Beiträge von Oktober 2020

Letzte Woche wurde vor dem Landesgericht in Köln ein Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach gesprochen. Ein 43-jähriger Vater wurde des wiederholten Missbrauchs seiner heute drei Jahre alten Tochter schuldig gesprochen und zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 

Dieser Fall ist für sich genommen schon erschütternd genug, doch die Ermittlungen haben außerdem den Blick auf eine Parallelwelt eröffnet, deren Ausmaß bundesweit für Schock und Entsetzen gesorgt hat. Eine Sonderkommission der Polizei, die BAO Berg, hat mit hunderten Ermittlern insgesamt über 200 Tatverdächtige in allen 16 Bundesländern ermittelt, die in diversen Chaträumen Kinderpornographie ausgetauscht, mit Missbrauch geprahlt oder sich teilweise gegenseitig zum Missbrauch angestachelt und verabredet haben. Eine dieser Chatgruppen auf Threema hatte alleine schon 76 Teilnehmer.

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Hier mal ein Zitat aus einer Studie, die absolut menschenverachtend ist: Ich habe das Zitat in der Studie nicht finden können. Die Arbeit scheint von einem Pädophilen geschrieben zu sein, der sich für eine humanere Behandlung von Pädophilen einsetzt. Hast du die Quelle vielleicht verwechselt?
Es ist aber richtig, dass alle Pädophilen Sex mit Kindern wollen. So ist das definiert. Ob es derjenige dann tatsächlich macht, ist wieder eine andere Sache.
"Es gibt viele Pädophile, die sich und seine Gefühle (sowohl romantische, als auch sexuelle) akzeptieren und gleichzeitig keine realen Kinder damit belästigen, sondern alles auf der Fantasieebene belassen möchten." Wär ja schön, wenn dieser Umstand anerkannt, bzw. überhaupt erstmal zur Kenntnis genommen würde. Leider dominieren gefühlte "Wahrheiten", wie: "alle Pädophilen wollen Sex mit Kindern und falls es überhaupt Ausnahmen gibt, dann nur aufgrund des gesellschaftlichen Stigmas und der absoluten Unterdrückung auf allen Ebenen". Außerdem erzeugt es doch "so ein schönes Wir-Gefühl", wenn es eine Menschengruppe gibt, auf die man "guten Gewissens" (und gesellschaftlich weitestgehend unwidersprochen) druffkloppen kann und sich dabei auch noch "garantiert" auf der "richtigen Seite" wähnen darf. Für einen Hammer sieht dann eben alles wie ein Nagel aus. Tja, was soll man da machen..
Ich sehe Beier auch eher als Opportunisten, der sagt, was er halt sagen muss um seinen Einfluss und den Einfluss seines Projekts zu erhalten. In den letzten Jahren hat sich die gesellschaftliche Einstellung gegen Pädophile halt noch einmal deutlich verschlechter, und Beier weiß es durchaus, sich diesem veränderten Klima anzupassen.
Selbst die obersten deutschen Gerichte sind sehr negativ Pädophilen gegenüber ausgerichtet. Hier mal Beispiele: Das Bundesverwaltungsgericht zitiert 2020 den Bundesgerichtshof, das Pädophile ihre Triebe unterdrücken müssen andernfalls ist es eine seelische Abartigkeit i.S.d. § 20 StGB: "Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er nicht die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 - NStZ-RR 2019, 168 m.w.N. [...] Der Sachverständige X hat aber überzeugend dargelegt, dass beim Soldaten im Tatzeitraum keine progrediente Zunahme und Überflutung durch dranghafte paraphile Impulse mit ausbleibender Befriedigung festzustellen sei." "Auch hat der Soldat die zur Bekämpfung seiner Triebe erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermocht."