Beiträge von September 2022

Diese Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem lange erwarteten Urteil die (bis dato lediglich ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) als rechtswidrig erklärt. Damit ist zum wiederholten Male bestätigt worden, dass eine anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar und überhaupt nur maximal in eng begrenzten Fällen möglich ist.

Ebenfalls diese Woche hat ein Vorschlag der AG Queer der SPD Tempelhof-Schöneberg für etwas Aufsehen auf den sozialen Medien gesorgt. Die AG schlug in einem Antrag mit dem Titel

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig