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Ich kann deine Kritik verstehen und habe ähnliche Hinweise ebenfalls nachgeliefert.

Die Studienleitung hat mir gesagt das sie die aktuelle Justiz und Rechtslage nicht versteht, also warum solche Verhaltensweisen kriminalisiert werden. Das Ziel, so verstehe ich es, ist aufzuzeigen das eine Kriminalisierung nichts bringt und daher nicht notwendig ist und ggf. Kontraproduktiv ist.

Die von dir angesprochenen Verfälschungen wird sie nach eigenne Angaben aufgreifen. Ich empfehle trotzdem das ihr als WsaM auch Kontakt aufnimmt.

Ich sehe diese Umfrage deutlich kritischer und hätte daher diesen Kommentar auch nicht freigegeben, bevor wir gewisse Punkte nicht erst einmal mit den Leuten der Studie geklärt haben. Sie auf WsaM zu teilen, erfolgt also frühstens nach einem Gespräch, wenn überhaupt.

Ich finde es nicht sinnvoll alles zu teilen, nur weil es auf dem ersten Blick gut wirkt. Wenn man sich die Umfrage im Detail anschaut, gibt es einige Punkte die die gesamte Studie deutlich verfälschen können und werden, je nach Wohlwollen oder auch nicht, der Leute, die sie hinterher auswerten.

Besonders kritisch: Es wird direkt nach begangenen Straftaten gefragt, nicht aber danach ob diese jemals belangt wurden. Anonymität hin oder her, es besteht hier ein Risiko solche Angaben zu machen und ist etwas das man im Hinterkopf behalten sollte.

Außerdem Punkte wie z.B: "Bewerten Sie wie befriedigend Sie die Nutzung illegaler Möglichkeiten empfunden haben" - sind für jemanden der nie illegales Material gesehen hat nicht beantwortbar. Eine erzwungene Mindestangabe von 1 ist nicht nur blödsinnig, sie sagt das falsche aus, nämlich, dass man solches Material konsumiert und als nicht befriedigend empfunden hat. Es fehlt eine Angabe "Trifft nicht zu" oder dergleichen.

"Starkes Unbehagen bei Nutzung illegaler Materialien" - Selbes Problem, wenn überhaupt keine genutzt wurde. Die Antwort wäre irreführend und führt zu falscher Auswertung, wenn ich angebe "Stimme nicht zu". Das würde nämlich bedeuten, "Pädo gibt an, kein Unbehagen beim Konsum von illegalem Material zu empfinden", was die Angabe komplett verzerrt und nicht ist, was jemand meint, der zu der Mindestangabe gezwungen wird. Es fehlt auch hier "Trifft nicht zu" oder der Hinweis vorab, dass sich diese Umfrage ausschließlich an ehemalige/aktuelle Konsumenten von illegalem Material richtet und andere Pädophile nicht teilnehmen können.

"Ich glaube, dass die Nutzung illegaler Stimuli moralisch falsch ist" - So allgemein ist das nicht beantwortbar. Echte Missbrauchsabbildungen definitiv, fiktive definitiv nicht. Beides darf nicht vermischt werden, nur weil beides unter Umständen illegal ist. Illegalität sagt nichts über die Art und Moralität des Materials aus und man kann das nicht einfach zusammenlegen, als sei es das selbe. Die Katze beißt sich also in den Schwanz, ich hab nur die Wahl zu sagen "Alles was illegal ist, ist auch falsch und böse" oder "Alles was illegal ist, ist eigentlich super und sollte legal sein". Keinem von beidem würde ich zustimmen.

"Wie stark hilft Ihnen die Nutzung legaler Stimuli dabei keinen Missbrauch zu begehen" - Gar nicht, aber nicht weil ich einen Hang dazu habe Missbrauch zu begehen, sondern weil ich auch wenn alles verboten wäre, keinen begehen würde. Hat wieder nichts mit Legalität zu tun, sondern mit persönlichen Werten und Moral - eventuell auch neurologischen Erkrankungen und eventuell vorhandenen psychischen Störungen. So also nicht beantwortbar.

Eine Frage wird außerdem als nicht beantwortet gewertet, wenn man die niedrigste Antwort zwangsweise ausgewählt hat (nämlich 1), obwohl generell nicht beantwortbar/zutreffend. Das bringt gleich zwei Probleme. Man kann es so deuten, dass man den Punkt einfach so übersprungen und nicht beantwortet hat, oder aber man kann das niedrigste Ergebnis niemals angeben, weil es nicht zählt. 1 ist also nicht Teil des Punktesystems, sondern das beginnt erst ab einer Angabe von 2.

"Mein Versuch die Menge an Sex zu reduzieren die ich hatte, hat fast nie funktioniert" - Das habe ich z.B. nie versucht, weil das nie mein Ziel war, zu keinem Zeitpunkt meines Lebens. Und nicht jeder Pädo hatte überhaupt schon einmal Sex mit einer anderen Person. Ist für mich nicht beantwortbar. Wiedermal ist es irreführend wenn ich überhaupt irgendetwas angebe.

Es ist extrem wichtig auch Forschung zu Themen die einem persönlich nahe gehen, kritisch zu hinterfragen und nicht blind drauf zu vertrauen, dass das schon so passen wird, nur weil es professionell aufgezogen ist. Siehe Studien von z.B Tozdan. Die hat u.a. fiktives und echtes Material auch einfach allgemein als "Kinderpornographie" zusammengefasst und konnte dadurch in Interviews behaupten "Och ja, so und so viele Frauen haben in meiner Studie angegeben schon einmal Missbrauchsabbildungen konsumiert zu haben". Nein. Das stimmt so nicht. Solche Details sind fundamental.

Die AfD möchte jetzt sogar die Verfassung ändern, um Volksverhetzung für Abgeordnete straffrei zu machen:

https://www.nordsee-zeitung.de/region/afd-will-aussagen-von-abgeordneten-straffrei-stellen-299957.html

Einfach nur traurig. Damit könnten Politiker dank Idemnität überall jeden mit Hetze überschwemmen.

Hallo zusammen,

bzgl. der Studie zu "Legale Wege und Alternativen für Minor Attracted Persons (MAPs)" habe ich folgende Rückmeldung der Studienleitung erhalten:

" Hallo X,

erst einmal vielen Dank für Ihre Nachrichten und die Hinweise, die Sie mir haben zukommen lassen. Auch herzlichen Dank für den Hinweis zu der Seminararbeit und die Mühe, die Sie sich gemacht haben.

Bei der Erstellung des Fragebogens haben wir uns im Team auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt und die Stimuli im Rahmen der Studie entsprechend zugeordnet. Grundsätzlich haben Sie mit Ihrem Einwand recht - allerdings werden "Lolicons" von einigen Staatsanwaltschaften nach wie vor als Graubereich betrachtet. Die besondere Herausforderung bei unserer Arbeit besteht darin, dass die Studie auch internationale Teilnehmende einschließt. Aus diesem Grund haben wir die Begriffe und Zuordnungen entsprechend definiert.

Ihre Hinweise nehme ich dennoch gerne mit und werde das dann auch in der Arbeit selbst auf jeden Fall diskutieren. Vielen Dank auch, dass Sie trotz Ihrer Bedenken an der Studie teilgenommen haben.

Herzlichen Dank und viele Grüße"

Es läuft aktuell eine Umfrage für eine Studie, die legale Alternativen zur sexuellen Befriedigung untersucht und das Ausmaß von Gesetzen wie dem Puppenverbot. Die Studie wird von den gleichen Personen durchgeführt, welche das Kindersexpuppen untersucht haben und zum Schluss kamen, das die Wahrscheinlichkeit höher ist das die Nutzung solcher Puppen zur Prävention beiträgt.

Ich würde wirklich darum Bitten das unter "Wir sind auch Menschen" zu veröffentlichen, damit Betroffene erreicht werden können.

https://syskrim.limesurvey.net/648689?lang=de

Vielen lieben Dank.

Ich habe ehrlich gesagt Gänsehaut bekommen als ich gesehen habe das eine Staatsanwaltschaft tatsächlich aufgrund von Volksverhetzung gegen Pädophile ermittelt.

Das ist ein wichtiges Signal, denn das passiert nahezu täglich. Seien es Medien, oder Politiker, Influencer. Es ist dermaßen normalisiert. Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.

Jeder mag seine Überlegungen anstellen, warum auch nicht, aber dieser allgenwärtige Impuls, Regelungen und Definitionen zu ersinnen die dann einfach richtig sein sollen, moralisch vor allem überlgen sein sollen, ist das zugrundeliegende große Problem.

Vielleicht sollte man mehr darüber nachdenken wie Menschen, Gesellschaften damit umgehen können daß es auch ganz andere Sichtweisen, Erfahrungen, kulturelle Wirklichkeiten gab und gibt.

Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert.

Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.

Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.

Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben.

Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren).

Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können.

Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.

Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.

Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem.

Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.

Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen.

Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind.

Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.

Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.

Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.

Ja, die Realität muss man aber auch im Blick behalten. Denn es gibt kein einziges Gericht das jemals eine Strafbarkeit als verfassungswidrig ansah. Richter haben schließlich die Möglichkeit eine Verurteilung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind die Anwendung ist verfassungswidrig. In dem Fall geben sie es als Richtervorlage an das BVerfG.

Das ist in diesem Rahmen nie passiert. Wenn es mal passierte, dann weil nicht pädophile vor Gericht antanzen mussten. Ansonsten hat keiner ein Problem damit zu glauben das Pädophile kein recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Intimsspähre haben. Das ist schon krass. In Amerika gibt es wenigstens Gerichte, die das machen.

Ich habe ChatGPT mal gefragt, wie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184l StGB aussehen und den größten Angriffspunkt sieht es in einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da es keine empirischen Beweise gibt und im privaten Besitz kein Dritter betroffen ist:

Ground of Complaint/Chance of Success: Art. 1 GG (Human Dignity)
❌ Very unlikely Sexual Self-Determination (Art. 2 GG) ✅ Moderate Proportionality Principle ✅ Moderate Legal Certainty (Art. 103 II GG)
✅ Moderate

Sexuelle Selbstbestimmung gehört zwar zu Art. 1 GG, aber der Grund warum es Art. 1 GG nicht verletzt sah war da man ja verhaltensweisen bestraft und nicht Pädophile an sich. Aber es ist klar wer das Ziel ist, das wurde auch durch eine geplante Aufnahme der Neigung als Grund für eine unbegrenzte Speicherfrist deutlich.

Es ist für viele nicht verständlich sich komplett zu enthalten. Jemand der Pädophil ist, aber jegliche Art von realem Missbrauch ablehnt braucht weder eine Therapie noch einen Filter. Er verweigert solch ein Material nicht weil er es aufgrund der Gesetzgebung muss, sondern weil er sich moralisch, ethisch und menschlich dazu entschlossen hat. Er möchte kein Missbrauch fördern, oder begehen.

Wenn man diese Einstellung und Persönlichkeit hat, dann ist es schwer auf Stimmen zu hören, welchen einem sagen man sei gefährlich und müsse sich komplett enthalten, auch in seiner Fantasie. Das reale Bilder und sexuelle/romantische Kontakte zu Kindern falsch sind, ist den meisten bewusst. Dafür brauchen sie keinen alten […] Mann […].

Danke für den Link! Das gibt dem Ganzen noch eine zusätzliche ethische Problematik, vor allem, da die einzige Antwort auf dieses Problem derzeit zu sein scheint, dass die Therapiestellen halt einfach darauf vorbereitet sein, dass es zu Rückfällen kommen wird.

Spannend auch, dass schon die Pilotphase alle Befürchtungen bestätigt, die es zu dieser Art von Technologie gibt, insbesondere, dass Falsche Erkennungen "sehr häufig" vorkamen (Teilnehmer konnten zum Teil ihre Familienfotos nicht mehr abrufen oder aufgrund falscher Blockierungen nicht mehr arbeiten). Dass Beier diese Ergebnisse kennt, macht seine dystopischen Wunschvorstellungen nur umso fahrlässiger und sein Verschweigen dieser Ergebnisse manipulativ.

@Sirius Protech Final Conference 2025 so ab ca. 4:30:50 / 4:47:00 https://www.protechproject.eu/post/protech-conference-recording

Bedenke das die Konferenz von Produktverantwortlichen von Salus gehalten wird, also habe ich mich bewusst hier auf das negative fokussiert, was die versuchen mit schönen Grafiken zu relativieren.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀