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Ich hoffe sehr, dass du recht hast. Persönlich gehe ich lieber davon aus, dass die Beschwerden scheitern werden, so kann ich am Ende nur positiv überrascht werden.

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht, lieber Sirius.

Ich habe von der Veranstaltung Schlimmeres erwartet. Dennoch ist es natürlich deprimierend, welche Ansichten dort vertreten werden. Immerhin nur die bereits bekannten stigmatisierenden und verletzenden Bilder - keine neuen.

Sehr gut, dass Dir Herr Beiers Zahlendreher aufgefallen ist. Er arbeitet sehr ungenau mit Empirie, veröffentlicht absurde Hochrechnungen und das - so vermute ich - mit Absicht. Sein Ziel ist ja, Unterstützung für seine politischen Vorstellungen, wie man mit Pädophilen umgehen sollte, zu finden, sein Ansehen und die Finanzierung seiner KTW-Therapie zu sichern. Er braucht dafür eben Zahlen, die seine Thesen belegen. Wenn sie nicht da sind, macht er sich sie. Es rechnet eh niemand aus der Wissenschaft nach, es wird einfach nachgeplappert und von ihm ungeprüft abgeschrieben. Ihm wird blind vertraut.

Ich vermute, wenn man seine Empirie gründlich überprüfen würde, würde man viele Fehler finden. Teilweise habe ich das schon gemacht und tatsächlich hahnebüchene Zahlenspiele gefunden. (Betrifft die Zahlen aus den Statistiken der IWF, die er als Belege für die Zunahme von "Missbrauchsabbildungen" im Darknet herangezogen hat - ein Komplettchaos.)

Leider bin ich einfach zu depressiv, um das in größerem Maßstab zu machen und noch mehr zu analysieren. Es ist ja ein enormer Aufwand, sich sowas detailliert anzuschauen. Und ich kriege dabei halt ganz schnell das Gefühl, dass das am Ende sinnlos ist, weil, wenn ich es veröffentlichen würde, es doch eh niemand interessiert, da ich im Gegesatz zu Herrn Beier ein Niemand bin.

Ich habe seit 2021 jede mir bekannte Kommentierung und Veröffentlichung zu §184l StGB gelesen und kann nur zu dem Ergebnis kommen das die Verfassungsbeschwerden einen positiven Ausgang haben werden. Für mich ist es nur eine Frage des Grades, also im Sinne von "wie positiv", denn eine negative Entscheidung kann ich mir nicht vorstellen.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber viel Spielraum gegebn, ja. Mir ist allerdings kein anderer Fall bekannt, wo so offensichtlich in die Intimsphäre eingegriffen wurde ohne das ein Rechtsgut betroffen ist. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar, da kann das Gericht nicht mit einem "Kinder sind ein hohes gut" um die Ecke kommen. Sollte dieser Bereich also verletzt werden, was mindestens mit dem bloßen Besitz der Fall ist, dann kann es das Gesetz nur (in Teilen) kippen.

Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist strikt und darf nicht durch Abwägung mit Sicherheitsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden [...] Er sichert einen dem Staat nicht verfügbaren Menschenwürdekern grundrechtlichen Schutzes gegenüber solchen Maßnahmen. Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 141, 220 m.w.N.; stRspr). Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen. - 1 BvR 1345/21 - Beschluss vom 9. Dezember 2022

Das Argument wird denke ich eher in die Richtung gehen, dass der Schutz von Kindern ein hohes Gut ist, und der Gesetzgeber große Freiheit darin hat sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Dass nicht belegt werden kann, dass das Puppenverbot tatsächlich auch Kinder schützt, ist dabei eher nebensächlich, da der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist die Wirksamkeit der von ihm erlassenen Gesetze auch zweifelsfrei beweisen zu müssen. Ultima Ratio gilt nur in der Theorie, und das BVerG hat schon immer dem Gesetzgeber einen sehr großen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung von Gesetzen gegeben.

Klaus Ferdinand Gärditz schrieb dazu:

Dass in der Rechtsprechung noch kein Strafgesetz an der Ultima-Ratio-Formel gescheitert ist, ist […] Konsequenz der Untauglichkeit dieser Formel, die bisweilen auch mit dysfunktionalen Erwartungen überfrachtet wurde. Strafrecht ist wie alles Recht politisch; seine Eingriffsschärfe macht die Entscheidung über Grund und Grenzen staatlichen Strafens in besonderem Maße legitimationsbedürftig. Im demokratischen Rechtsstaat wird Maßstabslegitimation aber vor allem über Gesetzgebung erzeugt. Das BVerfG hat bislang seine Kontrolle gegenüber der Strafgesetzgebung mit Recht zurückhaltend und sorgsam ausgeübt; es hat die inhaltliche Kontingenz, Politizität sowie damit Demokratizität des Strafrechts respektiert.

Ich sehe daher schwarz für die Verfassungsbeschwerden. Aber auch, wenn ich Unrecht haben sollte (was ich sehr hoffe), wird ein Aufheben des Puppenverbots nichts daran ändern, dass wir weiterhin stigmatisiert, diskriminiert, verachtet und unsichtbar gemacht werden. Daran könnte sich nur etwas ändern, wenn sich so etwas wie eine aus Pädophilen und Sympathisanten bestehende Graswurzelbewegung bilden würde, und dafür müssten mehr Menschen aus dem lethargischen Ertragen in die aktivistische Bewegung kommen.

Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert.

Das BVerfG, die Rechtsprechung und das Strafrecht haben sich seit 1957 ebenfalls verändert und sind nicht in der Zeit gefangen.

In der Entscheidung über die Homosexualität (BVerfGE 6, 389) versteht es das Sittengesetz "als eine von Menschen gestaltete zeit-und raumgebundene Ordnung die von den jeweiligen Wertungen der Gesellschaft abhängig sei." Es begründete die Strafbarkeit mit einem Verstoß gegen das Sittengesetz also damit das Homosexulaität einen breiten gesellschaftlichen Ekel hervorruft.

Genau diese Begründung kann das Gericht durchaus 1:1 für das Puppenverbot heranziehen und argumentieren das ein gesellschaftliches Zusammenleben mit Pädophilen nicht möglich ist. Mittlerweile wird aber folgendes vertreten:

Nur dort, wo sich der einzelne in Widerspruch zu allgemein anerkannten sittlichen Normen verhält, die für die Bestandssicherung der Gemeinschaft notwendig sind, muß er hinter das Sittengesetz zurücktreten. Allein unter diesen Voraussetzungen ist ein Rückgriff auf das Sittengesetz im Grundgesetz zulässig.

Eine Gemeinschaft ist nicht dem Untergang geweiht, wenn jemand im privaten ein Stück geformtes Plastik besitzt. Ebenfalls ist keine weitere Person notwendig, die man "verführen" bzw. "anstecken" kann so wie es das BVerfG damals meinte (und ähnlich später im Inzest-Urteil). Natürlich kann man allerdings aus Sicht eines "Normalos" argumentieren das eine offen gelebte Pädophilie (ohne Kinder) der Gemeinschaft langfristig schaden wird, da es bekannten und etablierten Therapien widerspricht (selbst wenn diese seit Jahrzehnten nicht funktionieren und nicht für alle sprechen). Der Kernbereich ist bei Pädophilen aber immer betroffen, da diese ihn geheimhalten und nur ohne Sexualpartner ausleben können. Sobald eine andere Person hinzukommt kommt ein Sozialbezug hinzu und man verlässt den Kernbereich, das gleiche wenn man damit öffentlich umgeht und kein Geheimnis drauf macht.

Das BVerfG hat einen Vergewaltiger eines Kindes freigelassen indem es die "doppelte Anklage wegen der selben Sache" auf dessen Beschwerde hin gekippt hat. Warum man jetzt bei einem Stück Plastik einen Scheiß auf das GG geben würde sehe ich nicht. Folgendes Zitat stammt ebenfalls aus einem Kontext privater kinderpornografischer Tagebucheinträge:

So gewiß es ist, daß die Gedanken frei sind – und deshalb frei bleiben müssen von staatlichem Zwang und Zugriff, wenn nicht der Mensch im Kernbereich seiner Persönlichkeit getroffen werden soll -, so gewiß muß gleicher Schutz für das schriftlich mit sich selbst geführte Gespräch gelten, bei dem das andere Ich durch die Niederschrift zum Sprechen gebracht und damit als Gegenüber besser verstanden wird.

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Hoffnung diesen gesellschaftlichen Wandel endlich herbeizuführen, denn dann MUSS etwas passieren.

Noch 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das aus der Nazizeit stammende Verbot von Homosexualität nicht zu beanstanden sei. 1969 und 1973 wurde das Verbot schrittweise gelockert, 1994 schließlich ganz entfernt. 1979 gab es den ersten CSD in Deutschland.

In gerade einmal 22 Jahren entwickelte sich die Situation für Homosexuelle von einem notwendigen Verstecken, das unserer heutigen Lage nicht ganz unähnlich ist dahin, dass sie ihre Identität offen auf der Straße zelebrieren konnten. Gesellschaftliche Änderungen können manchmal sehr schnell passieren, wenn die notwendige kritische Masse dahinter steht.

Dafür brauchen wir aber mehr Leute, die aktiv werden und sich vernetzen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert. Auch KTW wird uns nicht retten, das ist gar nicht deren Ziel. Nur wir selbst können uns retten.

Gefährliche Gedanken

So sei es nicht gut, wenn Betroffene dadurch durchgehend „getriggert“ werden

Ich glaube das diesen Menschen hoffentlich bewusst ist das wir auch etwas wie "Gedanken" und "Fantasien" haben. Wenn mich sowas "durchgehend triggern" soll, dann möchte ich gerne die Lösung für sexuelle Gedanken und Fantasien erfahren. Kopfkino muss absolut gefährlich sein. Schade das die Gedankenfreiheit einer tiefergehenden "Hilfe" im Weg steht :(

Stell dir vor es gibt ein "Kein Vergewaltiger Werden"-Programm das sich an teleiophile Männer richtet. Zu diesem Projekt melden sich nur Menschen, die befürchten das sie aufgrund diverser Probleme übergriffig werden können bzw. Non-Con-Material konsumieren könnten.

Anhand dieser Menschengruppe schlussfolgerst du jetzt das der Konsum von Erwachsenenpornografie gefährlich sein kann. Der Großteil der Männer, die keine Probleme damit haben Frauen NICHT zu vergewaltigen, oder Inhalte die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen zu konsumieren/teilen werden komplett ausgeblendet.

Das ist im Prinzip "Kein Täter Werden" und deren Aussagefähigkeit. Sie können nicht für alle Pädophilen sprechen, aber tun es trotzdem. Menschen die zu ihnen gehen haben bereits viele Probleme. Sie sind nicht der Durchschnitt. Die Tatsache das sich Pädophile nicht trauen in die Öffentlichkeit zu gehen verstärkt diese Vorurteile. Es gibt schließlich keine persönlichen Erfahrungen von mehreren Beteiligten, da wir unsichtbar sind. Für uns sprechen also nur die Straftäter, denn dadurch werden sie erst sichtbar und damit empirisch auswertbar.

DAS ist das kranke an dem ganzen, wird aber systematisch ignoriert. Ein Abbau von Stigma und Schutz für Pädophile würde den meisten nicht-Tätern helfen endlich gehört zu werden ohne ihr Leben zu riskieren. Aber wenn das selbst in so einer Veranstaltung noch immer nicht geht, dann wird das selbst nach meinem Tod nicht passieren.

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Hoffnung diesen gesellschaftlichen Wandel endlich herbeizuführen, denn dann MUSS etwas passieren.

Ich finde es lustig, wie die Pädophilie keine Störung mehr ist und man das Stigma abbauen sollte. Gleichzeitig werden aber gesunden und normalen Menschen, die einfach anders sind, ein Ausleben strikt verwehrt.

Warum wird immer gegen KI gekämpft? Warum dürfen Forscher nicht empirisch Belegte Aussagen immer als Wahrheit hinstellen? Jede mir bekannte Studie unterscheidet ganz klar zwischen Hands-On und Hands-Off Täter. Die überwiegende Mehrheit der CSAM Täter werden beim Konsum realer Inhalte nicht einmal übergriffig. Warum soll es dann bei opferlosen Alternativen anders sein? Selbst bei teleiophilen führte Pornografie zu einem weltweiten Abbau von Gewalt. Aber Pädos sind wohl keine Menschen.

Eine Sexualität selbst dann skruppelos zu unterdrücken, wenn sie lt. eigener Aussage keinen Störfaktor hat und opferlos gelebt wird ist nichts anderes als menschenverachtend. Eine Mehrheit bestimmt über das Ich und Sein einer Minderheit. Widerlich.

Die haben alle einfach nur Angst als Pädofreund hingestellt zu werden und/oder glauben selbst an ihre Vorurteile.

Ich nehme an, dass es dabei um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität geht, der noch nicht im Art. 3 Abs. 3 GG steht, aber wohl hinein soll (und definitiv auch hinein gehört). Selbstverständlich ist jede sexuelle Identität bzw. Orientierung, einschließlich der Pädophilie schutzwürdig, da es dabei einfach nur ums "Sein" geht und eben nicht um irgendwelche Taten oder Verhaltensweisen. Das vernünftig zu differenzieren, traue ich eigentlich jedem zu, auch einem Günter Krings. Allerdings scheint die Bereitschaft, sich mit dem Thema wenigstens halbwegs objektiv auseinanderzusetzen, um so geringer, je rechter und autoritärer jemand - respektive ein Politiker - unterwegs ist.

Günter Krings von der CDU hat im Bezug zu Pädophilen folgendes gesagt: "für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz".

Ist das nicht eine verfassungsfeindliche Haltung? Es geht bei einem Diskriminierungsschutz doch nicht um sexuelle Handlungen an/mit Kindern. Wenn man jetzt aber, so wie viele, die Pädophilie ausschließlich als eine Störung wahrnimmt dann ist ein absoluter Mangel an Schutz doch bereits jetzt verfassungswidrig:

Art. 3. Abs. 3 GG: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ja, was ist sie denn jetzt die Pädophilie? Man schreit und hetzt das alle krank und gestört sind, aber trotzdessen nicht einer Behinderung unterliegen, obwohl es im ICD-10/11 gelistet ist? Also ist die Pädophilie doch etwas normales? Aber das widerum ist ja eine Verharmlosung. Einfach nur krank diese Welt.

Von den 18 anhängigen Verfahren, die im Jahresbericht 2024 unter "Zu entscheiden 2025" gelistet sind wurden gerade einmal 3 Stück entschieden.

Eine Richterin vom zweiten Senat wird heute gewählt und morgen dann bereits vom Bundesrat zur Vizepräsidentin gewählt. Sie wäre also direkt an Bord und müsste dann für das Verfahren komplett abgeholt werden, weil eine Senatsentscheidung notwendig ist.

Sieht für mich daher sehr nach einem verschieben ins nächste Jahr aus, aber ich würde mich sehr über das Gegenteil freuen.

Wieder ein sehr guter differenzierter Beitrag, dem kaum etwas hinzugefügt werden muss. Wir haben ja sicher alle schon genug erlebt in unserem Leben.

Ich bin auch ein exklusiv Pädophiler und verzichte auf alles was für andere zum täglichen Brot gehört. Ich war nie in Therapie, brauchte nie Triebdämpfende Medikamente und habe auch nie einem Kind oder anderen Menschen geschadet. So geht es vielen anderen auch, die wegen ihrer Neigung als Menschen komplett negiert werden. Nur die physische Auslöschung fehlt da noch. Bei all dem Elend und der Entwürdigung, die man pädophilen Menschen aufzwingt, darf man trotzdem den Blick auf das Ganze nicht verlieren.

Auch wir selbst sollten uns nicht nur auf unsere Pädophilie reduzieren. Wir sind mehr als das, und das Leben ist auch mehr und hat auch für uns immer noch viel zu bieten. Man muss es nur sehen.

Manchmal sorgt das Leben selbst dafür, wie bei mir, dass man durch den jahrelangen finsteren Tunnel des Leids wieder ans Licht kommt, stärker als vorher, und mit vielem besser umgehen kann. Auch ohne fremde Hilfe.

@Nixda

Es ist bald soweit und dann wissen wir alle mehr. Das Jahr nähert sich ja dem Ende zu.

Ich möchte mir endlich eine Puppe zu legen, denn genau in dem Jahr wo ich ausgelernt und vom Betrieb übernommen wurde tritt einen Monat später das Gesetz in Kraft. Genau dann wo es mir finanziell möglich gewesen wäre.

Hoffentlich hat das Debakel um die Richterwahl das nicht verzögert, denn wenn ein Gesetz direkt angegriffen wird muss der gesamte Senat entscheiden, aber einer wird jetzt erst im Herbst ersetzt und wäre so komplett "out-of-the-loop".

"Schon in dem Aufsatz von 2021 verglich Beier Pädophilie mit einem Virus". Das hat er vor ein Paar Tagen wieder gemacht und davon erzählt das Pädophilie übertragbar sei und es mittlerweile eine Pandemie ist. Die Quelle findest du in der BILD...

KTW ist für mich gestorben.

@Hoffnung

Im Falle einer Besitzlegalisierung darf man aber vorsichtig optimistisch sein. Meist geht es bei "sittenwidrigen Geschäften" ja nicht um "Sittlichkeit" im Sinne der Sexualmoral, sondern um krasse Benachteiligungen eines Vertragspartners, wie bei Wucher, Knebelverträgen etc.

@Anonym

"Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen."

Jedenfalls wird hier tendenziell weniger versucht, die Jugendlichen bzgl. Sexualität zu bevormunden. In den USA ist das Thema Sex stärker angstbesetzt, dort wird Jugendlichen - je nach Bundesstaat - schon in der Schule "eingeimpft", dass Sexualität hochproblematisch und gefährlich ist, mit dem Ziel, sie weitestgehend vom Sex abzuhalten. Völlig absurd.

Jugendliche brauchen soviel Freiheit wie möglich und soviel Schutz wie nötig - nicht umgekehrt.

@Hoffnung

Die Verfassungsbeschwerden greifen auch konkret nur das Inverkehrbringen, den Erwerb und Besitz an (s. Wortlaut der Zusammenfassung unter geplante Entscheidungen 2025), da es sich bei den Beschwerdeführern um Pädophile und nicht um Händler handelt. Ob das Gericht daher überhaupt das ganze Gesetz formal kippen kann weiß ich gar nicht, weil ja nicht das gesamte Gesetz angegriffen wurde.

Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt.

Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.

Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat:

Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist.

https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/

Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.

@UwU

Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten:

https://taz.de/!ku41876/

Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences)

https://www.jstor.org/stable/27283547

Dort stellt sie folgendes fest:

Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden?

Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Stehe aktuell wirklich vor dem Suizid. Die Gleichgültigkeit mit der das Gericht dort argumentiert macht mich sprachlos. Man erkennt an der Vorgehensweise das man hier auch die internationale Gerichtsbarkeit berücksichtigt hat, um ähnliche Urteile in anderen Staaten zu provozieren.. In Europa ggf. im gesamten westlichen Raum wird es daher wohl in Zukunft sehr kalt und hart werden. Wir haben es nun auf schwarz und weiß das wir tatsächlich keinerlei Sexualität verdient haben, da selbst Masturbation als solches gefährlich sei. Mir bleibt tatsächlich nur noch eine Auswanderung, oder eben der Suizid. So kann ich auf Dauer nicht Leben.
DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert! Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich. Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann. Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht. Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben. Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.
Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern: In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction” Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A. Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.
Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.