Beiträge von Oktober 2020

Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das ist eine exzellente Ergänzung zum Beitrag, warum es nicht möglich ist, "contact neutral" zu sein! Die tiefere Auseinandersetzung mit den ganzen Begrifflichkeiten und Gedankengängen sowie Perspektiven ist sehr wichtig und wird uns in Zukunft von großem Nutzen sein. Hier kann man bei Bedarf ganz einfach darauf zurückgreifen, um den Überblick über die Thematik zu festigen oder sich einfach zu informieren.
KTW profitiert halt von Patienten und fühlt sich genötigt immer irgendwas zu präsentieren, um weiter Finanzierungen zu erhalten. Deswegen muss sie dem durchschnittlichen Bürger gefallen. Sonst steht deren Existenz auf dem Spiel. KTW ist in der jetzigen Form eine Marionette der Politik.
Ich weiß nicht, ob es Zufall oder Reaktion auf die Kritik ist, jedenfalls hat KTW ein paar Tage später einen Beitrag auf ihrer Webseite veröffentlicht, in dem sie den Podcast einseitig loben. Unter anderem heißt es: Die Podcast-Folge leistet einen wichtigen Beitrag, das Thema Pädophilie differenziert zu betrachten und die Bedeutung von Präventionsangeboten wie „Kein Täter werden“ zu unterstreichen https://kein-taeter-werden.de/mediathek/aktenzeichen-xy/ Es ist traurig zu sehen, dass KTW und Wissenschaftler wie Prof. Schiltz die Deutungshoheit darüber haben, wie Pädophilie interpretiert und kommuniziert wird und gleichzeitig keine Bereitschaft (mehr) zeigen, sich mit Kritik auseinanderzusetzen oder in einen offenen, gleichberechtigten Diskurs zu gehen.
@Hoffnung Wenn § 184l StGB gegen Art. 1 GG verstößt dann ist es für Deutschland unmöglich Europarecht umzusetzen das den gleichen Inhalt hat, da sie dieses Grundrecht nicht ändern kann (Ewigkeitsklausel) und das BVerfG den Anwendungsvorrang in diesem Fall immer ablehnt. Deswegen ist da jetzt eine neue Dynamik im Spiel. Sollte dieses Grundrecht nicht betroffen sein dann kann das Verbot jederzeit über EU-Recht reinkommen und muss angewendet werden so wie die anderen betroffenen Grundrechte dem Unionsrecht angepasst werden. Quelle: Seite 5, https://www.bundestag.de/resource/blob/870396/9c95cde24c7bd7397834e845ff0c8f38/WD-3-179-21-pdf-data.pdf
@Kitsune Es müssen Puppen von Menschen sein. Phantasiefiguren fallen nicht unter § 184l StGB. Es reicht allerdings nicht aus das eine Puppe bspw. nur Elfenohren hat und somit ein Elf sein soll, da dies dann eher einen Cosplay-Charakter hat. Ich gehe mal davon aus das es schon eher Richtung Goblins usw. gehen muss. es kommt jedoch immer darauf an, dass die Gegenstände menschlich aussehen müssen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; so wohl auch Fischer Rn. 4) Mangels kindlichen Erscheinungsbilds ausgeklammert sind a priori Nachbildungen, die – ungeachtet des ohnehin fiktionalen Charakters – keinen Menschen erkennen lassen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; Fischer Rn. 4). Weil das Gesetz ein Kind zur Strafbarkeitsvoraussetzung erhebt, wird das Augenmerk bei solchen Puppen insb. darauf zu legen sein, dass sie eindeutig eine menschliche und nicht nur eine menschenähnliche Gestalt nachahmen. Ist eine Phantasiefigur etwa so gestaltet, dass sie zwar als „verkleidet“ wahrgenommen wird, jenseits einzelner Merkmale eines Fabelwesens aber der menschlichen Anatomie entspricht (so im Falle eines Kindes, das z.B. nur Elfenohren „trägt“), wird man die körperliche Nachbildung eines Kindes noch bejahen können. (Berghäuser, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar: Band 10 §§ 174-210)