Beiträge von Oktober 2020

Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Irre, das ist alles so irre.
Nicht nur das. Die Unschuldsvermutung ist ein justizielles Menschenrecht. Das hält aber manche Leute nicht davon ab, es dennoch in Frage zu stellen.
Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Fundament des Rechtsstaates und wer dies infrage stellt, stellt den Rechtsstaat infrage. Wem da etwas persönlich gefällt oder nicht, ist in diesem Punkt irrelevant.
Sicher. Man kann es aber trotzdem fordern. Manchen Feministen gefällt auch die Unschuldsvermutung so überhaupt nicht - zumindest wenn der Beschuldigte ein Mann ist.
Hier mal ein Paar Zitate: Fernsehaussagen gelten nicht als wissenschaftliche Quellen, da sie oft nicht die erforderliche akademische Strenge und Überprüfung durch Fachkollegen aufweisen. Wissenschaftliche Quellen müssen von Experten verfasst und durch einen Peer-Review-Prozess validiert sein. Das sollte allen Forschern bekannt sein. Umso absurder wirkt das Urteil. Wieso kritisiert das nirmand so richtig? Es sollte doch einem gruseln, wenn so tiefe Grundrechtseingriffe (das Gericht spricht ja selber von einem sehr tiefen Eingriff) mit Aussagen aus alten Fernsehbeiträgen begründet werden. Das ist doch lächerlich insb. wenn wie Offenloch auch zeigt die neueste Aussage der Person in einem aktuellen Beitrag eher keine Gefahr suggeriert. Warum zitiert man dann nicht auch das, sondern greift auf altes Material zurück? Das ist dermaßen skandalös dss ich nicht drauf klar komme. Diese Vorgehnsweise stört mich viel mehr als das Ergebnis, weil es die Integrität des Gerichts völlig in Frage stellt.