Beiträge von Juli 2023

Eigentlich wollte ich mein eigenes Blog schon im Februar online haben. Leider verzögert sich die Veröffentlichung noch immer. Damit nicht noch mehr Zeit ins Land geht, möchte ich hier gern schon einmal ein paar Gedanken zum Verhältnis zwischen Selbsthilfe und politischer Einflussnahme skizzieren, die mit zu meinem Weggang von Schicksal und Herausforderung beigetragen haben. Über den Vertrauensverlust zum Team habe ich ja in meinem dortigen Abschiedspost bereits geschrieben. Beim Zündfunken für meine letzte Entscheidung aber ging es auch um das Verhältnis zwischen Selbsthilfe und Politik. Um die Frage,

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Am 1. Juli 2023 wurden es nun zwei Jahre seitdem das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft getreten ist. Und in dieser Zeit hat sich (in meiner Wahrnehmung) ein erstaunlicher Wandel in der Gesellschaft bezüglich dieser Puppen und deren Verbot vollzogen.

Als vor etwa drei Jahren die Diskussion um jene Puppen begann, hatte ich den Eindruck, dass ein Großteil der nicht-pädophilen Bevölkerung zu dem Zeitpunkt gegen ein Verbot war. Beispielhaft sei dabei dieses Interview der damaligen Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel mit der BILD

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Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht. Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung. Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen. So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.
Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören. Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist. Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.
Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.