gerne.