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Wer sich traut kann ja auch einfach am 03.10.2025 und 04.10.2025 zum ofiziellen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit nach Saarbrücken fahren und dort die Richter des Bundesverfassungsgerichts persönlich fragen. Die Richter werden an der Veranstaltung freigeben und Interviews geben.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-089.html?nn=68112

Man braucht eine identifizierbare Gruppe denen man die Schule geben kann. Denn dann kann man Maßnahmen und Ziele ganz simpel definieren.

Wenn man mit der Einstellung herangeht das es nicht die eine Tätergruppe sondern diese sich über sämtliche Gesellschaftsschichten zieht ist es halt schwer das Problem zu identifizieren.

Menschen brauchen jemanden auf den sie zeigen können.

Cornelius

Mich würde mal interessieren, ob es überhaupt therapeutische Ansätze für Ersatzhandlungstäter*innen gibt. Vielleicht ist es aber auch eher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darauf hinzuweisen, dass der meiste Missbrauch innerhalb der Familie geschieht und oft Macht- und Überlegenheitsgefühle die Ursachen für den sexuellen Missbrauch an Kindern sind. Leider möchte sich die Gesellschaft dieser Herausforderung nicht annehmen, weil damit auch bestimmte Formen des Umgangs mit Kindern kritisch beleuchtet werden müssen. So gibt man lieber den Pädos allgemein die Schuld, Hauptsache man muss sich nicht mit sich selber beschäftigen.

Geschlechtsverkehr unterliegt nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung? Steile These. Ok, wenn Personen ihren Geschlechtsverkehr öffentlich zelebrieren, mag das stimmen, aber gerade von Personen, deren Sexualleben kriminalisiert ist, dürfte das eher nicht zu erwarten sein.

Im Übrigen, wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht allein dadurch verlassen, dass eine andere Person hinzugezogen oder eingeweiht wird. So ist vertrauliche Kommunikation, etwa mit Angehörigen, Ärzten und anderen Vertrauenspersonen ebenfalls dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen. Ein Sozialbezug, durch den dieser Kernbereich verlassen wird, ergibt eher daraus, ob bzw. wie weit man dabei in die Öffentlichkeit tritt.

Es ist wirklich Schade das KTW entweder sehr zurückhaltend oder ziemlich negativ ggü. alternativen eingestellt ist. In Finnland ist es viel besser, da es keine Therapiestelle nur für Pädophile gibt, sondern eine große Organisation die sich um alle Patienten kümmert inkl. Pädophilen. Sie ist auch viel offener ggü. Ersatzmaterial und hat es mehrmals verteidigt.

Deswegen empfinde ich das KTW für den durschnittlichen Pädophilen mehr Schaden anrichtet, als nutzen. Für Menschen mit einer pädophilen Störung mag es hilfreich sein, aber das ist nicht die Mehrheit, aber wird durch große Köpfe von KTW propagiert. Es gibt gute Menschen in KTW, aber Beier zieht leider wirklich alles immer runter.

Dazu muss man den Antrag denke ich auch strategisch verstehen. Die AfD ist gut darin, das Thema Kinderschutz zu instrumentalisieren, um damit politisch Stimmung zu machen, sich als familien- und kinderfreundlich zu inszenieren und Mitglieder anzuwerben. Der Antrag gibt der Partei die Gelegenheit, sich selber weiter als Kinderschutzpartei darzustellen und den anderen Parteien Versäumnisse vorzuwerfen, da sie als einzige (halbwegs) fristgerecht einen Verlängerungsantrag gestellt haben. Die anderen Parteien wiederum sind jetzt im Zugzwang: falls sie das Projekt weiter finanzieren wollen, müssen sie entweder die Brandmauer aufgeben und zum ersten Mal in der Geschichte der AfD einem ihrer Gesetzesvorschläge zustimmen, oder innerhalb von drei Monaten ihren Antrag ablehnen, um dann einen eigenen zu stellen. Sollte es das Ziel gewesen sein, die Finanzierung einfach still auslaufen zu lassen, wurde dies mit dem Antrag ebenfalls deutlich erschwert.

Die AfD (aber auch KTW, befürchte ich) meinen was ganz anderes als wir, wenn sie von Stigmatisierung reden. Für die AfD bedeutet Entstigmatisierung lediglich sicherzustellen, dass möglichst viele Pädophile in Therapie gehen. Schon die Forderung, dass die Gesellschaft unbedingt ein Therapieprojekt für Pädophile bereitstellen muss „bevor sie zu Tätern werden“ ist inhärent stigmatisierend, da es Pädophile als pathologisch und gefährlich darstellt.

Die AfD hat kein Interesse daran, das Stigma im Alltag abzubauen, Pädophile vorurteilsfrei zu begegnen oder gar als gleichberechtigte Bürger:innen anzuerkennen. Im Gegenteil ist die AfD der Ansicht, Pädophilie dürfe auf gar keinen Fall „normalisiert“ werden, und Pädophilen müsse immer wieder erzählt werden, wie krank und gefährlich sie seien, da sie nur so überhaupt den Druck verspüren, um sich in Therapie zu begeben - wo ihrer Ansicht nach alle hingehören. Daher steht der Antrag der AfD auch überhaupt nicht im Widerspruch zu ihren Angriffen z. B. auf Wir sind auch Menschen, sondern beides ergänzt sich eigentlich ziemlich gut.

Zur Differenzierung von Pädophilie und Missbrauch habe ich an anderer Stelle mal geschrieben, dass das meiner Ansicht nach gar nicht unser Hauptproblem ist:

Meist heißt es, der falsche Glaube, Pädophilie und Missbrauch seien dieselbe Sache wäre die Hauptursache für die Stigmatisierung Pädophiler. […] Ich halte das für einen Irrglauben. […] Der wirkliche Haupttreiber des Stigmas ist aber keine Vermischung zweier eigentlich unterschiedlicher Begriffe, sondern der Gedanke, dass Pädophile, wenn sie auch nicht notwendigerweise immer Missbrauch begehen, so doch besonders gefährdet für diese Art von Sexualstraftaten sind. Über die Unterscheidung von Pädophilie und Missbrauch aufzuklären ist sinnvoll, kann aber nicht verhindern, dass weiterhin das Vorurteil am Leben erhalten wird, dass Pädophile mit erhöhter Wahrscheinlichkeit Kinder missbrauchen. Dies wiederum ist die Grundlage für alle möglichen diskriminierende Haltungen, wie zum Beispiel, dass Menschen pauschal keine Pädophilen in ihrer Nähe haben wollen, oder am liebsten gleich alle Pädophile präventiv wegsperren wollen.

Die AfD hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wo sie die weitere Finanzierung von "Kein Täter Werden" fordert und dafür soll die Befristung im SGB V verlängert werden. Das komische an dem ganzen ist das in dem Entwurf darüber berichtet wird das die Stigmatisierung kontraproduktiv sei und nicht jeder Pädophile auch Täter wird.

Die öffentliche Position der AfD ist da natürlich eine ganz andere, da sie das Thema jedes mal instrumentalisiert und Menschen aufgrund ihrer bloßen Existenz attackiert.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101548.pdf

@Nixda

Das Inzestverbot ist nicht vergleichbar da, wie oben bereits beschrieben, eine weitere Person notwendig ist. Inzest geht nicht allein im Privaten.

Dadurch erlangt diese Handlung also einen Sozialbezug und unterliegt nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Deswegen kann auch niemand für Folter oder so sich zur Verfügung stellen, auch dann wenn er es möchte.

Für den notwendigen Sozialbezug sei vor allem auf die Kommunikation mit einer anderen Person abzustellen BGH 2 StR 509/10

Hier mal ein heute veröffentlichter Beschluss als Beispiel, wie widerlich selbst oberste Gerichte einfach einen Scheiß auf die Einhaltung der Verfassung geben:

"Das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, dient der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin. [...] Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 40, 356 ; 138, 64 )."

In der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ging es um 184b Abs. 3 und dass das OLG eine Vorlage aufgrund einer vermuteten Verfassungswidrigkeit nicht initiert hat, weil der Beschwerdeführer sowieso hart bestraft gehört.

"Mir ist allerdings kein anderer Fall bekannt, wo so offensichtlich in die Intimsphäre eingegriffen wurde ohne das ein Rechtsgut betroffen ist."

Das Inzestverbot greift in die sexuelle Selbstbestimmung ein, begründet mit dem abstrakten Schutzgut "Ehe und Familie". Beim Puppenverbot ist es der Kinderschutz. Beides entbehrt jeder Grundlage.

@Sirius

Kann ich verstehen. Mir ist das so wichtig, weil je mehr kriminalisiert wird umso stärker wird auch das Stigmata. Man kann Menschen nicht erzählen das sie zwischen Neigung und Tat unterscheiden sollen, wenn Fantasien kriminalisiert werden. Denn "irgendetwas muss ja dann doch an diesen Pädos gefährlich sein."

Es rechnet eh niemand aus der Wissenschaft nach

Manchmal schon. In der Pilotstudie von Beier et al. von 2015 kamen die Autoren etwa zu dem Schluss, dass die Therapie bei KTW zumindest Risikofaktoren für Missbrauch senken könne. Mokros und Banse stellten allerdings fest, dass die statistische Analyse fundamentale Fehler hatte, und analysierten die Daten aus der Studie selber neu mit dem Ergebnis, dass kein statistisch signifikanter Effekt der Therapie gefunden werden konnte.

Andrej König von der FH Dortmund gehört schon seit Jahren zu den Kritikern von Beier und findet immer mal wieder kleinere Ungenauigkeiten und Rechenfehler in seinen Publikationen, übt aber auch fundamentalere Kritik an dem Projekt als solches (zB hier und hier und hier und hier).

Beier hat dies in seinem Vortrag sogar kurz erwähnt, aber verzerrt so dargestellt, als handele es sich dabei lediglich um Kritiken an der Methodik seiner Studien (insbesondere dem Mangel an Kontrollgruppen), die sich aber aufgrund der Anonymität bei KTW und ethischer Bedenken notwendigerweise nicht anders gestalten lasse.

Ich vermute, wenn man seine Empirie gründlich überprüfen würde, würde man viele Fehler finden.

Die Idee, eine Art Kompendium mit Beiers unsachlichen, nicht belegten oder inhaltlich falschen Aussagen zu machen, kam mir bei der Lektüre von seines neuen Buchs, in dem auch viel Falsches steht, auch schon. Aber wie du sagst, es wäre viel Aufwand und würde am Ende wohl nicht viel bringen, weil kaum jemand dahergelaufenen Pädophilen aus dem Internet über einen renommierten Wissenschaftler mit Bundesverdienstkreuz glauben wird.

Ich hoffe sehr, dass du recht hast. Persönlich gehe ich lieber davon aus, dass die Beschwerden scheitern werden, so kann ich am Ende nur positiv überrascht werden.

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht, lieber Sirius.

Ich habe von der Veranstaltung Schlimmeres erwartet. Dennoch ist es natürlich deprimierend, welche Ansichten dort vertreten werden. Immerhin nur die bereits bekannten stigmatisierenden und verletzenden Bilder - keine neuen.

Sehr gut, dass Dir Herr Beiers Zahlendreher aufgefallen ist. Er arbeitet sehr ungenau mit Empirie, veröffentlicht absurde Hochrechnungen und das - so vermute ich - mit Absicht. Sein Ziel ist ja, Unterstützung für seine politischen Vorstellungen, wie man mit Pädophilen umgehen sollte, zu finden, sein Ansehen und die Finanzierung seiner KTW-Therapie zu sichern. Er braucht dafür eben Zahlen, die seine Thesen belegen. Wenn sie nicht da sind, macht er sich sie. Es rechnet eh niemand aus der Wissenschaft nach, es wird einfach nachgeplappert und von ihm ungeprüft abgeschrieben. Ihm wird blind vertraut.

Ich vermute, wenn man seine Empirie gründlich überprüfen würde, würde man viele Fehler finden. Teilweise habe ich das schon gemacht und tatsächlich hahnebüchene Zahlenspiele gefunden. (Betrifft die Zahlen aus den Statistiken der IWF, die er als Belege für die Zunahme von "Missbrauchsabbildungen" im Darknet herangezogen hat - ein Komplettchaos.)

Leider bin ich einfach zu depressiv, um das in größerem Maßstab zu machen und noch mehr zu analysieren. Es ist ja ein enormer Aufwand, sich sowas detailliert anzuschauen. Und ich kriege dabei halt ganz schnell das Gefühl, dass das am Ende sinnlos ist, weil, wenn ich es veröffentlichen würde, es doch eh niemand interessiert, da ich im Gegesatz zu Herrn Beier ein Niemand bin.

Ich habe seit 2021 jede mir bekannte Kommentierung und Veröffentlichung zu §184l StGB gelesen und kann nur zu dem Ergebnis kommen das die Verfassungsbeschwerden einen positiven Ausgang haben werden. Für mich ist es nur eine Frage des Grades, also im Sinne von "wie positiv", denn eine negative Entscheidung kann ich mir nicht vorstellen.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber viel Spielraum gegebn, ja. Mir ist allerdings kein anderer Fall bekannt, wo so offensichtlich in die Intimsphäre eingegriffen wurde ohne das ein Rechtsgut betroffen ist. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar, da kann das Gericht nicht mit einem "Kinder sind ein hohes gut" um die Ecke kommen. Sollte dieser Bereich also verletzt werden, was mindestens mit dem bloßen Besitz der Fall ist, dann kann es das Gesetz nur (in Teilen) kippen.

Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist strikt und darf nicht durch Abwägung mit Sicherheitsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden [...] Er sichert einen dem Staat nicht verfügbaren Menschenwürdekern grundrechtlichen Schutzes gegenüber solchen Maßnahmen. Selbst überragende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 141, 220 m.w.N.; stRspr). Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen. - 1 BvR 1345/21 - Beschluss vom 9. Dezember 2022

Das Argument wird denke ich eher in die Richtung gehen, dass der Schutz von Kindern ein hohes Gut ist, und der Gesetzgeber große Freiheit darin hat sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Dass nicht belegt werden kann, dass das Puppenverbot tatsächlich auch Kinder schützt, ist dabei eher nebensächlich, da der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist die Wirksamkeit der von ihm erlassenen Gesetze auch zweifelsfrei beweisen zu müssen. Ultima Ratio gilt nur in der Theorie, und das BVerG hat schon immer dem Gesetzgeber einen sehr großen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung von Gesetzen gegeben.

Klaus Ferdinand Gärditz schrieb dazu:

Dass in der Rechtsprechung noch kein Strafgesetz an der Ultima-Ratio-Formel gescheitert ist, ist […] Konsequenz der Untauglichkeit dieser Formel, die bisweilen auch mit dysfunktionalen Erwartungen überfrachtet wurde. Strafrecht ist wie alles Recht politisch; seine Eingriffsschärfe macht die Entscheidung über Grund und Grenzen staatlichen Strafens in besonderem Maße legitimationsbedürftig. Im demokratischen Rechtsstaat wird Maßstabslegitimation aber vor allem über Gesetzgebung erzeugt. Das BVerfG hat bislang seine Kontrolle gegenüber der Strafgesetzgebung mit Recht zurückhaltend und sorgsam ausgeübt; es hat die inhaltliche Kontingenz, Politizität sowie damit Demokratizität des Strafrechts respektiert.

Ich sehe daher schwarz für die Verfassungsbeschwerden. Aber auch, wenn ich Unrecht haben sollte (was ich sehr hoffe), wird ein Aufheben des Puppenverbots nichts daran ändern, dass wir weiterhin stigmatisiert, diskriminiert, verachtet und unsichtbar gemacht werden. Daran könnte sich nur etwas ändern, wenn sich so etwas wie eine aus Pädophilen und Sympathisanten bestehende Graswurzelbewegung bilden würde, und dafür müssten mehr Menschen aus dem lethargischen Ertragen in die aktivistische Bewegung kommen.

Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert.

Das BVerfG, die Rechtsprechung und das Strafrecht haben sich seit 1957 ebenfalls verändert und sind nicht in der Zeit gefangen.

In der Entscheidung über die Homosexualität (BVerfGE 6, 389) versteht es das Sittengesetz "als eine von Menschen gestaltete zeit-und raumgebundene Ordnung die von den jeweiligen Wertungen der Gesellschaft abhängig sei." Es begründete die Strafbarkeit mit einem Verstoß gegen das Sittengesetz also damit das Homosexulaität einen breiten gesellschaftlichen Ekel hervorruft.

Genau diese Begründung kann das Gericht durchaus 1:1 für das Puppenverbot heranziehen und argumentieren das ein gesellschaftliches Zusammenleben mit Pädophilen nicht möglich ist. Mittlerweile wird aber folgendes vertreten:

Nur dort, wo sich der einzelne in Widerspruch zu allgemein anerkannten sittlichen Normen verhält, die für die Bestandssicherung der Gemeinschaft notwendig sind, muß er hinter das Sittengesetz zurücktreten. Allein unter diesen Voraussetzungen ist ein Rückgriff auf das Sittengesetz im Grundgesetz zulässig.

Eine Gemeinschaft ist nicht dem Untergang geweiht, wenn jemand im privaten ein Stück geformtes Plastik besitzt. Ebenfalls ist keine weitere Person notwendig, die man "verführen" bzw. "anstecken" kann so wie es das BVerfG damals meinte (und ähnlich später im Inzest-Urteil). Natürlich kann man allerdings aus Sicht eines "Normalos" argumentieren das eine offen gelebte Pädophilie (ohne Kinder) der Gemeinschaft langfristig schaden wird, da es bekannten und etablierten Therapien widerspricht (selbst wenn diese seit Jahrzehnten nicht funktionieren und nicht für alle sprechen). Der Kernbereich ist bei Pädophilen aber immer betroffen, da diese ihn geheimhalten und nur ohne Sexualpartner ausleben können. Sobald eine andere Person hinzukommt kommt ein Sozialbezug hinzu und man verlässt den Kernbereich, das gleiche wenn man damit öffentlich umgeht und kein Geheimnis drauf macht.

Das BVerfG hat einen Vergewaltiger eines Kindes freigelassen indem es die "doppelte Anklage wegen der selben Sache" auf dessen Beschwerde hin gekippt hat. Warum man jetzt bei einem Stück Plastik einen Scheiß auf das GG geben würde sehe ich nicht. Folgendes Zitat stammt ebenfalls aus einem Kontext privater kinderpornografischer Tagebucheinträge:

So gewiß es ist, daß die Gedanken frei sind – und deshalb frei bleiben müssen von staatlichem Zwang und Zugriff, wenn nicht der Mensch im Kernbereich seiner Persönlichkeit getroffen werden soll -, so gewiß muß gleicher Schutz für das schriftlich mit sich selbst geführte Gespräch gelten, bei dem das andere Ich durch die Niederschrift zum Sprechen gebracht und damit als Gegenüber besser verstanden wird.

Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Hoffnung diesen gesellschaftlichen Wandel endlich herbeizuführen, denn dann MUSS etwas passieren.

Noch 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das aus der Nazizeit stammende Verbot von Homosexualität nicht zu beanstanden sei. 1969 und 1973 wurde das Verbot schrittweise gelockert, 1994 schließlich ganz entfernt. 1979 gab es den ersten CSD in Deutschland.

In gerade einmal 22 Jahren entwickelte sich die Situation für Homosexuelle von einem notwendigen Verstecken, das unserer heutigen Lage nicht ganz unähnlich ist dahin, dass sie ihre Identität offen auf der Straße zelebrieren konnten. Gesellschaftliche Änderungen können manchmal sehr schnell passieren, wenn die notwendige kritische Masse dahinter steht.

Dafür brauchen wir aber mehr Leute, die aktiv werden und sich vernetzen. Das Bundesverfassungsgericht wird uns nicht retten, sondern sehr wahrscheinlich im Sinne der Gesellschaft entscheiden, die uns stigmatisiert und diskriminiert. Auch KTW wird uns nicht retten, das ist gar nicht deren Ziel. Nur wir selbst können uns retten.

Gefährliche Gedanken

So sei es nicht gut, wenn Betroffene dadurch durchgehend „getriggert“ werden

Ich glaube das diesen Menschen hoffentlich bewusst ist das wir auch etwas wie "Gedanken" und "Fantasien" haben. Wenn mich sowas "durchgehend triggern" soll, dann möchte ich gerne die Lösung für sexuelle Gedanken und Fantasien erfahren. Kopfkino muss absolut gefährlich sein. Schade das die Gedankenfreiheit einer tiefergehenden "Hilfe" im Weg steht :(

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Der letzte Absatz meint damit übrigens das Politiker bestimmte Qualifikationen nachweisen sollen, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie wählen dann einen Bereich aus und werden dort reingewählt (z. B. Bildung). So hat man überall unabhängige Experten sitzen, aber welche die auch vom Volk gewählt werden.
OSHO sagte einmal das Demokratien nicht als die finale Regierungsform betrachtet werden sollte, weil es von "Idioten" regiert wird. Politiker haben keine Qualifikationsanforderung und es drifte immer in eine Pöbelherrschaft ab insb. wenn es um Minderheiten gehe. Jetzt hat das BVerfG aber gezeigt das auch eine Aristokratie zu Unrecht in der Lage ist. Denn es sind ja alles Experten mit entsprechender Ausbildung. Man wollte sich aber bewusst nicht tiefer mit den Betroffenen beschäftigen. Eine komplette Aristokratie hätte widerum dazu beigetragen das in der gesamten Kette nur Experten enthalten sind und daher häufiger die Chance bestanden hätte nachzulenken. OSHO wünscht sich daher eine Demokratie, wo es keine Parteien gibt, denn sonst sei Demokratie nur eine temporäre Diktatur, wo Abgeordnete immer auf Linie der Partei stehen müssen und nicht mehr selber denken.
die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" Solche Argumente wären halt schwer haltbar gewesen, wenn man die ICD-11 genutzt hätte. Es ist eben keine behandelbare Krankheit, wenn weder darunter leidet, noch kein Missbrauch begeht. Warum soll man dann aber behandelt werden für Fantasien?
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden. Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte. Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest: Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt. Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden. Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.