Beiträge von Dezember 2019

Liebe Leser, 

diese Woche hat es einige interessante Interviews gegeben, die ich euch hier einmal zeigen möchte. Zunächst einmal hat der YouTuber Leeroy einen pädophilen Menschen interviewt, dann gab es ein etwas beunruhigendes Interview mit dem Forscher Marc Graf, der behauptet mit hoher Sicherheit eine pädophile Neigung bei Straftätern feststellen zu können, und der forensische Experte Harald Deßing hat ebenfalls ein interessantes Interview zum Thema Pädophilie gegeben. Darüber habe ich einen sehr interessanten Beitrag über das Thema Zoophilie mitgebracht, und leider wieder jede Menge Negativbeispiele für die stigmatisierende Behandlung von Pädophilen in den Medien.

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Liebe Leser, 

heute können wir ein kleines Jubliäum feiern: zum zehnten Mal bringe ich euch meine Kiste mit Sammelstücken zum Thema Pädophilie mit! Diesmal gibt es allerdings nicht allzu viel zu berichten. Neben ein paar der üblichen Beispiele für die stigmatisierende Behandlung von Pädophilen in den Medien habe ich ein Interview mit Prof. Klaus Beier, einen Kommentar zu einem Gerichtsurteil aus Bielefeld und einen neuen Wikipedia-Artikel über pädophile Symbole mitgebracht. 

1. ARD-Interview mit Prof. Klaus Beier

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Liebe Leser, 

es geht langsam auf Weihnachten zu, und auch in der Medienlandschaft scheint es in letzter Zeit ruhiger zum Thema Pädophilie geworden zu sein. Was übrig bleibt sind leider vor allem die üblichen stigmatisierenden Berichte – wie etwa ein Artikel des Schweizer "Blick", der die verstärkte "Jagd auf Pädos" zelebriert. Davon abgesehen hat der NDR allerdings auch einen interessanten Einblick in die KTW-Therapie des Standorts in Kiel gegeben. 

1. NDR über KTW

(ndr.de, 14.12.2019)

Der NDR hat einen Bericht über den KTW-Standort in Kiel veröffentlicht. In dem Bericht kommen unter anderem der Projektleiter Prof. Dr. Christian Huchzermeier und Max, ein Teilnehmer der Therapie dort zu Wort. 

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Liebe Leser, 

nächste Woche ist Weihnachten, und damit eigentlich die Zeit der Besinnlichkeit, Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit. Meine Funde, die ich in meiner Kiste mitgebracht habe, können diese Eigenschaften leider nicht erfüllen – eher im Gegenteil. Nachdem letzte Woche um das Thema Pädophilie eher eine Flaute herrschte, haben sich die Medien diese Woche mit negativen und stigmatisierenden Berichten fast schon überschlagen. Positive Berichte gab es diese Woche keinen einzigen.

1. Der "Pädo" und der Junge im Schrank

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Liebe Leser, 

ich hoffe, Ihr habt die Feiertage gut überstanden und hattet besinnliche Weihnachten mit allen, was dazu gehört. Übermorgen geht das Jahr schon zu Ende, und feurig-knallende Explosionen am Nachthimmel werden das neue Jahr 2020 einläuten. Doch vorher habe ich Euch noch zum letzten Mal in diesen Jahr meine Sonntagskiste mitgebracht. Diese Woche ist sie gefüllt mit einem Artikel der BILD über das Online-Portal "Troubled Desire", einem weiteren Beispiel dafür, dass manche Medien sogar bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche gerne mal das Wort "Pädophilie" zücken, und den (leider) üblichen "Kleinkram" an stigmatisierenden Medienbeiträgen, die sich hier und da im großen weiten Internet finden ließen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.