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Wie ich schon einmal sagte: Beier will einfach nur Reichweite und an Bedeutung gewinnen, aber auch wie du betonst sein (gescheitertes) Projekt KTW am Leben erhalten. Ich bin gar nicht sauer auf ihn sondern bemitleide ihn mittlerweile nur noch, denn für mich wirkt er nur noch wie ein seniler alter Mann der auf den vermeintlichen Kinderschutz Rechtsextremer reingefallen ist.

Tiktokerin

Ich stimme dir zu das es besser ist mit Kindern umzugehen als sie komplett zu meiden. Das denke ich als Mutter.

Tiktokerin

Puppen oder andere Dinge zu verbieten macht keinen Sinn. Du tust ja niemanden weh! Ich sehe das auch von Seiten der EU immer mehr in die persönlichen Eigentumsrechte der Bürger eingegriffen wird!

Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde entscheidet immer der gesamte Senat. Das traurige hier wäre, wenn es ein Unentschieden gibt (4 Ja, 4 Nein) dann ist das Verfahren beendet und das Gesetz als nicht verfassungswidrig zu betrachten.

Die gesamte Beratung und die Gutachten bereitet alles der Berichterstatter vor. Es hängt also viel an ihm. Einer der Richter im zweiten Senat ist ebenfalls in Japan aufgewachsen und vlt. hat das irgendeine Relevanz. Sind halt alles Menschen und kann mir gut vorstellen das einige aus Prinzip mit "Nein" stimmen.

Der Pressesprecher von KTW hat sich zu den Puppen so geäußert das man keine Aussage dazu treffen kann. Meiner Meinung nach möchte Beier einfach als Held vorgestellt werden. Es gibt auch schon Studien die KTW als ganzes in Frage stellen und das Ego von Beier thematisieren:

https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-023-00797-1

Vielen Dank für Deine nette Rückmeldung. Die Leute, die das Puppenverbot ins Leben gerufen haben, haben sich überhaupt nicht hinreichend mit dem Thema beschäftigt. Und selbst jetzt besteht in der Politik keine Bereitschaft dazu, sich die Sachlage objektiv anzuschauen und fair zu beurteilen. Eher besteht im Gegenteil aktuell die Gefahr, dass dieses Unrecht demnächst auf EU-Ebene auch noch zementiert wird.

Selbst ich bin der Vorstellung lange Zeit auf den Leim gegangen, Liebespuppenkinder seien ein Ersatz für reale Kinder. Aber das ist unlogisch, wenn man den Gedanken richtig zuende denkt. Wie ich auch schon in meinem Beitrag schrieb, können Kinder die Puppen nicht ersetzen, da Kinder weder emotional noch physisch ein Liebesleben romantischer und/oder sexueller Art führen können. Das ist sexuell und romantisch gesehen absolut korrekt. Aber daraus darf man keine allgemeine Überlegenheit Puppen Kindern gegenüber ableiten. Ich unterhielt mich mit jemandem, der als Familienvater Puppen die Überlegenheit Kindern gegenüber absprach. Er ging auf die schönen rein sozialen Momente ein, die er in seiner Familie erlebt hatte. Puppen könnten das niemals ersetzen. Da fiel mir mein Gedankenfehler auf. Denn Puppen und Kinder sind etwas völlig unterschiedliches. Und der Gedanke, dass Puppen Kinder überhaupt ersetzen können, oder gar sollen, ist falsch. Der gesamte Vergleich dieser Art zwischen Puppen und Kindern ist grundlegend unsinnig. Er kommt daher, dass Gegner:innen von Liebespuppenkindern, Puppen und Kinder in ihrer Argumentation gegeneinander ausspielen.

Meine Puppenkinder haben mir von vornherein keinen Kontakt zu realen Kindern ersetzt. Das wurde mir durch das Gespräch mit dem Familienvater völlig klar. Denn einen sexuellen und romantischen Kontakt zu realen Kindern habe ich niemals angestrebt, da Kinder nicht nur daran potenziell Schaden nehmen würden, sondern auch, weil sie ihn noch nicht einmal führen könnten, wenn es erlaubt wäre. Liebespuppenkinder ersetzten mir also noch nie reale Kinder, sondern ein romantisches und sexuelles Liebesleben, das ich als exklusiv pädophiler Mensch nicht auf natürlichem Weg führen kann.

Für exklusiv pädophile Menschen kann ein Liebesleben mit einem Erwachsenen nicht stattfinden. Kinder können diesen Erwachsenen allerdings nicht ersetzen, weil ihnen alle Fähigkeiten dazu fehlen. Liebespuppenkinder können es, weil sie genau zu diesem Zweck gemacht sind. Der Denkfehler besteht also darin, dass nicht ein Kind durch ein Liebespuppenkind ersetzt wird, sondern ein Erwachsener, der nicht auf die Sexualpräferenz eines pädophilen Menschen passt, durch ein Liebespuppenkind ersetzt wird.

Auch könnten Politiker:innen auf anderen Weg dazulernen, wenn sie sich fair und objektiv mit dem Thema auseinandersetzen wollten. Denn nicht nur pädophile Menschen haben Puppen als eine Alternative für ein Liebesleben entdeckt. Auch für einige Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen und aus anderen Gründen keine Partnerin oder keinen Partner haben, sind Liebespuppen eine Lebenshilfe, in diesem Fall natürlich in Erwachsenengestalt, nämlich immer der eigenen Sexualpräferenz entsprechend. Liebespuppen in Erwachsenengestalt können pädophilen Menschen nicht helfen, da sie nicht auf unsere Sexualpräferenz passen. Mit dem Gesetz wurde also gerade Menschen eine der letzten verbliebenen Lebenshilfen ersatzlos genommen, die von ihren menschlichen Grundbedürfnissen nach Nähe, Zuneigung und Sexualität erst recht auf solche Lebenshilfen angewiesen sind. Ich vergleiche das Puppenverbot daher gerne vom Charakter her mit einem Rollatorverbot für gehbehinderte Menschen, denen man unterstellt, „tüddelig“ zu sein, den Rollator auf die Straße rollen zu lassen und damit dann Verkehrsunfälle zu verursachen.

Eigentlich ist es „nur“ Beier (und weitere Einzelpersonen), die Puppen ablehnen. KTW als Ganzes hat sich bei der Thematik weitestgehend enthalten. Beier lehnt leider sämtliche Ersatzmaterialien ab, da diese angeblich zu Missbrauch führen würden.

Denn es gibt Risikofaktoren, die Pädophilie, auch wenn man gut mit ihr umgehen kann, begünstigen. Wenn man mit Hilfe von künstlicher Intelligenz Bilder oder Bewegtbilder generiert, mit dem Zweck, eine Erregungsvorstellung zu erfüllen, ist eine Steigerung dieser Erregung programmiert. Anders gesagt: Wenn der Mensch einmal etwas erlebt hat, was er gut findet, will er dieses Gefühl wieder haben. Und dann vielleicht nicht mehr in der virtuellen Realität. Das Gehirn sei wie ein Prozessor, erklärt Beier. Sobald der Mensch in der Lage sei, sich beispielsweise eine Videoserie herzustellen, nach genau dem eigenen, ganz spezifischen Erregungsschema, schaffe man ein neues Problem. Es führe dazu, dass die Zentren im Frontalhirn, die für die Gegenkräfte zuständig wären – also den Menschen eigentlich von etwas abhalten sollen –, in ihrer Kritikfähigkeit eingeschränkt werden. »Mit einer solchen Visualisierung der eigenen Fantasien«, schließt Beier, »steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Personen in Versuchungssituationen auch direkte Übergriffe vornehmen.«

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/leben-und-gesellschaft/paedophilie-missbrauch-praevention-jugendliche-94050

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Durch die Finanzierung gibt es dort einen Interessenskonflikt der die Neutralität untergräbt. Und würde sich nun noch herausstellen, dass Sexpuppen das Risiko von Missbrauch tatsächlich senken, könnte man das noch als kostengünstige und effektive Alternative zu den Therapien von KTW sehen. Hat man sich vielleicht auch deshalb so vorschnell für ein Puppenverbot eingesetzt, obwohl das wissenschaftlich gar nicht haltbar war? Und wie sieht es mit anderen "Ersatzmaterialien" aus?

Sehr interessant. Vielen Dank nochmal.

Das ist eine exzellente Ergänzung zum Beitrag, warum es nicht möglich ist, "contact neutral" zu sein! Die tiefere Auseinandersetzung mit den ganzen Begrifflichkeiten und Gedankengängen sowie Perspektiven ist sehr wichtig und wird uns in Zukunft von großem Nutzen sein. Hier kann man bei Bedarf ganz einfach darauf zurückgreifen, um den Überblick über die Thematik zu festigen oder sich einfach zu informieren.

KTW profitiert halt von Patienten und fühlt sich genötigt immer irgendwas zu präsentieren, um weiter Finanzierungen zu erhalten. Deswegen muss sie dem durchschnittlichen Bürger gefallen. Sonst steht deren Existenz auf dem Spiel. KTW ist in der jetzigen Form eine Marionette der Politik.

Ich weiß nicht, ob es Zufall oder Reaktion auf die Kritik ist, jedenfalls hat KTW ein paar Tage später einen Beitrag auf ihrer Webseite veröffentlicht, in dem sie den Podcast einseitig loben. Unter anderem heißt es:

Die Podcast-Folge leistet einen wichtigen Beitrag, das Thema Pädophilie differenziert zu betrachten und die Bedeutung von Präventionsangeboten wie „Kein Täter werden“ zu unterstreichen

https://kein-taeter-werden.de/mediathek/aktenzeichen-xy/

Es ist traurig zu sehen, dass KTW und Wissenschaftler wie Prof. Schiltz die Deutungshoheit darüber haben, wie Pädophilie interpretiert und kommuniziert wird und gleichzeitig keine Bereitschaft (mehr) zeigen, sich mit Kritik auseinanderzusetzen oder in einen offenen, gleichberechtigten Diskurs zu gehen.

@Hoffnung

Wenn § 184l StGB gegen Art. 1 GG verstößt dann ist es für Deutschland unmöglich Europarecht umzusetzen das den gleichen Inhalt hat, da sie dieses Grundrecht nicht ändern kann (Ewigkeitsklausel) und das BVerfG den Anwendungsvorrang in diesem Fall immer ablehnt. Deswegen ist da jetzt eine neue Dynamik im Spiel. Sollte dieses Grundrecht nicht betroffen sein dann kann das Verbot jederzeit über EU-Recht reinkommen und muss angewendet werden so wie die anderen betroffenen Grundrechte dem Unionsrecht angepasst werden.

Quelle: Seite 5, https://www.bundestag.de/resource/blob/870396/9c95cde24c7bd7397834e845ff0c8f38/WD-3-179-21-pdf-data.pdf

@Kitsune

Es müssen Puppen von Menschen sein. Phantasiefiguren fallen nicht unter § 184l StGB. Es reicht allerdings nicht aus das eine Puppe bspw. nur Elfenohren hat und somit ein Elf sein soll, da dies dann eher einen Cosplay-Charakter hat. Ich gehe mal davon aus das es schon eher Richtung Goblins usw. gehen muss.

es kommt jedoch immer darauf an, dass die Gegenstände menschlich aussehen müssen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; so wohl auch Fischer Rn. 4)

Mangels kindlichen Erscheinungsbilds ausgeklammert sind a priori Nachbildungen, die – ungeachtet des ohnehin fiktionalen Charakters – keinen Menschen erkennen lassen (LK-StGB/Berghäuser Rn. 16; Fischer Rn. 4).

Weil das Gesetz ein Kind zur Strafbarkeitsvoraussetzung erhebt, wird das Augenmerk bei solchen Puppen insb. darauf zu legen sein, dass sie eindeutig eine menschliche und nicht nur eine menschenähnliche Gestalt nachahmen. Ist eine Phantasiefigur etwa so gestaltet, dass sie zwar als „verkleidet“ wahrgenommen wird, jenseits einzelner Merkmale eines Fabelwesens aber der menschlichen Anatomie entspricht (so im Falle eines Kindes, das z.B. nur Elfenohren „trägt“), wird man die körperliche Nachbildung eines Kindes noch bejahen können. (Berghäuser, Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar: Band 10 §§ 174-210)

Das weiß keiner, bis es dazu Urteile gibt. Im Zweifel ist die Antwort immer "Ja".

Toller Beitrag. Vielen Dank. Wenn man offen für das Thema ist, sich etwas in die Attachment Theory einliest und etwas Phantasie und Abstraktionsvermögen mitbringt, dann wird man feststellen, dass Menschen sehr wohl eine Beziehung zu Puppen aufbauen können.

Sehr interessant. Vielen Dank für die ganzen Informationen. Würde eine 5000 Jahre alte Loli-Dämonin mit Hörnern und grüner Haut als Puppe auch unter den §184l fallen? Immerhin wurde das Gesetz ja auch damit begründet, dass diese Puppen immer realistischer werden.

Ich sammle alle möglichen Veröffentlichungen/Stellungnahmen zu § 184l StGB und so langsam glaube ich das die CDU der Mastermind hinter dem "Puppenverbot" war. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen hat diese Stellungnahme von sich aus abgegeben und war also nicht als Sachverständige geladen, ist also eine politische Position:

Dass die Besitzer und Nutzer von „Sexpuppen“ zum sexuellen Missbrauch von Kindern verleitet würden, indem „Hemmschwellen“ zur „Ausübung sexualisierter Gewalt gegen Kindern“ gesenkt würden, ist eine nirgends in der einschlägigen empirischen Forschung belegbare These. Rechtsstaatliches Strafrecht ist Rechtsgüterschutz und kein Mittel zum Kampf gegen unsittliches Verhalten. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Nordrhein-Westfalen, https://www.asjnrw.de/wp-content/uploads/sites/268/2020/12/20201221_Stellungnahme_Sexualstrafrecht.pdf

Die Bundestagsfraktion muss aber, so wie es sich in einer Fraktion gehört, schön mithetzen und die CDU huldigen.

der Wunsch einiger Männer, dass die Partnerin keine Körperbehaarung haben soll, pädophile Wurzeln hätte

Als Vietnamese fällt mir dazu nur "Cringe" ein. Das ist westliche Moralpanik und nichts weiter. Ich habe als Mann so gut wie keine Körperbehaarung. Rassismus und nix weiter.

Danke für diesen Beitrag, Sirius. Es ist super, mal zu erfahren, wie Michael Seto und Co. arbeiten (Beispiel Phallometrie). Zudem finde ich es auch sehr verwunderlich, dass nicht schon längst eine vernünftige Definition für Pädophilie gefunden wurde, die nicht auf Abhängigkeiten zu anderen Chronophilien oder sonstigen basieren. Aber sie ist nun mal die menschliche Natur: immer über andere sprechen und versuchen sie in Schubladen zu stecken, die zu ihnen nicht mal passen.

Zur Definition kann ich sagen, dass ich mich dir da vollständig anschließe; schlüssig formuliert und all die wichtigen Punkte berücksichtigt.

Dazu fällt mir noch, dass auf sozialen Medien von gewissen Feministinnen zu hören ist, dass der Wunsch einiger Männer, dass die Partnerin keine Körperbehaarung haben soll, pädophile Wurzeln hätte. Dabei denke ich mir, dass dies lediglich ein Versuch ist, durch Stigma Angst und Unsicherheit auszulösen, um solche Wünsche zu unterbinden. Zum einen spaltet das die Gesellschaft noch mehr, während es gleichzeitig das Stigma gegen uns Pädophile fördert. Also eine destruktive These, die uns allen in mehreren Bereichen, wie der Gleichstellung und Gleichbehandlung sowie im Kampf gegen das Stigma, unsere Bemühungen um eine bessere gesellschaftliche Situation erschweren.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Sehr gut. Es ist wichtig, dass sich dieses Wissen in den betroffenen Fachkreisen verbreitet und dort langsam aber sicher zum Konsens wird. Von da aus wird das irgendwann (z.B. durch Interviews) über die Medien auch den Mainstream erreichen. Die Wahrheit setzt sich immer durch. Die Frage ist nur, ob das nun früher oder später passiert. Vielen Dank für das Teilen.
Die Sexualpräferenz darf nicht Grund für eine Kündigung sein. Ich führte ein Gerichtsverfahren, als mich meine Ex-Arbeitgeberin damals loswerden wollte, weil ich einigen Kolleg:innen gegenüber, nach ihrem Einverständnis zu einem einem privaten Gespräch, von meiner Sexualpräferenz und den Vorurteilen erzählte, denen auch unschuldige Pädophile in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Insbesondere verschwieg ich nicht, mich für Entstigmatisierung an Unis und Hochschulen einsetzen zu wollen. Da der Arbeitgeberin klar war, dass sie mich nicht aufgrund meiner Sexualpräferenz kündigen kann, inszenierte man eine sogenannte Druckkündigung, um sich vor einer angemessenen Abfindung drücken zu können. Insbesondere macht aber, gerade vor dem Hintergrund der Angst vor einem wirtschaftlichen Schaden durch Bekanntwerden des Sachverhaltes, diese Handlungsweise meiner Ex-Arbeitgeberin keinen Sinn, denn es wäre ihr möglich gewesen, sich außergerichtlich zu einigen. Sie selbst war es, die den Fall in eine öffentliche Gerichtsverhandlung eskalieren ließ. Gerade vor diesem Hintergrund, macht der Gedankengang, einem pädophilen Menschen zum Schutz vor eigenem möglichen wirtschaftlichem Schaden kündigen zu wollen, keinen Sinn. Das konstruierte Szenario war unglaubwürdig. Daher kam meine Ex-Arbeitgeberin nicht um eine angemessene Abfindung herum. Das bedeutet aber, dass auch wenn Pädos nicht explizit durch das AGG geschützt sind, wir dennoch nicht ganz schutzlos sind, wenn uns Unrecht geschieht.
Du hast das sehr treffend beschrieben. Das sehe ich auch so. Deshalb glaube ich auch an das große Potential dieser Puppen. Sie sind eben nicht nur ein Ersatz. Sie sind etwas anderes und können einen Menschen wesentlich mehr geben, als nur Ersatz. Ich bin mir sicher, es wird viele pädophile Menschen geben, die werden ihr Interesse an echten Kindern komplett verlieren und ein glückliches, erfülltes Leben mit Puppen führen, wenn man sie nur lassen würde. Aus manchen Pädophilen könnten Fiktophile (oder nennt es, wie ihr wollt) werden. Man muss sich mal überlegen, was das für die Lebensqualität der betroffenen Personen bedeuten könnte. (Außerdem sollte das wohl auch im Interesse der Kinderschützer sein.) Wer das nicht glaubt, der kann sich in den frei zugänglichen Liebespuppenforen einlesen. Dort schildern viele Menschen, wie sie durch Puppen zu Fiktophilen (oder nennt es, wie ihr wollt) wurden. Es sind viele individuelle Geschichten, wie Leute ihr Glück nicht bei Menschen, sondern bei Puppen gefunden haben und glücklich damit sind. Ich zumindest wäre lieber glücklich als "normal", wenn ich mich entscheiden müsste. https://lovedollnetwork.com/t/why-do-we-love-our-dolls-so-much/1299
Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?