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Hier die nächste Veröffentlichung von RA Lederer: http://www.rae-lederer.de/data/lederer_promotional_07_24.pdf

Es ist ein kleiner Ausschnitt als Werbung zum Kauf des Buches, wo auch die zwei Autoren der Studie zu den Sexpuppen was veröffentlicht haben.

Sie ist wohl echt kein Fan von dem Paragraphen: "Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht hat zwischen Einreichung des Manuskriptes und Fertig- stellung des Druckes des Tagungsbandes – endlich – die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift fest- gestellt"

Ja weil die anderen das denen angekreidet hätten. Vor allem die Grünen werden bis heute als Pädo-Partei defammiert.

Deswegen schrieb ich lediglich „ohne Gegenstimmen“. Am Ende haben auch die Enthaltungen ermöglicht, dass das Gesetz verabschiedet werden konnte.

„Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht.“

Da müssen wir differenzieren. Denn Schutz von pädophilen Menschen kann leicht missverstanden werden, wenn der oder die Lesende (noch) nicht die Sexualpräferenz von Kindesmissbrauch unterscheidet. Und das ist leider gar nicht mal so einfach für die meisten Leute unserer Gesellschaft, wenn wir bedenken, dass sich selbst viele Sexualtherapeut:innen nur unzureichend oder gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben und es zudem aufgrund der vielen Vorurteile kaum sachliche Aufklärung gibt. Im Gegenteil sehen sich alle Leute, die Pädophilie derzeit sachlich zu erklären versuchen, schnell dem Vorwurf der „Verharmlosung“ ausgesetzt. Diejenigen, die einem das dann vorwerfen, haben nicht verstanden, dass zwar Kindesmissbrauch verharmlost werden kann, es bei der pädophilen Sexualpräferenz aber gar nicht um Kindesmissbrauch geht, wenn Betroffene ihre Sexualität von Kindern fernhalten. Auf WsaM wird in diesem Zusammenhang treffend gesagt, dass Kinder zu sexuellen Handlungen schon aufgrund ihres Kindseins „Nein“ sagen. Das Thema „Sex mit Kindern“ hat sich für jeden verantwortungsvollen Pädophilen damit erledigt. Das kann aber nur von den Menschen der Gesellschaft verstanden werden, wenn es jemand vernünftig erklärt. Denn erst dann wird klar, dass die Diskriminierung nicht etwa in der Unfähigkeit besteht, mit Kindern Sex haben zu dürfen, sondern in der ganzen restlichen Art und Weise, wie pädophile (und hebephile) Menschen in unserer Gesellschaft behandelt werden.

In diesem Zusammenhang gebe ich den Vorwurf der Verharmlosung auch gerne zurück. Denn es darf nicht sein, dass bestimmte (meist rechtsradikale) Akteure ihre Taten, getrieben von Missgunst und Hass gegen Unschuldige Menschen unserer Minderheit als gerechtfertigt darstellen, unabhängig davon, dass wir uns verantwortungsvoll verhalten. Sie sind es dann nämlich, die ihre menschenverachtenden Hassreden mit dem angeblichen Argument des Kinderschutzes verharmlosen. Und ein Rechtsstaat hat die Aufgabe seine Mitbürger:innen gegen solche, zudem noch potenziell gewaltbereite Individuen zu schützen. Darin, dass unsere Minderheit aber noch nicht in §130 StGB (Volksverhetzung) gegen Hassreden derartiger Akteure geschützt ist, liegt ein Teil der angesprochen Diskriminierung gegen unsere Minderheit.

Sie haben sich aber enthalten, anstelle gegen ein Verbot zu stimmen. Nur deswegen konnte das Puppenverbot in Kraft treten.

Zu der Frage, wie es kommt, dass gegen Minderheiten als Ganzes ein immer extremeres Vorgehen von der Gesellschaft akzeptiert wird und wie sich so etwas (hoffentlich niemals wieder in dieser extremen Form) zuspitzen kann, hat mir ein Podcast, den ich neulich nachgehört habe, zu denken gegeben. In diesem Zusammenhang habe ich das Gespräch in Folge 21 des Podcasts „Lanz und Precht“ sehr aufmerksam verfolgt. Dort geht es um den Holocaust. Nach den dort vorgestellten Überlegungen fand eine Veränderung der Wahrnehmung in der Gesellschaft damals in kleinen Schritten statt. Das, was also als normales Vorgehen gegen Menschen angesehen wird, verschiebt sich ganz langsam zum immer Extremeren und wird in der Folge als „Shifting Baselines“ bezeichnet. Diese Ansichten der Menschen einer Gesellschaft verändern sich also in kleinen Schritten und können auf diese Weise dazu führen, dass ganz normale Menschen Unschuldigen unsagbar grausame Dinge antun.

Natürlich ist das in der Folge auf den Holocast bezogen. Aber es gibt bereits heute erschreckende Parallelen in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Minderheiten, wo Hass und Verachtung anstelle Vernunft und Evidenz regieren.

Jeder Mensch sollte sich klarmachen, dass kein vernunftbegabter Mensch ernsthaft jemals wieder solche Zustände haben wollen kann.

Die Linke, FDP und Grüne haben das Gesetz aus 2021 nicht zugestimmt. Grund war die fehlende Evidenz und das alle Experten dagegen waren. Die CDU hat das aber ignoriert und die Sachverständigen lt. Wortprotokoll sogar misstraut.

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft.

Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).

@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.

@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW

Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?

Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.

Vielen Dank nochmal. Ich habe mich schon oft gefragt, wie man die aktuelle Studienlage zu den Puppen einschätzen sollte.

Auch ich schätze die Konsequenzen einer gescheiterten Verfassungsbeschwerde als katastrophal ein. Es wäre eine Legitimation, den Weg der letzten Jahre fortzusetzen und sogar zu intensivieren. Es wäre ein Signal an die Gesellschaft und die Politik, dass sie noch härter gegen pädophile Menschen vorgehen können.

Hallo Sirius, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dieses Thema habe ich gar nicht vorgehabt anzusprechen, mir ging es lediglich um die Art und Weise der Diffamierung von politischen Gegnern.

Doch einen Hinweis möchte ich nun doch noch loswerden. Der § 140 des StGB betrifft die Belohnung und Billigung von Straftaten. Wer unter anderem eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d belohnt oder billigt in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3), der wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Es wird also so gut wie keine Privatpersonen geben, die ihre Freiheit gefährden für ein paar Worte oder geschriebene Zeilen. Ferner kann ich nur vermuten, ob unter diese Strafandrohung auch Forschung und wissenschaftliche Arbeiten zählen. Ich bin kein Rechtsexperte, bin mir aber ziemlich sicher, unter anderem durch den oben dargelegten Sachverhalt auch zukünftig keine Studien zu dieser Thematik finden zu können.

Darüber hinaus halte ich es wie in eurem Artikel über die Unantastbarkeit der Würde der Pädophilen: Auch ich habe keine Probleme damit, meine Sexualität von Kindern fernzuhalten. Weder unternehme ich Versuche der sexuellen Anbahnung von Gelegenheiten, noch versuche ich Kinder zu manipulieren oder zu überreden.

Der Abschlussbericht aus 2017 betont aber nur klar erkennbare fiktive Pornographie. Das noch als Ergänzung. "Wirklichkeitsnahe" Geschehen wurden auch dort abgelehnt und eine komplette Entkriminalisierungn bspw. nur "als erkennbare Zeichnung" befürwortet (§184b Abs. 1 und Satz 1 Nummer 4)

Immer wenn juristisch von fiktiver Kinderpornographie gesprochen wird sind Comics etc. gemeint, der Rest ist durch wirklichkeitsnahes und tatsächliches Geschehen differenziert (s. auch BVerfG zu den Richtervorlagen bzgl. §184b vom AG München).

Die Grünen haben in den 80ern keine „pro-pädophile Haltung“ gezeigt, sondern sie haben sich (in Teilen) kurzzeitig für die Abschaffung des Schutzalters und die Legalisierung von SmK eingesetzt.

Im Kontext der Zeit ist diese Haltung gar nicht mal so unbegreiflich, wie sie heute gesehen werden. Im Fahrtwasser der sexuellen Revolution wurden alle Normen infrage gestellt und festgestellt, dass viele Gesetze einfach nur auf moralischen Überlegungen von „Sittlichkeit“ basierten, und damit Handlungen unter Strafe stellten, die überhaupt niemanden schadeten. Dass SmK ebenfalls in diese Kategorie fallen würde erschien gar nicht mal so unwahrscheinlich, sodass viele Reformpädagog:innen und Sexualwissenschaftler:innen sich gegen die Strafbarkeit ausgesprochen haben, obwohl es fast keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in dem Bereich gab.

Heutige Pro-Cs stecken immer noch in dieser Zeit fest und wiederholen mantraartig Argumente, die Helmut Kentler oder Eberhard Schorsch in den 70ern geprägt haben (und lassen dabei unter den Tisch fallen, dass letzterer später sich davon distanziert und seine Haltungen kritisch reflektiert hat). Spätestens seit den Enthüllungen um die Odenwaldschule und den Missbrauchsfällen im Kontext des „Kentler-Experiments“ sollten wir wissen, dass deren Ideen der Wirklichkeit nicht standhalten. Pro-Cs scheinen aber immer noch in einer Nostalgie für die „goldene Zeit“ der DSAP festzustecken, und vergessen dabei, dass sich die Welt weiter gedreht hat und auch die Erkentnisse zu den Folgen „zärtlicher“ sexueller Handlungen mit Kindern inzwischen deutlich weiter ist. Pro-C Haltungen sind nicht „pro-pädophil“, sondern schädlich für Pädophile, so wie sie es für Kinder wären wenn diese je umgesetzt werden würden, und aus diesem Grund werde ich an der „Brandmauer“ in diese Richtung auch solange nicht rütteln, bis nicht jemand mit fundamental neuen Erkenntnissen daher kommt, die alles infrage stellen, was wir bisher über vermeintlich „einvernehmliche“ Sexualität mit Kindern zu wissen glauben.

Unser Standpunkt ist nicht nur, dass gelebter SMK nicht passieren sollte, sondern, dass die Legalisierung von SMK als solches kein erstrebenswertes Ziel ist. Darin unterscheiden wir uns fundamental vom GLF und ähnlichen Foren. Im GLF wirst man mit dieser Haltung auch nicht akzeptiert, sondern fertig gemacht und rausgemobbt, bis man irgendwann freiwillig geht (diese Erfahrung haben hier mehrere gemacht).

Und das Grundproblem ist in meinen Augen nicht, dass auch Hands-On Täter registriert sind, sondern wenn diese Täter andere Nutzer angehen, deren Umgang mit Sexualität grundlos problematisiert und die Moderation dem nicht Einhalt gebietet.

Der Gesetzgeber ist leider nicht wirklich bereit auf Expertenmeinungen zuhören, zumindest dann nicht, wenn diese eine Entschärfung des Straftrechts forden. Schon 2017 hat eine eingesetzte Reformkomission zum Sexualstrafrecht gefordert, fiktive Kinderpornografie vollständig zu legalisieren. Passiert ist das bis heeute nicht, stattdessen wurden die Strafen dafür im Gegenteil noch erhöht.

2023 hat der damalige Justizminister Buschmann sogar bestätigt, dass er an dem Verbot für Kindersexpuppen festhalten möchte, und wiederholt dabei die alten und inzwischen tendenziell wiederlegten Mythen, dass diese „Hemmschwellen senken“ und die „sexuelle Fixierung“ festigen würden. Ich denke, es ist klar, dass in einer zukünftigen Regierung unter Kanzler Merz die Chancen zur Legalisierung nicht besser sein werden, eher werden die Strafen noch weiter verschärft werden. Die Verfassungsbeschwerden sind daher in der Tat die einzige Hoffnung, der Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Aus den Berichten von GLF-Nutzern, die beim GSA aus verschiedensten Gründen rausgeflogen sind, ergibt sich immer wieder dasselbe Muster: Der Nutzer verstößt gegen die selbst auferlegten Regeln des GSA und wird daraufhin gemobbt und dann gesperrt. Seinen Frust tut er dann im GLF kund und gibt dazu einen kurzen Abriss, wie es dazu kam. Kurze Zeit später meldet sich ein GSA-Nutzer und stellt den Sachverhalt ziemlich genau umgekehrt dar. Beispiel: Aus einem Rausschmiss wird ein freiwilliger Rücktritt. Da dies mittlerweile schon mindestens drei Mal nach diesem Muster abgelaufen ist, bleiben in mir große Zweifel an der Integrität der dementierenden GSA-Leute.

Und nun zum positiven Teil dieses Kommentares. :-)

Es ist völlig unerheblich, welche Verbeugung wir vor der "besorgten" Bevölkerung machen. Sexpuppen Ja/Nein/Vielleicht? Völlig egal! Wir als Pädophile werden immer die Sündenböcke sein. Warum das so ist? Weil wir in einer zutiefst verunsichernden Zeit leben, in der alte Werte nicht mehr zählen und Verlässlichkeit ein rares Gut ist. Da kommen die Pädophilen doch ganz recht, denn auf denen lässt es sich gut herumtrampeln, im Krieg gegen DIE kann sich die "besorgte Mom" und der "Stammtisch-Andi" stark fühlen. Die Freiräume haben sich immer weiter verengt und seit mindestens vier Jahren wird von der AfD Stimmung gemacht gegen Die Grünen, weil diese in den 80ern einmal pro-pädophile Haltung gezeigt haben. Completely ridiculous!

Es geht nicht um Pädophilie, es geht nicht um Kinderschutz. Die derzeitigen und auch zukünftig anberaumten Angriffe auf WsaM zeigen dies mehr als deutlich. Es geht um Stimmung. Umso ärgerlicher, wenn wir uns in Grabenkämpfen verzetteln und unsere Stimmen, so vielfältig sie sein mögen und auch müssen, zum Schweigen bringen.

Nun, das GLF ist tatsächlich so ein Zwischending mit einer gesunden Mischung. Wenn du nämlich aktiv dort mitmachst, wirst du sehen, wie wenig sich die Standpunkte im GLF von euren unterscheiden und wie sehr sich die Nutzer gegen gelebten SMK aussprechen. Im Unterschied zum GSA sind dort aktuell auch keine "Täter" registriert, die hands-on-Delikte begangen haben.

Da im GLF ein Ort der freien Meinungsäußerung ist kann es natürlich vorkommen, dass Nutzer wie Sto**** ihre kruden Gedanken und Thesen dort hinterlassen. Nicht aber, ohne massiven Gegenwind zu erfahren, so dass es für jeden Besucher deutlich werden sollte, welche Ansichten akzeptiert sind und welche nicht.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt. Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat: Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist. https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/ Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.