Beiträge von Januar 2021

Vor einiger Zeit machte in der Community die Hetzrede der AfD-Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski die Runde. Und im Zuge dessen dürfte einigen auch der Name Arndt Klocke ein Begriff sein. Richtig. Es handelt sich um den Mann, der sich die gesamte Hetzrede stumm anhörte und bei der ersten Erwähnung von Homosexualität, gegen Ende, die Fassung verlor. Es scheint ihm ungeheuerlich, wie jemand gegen Homosexualität hetzen kann. Hetze gegen Pädophilie ist für ihn dabei jedoch scheinbar eine Selbstverständlichkeit.

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Gastbeitrag

Vorwort:

Dieses Verbot hat ja einige Auffälligkeiten. Hier nur zwei von diesen, viele andere sind hier auf KiH schon genannt worden:

1) Durch den Verkauf und die Benutzung kommt niemand zu Schaden. Ich halte die Strafbarkeit für juristisch problematisch.

2) Es erfolgt hier eine Umdrehung der Kausalität: Es ist ja nicht so, dass jemand durch Zufall in Besitz einer Kinder-Sexpuppe gerät und an dieser dann pädophil wird. (Dass ein Japaner in seiner beengten Wohnung womöglich ein Größenproblem bei der Verstauung hat, möchte ich hier mal vernachlässigen.) Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Pädophiler ist sich darüber im Klaren, dass er seine Neigung nicht praktisch geltend machen kann, und verschafft sich ersatzweise Erleichterung mit solch einer Puppe.

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Dr. Sara Jahnke von der Åbo Akademi Universität in Turku / Finnland rekrutiert aktuell Frauen und Männer mit sexuellem Interesse an Kindern für eine Onlinebefragungsstudie.

Darin geht es um die Themen sexuelle Interessen, Labels und Selbstbezeichnungen, Einstellungen zu und Erfahrungen mit Therapie sowie psychische Gesundheit, Stigma und Wohlbefinden. Die Teilnahme dauert zwischen 10 und 20 Minuten und ist vollständig anonym. Es können auch Menschen teilnehmen, welche niemals Therapie in Anspruch genommen haben oder die keine Therapie suchen oder benötigen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"