Beiträge von November 2021

Hier ein Hinweis in eigener Sache.

Austausch zum Thema Pädophilie mit dem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"

Wir laden Euch herzlich ein zu einer Themenwoche und einem abschließenden gemeinsamen Austausch rund um das Thema Pädophilie: Wir möchten ein Gespräch anstoßen über Haltungen und Bedürfnisse, über Stigmatisierung, Behandlung, Sorgen, Ängste und über Hilfe. Dafür schaffen die Selbsthilfegruppe „P-Punkte“ und das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ einen Raum, in dem Ihr alle Eure Fragen stellen könnt.

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Gastbeitrag

Ich habe einen Traum, will ich Dir sagen. Ich habe einen Traum, dass Pädophile eines Tages OFFEN mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen DÜRFEN.

Damit meine ich, dass sie sich zu ihrer Neigung bekennen können, ohne dafür diskriminiert zu werden. Damit meine ich nicht: sexuelle Handlungen jeglicher Art.

Ich möchte, dass Du durch meine Augen siehst und Dir, so wie mir, bewusst wird, warum die Erfüllung dieses Traumes nur GUTE FOLGEN haben kann. Ich werde Dir von einer Welt erzählen, in der es schon so ist. Und sie mit der heutigen vergleichen.

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1. Einleitung

Immer wieder wird Menschen, die sich für Aufklärung zum Thema Pädophilie, sowie für Toleranz gegenüber nicht straffälligen Pädophilen einsetzen, vorgeworfen, die Interessen von pädophilen Menschen über den Schutz von Kindern zu stellen. Sie werden mitunter sogar angegriffen oder bedroht. Gerade vor kurzem ist es zu mehreren Fällen dieser Art gekommen.

In diesem Artikel möchte ich aufzeigen, wieso die Aufklärung über und Entstigmatiserung von Pädophilie und pädophilen Menschen im Allgemeinen und ganz konkret auch unsere Arbeit (auf

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀