Beiträge von November 2021

Hier ein Hinweis in eigener Sache.

Austausch zum Thema Pädophilie mit dem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"

Wir laden Euch herzlich ein zu einer Themenwoche und einem abschließenden gemeinsamen Austausch rund um das Thema Pädophilie: Wir möchten ein Gespräch anstoßen über Haltungen und Bedürfnisse, über Stigmatisierung, Behandlung, Sorgen, Ängste und über Hilfe. Dafür schaffen die Selbsthilfegruppe „P-Punkte“ und das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ einen Raum, in dem Ihr alle Eure Fragen stellen könnt.

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Gastbeitrag

Ich habe einen Traum, will ich Dir sagen. Ich habe einen Traum, dass Pädophile eines Tages OFFEN mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen DÜRFEN.

Damit meine ich, dass sie sich zu ihrer Neigung bekennen können, ohne dafür diskriminiert zu werden. Damit meine ich nicht: sexuelle Handlungen jeglicher Art.

Ich möchte, dass Du durch meine Augen siehst und Dir, so wie mir, bewusst wird, warum die Erfüllung dieses Traumes nur GUTE FOLGEN haben kann. Ich werde Dir von einer Welt erzählen, in der es schon so ist. Und sie mit der heutigen vergleichen.

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1. Einleitung

Immer wieder wird Menschen, die sich für Aufklärung zum Thema Pädophilie, sowie für Toleranz gegenüber nicht straffälligen Pädophilen einsetzen, vorgeworfen, die Interessen von pädophilen Menschen über den Schutz von Kindern zu stellen. Sie werden mitunter sogar angegriffen oder bedroht. Gerade vor kurzem ist es zu mehreren Fällen dieser Art gekommen.

In diesem Artikel möchte ich aufzeigen, wieso die Aufklärung über und Entstigmatiserung von Pädophilie und pädophilen Menschen im Allgemeinen und ganz konkret auch unsere Arbeit (auf

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören. Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist. Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.
Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.