Beiträge von Juni 2023

Titelbild zu Wie im Bundestag gegen Pädophile gehetzt wird

Letzten Freitag diskutierte der Deutsche Bundestag über einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“ (PDF). Der Antrag sieht unter anderem erweiterte und gesetzlich verankerte Befugnisse für die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung und Meldepflichten für Mitarbeiter:innen von Kirchen und Institutionen bei Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs vor. Von Mitgliedern der anderen Fraktionen wurde der Antrag stark kritisiert, insbesondere wurde der AfD die versuchte Politisierung von Kinderschutz vorgeworfen.

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Es gibt nur wenig Menschen, die etwas Nettes über Pädophile zu sagen haben, und die gesellschaftlichen Vorurteile gegen Pädophile als Missstand betrachten. Als Pädophiler ist es fast schon eine positive Erfahrung, nicht direkt beleidigt, beschimpft und angegriffen zu werden, wenn sich andere Menschen des Themas annehmen. Umso spannender wirkt zunächst der Aufsatz zur Situation Pädophiler in Deutschland, den der Heilpraktiker Wolfgang Wedler 2022 auf seiner Webseite veröffentlichte, und der auf den ersten, flüchtigen Blick tatsächlich ein wertvoller Beitrag gegen die Stigmatisierung pädophiler Menschen zu sein scheint.

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig