Beiträge von September 2022

Diese Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem lange erwarteten Urteil die (bis dato lediglich ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) als rechtswidrig erklärt. Damit ist zum wiederholten Male bestätigt worden, dass eine anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar und überhaupt nur maximal in eng begrenzten Fällen möglich ist.

Ebenfalls diese Woche hat ein Vorschlag der AG Queer der SPD Tempelhof-Schöneberg für etwas Aufsehen auf den sozialen Medien gesorgt. Die AG schlug in einem Antrag mit dem Titel

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich hatte Correctiv ebenfalls angeschreiben, und habe ebenfalls eine Antwort erhalten. Zudem bin ich in meiner Mail auch auf den Unterschied zwischen Pro-Contact und Anti-Contact eingegangen, und auch das hat Correctiv im Artikel ergänzt! Habe mich richtig gefreut, als ich die Antwort gelesen habe. Sowas motiviert mich, weiter gegen das Stigma anzukämpfen.
"Offenbar besteht schlicht kein politischer Wille, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen zu verhindern." Naja, die - dank FDP - gescheiterte "Leyen-Sperre", war ja ein (untauglicher) Versuch, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen (nicht deren Existenz im Web) durch Zensur einzuschränken. Es gibt ja auch Stimmen aus der CDU, die TOR verbieten wollen. Das liefe dann in dieselbe Richtung. Vielleicht wird die Existenz von Missbrauchsabbildungen, auch aus ermittlungstaktischen Gründen - szsg. als "kleineres Übel" - stillschweigend in Kauf genommen, weil man sich erhofft, bei Tausch- und Verbreitungshandlungen, auch auf aktuell laufende bzw. noch unbekannte Missbrauchsfälle zu stoßen, um die Betroffenen Kinder aus diesen befreien zu können.
Kurzes Update: Habe von Correctiv eine Rückmeldung erhalten und sie haben ihren Artikel ebenfalls aktualisiert und waren wirklich sehr freundlich. Meine Hinweise an Kein Täter Werden wurden ebenfalls umgesetzt und die Webseite unterscheidet jetzt zwischen Pädophilie und pädophiler Störung (s. https://kein-taeter-werden.de/fachkraefte/) Hab Gänsehaut bekommen, weil man ja doch auf offene Ohren stößt. Die Korrektur bei KTW empfinde ich da vor allem als sehr wichtig.
„klinische Erfahrung“ … Das BKA hat schon alle möglichen Ausreden versucht. Erst hieß es, illegale Inhalte löschen zu lassen wäre nicht ihre Aufgabe (bitte was?); dann, dass man nicht die Zeit dafür hätte (zwei Journalisten haben mit minimalen Aufwand im Alleingang es geschafft, die Verbreitung signifikant zu stören); nun, dass man zur Beweisssicherung nicht Löschen könne (Beweissicherung heißt nicht, dass man die Inhalte online lassen muss und bei Kidflix hat es auch nichts gebracht). Gleichzeitig wurde erst politisch versprochen, Löschungen zu veranlassen, nur um in geheimen Beschlüssen das Versprechen doch wieder zu brechen. Offenbar besteht schlicht kein politischer Wille, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen zu verhindern. Die Frage, die sich stellen sollte: Warum ist das so, wenn gleichzeitig Konsument:innen selbst fiktiver Inhalte mit großer Härte verfolgt werden?
Habe KTW darüber informiert das sie doch bitte zwischen Pädophilie und pädophiler Störung unterscheiden und es nicht pauschal als "Störung der Sexualpräferenz" einordnen und tatsächlich eine Rückmeldung bekommen. Sie werden ihre Webseite wohl jetzt aufgrund des ICD-11 überarbeiten: Guten Tag UwU, vielen Dank für die Hinweise, die ich zum Anlass genommen habe, den teilweise seit 2005 bestehenden Text einschließlich des Venn-Diagramms zu überarbeiten. Beste Grüße Maximilian von Heyden, M.Sc. Public Health Es lohnt sich also doch Menschen auf so etwas hinzuweisen. Die Korrektur bei KTW ist umso wichtiger, da viele dort ihre Quellen beziehen (bspw. Correctiv).