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Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

Eines der erfolgreichsten Testverfahren in dem Bereich ist die 1996 von Kurt Bumby entwickelte MOLEST Skala. Das Testverfahren besteht aus 38 Aussagen, zu denen Probanden sich positionieren sollen, und wurde 2008 von einer Forschergruppe ins Deutsche übersetzt. Seitdem hat es sich zu einem der beliebtesten Messinstrumente für kognitive Verzerrungen bei Kindesmissbrauch in Wissenschaft und in Therapien entwickelt. Wer Klient bei Kein Täter Werden war oder sich schon einmal als Teilnehmender an Studien in dem Bereich beteiligt hat, wird dem Fragebogen vermutlich in der ein oder anderen Version schon einmal begegnet sein.

Wenn du dich jetzt fragst, wie du wohl bei diesem Test abschneiden würdest, habe ich gute Nachrichten: Aus dem Fragenkatalog habe ich hier einen Selbsttest gemacht, den jeder selber durchführen kann!

Das Ergebnis wird komplett lokal auf deinem Rechner berechnet und nirgendwo hingeschickt. Nach Abschluss des Fragebogens hast du aber die Option, dein Ergebnis abzuschicken. Entscheidest du dich dafür, werden deine Antworten pseudonymisiert bei uns gespeichert. Tun dies genügend Teilnehmende, werde ich die Ergebnisse in einem zukünftigen Beitrag auswerten.

Nach dem Selbsttest findest du ein paar Hinweise, wie dein Ergebnis zu interpretieren ist. Um sich nicht vorab beeinflussen zu lassen, empfehle ich, den Abschnitt erst nach Abschluss des Tests zu lesen.

Anleitung: Gib bei jeder der folgenden Aussagen an, wie sehr du ihr zustimmst oder sie ablehnst. Dafür stehen dir bei jeder Aussage vier Auswahlmöglichkeiten von „lehne ich absolut ab“ bis hin zu „stimme ich absolut zu“ zur Verfügung. Der Begriff „Kind“ bezieht im Folgenden sich auf eine Person unter 12 Jahren.

Wie ist das Ergebnis zu bewerten?

Jede Aussage gibt zwischen 1 („lehne ich absolut ab“) und 4 („stimme ich absolut zu“) Punkten. Das Ergebnis ist die Summe aus allen Aussagen. Da keine Aussagen übersprungen werden können, ist das Ergebnis somit immer ein Wert zwischen 38 und 152.

Die Aussagen sind alle so formuliert, dass Zustimmung jeweils ein Indikator für eine kognitive Verzerrung sein soll. Die allgemeine Interpretation ist also: je höher das Endergebnis ist, desto „kognitiv verzerrter“ ist man in Bezug auf Kindesmissbrauch - zumindest den Wissenschaftler:innen nach, die diesen Fragebogen entwickelt haben und in Forschung und Therapie einsetzen.

Eine konkrete Interpretation der Werte (im Sinne von: wenn du mehr als X Punkte hast, bist du total verzerrt) findet sich in der Literatur nicht. Sowohl Bumby selber als auch die Forschergruppe, die den Test ins Deutsche übersetzt hat, haben den Test bei verschiedenen Gruppen von Straftätern ausprobiert, wobei durchweg deutlich höhere Werte bei den Kindesmissbrauchstätern gefunden wurden. Die dort gefundenen Werte sollen laut Verfahrensdokumentation als grobe Richtlinien dienen, um ein einzelnes Ergebnis einzuschätzen. Die Durchschnittswerte sahen dabei im Einzelnen so aus:

Bumby 1996 (89 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Kindesmissbrauchstäter 90
Sexualstraftäter mit erwachsenen Opfern 61
Sonstige Gewalttäter 57

Rambow et al. 2008, Studie 1 (71 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Kindesmissbrauchstäter 77
Sexualstraftäter mit erwachsenen Opfern 54
Sonstige Gewalttäter 51

Rambow et al. 2008, Studie 2 (83 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Als pädophil diagnostizierte Sexualstraftäter 76
Als nicht-pädophil diagnostizierte Sexualstraftäter 69
Sonstige Gewalttäter 44

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich ein hohes Ergebnis habe?

Aus meiner Sicht nicht. Zwar kann man in den Ergebnissen oben deutlich sehen, dass Missbrauchstäter deutlich höhere Ergebnisse erzielen als andere Gewalttäter. Das bedeutet aber nicht, dass ein hohes Ergebnis im Umkehrschluss auch ein hohes Missbrauchsrisiko bedeutet. Selbst der Zusammenhang zwischen kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch und dem Risiko, Missbrauchstäter:in zu werden, der zwar von vielen Therapeut:innen und Wissenschaftler:innen als gegeben angenommen wird, steht empirisch auf überraschend wackeligen Füßen.

Ein wichtiger Hinweis ist auch, dass dieser Fragebogen primär an und für Missbrauchstäter:innen in einem forensisch-therapeutischen Setting entwickelt wurde und es daher durchaus fragwürdig ist, ob man das Verfahren einfach so auch auf nicht straffällige Pädophile anwenden kann. In einem zukünftigen Blogbeitrag werde ich mich detaillierter mit dem Test und den Problemen, die der Test in meinen Augen hat, beschäftigen und dabei auch mein eigenes Ergebnis veröffentlichen. Dabei hilft es mir, wenn möglichst viele Menschen den Test hier machen und ihr Ergebnis übermitteln.

Quellen

Bumby, Kurt M. "Assessing the cognitive distortions of child molesters and rapists: Development and validation of the MOLEST and RAPE scales." Sexual abuse: A journal of research and treatment 8 (1996): 37-54.

Rambow, Jana, et al. "Einstellungen zum kindesmissbrauch." Zeitschrift für Sexualforschung 21.04 (2008): 341-355.

Feelgood, S., Schaefer, G. A. & Hoyer, J. (2009). KV-M. Skala zur Erfassung kognitiver Verzerrungen bei Missbrauchern [Verfahrensdokumentation und Fragebogen]. In Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID) (Hrsg.), Open Test Archive. Trier: ZPID. https://doi.org/10.23668/psycharchives.4745

CC BY-SA

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6 Kommentare

Alles Nazi-Taktiken. Pädophilen haben alle kognitive Verzerrungen also braucht man mit ihnen gar nicht zu sprechen.

Dass manche der Fragen bei einer positiven Antwort zu einem höheren Ergebnis führen, finde ich echt schräg. Zb Frage 10. "Ein Kind zärtlich zu streicheln, wird ihm nicht so sehr schaden, wie mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben."

Natürlich habe ich da voll zugestimmt. Wenn Eltern ihr Kind streicheln ist das doch etwas völlig anderes als Vergewaltigung. Sondern etwas Positives, Fürsorgliches, NOTWENDIGES. Aber ich denke das ist jedem Klar. Die Aussage ist nur scheiße formuliert. Da sollte noch ein "im Genitalbereich" oder "mit sexuellen Hintergedanken" rein...

Und auch dann noch: Ich würde lieber seelisch gequält werden, als seelisch UND körperlich. Nur weil man sieht, dass es verschieden schlimme Ausmaße von Kindesmissbrauch gibt, heißt das doch noch lange nicht, dass man die am wenigsten furchtbaren Handlungen auch nur ansatzweise für vertretbar halten würde.

Man kann ja nicht alles mit 1 beantworten.

"33. Einige junge Kinder wirken erwachsener als andere Kinder." Das ist rein biologisch Fakt. Natürlich wird es immer Kinder geben die "Erwachsener" wirken allein schon wegen dem unterschiedlichen Wachstumstempo und Intelligenz.

"35. Kinder können einem Erwachsenen mehr Akzeptanz und Liebe geben als Erwachsene." Ja natürlich wenn man unter "Liebe" keine romantische/sexuelle versteht. Das zeigen doch geschiedene Paare, wo regelmäßig um die Kinder gestritten wird.

"32. Manche Leute haben Sex mit Kindern, weil ihnen von erwachsenen Frauen Sex vorenthalten wurde." Auch das ist wissenschaftlicher Fakt und mit ein Grund für die Ersatzhandlungstäter.

"26. Oftmals ist der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht geplant - es passiert einfach." Wie definiert man jetzt "Oftmals"? Das diese Fälle (Opportunistische Täter) real sind, ist auch Fakt.

"20. Einige Männer haben Kinder missbraucht, weil sie wirklich glaubten, dass das Kind dies genießen würde." Ja, diese Idioten nennt man Pro-C.

"7. Sexuelle Gedanken oder Phantasien über ein Kind zu haben, ist nicht so schlimm, weil es das Kind nicht wirklich verletzt." Kann man mittlerweile in die Gedanken gucken?

"10. Ein Kind zärtlich zu streicheln, wird ihm nicht so sehr schaden, wie mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben." Beides ist schädlich, aber Geschlechtsverkehrt schadet dem Kind viel mehr. Bei dem "streicheln" gibt es den geistigen Schaden in Form von Traumata, aber der GV führt zusätzlich dazu noch zu körperlichen Schäden.

Der Fragebogen ist absoluter Müll und erlaubt keine sachliche Beantwortung ohne einen Score von unter 50.

Unter "zärtlich streicheln" verstehe ich nichts schädliches oder erotisches. Wo ist hier die Schädlichkeit? Man kann dem Kind auch einfach über den Kopf oder die Wange streicheln.

Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist, diese Befragung als „Zustimmung zu Fakten über Kinder“ zu betrachten. Sondern dass die Beantwortung nur Sinn macht, wenn sie in dem Kontext bleibt, der dem Sinn des Fragebogens entspricht. Nämlich als persönliche Einstellungen und Überzeugungen zum Thema Kindesmissbrauch, die jemand äußern mag. Stimmst der Person zu, die das sagt, oder nicht? Vielleicht sogar eher gefühlsmäßig als kognitiv. Dann verschwinden meinem Eindruck nach nämlich viele der Probleme, die du dort anführst. Man braucht etwa kein präzise definiertes „oft“ mehr. Allein Punkt 7 bleibt in meinen Augen trotzdem völlig Banane.

Ich habe diesen Fragebogen seit 2005 nun bestimmt 8 Mal oder öfter schon ausgefüllt. Vom ersten Mal an stieß mir auf, dass es keinerlei Kontrollfragen gibt, um eine Beantwortung nach der ich-lehne-einfach-alles-ab-Methode zu erkennen, oder Items, die wirklich eine nennenswerte moralische Zwiespältigkeit aufweisen.

Außerdem sah ich einen Konflikt zwischen meiner Antwort, wenn ich die Sätze als fachliche Behauptungen/Aussagen betrachten würde oder mir vorstelle, jemand lässt privat nach 3-4 Bier diese Aussagen fallen. Der Kontext und der Unterton verändert meine Reaktion darauf ganz erheblich: habe ich eine sachliche Aussage vor mir „Manche Kinder wirken erwachsener als andere“ dann wär das für mich die Einladung über Tannerstadien und Psychologie zu referieren und warum das erwachsen-wirken nicht wirklich eine substanzielle Aussagekraft hat. Im Stammtischszenario würde es mir eher ein irritiertes „Wat soll dat denn heißen?“ entlocken. Und „Kinder, die von mehr als einer Person missbraucht wurden, tun wahrscheinlich irgendetwas, das auf Erwachsene anziehend wirkt.“ kriegt eine vollkommen andere Bedeutung, abhängig vom Kontext: „Das Kind hat es selbst verursacht“ oder „Vorherige Missbrauchserfahrungen verändern mitunter Verhalten und Selbstbild, sodass die Anfälligkeit für weiteren Missbrauch steigt“.

Und dann sehe ich auch keinen Grund, warum die Bepunktung nicht bei Null beginnt sondern bei 38. Das könnte man als rein ästhetisches Problem abtun, aber mittlerweile wissen wir ja, dass auch hartgesottene Wissenschaftler nicht gegen emotionale Einflüsse auf ihre Auswertungen gefeit sind. Deshalb macht man ja gern Doppelblindversuche u.ä. Eine natürlichere Skala wär daher womöglich tatsächlich entstigmatisierend.

Und Punkt 7 (Fantasien über Kinder) zu bepunkten ist, wie ich im anderen Kommentar schon schrieb, natürlich krass diskriminierender Bullshit.

Sirius

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Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt. Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat: Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist. https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/203-vorgaenge/publikation/paedosexualitaet-und-sexualpolitik-der-parteien/ Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.