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Das wird hunderte Jahre dauern. In der analogen Zeit wäre es einfacher gewesen, aber jetzt in den Zeiten von Social Media ist es nahezu unmöglich. Denn niemand möchte einen Sozialen Tod sterben.

Dieser Text von der UBSKM steht dort so schon seit Jahren. Nur um zu zeigen das es niemanden interessiert.

Jemand, der andere Menschen nicht sexuell behelligt und keine Missbrauchsabbildungen verwendet, ist keine Gefahr für den Kinderschutz. Ich finde es unerträglich, dass solche normalen Menschen, nur weil sie eine abweichende Sexualität haben, unausgesetzt mit dem Kinderschutz ausgespielt werden. Das hat mit Kinderschutz einfach nichts zu tun und wertet Unschuldige schlichtweg als Menschen ab. Noch dazu gesteht man diesen Unschuldigen, zu denen auch die Menschen von Kinder im Herzen und ich selbst gehören, keinerlei Rechte zu. Wir dürfen nicht sagen, wer wir sind. Wir dürfen nicht auf unsere Situation hinweisen, was es bedeutet, keine Familie haben zu können und damit nicht genug werden wir anlasslos des Kindesmissbrauchs verdächtigt, wenn wir uns jemanden öffnen. Es ist ein absolutes No-Go und menschenunwürdig, wie wir leben müssen. Wenn wir dann noch mit Begriffen bezeichnet werden, die in manchen wissenschaftlichen Arbeiten sexuellen Kindesmissbrauch meinen, macht es das nicht besser. Irgendwann einmal wird es diesen Leuten sehr peinlich sein, so mit Unschuldigen umgegangen zu sein. Denn solche Leute sind auf ihre Art ebenfalls Täter:innen die anderen Menschen unter dem Deckmantel von guten Taten massiven Schaden zufügen. Ich hoffe ich erlebe den Tag, an dem sich diese Leute für ihre Taten verantworten müssen. Ich selbst möchte durch Aufklärung mithelfen auf diesen Tag hinzuarbeiten, damit sich irgendwann Unschuldige in Deutschland nicht mehr zum Selbstschutz verstecken müssen.

Danke, dass du das ansprichst und deine Sicht dazu teilst, Hinindil. Ich finde das auch vollkommen absurd. Was sich die UBSKM dabei gedacht hat?

Zudem stellt sich auch die Frage, wie sich die UBSKM den Umgang damit vorstellt, wenn gewisse Einvernehmler, aber auch Trolle davon sprechen, dass es nicht "Pädophilie" sondern "Pädosexualität" heiße und es demnach ins Ancronym sowie Gesellschaft der LSBTQ integriert gehöre.

Außerdem kann ich mir sehr gut vorstellen, dass dies wieder mal scharfe Kritik aus der rechten Szene ernten wird und jene von "Verharmlosung von Pädophilie" oder anderen überheblichen Aussagen von sich geben werden - Übliches Programm eben.

Die beiden Hyperlinks im zweiten Paragrafen sind übrigens nicht aufrufbar.

Was für ein riesengroßer Mist. Ich fidne er ist echt ein Arschloch. Ich habe mich einmal mit ihm getroffen aber ihm nie ein Interview gegeben, da er nie die Nachwesie irgendeiner professionellen Arbeit erbracht hat, die ich mindestens einfordere bevor ich in ein Interview gehen würde.

In seinem komischen Artikel scheint er anzukündigen über mich im nächsten Buch schreiben zu wollen. Mir graut es davor.

Ich wünschte es gäbe irgendwelche Möglichkeiten, wie man seinen Schiet rechtlich angreifen könnte.

Da müssen wir differenzieren. Denn Schutz von pädophilen Menschen kann leicht missverstanden werden, wenn der > oder die Lesende (noch) nicht die Sexualpräferenz von Kindesmissbrauch unterscheidet.

Da hast du Recht. Ich werde die entsprechende Stelle im Text anpassen, oder mit einer Fußnote versehen.

Ein sehr guter Beitrag, dem ich nur voll zustimmen kann! Auch ich würde gerne nach dem beurteilt werden, wie ich mich verhalte und nicht danach, welche Sexualpräferenz ich habe. Auch schmerzt es mich sehr, meine sexuelle Präferenz verheimlichen zu müssen, sei es in der Familie, unter Freunden, am Arbeitsplatz oder einfach im ganz alltäglichen Leben. Die Behandlung von Pädophilen, die von sich ganz bewusst jeglichen sexuellen Kontakt mit Kindern ablehnen, ist einfach nur würdelos und entspricht nicht den Maßstäben, die sich unsere Gesellschaft in Jahr 2025 sonst mit Minderheiten gibt. Ich hoffe dass die Gesellschaft irgendwann einmal aufwacht und erkennt, welcher Unrecht sie uns Anti-C-Pädophilen eigentlich antut.

Ein sehr guter Beitrag! Der Skandal ist doch, dass im Grundgesetz in Art 1 als oberstes Verfassungsgrundsatz formuliert ist "Die Würde des Menschen ist unantastbar", diese würde des Menschen aber sehr antastbar wird, wenn man als Pädophiler nicht durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt wird. Wenn man z.B. nur wegen seiner Präferenz den Job verliert und dagegen nicht vorgehen kann, könnte man einem ja entgegenhalten "Du hast doch Deine Würde, dann musst Du halt von Bürgergeld leben". Aber was soll das bitte für eine Würde sein, wenn man seine Identität verbergen muss, um nicht den Job zu verlieren? Ich finde es ziemlich traurig, dass man im Jahr 2025 als Pädophiler immer noch ein Leben im Untergrund führen muss. Die Gesellschaft scheint längst nicht so bunt und divers zu sein, wie sie sich sonst nach außen gerne präsentiert.

Das Thema Würde des Menschen ist ein großes Thema. Das Thema der Würde eines pädophilen Menschen erst recht. Hier zeigt sich im Umgang mit pädophilen Menschen eben auch erst, wie ernst man es mit der Würde des Menschen tatsächlich meint, und wie glaubwürdig und seriös die Gesellschaft selbst ist.

Es ist generell sehr wertvoll einen Menschen an seiner Seite zu haben. Jemand, mit dem man die intimsten Dinge teilen kann, ist schon ein unbezahlbarer Schatz.

Ich als exklusiv Pädophiler kann im Grunde meinen Weg nur allein gehen. Meine Identität und meine Gefühle als pädophiler Mensch sind zwangsweise fast ausschließlich in mein Innenleben verbannt. Es ist wichtig gerade diese Dinge als lebendiger Mensch leben und äussern zu dürfen. Die totale Negierung und Verdrängung ins Innenleben kommt auf Dauer der Negierung und Zerstörung des betreffenden Menschen gleich. Tatsächlich stirbt ja auch im Laufe der Zeit etwas in einem ab. Meine einzigen Austauschmöglichkeiten sind Seiten wie diese und diverse Plattformen. Gut dass es zumindest die gibt.

Sobald du als Pädophiler öffentlich geoutet bist, hörst du ja sofort auf als Mensch zu existieren und bist nur noch Projektionsfläche.

Dabei bekommt man das uns bekannte abstoßende Päckchen, gefüllt mit Unwahrheit, Hass, Verdrehungen und Pauschalisierungen, als Zusatzballast umgehängt. Danach beurteilt man uns, nicht als die Menschen die wir sind und die offenbar mit ihrem Anderssein, auch in sexueller Hinsicht seit Jahrzehnten vorbildlich umgehen können.

Man sieht überall dass der Wind noch rauer wird. Der Begriff Pädophilie ist in aller Munde, gerade dort wo die Dinge nichts mit Pädophilie zu tun haben. Mit schrankenlosem Hass und Gewaltphantasien überbietet man sich gegenseitig.

Wo Menschen entmenschlicht und Ihre Identität und wichtigsten Lebensäusserungen gesellschaftlich ausgelöscht und stigmatisiert werden, da muss man für die Zukunft mit allem rechnen. Zumal es auch, je nach gesellschaftlich-politischen Umständen, immer mal Minderheiten geben muss, die geopfert und den Leuten zur Abreaktion vorgeworfen werden.

Dafür sind wir ja bereits gut präpariert worden, von Politik, Medien, diversen Gruppierungen usw.

Trotzdem liegt es letztlich an jedem selbst, sich treu zu bleiben und in seinem Leben das bestmögliche zu tun.

Die Kraft dafür hat man wohl eher wenn man nicht allein damit leben muss, aber auch ich habe das bisher ganz gut hingekriegt. Ich habe nicht vor dass sich daran etwas ändert. Wichtig ist auch, sich nicht in Hass und Angst treiben zu lassen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Ich habe auch nach Jahrzehnten in dieser Gesellschaft noch die idealistische Überzeugung, dass Hass, Lüge und Ausgrenzung auf Dauer nicht das letzte Wort haben werden.

Hier die nächste Veröffentlichung von RA Lederer: http://www.rae-lederer.de/data/lederer_promotional_07_24.pdf

Es ist ein kleiner Ausschnitt als Werbung zum Kauf des Buches, wo auch die zwei Autoren der Studie zu den Sexpuppen was veröffentlicht haben.

Sie ist wohl echt kein Fan von dem Paragraphen: "Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht hat zwischen Einreichung des Manuskriptes und Fertig- stellung des Druckes des Tagungsbandes – endlich – die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift fest- gestellt"

Ja weil die anderen das denen angekreidet hätten. Vor allem die Grünen werden bis heute als Pädo-Partei defammiert.

Deswegen schrieb ich lediglich „ohne Gegenstimmen“. Am Ende haben auch die Enthaltungen ermöglicht, dass das Gesetz verabschiedet werden konnte.

„Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht.“

Da müssen wir differenzieren. Denn Schutz von pädophilen Menschen kann leicht missverstanden werden, wenn der oder die Lesende (noch) nicht die Sexualpräferenz von Kindesmissbrauch unterscheidet. Und das ist leider gar nicht mal so einfach für die meisten Leute unserer Gesellschaft, wenn wir bedenken, dass sich selbst viele Sexualtherapeut:innen nur unzureichend oder gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben und es zudem aufgrund der vielen Vorurteile kaum sachliche Aufklärung gibt. Im Gegenteil sehen sich alle Leute, die Pädophilie derzeit sachlich zu erklären versuchen, schnell dem Vorwurf der „Verharmlosung“ ausgesetzt. Diejenigen, die einem das dann vorwerfen, haben nicht verstanden, dass zwar Kindesmissbrauch verharmlost werden kann, es bei der pädophilen Sexualpräferenz aber gar nicht um Kindesmissbrauch geht, wenn Betroffene ihre Sexualität von Kindern fernhalten. Auf WsaM wird in diesem Zusammenhang treffend gesagt, dass Kinder zu sexuellen Handlungen schon aufgrund ihres Kindseins „Nein“ sagen. Das Thema „Sex mit Kindern“ hat sich für jeden verantwortungsvollen Pädophilen damit erledigt. Das kann aber nur von den Menschen der Gesellschaft verstanden werden, wenn es jemand vernünftig erklärt. Denn erst dann wird klar, dass die Diskriminierung nicht etwa in der Unfähigkeit besteht, mit Kindern Sex haben zu dürfen, sondern in der ganzen restlichen Art und Weise, wie pädophile (und hebephile) Menschen in unserer Gesellschaft behandelt werden.

In diesem Zusammenhang gebe ich den Vorwurf der Verharmlosung auch gerne zurück. Denn es darf nicht sein, dass bestimmte (meist rechtsradikale) Akteure ihre Taten, getrieben von Missgunst und Hass gegen Unschuldige Menschen unserer Minderheit als gerechtfertigt darstellen, unabhängig davon, dass wir uns verantwortungsvoll verhalten. Sie sind es dann nämlich, die ihre menschenverachtenden Hassreden mit dem angeblichen Argument des Kinderschutzes verharmlosen. Und ein Rechtsstaat hat die Aufgabe seine Mitbürger:innen gegen solche, zudem noch potenziell gewaltbereite Individuen zu schützen. Darin, dass unsere Minderheit aber noch nicht in §130 StGB (Volksverhetzung) gegen Hassreden derartiger Akteure geschützt ist, liegt ein Teil der angesprochen Diskriminierung gegen unsere Minderheit.

Sie haben sich aber enthalten, anstelle gegen ein Verbot zu stimmen. Nur deswegen konnte das Puppenverbot in Kraft treten.

Zu der Frage, wie es kommt, dass gegen Minderheiten als Ganzes ein immer extremeres Vorgehen von der Gesellschaft akzeptiert wird und wie sich so etwas (hoffentlich niemals wieder in dieser extremen Form) zuspitzen kann, hat mir ein Podcast, den ich neulich nachgehört habe, zu denken gegeben. In diesem Zusammenhang habe ich das Gespräch in Folge 21 des Podcasts „Lanz und Precht“ sehr aufmerksam verfolgt. Dort geht es um den Holocaust. Nach den dort vorgestellten Überlegungen fand eine Veränderung der Wahrnehmung in der Gesellschaft damals in kleinen Schritten statt. Das, was also als normales Vorgehen gegen Menschen angesehen wird, verschiebt sich ganz langsam zum immer Extremeren und wird in der Folge als „Shifting Baselines“ bezeichnet. Diese Ansichten der Menschen einer Gesellschaft verändern sich also in kleinen Schritten und können auf diese Weise dazu führen, dass ganz normale Menschen Unschuldigen unsagbar grausame Dinge antun.

Natürlich ist das in der Folge auf den Holocast bezogen. Aber es gibt bereits heute erschreckende Parallelen in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Minderheiten, wo Hass und Verachtung anstelle Vernunft und Evidenz regieren.

Jeder Mensch sollte sich klarmachen, dass kein vernunftbegabter Mensch ernsthaft jemals wieder solche Zustände haben wollen kann.

Die Linke, FDP und Grüne haben das Gesetz aus 2021 nicht zugestimmt. Grund war die fehlende Evidenz und das alle Experten dagegen waren. Die CDU hat das aber ignoriert und die Sachverständigen lt. Wortprotokoll sogar misstraut.

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft.

Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).

@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.

@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Sehr gut. Es ist wichtig, dass sich dieses Wissen in den betroffenen Fachkreisen verbreitet und dort langsam aber sicher zum Konsens wird. Von da aus wird das irgendwann (z.B. durch Interviews) über die Medien auch den Mainstream erreichen. Die Wahrheit setzt sich immer durch. Die Frage ist nur, ob das nun früher oder später passiert. Vielen Dank für das Teilen.
Die Sexualpräferenz darf nicht Grund für eine Kündigung sein. Ich führte ein Gerichtsverfahren, als mich meine Ex-Arbeitgeberin damals loswerden wollte, weil ich einigen Kolleg:innen gegenüber, nach ihrem Einverständnis zu einem einem privaten Gespräch, von meiner Sexualpräferenz und den Vorurteilen erzählte, denen auch unschuldige Pädophile in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind. Insbesondere verschwieg ich nicht, mich für Entstigmatisierung an Unis und Hochschulen einsetzen zu wollen. Da der Arbeitgeberin klar war, dass sie mich nicht aufgrund meiner Sexualpräferenz kündigen kann, inszenierte man eine sogenannte Druckkündigung, um sich vor einer angemessenen Abfindung drücken zu können. Insbesondere macht aber, gerade vor dem Hintergrund der Angst vor einem wirtschaftlichen Schaden durch Bekanntwerden des Sachverhaltes, diese Handlungsweise meiner Ex-Arbeitgeberin keinen Sinn, denn es wäre ihr möglich gewesen, sich außergerichtlich zu einigen. Sie selbst war es, die den Fall in eine öffentliche Gerichtsverhandlung eskalieren ließ. Gerade vor diesem Hintergrund, macht der Gedankengang, einem pädophilen Menschen zum Schutz vor eigenem möglichen wirtschaftlichem Schaden kündigen zu wollen, keinen Sinn. Das konstruierte Szenario war unglaubwürdig. Daher kam meine Ex-Arbeitgeberin nicht um eine angemessene Abfindung herum. Das bedeutet aber, dass auch wenn Pädos nicht explizit durch das AGG geschützt sind, wir dennoch nicht ganz schutzlos sind, wenn uns Unrecht geschieht.
Du hast das sehr treffend beschrieben. Das sehe ich auch so. Deshalb glaube ich auch an das große Potential dieser Puppen. Sie sind eben nicht nur ein Ersatz. Sie sind etwas anderes und können einen Menschen wesentlich mehr geben, als nur Ersatz. Ich bin mir sicher, es wird viele pädophile Menschen geben, die werden ihr Interesse an echten Kindern komplett verlieren und ein glückliches, erfülltes Leben mit Puppen führen, wenn man sie nur lassen würde. Aus manchen Pädophilen könnten Fiktophile (oder nennt es, wie ihr wollt) werden. Man muss sich mal überlegen, was das für die Lebensqualität der betroffenen Personen bedeuten könnte. (Außerdem sollte das wohl auch im Interesse der Kinderschützer sein.) Wer das nicht glaubt, der kann sich in den frei zugänglichen Liebespuppenforen einlesen. Dort schildern viele Menschen, wie sie durch Puppen zu Fiktophilen (oder nennt es, wie ihr wollt) wurden. Es sind viele individuelle Geschichten, wie Leute ihr Glück nicht bei Menschen, sondern bei Puppen gefunden haben und glücklich damit sind. Ich zumindest wäre lieber glücklich als "normal", wenn ich mich entscheiden müsste. https://lovedollnetwork.com/t/why-do-we-love-our-dolls-so-much/1299
Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?