Thema: MEDIEN

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Es ist wieder Sonntag, und eine weitere Woche endet im nieselig-trüben Herbstwetter. Auch diese Woche über habe ich Fundstücke zum Thema Pädophilie in meiner Kiste gesammelt, die ich hier nun auspacken und kommentieren möchte. Diese Woche geht es unter anderem um einen hebephilen Charakter in der Lindenstraße, einer Kontroverse um den verurteilten Missbrauchstäter und Rocksänger Gary Glitter, und diversen weiteren Artikeln, die das Wort "Pädophil" benutzt haben.

1. Hebephilie in der Lindenstraße

Die Serie

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Hi Frau Apfel, Hi liebes Focus-Team,

wenn man sich als Pädophiler so in der Medienwelt herumtreibt, ist es ja keine Überraschung mehr, an jeder Ecke hanebüchenen Unsinn zu lesen. Es kommt also gar nicht mehr so häufig vor, dass die Dummdreistigkeit einzelner Journalisten, mich noch zu überraschen vermag. Doch heute war wieder so ein Moment. Ich mach‘s ganz kurz: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben versagt. ;-)

Dröseln wir‘s mal auf. Vorweg noch: Falls sich jemand vergewissern möchte, dass das auch alles stimmt, was ich hier erzähle, hab ich an entsprechenden Stellen Fußnoten gesetzt. Alles klar? Dann kann‘s ja losgehen. Was sehen wir, wenn wir den Artikel öffnen? Uns springt ein riesiges Bild ins Auge. (siehe Fußnote 1) Eine dunkle, schattenhafte Figur ist im Begriff, sich ein kleines Mädchen zu schnappen. Was hat es nur vor, das grausige Untier? Welch widerwärtiger Plan entfaltet sich im Kopf, der hinter diesen klauenhaften Fingern steckt? Das überlassen Sie geschickterweise der Imagination Ihrer Leser, Frau Apfel. ;)

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Es gibt immer wieder Versuche, pädophile Charaktere in fiktiven Geschichten einzubauen. Häufig sind sie dabei entweder Bösewichter oder Witzfiguren, es kommt eher selten vor, dass pädophile Charaktere in Geschichten als ganzheitliche Menschen gezeichnet werden. Meistens entspricht die Darstellung pädophiler Menschen dabei bestimmten Stereotypen, die ich einmal versucht habe herauszuarbeiten.

Mir sind dabei insbesondere vier stereotypische Pädophile aufgefallen, zu denen die meisten fiktive pädophile Charaktere zu gehören scheinen: der

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Im besten Falle, ja. Im schlimmsten Fall kann man in dem Urteil auch eine Aufforderung zur Zwangskastration aller Pädophiler lesen, die argumentative Rechtfertigung dafür wird in der Urteilsbegründung jedenfalls geliefert.
Ich lese immer wieder den Wunsch, auszuwandern, und kann den Impuls ja grundsätzlich verstehen. Aber für viele ist es einfach keine Option, sei es aufgrund von mangelndem Geld, weil sie aufgrund mangelnder Qualifikationen oder Vorstrafen kein Visum bekommen, oder in einer Familie leben und diese nicht einfach so in ein anderes Land schleifen können. Überhaupt von Auswanderung sprechen zu können, ist schon eine sehr privilegierte Position, die sich viele nicht werden leisten können. Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser? In der EU schonmal nicht, da kommt ja bald das EU-weite Puppenverbot. Die USA verbietet sich schon aus politischen Gründen. Japan vielleicht, aber ist es da wirklich so viel besser für Pädophile? Und wenn ja, wie lange bleibt das noch so? Die Bekämpfer von Gedanken und Fiktion sind auch dort auf dem Vormarsch.
Nachtrag: Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht. Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.
@Anonym Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält. Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden. Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.
Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen. Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird. Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?) Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten. Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch? Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.) Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.