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Moral Panic

Die EU will kindliche Sexpuppen jetzt offiziell verbieten bzw. sieht sie bereits als illegal an. Hier direkt vom EU-Parlament:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/agenda/briefing/2025-11-12/5/shein-scandal-protecting-eu-consumers-from-illegal-products-online

Eine Abstimmung findet vom 24.11.2025 - 27.11.2025 statt, wo eine öffentliche Stellungnahme zu dem Handel solcher Sexpuppen bezogen wird, wo dann auch mit Sicherheit betont wird das solche Produkte nicht in der EU angeboten werden dürfen und ggf. weitere Maßnahmen folgen. Die Abgeordneten sehen solche Produkte als nicht dem EU-Recht vereinbar.

"Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen."

Rocker-/Bikergruppen sind meist autoritär-hierarchisch organisiert und hegen - nicht immer- aber auffallend oft auch ein rechtsdrehendes oder zumindest konservatives Rollen- und Gesellschaftsbild, in dem "Männlichkeit", "Ehre", "Treue" und "Bruderschaft" martialisch glorifiziert werden und Homosexualität verachtet wird (ähnlich wie bei so manchem Fußballhooligan). Ich würde vermuten, dass es einfach Teil ihres Selbstverständnisses bzw. ihres Wertekanons ist, "Schwuchteln" zu verabscheuen und "Kinderschä...." zu jagen.

Btw: Glücklicherweise findet die reaktionäre Bezeichnung "Kinderschänder" in den Medien immer weniger Verwendung. Anscheinend hat sich langsam herumgesprochen, dass die Bezeichnung "Kinderschänder", Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch, als "Geschändete", also "entehrte Sonderlinge" abstempelt.

Immer mehr Menschen sind gegen Symbole die mit X asoziiert werden und nur nicht gegen die eigentliche Sache. Ein sehr guter Artikel über die aktuelle Puppen"debatte", welcher von mehreren Medien veröffentlicht wurde ist dieser von Thomas Knapp:

https://www.counterpunch.org/2025/11/05/against-moral-panic-or-dolls-arent-real-kids/

Es ist daher seltsam, dass so viele Gegner von Kindesmissbrauch sich auch für Gesetze einsetzen, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass jemand mit solchen Neigungen diese auch auslebt, anstatt sie zu verringern.

Heutzutage scheint die öffentliche Meinung – gefolgt von der Haltung der Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden – weitgehend von moralischer Panik getrieben zu sein. Viele Menschen wollen nicht nur die tatsächlich schädliche Aktivität X unterbinden, sondern auch, dass die Regierung alles unterbindet, was den „Ekel-Faktor” auslösen könnte, der mit dem Sehen, Hören oder Nachdenken über Themen im Zusammenhang mit Aktivität X verbunden ist.

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht.

Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung.

Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen.

So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören.

Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist.

Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.

Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.

Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden:

Sehr geehrter Herr X,

die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen X

Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de

Das macht mich gerade echt traurig.

Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt:

Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich.

Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.

Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen.

Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm.

https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein

In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt.

Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.

Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend.

"Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.

Vielen Dank für den Einblick in diese wichtige Studie. Ich habe mich schon lange gefragt, was da wohl drinnen steht. Alle anderen Studien zum Thema sind ja frei zugänglich.

Das Puppenthema kocht gerade wieder hoch, weil ein chinesisches Unternehmen in Frankreich solche Puppen angeboten hat. Jetzt fordert Frankreich das die EU gegen dieses Unternehmen vorgeht. Könnte also auch damit enden das entprechende Puppen explizit und unmissverständlich in die anstehene Reform aufgenommen werden. Ein Abgeordneter hatte das in der Entwurfsfassung auch so gefordert.

Das BVerfG wäre im Prinzip machtlos, wenn sowas zum Unionsrecht wird und dem EGMR vertraue ich noch viel weniger. Wäre daher wünschenswert wenn endlich mal das Urteil kommt, so dass DE solch ein Gesetz faktisch nie umsetzen kann, auch wenn es Anwendungsrang finden würde.

Die Schweiz (SRF) hat ebenfalls darüber berichtet und verteufelt die Puppen nicht sondern gibt ganz neutral die beiden Standpunkte wieder und das man je nach Person den Nutzen einer Puppe abschätze.

Hier möchte ich auch anmerken das in Frankreich der Film "Cuties" gedreht wurde, welche viele als Missbrauch empfinden und in einigen Ländern auch entsprechend eingestuft und verboten wurde. Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Das Argument hat sowieso kein Sinn ergeben. Stell dir vor man würde bei einem Vergewaltiger hervorheben das dieser Pornos konsumiert hat.

Ein Missbrauchstäter kann eben auch KiPo konsumieren UND missbrauchen. Das heißt nicht das sowas ihn dazu verleitet hat. Es ist eig. seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens das Hands-Off-Täter sogat eher resilienter sind und seltener Kinder missbrauchen. Aus diesem Grund kann fiktives Material gar nicht "Hemmschwellen" senken.

Das Stigma erschwert aber die Wahrbeit dermaßen, weil Aufklärung = Verharmlosung.

Viele Fälle gibt es in dem Bereich wirklich nicht, ich habe hier die Zahlen für das letzte Jahr einmal aufgearbeitet. Darin steckt allerdings auch schon ein Betrug: während der Parlamentsdebatten zum Verbotsvorschlag wurden Staatsanwälte zitiert, die behaupteten, dass in Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch ständig auch Kindersexpuppen gefunden werden. Daraus wurde dann abgeleitet, dass Puppen wohl zu Missbrauch führen würden (ein logischer Fehlschluss, selbst wenn die Annahme gestimmt hätte) und Handlungsdruck aufgebaut, warum bei dieser Masse an Fällen, gegen die man damals nichts tun konnte, ein Verbot unbedingt notwendig und wichtig sei. Die Realität zeigt, dass weit über 99% aller Missbrauchstäter gar keine Puppen besitzen und es sich in der Tat um ein absolutes Randphänomen handelt.

Signale statt sachliche Argumente

Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf.

Wahre Worte. Habe mir gerade erst den aktuellen Podcast der LTO angehört und genau dort wurde auch als ein Gegenargument auf eine Äußerungsstraftat folgendes geäußert: "Wir haben diese Verbote schon seit Jahrzehnten und was für ein Signal würde eine Lockerung denn senden? Ich denke nicht das es uns ohne diese Verbote besser ergangen wäre"

Wow, tolle Argumente. Danke euch!

Auf ein paar Sachen will ich antworten: „dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen ‚Kindersexpuppen’ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken.“ — Ich gehe von einem Randphänomen aus, weil mir Puppenbesitzer wenn es kindliche Sexpuppen angeht als eine Minderheit in der Minderheit erscheinen. Allein schon weil die ja nicht billig sind. Aber da täusche ich mich vielleicht. Dann aber hatte ich den Eindruck dass das Gesetz eher aus Aktionismus entstanden ist, also gehe ich nicht davon aus, dass es um große Zahlen ging. Auch da kann ich mich irren.

„Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.“ — genau das wollte ich aussagen/betonen, dass dieses Argument gut ist, wenn es um echte Fotos geht und für den Rest sich bisher eher was aus den Finger gesaugt wird.

Und Sirius: volle Zustimmung. Nur wird eben das ja nicht ordentlich gemacht und von extrem vielen Leuten auch gar nicht ernst genommen. Da heißt es dann „Ich hab auch mit 10 schon Pornos geguckt, hat mir auch nicht geschadet.“ so wie bei der Prügelstrafe. Erst im Urlaub zuletzt mit einer Familie gesprochen wo die 10-jährige Tochter berichtete, andauernd von Mitschülern auf den Hintern gehauen zu werden, was meiner Ansicht nach als sexuelle Belästigung einzuordnen ist. Schule? Guckt zu. Eltern der Täter? Ach hab dich nicht so. Jugendamt? Schmeißt böse guckend mit Wattebällchen.
Deshalb hab ich das in meinem Kommentar nicht als relevante Option im Blick gehabt, weil ich da den Schutzmechanismen nicht vertraue. Aber recht hast du natürlich: für ein Puppenverbot sollte mein Gedanke irrelevant sein.

Ich find die Diskussion total toll hier und lerne gerade einiges.

Puppenabenteuer

Habe mir mal den Zugang zu dieser Studie gekauft "Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild" ($86) und ich bin sehr froh das sich das BVerfG anscheinend auch mit genau dieser Studie beschäftigt hat. Sie ist wirklich sehr gut aufgebaut und erwähnt direkt in der begrifflichen Einordnung das nach aktuellem Wissensstand die Pädo- und Hebephilie eine sexuelle Orientierung ist.

"Nach aktuellem Wissensstand lässt sich die Pädophilie als eine nach ihrer Ausbildung unveränderliche sexuelle Orientierung verstehen (Cantor 2018; Seto 2012, 2017.). [...] Der Begriff sexuelle Orientierung kann mehr als die bloße Orientierung hinsichtlich eines Geschlechts umfassen."

Die Studie geht auch auf die eingereichten Beschwerden ein und verlinkt direkt im Text die Webseite https://gegen-das-puppenverbot.de/ und zeigt anhand der dortigen Argumentation, wie wichtig die Puppen für viele seien, als auch das § 184l paradoxerweise zu einem erhöhten Bedarf solcher Objekte geführt hat. Das sei bei solchen Verboten wohl ein zu erwartender Effekt, so dass ggf. eher eine Zunahme solcher Gegenstände ausgegangen werden muss als davor. Eine "jetzt erst Recht"-Haltung entwickele sich.

Auch erwähnt die Studie mögliche Limitationen, wie bspw. das aufgrund der laufenden Verfahren ggf. ein Selektionsbias da sein könnte da Betroffene diese Studie als ein Instrument zum Erfolg sehen. Dies wird im gleichen Abschnitt aber wieder eingefangen, da auch ähnliche Studien zum gleichen Ergebnis kommen und auch sonst keine zu großen Auffälligkeiten vorhanden sind. Anscheinend fühlen sich auch, entgegen der Erwartung des Gesetzgebers, viele nicht-Pädophile betroffen da es keine genaue Definition gibt und diese Menschen fürchten "wegen einem Körpermerkmal 5 Jahre wegen KiPO einzuwandern".

Die letzte Seite skizziert eine Welt, wo es Aufgabe der Wissenschaft sei das Stigma abzubauen und ein Leben mit Puppen / Robotern für Menschen zu ermöglichen, die es legal nicht können (hier explizit nicht nur auf Pädophile beschränkt). Verglichen wird dieser technologische Fortschritt mit der Einführung des ersten Verhütungsmittels, da erstmals Sexualität für alle ohne Kinderwunsch risikofrei möglich wurde. Der letzte Satz stellt dann berechtigerweise die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Strafrechts sein sollte solche Verhaltensweisen zu reglementieren, wenn Menschen versuchen opferlose Alternativen zu finden.

So ist es. In dem Zusammenhang sehe ich auch die m. M. n. völlig schiefgelaufene Rechtsgüterabwägung beim Thema Jungenbeschneidung. Dass das Ausleben religiöser Regeln bzw. Gebote, die in Wahrheit auf Aberglaube und albernen Ammenmärchen beruhen, höher gewichtet wird, als die körperliche Unversehrtheit von Kindern, ist völlig absurd.

Sobald eine Person alt genug ist, um auch medizinisch unnötigen Eingriffen bewusst und informiert zuzustimmen, sollte sie sich selbstverständlich abschneiden lassen dürfen, was immer sie will.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null: https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/
Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.
Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar. Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug. Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.
Die Existenzberechtigung vom BVerfG liegt in der Durchsetzung von Abwehrrechten von Jedermann ggü. dem Staat. Warum argumentiert hier dann das Gericht wirklich fast ausschließlich aus der Perspektive des Gezetzgebers? Auf viele Punkte der Beschwerdeführer wurde entweder gar nicht, oder nur sehr dürftig eingegangen während man dem Staat ggü. den Popo pudert und zwei Küsschen auf die Wange spendiert. Viele sind doch jetzt einfach dur demotiviert mit dem Leben. Ich bin ehrlich der Meinung das hier bewusst eine Begründungsfindung betrieben wurde zugunsten des Gesetzgebers und man viel Zeit und Mühe investiert hat um zukünftige Liberalisierungs- und Differenzierungsbewegungen zu untergraben. Es scheint tatsächlich keine Rolle zu spielen, ob jemand Kinder missbraucht oder nicht. Ist der Gesellschaft völlig Wurscht. Das diese "best practices" null funktionieren auch egal. Immer weitere Grundrechte aushöhlen, überwachen und entmenschlichen. Hat ja bisher gut funktioniert.
Naja, Wikipedia ist im politischen Bereich auch nicht immer vertrauenswürdig und manchmal auch widersprüchlich. Im Wiki-Eintrag: https://en.wikipedia.org/wiki/Pornography_in_China - steht oben: "(The Criminal Law of the People's Republic of China) ... does not prescribe possession to be illegal." Weiter unten unter "Issues" steht genau das Gegenteil: "Distributors of pornography can face up to life imprisonment and possession charges carry hefty fines and can carry prison sentences.". Keine Ahnung, was nun stimmt. Ich hätte jedenfalls keine Lust, nach China zu reisen, um es selbst herauszufinden. "Das Bild, das man in Deutschland von China hat, ist sehr politisch beeinflusst und hat sehr wenig Wahrheitsgehalt." Mag sein, aber selbst wenn nur die Hälfte davon stimmt, wäre das Bild immer noch grottenschlecht - und was ein China-Urlauber so alles erzählt, mag ja sehr interessant sein, hätte aber allenfalls anekdotische Evidenz.