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7 Kommentare

Anonym vor 3 Tagen

Schon echt krass das moralisch überlagerte Urteil. Der Westen hat sich leider aufgegeben.

UwU vor 3 Tagen

Die Richter faseln von "Normalisieren" während sie sich Abends mit einem Bier vor die Glotze setzen, wo nur Gewalt zu sehen ist.

Avatar von Breaky
Breaky
vor 3 Tagen

Memedump auf KiH war definitiv nicht auf meiner Bingo Card für 2026. Aber wie soll man den ganzen Mist sonst noch aushalten...

Anonym vor 3 Tagen

Die Anerkennung als Kunst dürfe nicht von einer staatlichen Stil-, Niveau- und Inhaltskontrolle abhängig gemacht werden.

Was macht das BVerfG? Es schreibt Gegenständen, Verhaltensweisen und "fiktiven Vorgängen" eine moralische Wertung zu. Der Senat hat das BVerfG mit diesem Urteil demontiert.

Anonym vor etwa 13 Stunden

Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar.

Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug.

Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.

Avatar von Klase
Klase
vor etwa einer Stunde

Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null:

https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/

Avatar von Klase
Klase
vor etwa 11 Stunden

Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.

Sirius

Avatar von Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Neuste Kommentare

Klase zu (╯°□°)╯︵ ┻━┻)
Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null: https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/
Klase zu (╯°□°)╯︵ ┻━┻)
Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.
Anonym zu (╯°□°)╯︵ ┻━┻)
Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar. Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug. Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.
Anonym zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach
Die Existenzberechtigung vom BVerfG liegt in der Durchsetzung von Abwehrrechten von Jedermann ggü. dem Staat. Warum argumentiert hier dann das Gericht wirklich fast ausschließlich aus der Perspektive des Gezetzgebers? Auf viele Punkte der Beschwerdeführer wurde entweder gar nicht, oder nur sehr dürftig eingegangen während man dem Staat ggü. den Popo pudert und zwei Küsschen auf die Wange spendiert. Viele sind doch jetzt einfach dur demotiviert mit dem Leben. Ich bin ehrlich der Meinung das hier bewusst eine Begründungsfindung betrieben wurde zugunsten des Gesetzgebers und man viel Zeit und Mühe investiert hat um zukünftige Liberalisierungs- und Differenzierungsbewegungen zu untergraben. Es scheint tatsächlich keine Rolle zu spielen, ob jemand Kinder missbraucht oder nicht. Ist der Gesellschaft völlig Wurscht. Das diese "best practices" null funktionieren auch egal. Immer weitere Grundrechte aushöhlen, überwachen und entmenschlichen. Hat ja bisher gut funktioniert.
Nixda zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach
Naja, Wikipedia ist im politischen Bereich auch nicht immer vertrauenswürdig und manchmal auch widersprüchlich. Im Wiki-Eintrag: https://en.wikipedia.org/wiki/Pornography_in_China - steht oben: "(The Criminal Law of the People's Republic of China) ... does not prescribe possession to be illegal." Weiter unten unter "Issues" steht genau das Gegenteil: "Distributors of pornography can face up to life imprisonment and possession charges carry hefty fines and can carry prison sentences.". Keine Ahnung, was nun stimmt. Ich hätte jedenfalls keine Lust, nach China zu reisen, um es selbst herauszufinden. "Das Bild, das man in Deutschland von China hat, ist sehr politisch beeinflusst und hat sehr wenig Wahrheitsgehalt." Mag sein, aber selbst wenn nur die Hälfte davon stimmt, wäre das Bild immer noch grottenschlecht - und was ein China-Urlauber so alles erzählt, mag ja sehr interessant sein, hätte aber allenfalls anekdotische Evidenz.
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