Kleinigkeit am Rande, aber ist das Argument "Comics sind Anleitungen für XY" nicht das Selbe wie "Ego-Shooter führen zu Amokläufern"? Oder wird da differenziert, weil es sich bei den Erotikcomics um "Triebe" handelt?
Sehr gute Zusammenfassung der aktuellen Situation, die auch in etwa meiner Wahrnehmung entspricht. Seit der Änderung der Richtlinien war ich auf GF kaum noch aktiv, was zum Teil einfach daran liegt, dass es keine interessanten Fragen zum Thema mehr gibt.
Am Ende führt das leider dazu, dass es nur eine akzeptable Narrative im Bereich Pädophilie gibt, nach der Pädophile alle mindestens gefährliche potenzielle Triebtäter sind, die in Therapie gehören um zu lernen, nicht zum Täter zu werden. Ob diese Darstellung tatsächlich der Lebensrealität des durchschnittlichen pädophilen Menschen entspricht, ist am Ende egal, denn alles, was davon abweicht, wird schnell als „verharmlosend“ deklariert und notfalls unter diesem Vorwand einfach ausgelöscht.
Eine Strafbarkeit gem. § 176e StGB würde ich hier als fernliegend ansehen. Ein Comic ist in der Regel keine Anleitung, außerdem ist er nicht dazu bestimmt, Kindesmissbrauch zu fördern. Kann natürlich im Einzelfall je nach Ausgestaltung des Comics anders sein. Aber der von ein Moment festgestellte Unterschied im Strafmaß zeigt ja schon, dass der Gesetzgeber hier etwas anderes im Blick hatte als beim § 184b (nämlich das sog. "Pedophiles Handbook") Eine Strafbarkeit nach § 184b StGB würde ich persönlich ebenfalls verneinen, weil Comics schon der Form nach kein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und keine Verwechslungsgefahr besteht. Das hilft allerdings niemandem was, weil es auch möglich ist, diesen Paragraphen so auszulegen, dass entsprechende Comics unter strafe stehen. Und dann ist es am Ende auch relativ egal, ob der BGH nach 4 Jahren das Urteil aufhebt, die Kacke ist dann am Dampfen. Ich kann daher nur jedem raten, auf sich aufzupassen, und sich nicht darauf zu verlassen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften das Gesetz so auslegen wie wir oder wie sie es bis jetzt getan haben. Spätestens das Urteil aus Ennepetal hat gezeigt, dass der Konsum von Hentai/Shotacon aktuell nicht rechtssicher möglich ist.
@Einen Moment Ich habe § 176e StGB nicht vergessen, ich bezweifle, dass er hier zur Anwendung kommen kann. Nach Abs. 1 ist die Verbreitung oder Veröffentlichung nur strafbar, wenn der Inhalt "dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen". In Abs. 2 ist es ähnlich, hier geht es um einen Inhalt, der verbreitet wird, "um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen." Hier spielt also die Motivation des Täters eine Rolle ("dazu bestimmt ist", "um"), und eine entsprechende Motivation muss die Staatsanwaltschaft erstmal nachweisen. Sofern keine diesbezüglichen Äußerungen des Täters vorliegen, und sich diese Motivation nicht zweifelsfrei aus den entsprechenden Inhalten ergibt, fällt hier die Strafbarkeit weg.
Bezüglich deines letzten Absatzes stimme ich dir zu. Meines Erachtens gibt es in der Gesetzgebung in diesem Bereich (§§ 176-176e, 182, 184b, 184c, 184l StGB) mehrere Regelungen, die "komisch" und teilweise verfassungsrechtlich bedenklich sind. Beispielsweise würden sich Eltern wegen dem Besitz von tatsächlicher Kinderpornographie strafbar machen, wenn sie ein Foto ihres Kindes besitzen, auf welchem z.B. zu sehen ist, wie ihr damals 13-jähriges Kind im Bikini modelt. Und dank der Strafverschärfung 2021 hat die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, dass Verfahren wegen Geringfügigkeit o.ä. einzustellen.
@Einen Moment, dieser Paragraph lässt sich erst in Zusammenhang bringen mit fiktiver Kinderpornografie, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis existiert, der bestätigen würde, dass fiktive Kinderpornografie als Einstiegsdroge dient. Doch bisherige Ergebnisse weisen sogar auf das Gegenteil hin, dass es als eine Art Ventil wirkt. Somit dient dies nicht als eine Anleitung oder der Förderung einer Bereitschaft eine solche Tat in der Realität zu begehen.
@frage
In Enneptal wurden die Inhalte als "sehr real" bezeichnet. Wieso hängt sich hier jeder an dem Wort "Comic" auf? Es ist auch ein Comic, wenn man echte Fotos verwendet und sie in das Comic-Format einbaut. Auf der deutschen Wikipedia Seite ist bspw. ein Webcomic im realistischen Stil als Beispiel abgebildet.
Mir sind viele Menschen bekannt, die auch solch einen Usernamen tragen könnten, weil sie es einfach in Foren usw. zugeben und stolz ihre Waifus benennen (letztes Jahr erst sprach ne Erwachsene Frau auf dem Weg zur Messe drüber) und kaum keiner interessiert sich dafür. Die meisten assoziieren das nicht mit "Pädo" sondern fühlen sich sogar dann angegriffen.
Meine Erfahrung ist das viele das zumindest im Bereich von Manga nicht ernst nehmen und eher als verharmlosung sehen, so bspw. auch hier in den Heise Kommentaren (man beachte die Like und Dislikes der Kommentare): https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Steam-Nutzer-aus-China-umgehen-die-Porno-Sperre-mit-App-fuer-Hintergrundbilder/Re-Zitat-Nackte-Anime-Figuren-in-anzueglichen-Posen/posting-41367334/show/
@Lolicon Die Herstellung fiktiver Inhalte ist m. E. nicht strafbar, das widerspricht auch der Meinung des BVerfG in der Sache. Schließlich lässt sich der Kunstwert nicht bestimmen, wenn sie nicht hergestellt werden kann. Im Gesetz ist bezüglich der Herstellung auch nur "tatsächliches" Geschehen abgedeckt. (einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt). Würde man wirklichlkeitsnahe Darstellungen herstellen dann ist es insofern strafbar das man dann natürlich Besitz erlangt. Falls du dich auf §184b Abs. 1. Satz 1, Nummer 4 beziehst, was nachdem "oder" folgt dann ist dies an die Bedingung die nach "um" folgt geknüpft. Das soll Vorbereitungshandlungen abdecken und greift, wenn du (meist geschäftlich) eine Verbreitung vorbereitest. Eine Verbreitung ist erfüllt, wenn der Kreis der Teilnehmer nicht mehe ermittelbar ist, also wenn jmd. einer Person privat etwas überreicht, oder sendet ohne das andere Zugriff haben dann ist es keine Verbreitung. Das Zugänglich machen greift in §184 nicht bei erkennbar fiktiven Inhalten (es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,).
Dieser Kommentar ist keine Rechtsauskunft sondern meine Meinung.
@klimaschutz01 und @Lolicon Das Problem ist das ihr Zwei den neuen Paragraphen §176e vergessen habt.
"Wer einen Inhalt [...] der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und der dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen"
Im Bundestag wurde angesprochen das die damalige Rechtslage eine Ahndung im privaten Tausch und der Besitz nicht geahndet werden konnte, da sie als fiktive Pornographie galten. Jetzt werden solche "Anleitungen", aber auch im Besitz erfasst. Der Gesetzgeber hat hier also fiktive Pornographie also berücksichtigt. Nun die Frage, was genau fördert die Bereitschaft Missbrauch zu begehen? Es ist nicht unmöglich das ein Staatsanwalt argumentieren könnte das sich aus einer Geschichte, oder einem Comic, die eine Story bildlich stützt, eine Anleitung resultieren kann. Also, das eine Tat dargestellt bzw. beschrieben wird, welche nachgeahmt werden könnte. Das gleiche mit einzelnen Kunstwerken, je nachdem was gezeichnet wurde. Genau solche Argumente bringen schließlich Staatsanwälte in Länder wie Kanada, oder England, um selbst unrealistische Mangas zu verfolgen.
Was dann widerum komisch ist, ist das selbst bei einer Verbreitung nach §176e eine Geldstrafe möglich ist, aber ein Comic mind. drei Monate. Das ist ein Wertungswiderspruch, da eine fiktive Schilderung mit einem höherem Gefahrenpotenzial versehen wird, als eine Aufforderung bzw. Anleitung.
Ich stimme Euch voll zu, dass dieses "Streitgespräch" ziemlich misslungen ist, weil Josefine das, was sie von ihren Tätern erleiden musste, auf Georg überhaupt nicht zutrifft und sie den völlig falschen zum Ziel Ihrer natürlich berechtigten Kritik an Missbrauchstätern gemacht hat und ihm gegenüber auch ziemlich herablassend verhalten hat. Gegen Ende des Videos hatte ich aber den Eindruck, dass es ihr langsam bewusst wurde, dass Georg nicht solche Taten begangen hat und diese auch nicht verharmlost. Das finde ich schonmal ein Hinweis, dass bei ihr vielleicht auch ein Umdenken bezüglich des Umgangs mit Pädophilen eingesetzt hat. Und dies ist für mich bei aller Kritik an ihrem Verhalten ein positives Zeichen, dass auch bei Menschen, die durch den Missbrauch ihr ganzes Leben lang zu leiden haben und aufgrund ihrer Vergangenheit allen Pädophilen zunächst ablehnend gegenüberstehen, sich eine differenzierte Einstellung gegenüber Pädophilen durchsetzen kann.
Was man aus meiner Sicht auch nicht unerwähnt lassen sollte, sind die Kommentare unter dem Video. Klar, sehr viele Leute sympathisieren stark mit Josefine und finde auch das Format gut (was ich wie Ihr ziemlich misslungen finde s.o.), aber es gibt auch einige, die Georg ihre Anerkennung aussprechen und auch das Verhalten von Josefine kritisieren. Ich denke somit, dass die Kommentare ein gutes Spiegelbild der gesellschaftlichen Sicht auf pädophile Menschen sind, wo natürlich die Leute mit Vorurteilen und teilweise auch Hass sehr stark sind, die Leute mit Verständnis aber auch keine Einzelfälle sind. Und bin der Ansicht, dass man bei vielen Menschen eine differenzierte Sichtweise auf Pädophile gerade durch Stellungsnahmen wie von Georg zum Umdenken kann, dem ich es übrigens sehr hoch anrechne, wie er sich in diesem Gespräch verhalten hat und meinen größten Respekt für seine ruhige und sachliche Argumentation verdient hat.
Meine größte Kritik richtet sich an Leeroy, der in der Auswahl der Konstellation der Gesprächspartner versagt hat und auch unwissenschaftliche Aussagen einfach hat stehen lassen, wie dass es bei Pädophilie grundsätzlich um eine Krankheit/Störung handelt und nicht um eine Sexualpräferenz, die nur bei Fremd. oder Eigenschaden zu einer Störung wird. Dass sich diese Vorstellung bei so vielen Kommentatoren verfestigt hat, sehe ich übrigens als die problematischste Wirkung des Videos.
Ein Gedanke kommt mir dazu noch in den Sinn.
Und zwar würde ich inzwischen sogar so weit gehen zu sagen, dass die Reaktion von Josephine auch eine Form von Gewalt darstellen. Das natürlich vorhandene Mitgefühl gegenüber Menschen, die Schlimmes erlebt haben, wird instrumentalisiert und gegen eine Minderheit verwendet. Und das einmal auf individueller Ebene, indem unbeteiligten Menschen Schuld- und Schamgefühle eingeredet werden und sie dadurch systematisch psychisch kaputt gemacht werden, was man durchaus als emotionale oder psychische Gewalt bezeichnen kann. Und dann auf gesellschaftlicher Ebene, indem wir als Minderheit klein gehalten und von potenziellen Unterstützern isoliert werden, durch das Aufbauen eines falschen Dilemmas zwischen Kinderschutz und Gleichberechtigung von Pädophilen, und indem das Thema Pädophilie ausschließlich durch die Linse der Prävention betrachtet wird.
In dem Video scheint Josephines Schicksal genutzt zu werden, um Georg vorzuführen und von Anfang an in eine defensive und passive Position zu drängen, wo er gar nicht wirklich für sich einstehen kann. Das ist emotionale Manipulation vom Feinsten: „Du bist schuld daran, dass es mir so schlecht geht. Weil du hier sitzt und die Fragen beantwortest, die dir gestellt werden, und eigentlich schon, weil du überhaupt geboren wurdest und existierst.“ Wie hätte Georg unter der Prämisse je selbstbewusst für sich, seine Rechte und zumindest einen respektvollen Umgang in dem Dialog einstehen sollen?
Ganz egal, wie schlimm das ist, was Josephine widerfahren ist, es gibt ihr nicht das Recht Gewalt gegenüber Menschen auszuüben, die damit absolut gar nichts zu tun haben.
hilft nur Auswandern ne andere Möglichkeit gibts da nicht
"Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz". In diesem Falle ein Blick auf § 184b Abs. 1 Satz 2 StGB. Dort ist nämlich zu lesen, dass kinderpornographische Inhalte in den Fällen das Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4, die "kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 5 Jahren bestraft sind. Nicht 1 Jahr. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 beschreiben Verbreitung und Herstellung mit Verbreitungsabsicht von Kinderpornographie, dementsprechend ist die Mindeststrafe sowohl für Herstellung mit Verbreitungsabsicht, als auch für Verbreitung von fiktiver Kinderpornographie 3 Monate Freiheitsstrafe. Die Herstellung von fiktiver Kinderpornographie ohne Verbreitungsabsicht i.S.d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ist nicht strafbar, ebenso wenig wie Abruf, Besitz oder Besitzverschaffung (s. Abs. 3). Es ist interessant, dass du anderen Leuten Ahnungslosigkeit hinsichtlich des deutschen Strafrechts vorwirfst, während du selbst deine eigene Ahnungslosigkeit offen zur Schau stellst.
Ich habe im Beitrag unter der 2. Methode erläutert, wann es die Grauzone mit Sicherheit überschreitet. Es beruht auf § 184b Abs. 1 Satz 2 StGB. Der reine Besitz fiktiver Bilder ist somit nicht verboten.
Mutig! Aber ein grosser Fehler: ...kein Homosexueller, kein Heterosexueller, kein Pädofiler... brauch ne Therapie wegen seiner Neigung / Veranlagung!!! ---die Therapie sollte für Alle sein, die gewalttätig sind!
Ich auch! Habe gezeichnete Kinderfiguren aus dem Internet geladen um sie für meine Sportklamotten(shop)seite als Schaufensterpuppen zu verwenden. Alle ganz normal angezogen, wurde vom Amtsrichter als "Posing" verurteilt: 1 Jahr und 3 Monate (auf Bewährung) Jetzt muss ich jede Woche mit der Bahn zur sog. "Therapie". Meine Existenz ist zusammengebrochen. Der Auslöser war die Denunziation einer gewerblichen Konkurrentin.... Soweit sind wir jetzt. 1933 lässt grüßen...
Habt Ihr alle keine Ahnung? vom deutschen Strafrecht??? Selbst ungeschickt gezeichnete "harmlose" Bildchen gelten seit 1. 7. 2021 als "kinderpornographische Schriften" und werden mit min. 1nem jahr Knast geahndet...
Echt ein starker Beitrag Sirius!. Insbesondere folgende Passage hat es sehr gut auf den Punkt gebracht.
"Maschinen sind in dieser Hinsicht also nicht neutral, sondern reproduzieren die Diskriminierung, die in der Gesellschaft bereits existiert. "
Ich hoffe sehr, dass diese Chatkontrolle nicht Eintritt. Sie wäre ein massiver Einschnitt in die Grundrechte und ich finde es sehr wichtig, über die Thematik aufzuklären. Insbesondere bzgl der Pädophilie.
Und das schlimme ist auch noch man ist hilflos gegen diese ganze gesichte auch ich fühl mich wegen meiner Veranlagung diskriminiert und wurde auch sehr oft diskriminierend selbst ein Arzt war mal rotz frech zu mir und sagte das ich fremdgefährdet wäre ich so Häh hab doch gar nichts gemacht
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.