Beiträge von Juni 2023

Titelbild zu Wie im Bundestag gegen Pädophile gehetzt wird

Letzten Freitag diskutierte der Deutsche Bundestag über einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“ (PDF). Der Antrag sieht unter anderem erweiterte und gesetzlich verankerte Befugnisse für die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung und Meldepflichten für Mitarbeiter:innen von Kirchen und Institutionen bei Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs vor. Von Mitgliedern der anderen Fraktionen wurde der Antrag stark kritisiert, insbesondere wurde der AfD die versuchte Politisierung von Kinderschutz vorgeworfen.

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Es gibt nur wenig Menschen, die etwas Nettes über Pädophile zu sagen haben, und die gesellschaftlichen Vorurteile gegen Pädophile als Missstand betrachten. Als Pädophiler ist es fast schon eine positive Erfahrung, nicht direkt beleidigt, beschimpft und angegriffen zu werden, wenn sich andere Menschen des Themas annehmen. Umso spannender wirkt zunächst der Aufsatz zur Situation Pädophiler in Deutschland, den der Heilpraktiker Wolfgang Wedler 2022 auf seiner Webseite veröffentlichte, und der auf den ersten, flüchtigen Blick tatsächlich ein wertvoller Beitrag gegen die Stigmatisierung pädophiler Menschen zu sein scheint.

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Als ich das jemandem gezeigt habe war die Reaktion "Hat man also eine Heilung gefunden?". Bei dem Titel kein Wunder.
"Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten." Klingt ja fast schon lustig. Kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich würde mich nie in einem gesellschaftlichen Umfeld "frei outen", das mich als Gefahr für Kinder betrachtet. Dann könnte ich mir genausogut auch gleich `ne Zielscheibe auf die Stirn tätowieren und "Gefahr für Kinder" in den Pass stempeln lassen. Ebensowenig würde ich mich einem Therapeuten gegenüber offenbaren, der Verständnis und Wohlwollen aus rein taktischen Erwägungen heraus heuchelt. Weiß nicht, auf welchem Planeten dieser Beier lebt..
Also das KTW so das Stigma fördert und damit auch die Pro-Contakter wie die Krumme13, finde ich unglaublich. Hier wird wieder das narrativ bedient, du Pädophil und du wirst so wieso ein Täter, außerdem du kommst zu uns. Der Abschnitt mit dem Puppen ist totaler Blödsinn, was denkt er sich dabei eigentlich. Es ist auch sehr problematisch, dass er der Meinung ist das nur Pädophile behandelt werden können, was ich dann doch bezweifle. Denn dank moderner Technologie kann für jeden auch eine Abkehr realen Missbrauch geben. Was mir aber wirklich gegen den Strich geht, hier geht es nur um Missbrauch und Sex wenn man so will. Aber es gehört doch so viel mehr dazu. Wir haben auch eine emotionale Ansprechbarkeit zu Kinder und es geht nicht immer nur um Sex. Naja die beiden Herren scheinen da vom Leben ja nicht viel zu verstehen. Vermutlich dürften wir noch nicht mal mehr im Öffentlichen Nahverkehr mit fahren, weil wir ja eine Gefahr sind. Also ganz ehrlich für mich ist er kein Wissenschaftler mehr, den dafür sollte man alle in einen solchen Buch berücksichtigen. Es geht eben nicht zu schreiben, Sexualität ist für ein Glückliches Leben wichtig und im nächsten Absatz dann, aber Puppen sind verboten und das ist richtig so. Hier muss endlich begriffen werden, Kinderschutz wird es nur mit uns geben und es ist endlich mal Zeit das diese sogenannten Wissenschaftler mal mit uns reden und nicht nur über uns. Danke an Sirus für den sehr guten Beitrag.
Man orientiert sich hier wohl an dieser BVerfG-Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1992/10/rs19921020_1bvr069889.html § 131 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "in einer die Menschenwürde verletzenden Weise" nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar. Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen. Die Autoren haben das daher nicht aus der Luft gegriffen. Der Unterschied wird wohl sein das die Puppe an sich erst einmal ganz neutral ist, da es kein Medium ist sondern ein Objekt woran Handlungen ausgeführt werden können. Bei §184l geht es aber insb. um den Besitz und der Tatsache das die Sexualität zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und man sich diese nicht aussucht. Gewalt widerum ist kein Grundbedürfnis daher ist §131 nur begrenzt vergleichbar.
Man verwendet hier die "Menschenwürde", da sie absolut geschützt ist. Damit erhoffen sich die Befürwörter das diese Norm nie gekippt werden kann. Dieser Grund wurde übrigens im Gesetzgebungsverfahren nicht genannt, da ging es um "Hemmschwellen" usw. was das BVerfG auch im Jahresbericht 2024 erwähnt: Der Gesetzgeber hatte die Einführung des Straftatbestands insbesondere mit der Gefahr begründet, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder senkten und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitrügen. Die Beschwerdeführer berufen sich auf gegenteilige Studien und sehen das Verbot als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Intimsphäre an