Titelbild zu Warum das Puppenurteil Kinder gefährdet
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Viel wurde hier schon über den unsäglichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Kindersexpuppen und dessen verheerenden Folgen für die Grund- und Persönlichkeitsrechte pädophiler Menschen in Deutschland geschrieben. Doch auch unter dem Aspekt des Kinderschutzes, unter dem das Verbot in dem Beschluss eigentlich für legitim befunden wurde, erweist sich die Entscheidung des Gerichts in der Realität als höchst problematisch. Gerade im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist die aktuelle Situation bei genauerem Hinsehen höchst unbefriedigend; Währenddessen macht der Gerichtsbeschluss die Suche nach wirkungsvolleren Maßnahmen und Alternativen, die Kinder vielleicht besser schützen könnten deutlich schwerer, wenn diese das allgemeine Moralempfinden verletzen.

Wie man nur immer wieder betonen kann, gibt es bis heute keinen einzigen empirischen Beweis, der eine vermeintliche Gefährlichkeit von Kindersexpuppen (zum Beispiel durch das Senken von Hemmschwellen für Kindesmissbrauch) belegen würde. Um trotzdem zu argumentieren, dass Puppen wahrscheinlich gefährlich seien, weist das Gericht auf einen vermeintlichen Konsens im therapeutischen Umgang mit Pädophilen hin, nach dem das einzige Therapieziel die Unterdrückung sämtlicher auf Kinder gerichteter sexueller Wünsche sei. Daraus würde sich dann die Notwendigkeit ergeben, Pädophilen Alternativen wie Kindersexpuppen strafrechtlich vorzuenthalten.

Konkret schreibt das Gericht folgendes:

[Es gelte] des Weiteren in der therapeutischen Begleitung von Pädophilen als „best practice“, diese anzuhalten, nicht entsprechend ihren sexuellen Impulsen zu handeln. Eine Nutzung von Kindersexpuppen würde diesem Ansatz entgegenstehen, was nahelege, dass sich das sexuelle Verlangen nach realem Erleben verstärken könnte.

Wie wir in unserer Stellungnahme für WsaM argumentiert haben, stellt sich hier schon ganz grundsätzlich die Frage nach der Relevanz des Arguments. Warum sollten Behandlungsstrategien für Menschen in Therapie von Bedeutung dafür sein, ob einer sexuellen Minderheit Rechte gewährt werden oder nicht? Was bedeutet es für einen Rechtsstaat, wenn Rechte nicht mehr grundlegend gewährt werden, sondern therapeutisch „abgesegnet“ werden müssen? Darüber hinaus ignoriert das Bundesverfassungsgericht, dass sich die meisten Pädophilen nicht in Therapie befinden und sich alle Therapieangebote vor allem an Menschen richten, die Angst haben, Taten zu begehen – ein solcher „best practice“, selbst wenn er existieren würde, also gar nicht auf Pädophile im Allgemeinen zutrifft.

Noch wichtiger ist aber: Dieser Konsens, den das BVerfG als allgemein anerkannte Wahrheit darstellt, gibt es in der Realität so gar nicht. Schon 2014, als die Debatte rund um Kindersexpuppen und -Roboter langsam anfing Fahrt anzunehmen, stellte Ron Arkin, Professor für Robotik und Roboterethik die Hypothese auf, dass Kindersexroboter für Pädophile ähnlich eingesetzt werden könnten, wie Methadonprogramme für Drogensüchtige und somit zur Verhinderung von Kindesmissbrauch beitragen könnten. Auch wenn das Bild sicherlich schief ist (Pädophilie ist keine Sucht), wurde dieser Grundgedanke in der Debatte immer wieder aufgenommen, und neuere Forschungsergebnisse scheinen die These prinzipiell eher zu stützen, statt sie zu widerlegen. Mit dem Forensiker Michael Seto und dem Psychologen James Cantor haben sich zudem zwei prominente Stimmen in der Debatte um Pädophilie öffentlich gegen ein Verbot von Puppen positioniert. Natürlich gibt es auch eine Reihe von Gegenstimmen zu dieser Ansicht, aber es ist schlicht falsch zu behaupten, dass es in der Fachdebatte einen einstimmigen Konsens gibt, der die Benutzung von Kindersexpuppen kategorisch ablehnt.

Ein wenig korrekter wird die Darstellung des BVerfG, wenn wir geografisch hereinzoomen und uns ausschließlich auf Deutschland beschränken. In Deutschland hat das Projekt „Kein Täter Werden“ so ziemlich eine Monopolstellung, was die Behandlung pädophiler Menschen angeht (auch wenn KTW, wie gesagt, eigentlich nur eine sehr spezielle Untergruppe Pädophiler adressiert). Was Vertreter:innen von KTW in den Medien über Pädophilie sagen, gilt hierzulande meist als anerkannte Wahrheit und wird nur noch selten kritisch hinterfragt. Prominente Sprecher des Projekts, allen voran Projektmitbegründer Klaus Beier, vertreten dabei nach außen hin eine Ideologie, die ich als Abstinence-Only-Therapie bezeichnen möchte. Damit meine ich einen Therapieansatz, in dem es nicht um das Erlernen eines sozialverträglichen und genussvollen Umgangs mit (pädophilen) sexuellen Wünschen geht, sondern stattdessen Vermeidung, Kontrolle und Unterdrückung im Vordergrund steht: Vermeidung von Erregung und von Situationen, in denen sexuelle Erregung auftreten könnte (Schwimmbadbesuche etc.), die Verdammung opferloser Alternativen zur sexuellen Befriedigung (wie eben Sexpuppen), den Versuch, sexuelles Begehren auf Erwachsene umzulenken sowie, falls all das nichts bringt, den Einsatz hoch invasiver Medikamente bis hin zur Kastration, um den Sexualtrieb medikamentös abzutöten. Beschränkt man sich also rein darauf, was viele Vertreter:innen von KTW über den Umgang mit Sexualität sagen, kann man durchaus zu der Ansicht gelangen, die Unterdrückung sämtlicher pädophiler Wünsche sei „best practice“ im Umgang mit Pädophilen. Der Ehtiker John Danaher, der die "best pratice"-Behauptung, die vom BVerfG zitiert wird ursprünglich aufgestellt hat, begründet diese in der Tat lediglich damit, dass sexuelles Verlangen bei KTW durch Therapie und Medikamente eher unterdrückt werde.1

Das Argument wäre vielleicht überzeugender, gäbe es da nicht eine Kleinigkeit, die Danaher und das BVerfG (und der Fairness halber auch so ziemlich alle Journalist:innen, die über KTW berichten) übersehen haben. Ähnlich, wie die in christlich-fundamentalistisch geprägten Regionen praktizierte Abstinence-Only-Sexualkunde als gescheitert betrachtet wird und weder Geschlechtskrankheiten noch Schwangerschaften im Jugendalter verhindern kann, so gibt es bis heute keinen Beweis dafür, dass die Abstinence-Only-Therapien tatsächlich einen positiven Beitrag zum Kinderschutz leisten kann. Teilweise legen Studien, welche die Therapie bei KTW zu evaluieren versuchen sogar nahe, dass diese in manchen Fällen eher schädlich als hilfreich sein könnte. Schon 2015 publizierte Beier mit Kolleg:innen die bislang einzige Auswertung, die therapierte KTW-Klienten mit einer nicht-therapierten Kontrollgruppe vergleicht, mit dem ein wenig peinlichen Ergebnis, dass diejenigen, die eine Therapie bekommen haben am Ende deutlich höhere Rückfallquoten im Bereich Kinderpornografie hatten als diejenigen, die nicht therapiert wurden. Tatsächlich haben in der Stichprobe nach der Therapie sogar mehr Klienten Kinderpornografie konsumiert, als noch vorher. Auch in einer 10 Jahre später durchgeführten Studie lag die Rückfallquote bei Kinderpornografie bei ungefähr 90 %; fast jeder, der vor der Therapie Kinderpornografie konsumierte, tat dies nach der Therapie also immer noch. Lediglich bei Kindesmissbrauch war die Rückfallquote verhältnismäßig niedrig, wobei sie das (entgegen allgemeiner Annahmen) auch bei nicht behandelten Tätern ist, sodass unklar bleibt, ob und wie sehr die Therapie hier einen Effekt hatte. Und der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass die bislang einzige Studie, die sich die Entwicklung des psychischen Wohlbefindens von KTW-Klienten angeschaut hat ebenfalls nur sehr durchwachsene Ergebnisse finden konnte.

In jeder relevanten Metrik kann KTW also selbst nach 20 Jahren keine überzeugenden Belege vorlegen, dass die Therapie überhaupt etwas bringt. Darauf weist der Sozialwissenschaftler Andrej König schon seit Jahren immer wieder hin und wirft KTW einen irreführenden Werbeslogan vor: statt „Kein Täter Werden“ wäre „Wer Täter war, bleibt auch Täter und wer bislang kein Täter war, kann zum Täter werden“ nach aktueller Erkenntnislage eine treffendere Beschreibung des Projekts. Auch der Kinderschutzverein Tauwetter e. V. kritisierte den Ansatz von KTW schon vor 10 Jahren als kontraproduktiv für den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Gerade aus der Perspektive des Kinderschutzes ist es daher verheerend, KTW als „best practice“ zu idealisieren, und damit als das Beste, was wir zur Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder erreichen können zu verklären. Stattdessen sollten wir uns im Angesicht dieser unbefriedigenden Erkenntnislage eher fragen, ob es nicht bessere Ansätze gibt, die messbar einen wirkungsvolleren Schutz von Kindern erreichen können.

Ein solcher Ansatz könnte sein, die Ideologie der „Abstinence-Only-Therapie“ aufzugeben und stattdessen die Benutzung von Alternativen zur Befriedigung sexueller (und romantischer) Wünsche, die keine Opfer erzeugen, aktiv in der Therapie zu fördern. Die hohen Rückfallquoten im Bereich Kinderpornografie lassen darauf schließen, dass eine völlige Abstinenz von sexuell erregendem Material selbst nach jahrelanger Therapie im „beste-practice-Verfahren“ fast nicht zu erreichen ist. Warum also nicht versuchen, die Befriedigung sexueller Wünsche auf Wege umzuleiten, bei denen keine Kinder zu Schaden kommen, anstatt unrealistische Standards völliger Abstinenz zu erwarten? Sicherlich sollten wir diesen Weg zumindest austesten, anstatt ihn vorschnell zu verwerfen, und prüfen, ob sich auf diese Art nicht bessere Ergebnisse erzielen lassen?

Dieser Meinung ist jedenfalls der Bioethiker Jacob M. Appel, der noch einen Schritt weitergeht und sogar eine ethische Verpflichtung der Gesellschaft sieht, solche Alternativen nicht aus Ekel und moralischer Abscheu reflexartig abzulehnen, sondern einen potenziellen präventiven Effekt sorgfältig zu untersuchen. Appel schlägt auch einen Weg vor, wie dies gelingen kann, ohne Kinder in Gefahr zu bringen. So sollten zunächst nur wenigen Individuen Ersatzmaterialien wie Kindersexpuppen gegeben werden und deren Entwicklung genaustens beobachtet werden. Die Experimente sollten zudem jederzeit sofort unterbrochen werden können, falls sich in der Beobachtung Anhaltspunkte zeigen, die auf eine mögliche Gefährdung von Kindern hinweisen.

Ich bin der Überzeugung, dass eine menschenwürdige Behandlung von Pädophilen und der Schutz von Kindern keinesfalls die Gegensätze sind, für die sie allgemein gehalten werden, sondern sich in Wahrheit gegenseitig bedingen. Ein ernst gemeinter Kinderschutz bedeutet, auch Pädophilen in Würde zu begegnen, schon alleine deshalb, weil viele Pädophile selber kaum mehr als Kinder sind, wenn sie merken, dass sie anders sind als andere. Und andersherum nützt ein humaner Umgang mit Pädophilen auch dem Kinderschutz: denn nach dem Motto „wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“ kann man kaum ein empathisches und sozialverträgliches Verhalten von Menschen erwarten, für die man selber nur Hass und Verachtung statt Empathie und Solidarität übrig hat. Wer effektiven Kinderschutz betreiben möchte, stellt vielleicht fest, dass er Maßnahmen vertritt, die Pädophilen auch nutzen können – und umgekehrt. Es ist meine Vermutung, dass sich dieser Gedanke gerade beim Umgang mit Kindersexpuppen bewahrheitet. So geben laut einer Umfrage von Desbuleux und Fuss viele Besitzende von Kindersexpuppen an, dass die Puppen ihre psychische Gesundheit verbessert habe, und auf der anderen Seite berichten von dem Puppenverbot Betroffene besonders häufig, dass sie das Verbot belastet und ihre Gesundheit negativ beeinträchtigt; psychische Belastungen zählen aber gerade auch als Risikofaktor für sexualisierte Gewalt gegen Kinder.

Appel ist mit Sicherheit kein Verfechter pädophiler Rechte, auch er stellt klar, dass der Schutz von Kindern das Allerwichtigste in der Debatte ist, das alles anderen Belange überschreibt. Seine Überlegungen sind gerade deshalb überzeugend, weil sie auch dann noch zutreffen, wenn man Puppen für unmoralisch hält: Denn nach dem Prinzip der Schadensminimierung sind Puppen, falls sich ein präventiver Effekt nachweisen ließe, auch dann zu legalisieren, wenn man sie für schlecht hält, da eine Legalisierung dann immer noch das „kleinere Übel“ wäre. So führen ihn seine im Kinderschutz verankerten Überlegungen zu Schlussfolgerungen, die einen liberaleren und humaneren Umgang mit Pädophilen nahe legen, und psychische Belastungen Betroffener grundsätzlich reduzieren können. „Welche Weisheit liegt in einer Form von Abscheu, die am Ende Kindern nur größeren Schaden zufügen könnte?“, fragt er schließlich durchaus treffend.

In Abwesenheit belastbarer Beweise ist währenddessen eine lebhafte Debatte unter Philosophen entstanden, die unter großer intellektueller Anstrengung Argumentationsketten konstruieren, demzufolge die Nutzung von Kindersexpuppen etwa auf einer Stufe mit der Vergewaltigung von Kindern stehe, großer gesellschaftlicher Schaden aus der Existenz dieser Puppen entstehe und all diejenigen, die Puppen nutzen, moralisch verkommen und charakterlich minderwertig seien.2 Auf diese moralische Argumentationslinie bezieht sich auch das BVerfG mehrfach in seiner Urteilsbegründung. Die darin angebrachten Argumente zeichnen sich grundsätzlich durch einen Doppelstandard aus: Während Argumente für eine mögliche Schädlichkeit von Kindersexpuppen schon akzeptiert werden, wenn sie lediglich subjektiv plausibel erscheinen, wird von denjenigen, die mögliche positive Effekte postulieren umfangreiche Belege erwartet, bevor diese Position überhaupt in Erwägung gezogen wird. Die philosophisch-moralisch begründete Ablehnung von Puppen lebt daher gewissermaßen von dem Vakuum an empirischen Belegen, denn sollten empirische Befunde einen präventiven Nutzen von Puppen tatsächlich nahe legen, müsste der reale Schutz von Kindern abstrakte philosophische Bedenken mit Sicherheit überschreiben. Auch Danaher gibt zu, dass mit derartigen Beweisen ein liberaler Umgang mit Puppen richtig wäre, selbst wenn man diese immer noch moralisch ablehnt.

Umso verwunderlicher erscheint es, dass Danaher es gleichzeitig ablehnt, das Thema überhaupt empirisch zu erforschen. Da er davon ausgeht, dass die Suche nach präventiven Aspekten von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist argumentiert er, dass jegliche Form von empirischer Forschung eine Verschwendung von Zeit und Geld sei. Statt die Ressourcen in solche Forschung zu investieren, solle sie stattdessen in andere Bereiche investiert werden, die (aus Danahers Sicht) dies eher verdient haben. Der Sozialwissenschaftler Michael Salter wirft den Forscher:innen, die sich trotz aller Widrigkeiten bisher als Einzige um empirische Forschung bemühen sogar vor, Pädophilen-Propaganda zum Nachteil von Kindern zu betreiben, da ihre Funde bislang das immer wieder beschworene Schreckensszenario von Puppen als Einstiegsdroge in eine Welt von Kindesmissbrauch kein Stück weit bestätigen konnten. All das, aber auch das Verbot selber, sorgt dafür, dass wir weiter im Dunkeln tappen und im Grunde keine Ahnung haben, welche Auswirkungen das Verbot eigentlich hat, die bezogen auf den Kinderschutz genauso gut auch schädlich sein können.3

Dieser Unwille, einen möglichen präventiven Nutzen von Kindersexpuppen überhaupt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, offenbart, worum es bei dem Verbot eigentlich geht: nicht um den Schutz von Kindern, sondern um den Schutz der Gefühle der erwachsenen gesellschaftlichen Mehrheit, sich mit unangenehmen Vorstellungen wie einer therapeutischen Nutzung von Kindersexpuppen auseinandersetzen zu müssen, die bei ihnen Ekel und Abscheu erzeugt.

Kinderschutz darf aber nicht primär dem Zweck dienen, die Gefühle von Erwachsenen zu schützen. An Appel angelehnt ist es die ethische Verpflichtung der Gesellschaft, nicht nur von sexuellen Minderheiten Opfer zu verlangen, sondern auch selber unangenehme Vorstellungen und Realitäten zu ertragen, wenn dies dem Kinderschutz nützlich sein kann. An dieser Stelle offenbart die vom BVerfG vorgetragene Aussage der „best practice" ihre volle Gefährlichkeit: Sie definiert kurzerhand einen therapeutischen Ansatz, dessen präventive Wirksamkeit nach Jahrzehnten unbewiesen ist als den einzig möglichen Weg im Umgang mit Pädophilen, und verhindert damit, dass alternative Ansätze, die womöglich deutlich wirkungsvoller sein können überhaupt erst gedanklich in Betracht gezogen werden. Der Status Quo, der für jeden Kinderschützer eigentlich höchst unbefriedigend sein muss, wird grundlos zu dem besten erklärt, was wir erreichen können – somit können Alternativen, die von dem „Abstinence-Only-Ansatz“ abweichen, verworfen werden, ohne sie erst ernsthaft zu untersuchen. Bei der Aussage handelt es sich also, alles in allem, um einen Appell zur kognitiven Bequemlichkeit und Feigheit.

Es steht jedem zu, sich bei dem Gedanken an kindlich aussehende Sexpuppen vor Ekel zu schütteln. Gefährlicher als die Nutzung von Kindersexpuppen ist es allerdings, diesen Gefühlen folgend Verbote auszusprechen, ohne daraus resultierende mögliche Risiken für Kinder auch nur untersuchen zu wollen, suboptimale Präventionsansätze als alternativlos darzustellen, ohne Alternativen überhaupt zu prüfen, und diese Form der emotionalen Selbstbefriedigung dann auch noch Kinderschutz zu schimpfen.


  1. Danaher lehnt in seiner Arbeit kindliche Sexpuppen kategorisch ab, die er als grundlegend unmoralisch sieht. Unter anderem argumentiert er, dass Besitzende solcher Puppen einen grundsätzlich unmoralischen Charakter hätten und deren Nutzung eine komplette Verachtung von sexueller Moral und gegenseitigen persönlichen Respekt zeigen würde. 

  2. Ich wünschte, ich würde übertreiben, aber das sind tatsächlich einige der Argumente, die von Philosophen in der Debatte angebracht werden. 

  3. Laut Desbuleux und Fuss berichten in einer kleinen Stichprobe von ehemaligen Puppenbesitzenden einige von einer Zunahme problematischer Verhaltensweisen wie dem Konsum von Kinderpornografie. 

CC BY-SA

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Dieser Unwille, einen möglichen präventiven Nutzen von Kindersexpuppen überhaupt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, offenbart, worum es bei dem Verbot eigentlich geht: nicht um den Schutz von Kindern, sondern um den Schutz der Gefühle der erwachsenen gesellschaftlichen Mehrheit, sich mit unangenehmen Vorstellungen wie einer therapeutischen Nutzung von Kindersexpuppen auseinandersetzen zu müssen, die bei ihnen Ekel und Abscheu erzeugt.

Auf den Punkt gebracht. Das Puppenverbot ist nur eines von vielen Beispielen, in denen bloßer Moralschutz als Kinderschutz bezeichnet wird. Gerade die Einstellung, dass Kinderschutz allerhöchste Priorität haben muss, verbietet eigentlich diesen Moralschutz. Wer Kinder wirklich vor sexualisierter Gewalt schützen will, der muss auch Optionen in Erwägung ziehen, die dem eigenen moralischen Empfinden entgegenstehen - denn vielleicht sind es ja genau diese Optionen, die dem Kinderschutz besonders helfen würden. Ich würde dem Grundgedanken, dass der Kinderschutz über allem steht, gar nicht unbedingt widersprechen. Aber es muss eben echter, evidenzbasierter, durch empirische Forschung gestützter Kinderschutz sein. Wer gegen evidenzbasierten Kinderschutz ist, erweist dem Kinderschutz einen Bärendienst.

"Best practice" mit einer Rückfallquote von 90% ist schon erbärmlich. Wenn man solchen Argumenten folgt, dann kann man im Grunde bestehende Entrechtungen und Diskriminierungen auf Ewig erhalten, weil man es ja schon immer so gemacht hat. Jämmerliches und feiges Urteil. Die Wissenschaft ist stetig im Wandel und wenn man etwas mit 90% Rückfallquote nicht einmal in Frage stellen darf, dann gute Nacht.

DU wagst es Beier in Frage zu stellen!? SCHÄM DICH. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weisheit von Klaus Beier erkannt und forciert. Wenn du diese Weisheit nicht erkennst, dann leidest du eindeutig unter einer Wahrnehmungsverzerrung, so dass ich sämtliche deiner Argumente entkräften und ignorieren kann.

Eine 90% Rückfallquote ist besser als 100% und die "Abstinence-Only" Therapie hat zusätlich den Vorteil das die Gesellschaft ihre sadistischen Bedürfnisse ausleben darf indem menschliche Grundbedürfnisse pauschal verwehrt werden. Es geht nichts über KTW und die ewige Enthaltung. Man stelle sich nur einmal vor was ohne Beier los wäre in Deutschland. Gott segne unseren heiligen Klaus Beier und möge er viele Gelder für sein Projekt erhalten.

Sirius

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Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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DU wagst es Beier in Frage zu stellen!? SCHÄM DICH. Das Bundesverfassungsgericht hat die Weisheit von Klaus Beier erkannt und forciert. Wenn du diese Weisheit nicht erkennst, dann leidest du eindeutig unter einer Wahrnehmungsverzerrung, so dass ich sämtliche deiner Argumente entkräften und ignorieren kann. Eine 90% Rückfallquote ist besser als 100% und die "Abstinence-Only" Therapie hat zusätlich den Vorteil das die Gesellschaft ihre sadistischen Bedürfnisse ausleben darf indem menschliche Grundbedürfnisse pauschal verwehrt werden. Es geht nichts über KTW und die ewige Enthaltung. Man stelle sich nur einmal vor was ohne Beier los wäre in Deutschland. Gott segne unseren heiligen Klaus Beier und möge er viele Gelder für sein Projekt erhalten.
"Best practice" mit einer Rückfallquote von 90% ist schon erbärmlich. Wenn man solchen Argumenten folgt, dann kann man im Grunde bestehende Entrechtungen und Diskriminierungen auf Ewig erhalten, weil man es ja schon immer so gemacht hat. Jämmerliches und feiges Urteil. Die Wissenschaft ist stetig im Wandel und wenn man etwas mit 90% Rückfallquote nicht einmal in Frage stellen darf, dann gute Nacht.
Dieser Unwille, einen möglichen präventiven Nutzen von Kindersexpuppen überhaupt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, offenbart, worum es bei dem Verbot eigentlich geht: nicht um den Schutz von Kindern, sondern um den Schutz der Gefühle der erwachsenen gesellschaftlichen Mehrheit, sich mit unangenehmen Vorstellungen wie einer therapeutischen Nutzung von Kindersexpuppen auseinandersetzen zu müssen, die bei ihnen Ekel und Abscheu erzeugt. Auf den Punkt gebracht. Das Puppenverbot ist nur eines von vielen Beispielen, in denen bloßer Moralschutz als Kinderschutz bezeichnet wird. Gerade die Einstellung, dass Kinderschutz allerhöchste Priorität haben muss, verbietet eigentlich diesen Moralschutz. Wer Kinder wirklich vor sexualisierter Gewalt schützen will, der muss auch Optionen in Erwägung ziehen, die dem eigenen moralischen Empfinden entgegenstehen - denn vielleicht sind es ja genau diese Optionen, die dem Kinderschutz besonders helfen würden. Ich würde dem Grundgedanken, dass der Kinderschutz über allem steht, gar nicht unbedingt widersprechen. Aber es muss eben echter, evidenzbasierter, durch empirische Forschung gestützter Kinderschutz sein. Wer gegen evidenzbasierten Kinderschutz ist, erweist dem Kinderschutz einen Bärendienst.
Gut, dass ihr es als das benennt (Menschenjagt) was es ist. Ich habe bei der Doku nicht mitgemacht. Mein Bauchgefühl hielt mich davon ab. Ich bin froh, dass Georgs Differenzierung trotzdem etwas Raum in der Doku bekommen hat.
"Soll erregen" ist ja genau eine Wertung. Da finde ich die Bezeichnung "Mißbrauchsabbildungen" eindeutiger: Entweder es hat Mißbrauch stattgefunden, oder eben nicht. Beim heutigen Verständnis vom Begriff "Kinderpornographie", geht es längst nicht mehr nur ums "erregen sollen", sondern darum, ob es einen Pädophilen irgendwie erregen könnte, was auch zunehmend harmloses Material oder medizinische Abbildungen einschließt.