Beiträge von September 2022

Diese Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem lange erwarteten Urteil die (bis dato lediglich ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) als rechtswidrig erklärt. Damit ist zum wiederholten Male bestätigt worden, dass eine anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar und überhaupt nur maximal in eng begrenzten Fällen möglich ist.

Ebenfalls diese Woche hat ein Vorschlag der AG Queer der SPD Tempelhof-Schöneberg für etwas Aufsehen auf den sozialen Medien gesorgt. Die AG schlug in einem Antrag mit dem Titel

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt. Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.
Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend. "Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.
Vielen Dank für den Einblick in diese wichtige Studie. Ich habe mich schon lange gefragt, was da wohl drinnen steht. Alle anderen Studien zum Thema sind ja frei zugänglich.
Das Puppenthema kocht gerade wieder hoch, weil ein chinesisches Unternehmen in Frankreich solche Puppen angeboten hat. Jetzt fordert Frankreich das die EU gegen dieses Unternehmen vorgeht. Könnte also auch damit enden das entprechende Puppen explizit und unmissverständlich in die anstehene Reform aufgenommen werden. Ein Abgeordneter hatte das in der Entwurfsfassung auch so gefordert. Das BVerfG wäre im Prinzip machtlos, wenn sowas zum Unionsrecht wird und dem EGMR vertraue ich noch viel weniger. Wäre daher wünschenswert wenn endlich mal das Urteil kommt, so dass DE solch ein Gesetz faktisch nie umsetzen kann, auch wenn es Anwendungsrang finden würde. Die Schweiz (SRF) hat ebenfalls darüber berichtet und verteufelt die Puppen nicht sondern gibt ganz neutral die beiden Standpunkte wieder und das man je nach Person den Nutzen einer Puppe abschätze. Hier möchte ich auch anmerken das in Frankreich der Film "Cuties" gedreht wurde, welche viele als Missbrauch empfinden und in einigen Ländern auch entsprechend eingestuft und verboten wurde. Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Das Argument hat sowieso kein Sinn ergeben. Stell dir vor man würde bei einem Vergewaltiger hervorheben das dieser Pornos konsumiert hat. Ein Missbrauchstäter kann eben auch KiPo konsumieren UND missbrauchen. Das heißt nicht das sowas ihn dazu verleitet hat. Es ist eig. seit Jahrzehnten wissenschaftlicher Konsens das Hands-Off-Täter sogat eher resilienter sind und seltener Kinder missbrauchen. Aus diesem Grund kann fiktives Material gar nicht "Hemmschwellen" senken. Das Stigma erschwert aber die Wahrbeit dermaßen, weil Aufklärung = Verharmlosung.