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7 Kommentare

Anonym vor 3 Monaten

Schon echt krass das moralisch überlagerte Urteil. Der Westen hat sich leider aufgegeben.

UwU vor 3 Monaten

Die Richter faseln von "Normalisieren" während sie sich Abends mit einem Bier vor die Glotze setzen, wo nur Gewalt zu sehen ist.

Avatar von Breaky
Breaky
vor 3 Monaten

Memedump auf KiH war definitiv nicht auf meiner Bingo Card für 2026. Aber wie soll man den ganzen Mist sonst noch aushalten...

Anonym vor 3 Monaten

Die Anerkennung als Kunst dürfe nicht von einer staatlichen Stil-, Niveau- und Inhaltskontrolle abhängig gemacht werden.

Was macht das BVerfG? Es schreibt Gegenständen, Verhaltensweisen und "fiktiven Vorgängen" eine moralische Wertung zu. Der Senat hat das BVerfG mit diesem Urteil demontiert.

Anonym vor 3 Monaten

Also wenn man diese neue Definition vom Kernbereich mal zu Ende denkt, dann kann am Ende ja eig. auch die Todesstrafe für Pädophile bei rauskommen. Der Kernbereich schützt ja eben vor extrem tiefen Eingriffen und da ist es egal, ob eine Massenermordung von Pädophilen den Kinderschutz stärken würde, denn der Kernbereich ist unantastbar.

Mit der neuen Definition muss der Staat ja aber nur sagen das die Vernichtung von Pädophilen bzw. der Pädophilie den Kinderschutz stärke, so dass er dann die Todesstrafe bzw. die Emordung rechtfertigen kann. Die Existenz von Pädophilie ist eine Gefahr für Kinder und damit hat die Existenz von Pädos einen Sozialbezug.

Wenn man solche Szenarien mal anwendet auf die Begründung sieht man eig. wie falsch sie den Kernbereich angewendet haben.

Avatar von Klase
Klase
vor 3 Monaten

Dafür ist das Phänomen der Shifting Baselines bezogen auf Pädophile noch nicht weit genug vorangeschritten. Es gibt noch viele Schritte an möglichen Maßnahmen für „Kinderschutz“, die dazwischen kommen. Aber ja. Bei den 10 Phasen, mit denen man einen Genozid erkennen kann, sind wir längst nicht mehr bei Null:

https://gfbvblog.com/2023/01/12/genozide-erkennen-und-verhindern-10-phasen-des-voelkermordes/

Avatar von Klase
Klase
vor 3 Monaten

Kritisch sehe ich das Bild eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe und der Betitelung „Rechte Verfassungsfeinde“. Ansonsten finde ich die Idee gut, das Unrecht gegen Pädophile als Satire darzustellen.

Sirius

Avatar von Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Nixda zu Perspektiven zu textbasierter Kinderpornografie: Bericht aus einem Workshop
Nicht nur das. Die Unschuldsvermutung ist ein justizielles Menschenrecht. Das hält aber manche Leute nicht davon ab, es dennoch in Frage zu stellen.
Cornelius zu Perspektiven zu textbasierter Kinderpornografie: Bericht aus einem Workshop
Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Fundament des Rechtsstaates und wer dies infrage stellt, stellt den Rechtsstaat infrage. Wem da etwas persönlich gefällt oder nicht, ist in diesem Punkt irrelevant.
Nixda zu Perspektiven zu textbasierter Kinderpornografie: Bericht aus einem Workshop
Sicher. Man kann es aber trotzdem fordern. Manchen Feministen gefällt auch die Unschuldsvermutung so überhaupt nicht - zumindest wenn der Beschuldigte ein Mann ist.
Anonym zu Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen: Entrechtung von ganz oben
Hier mal ein Paar Zitate: Fernsehaussagen gelten nicht als wissenschaftliche Quellen, da sie oft nicht die erforderliche akademische Strenge und Überprüfung durch Fachkollegen aufweisen. Wissenschaftliche Quellen müssen von Experten verfasst und durch einen Peer-Review-Prozess validiert sein. Das sollte allen Forschern bekannt sein. Umso absurder wirkt das Urteil. Wieso kritisiert das nirmand so richtig? Es sollte doch einem gruseln, wenn so tiefe Grundrechtseingriffe (das Gericht spricht ja selber von einem sehr tiefen Eingriff) mit Aussagen aus alten Fernsehbeiträgen begründet werden. Das ist doch lächerlich insb. wenn wie Offenloch auch zeigt die neueste Aussage der Person in einem aktuellen Beitrag eher keine Gefahr suggeriert. Warum zitiert man dann nicht auch das, sondern greift auf altes Material zurück? Das ist dermaßen skandalös dss ich nicht drauf klar komme. Diese Vorgehnsweise stört mich viel mehr als das Ergebnis, weil es die Integrität des Gerichts völlig in Frage stellt.
Cornelius zu Perspektiven zu textbasierter Kinderpornografie: Bericht aus einem Workshop
Ich finde es zunächst sehr positiv, dass über dieses Thema gesprochen wird und nicht ohne Diskussion gleich Verbote auf den Weg gebracht werden. Auch hat es mich gefreut, dass eine Therapeutin von KTW Texte nicht wie sonst bei Ersatzmaterialien - gerade von Herrn Prof. Beier hört man diesbezüglich fast nur negatives - dies nur abgelehnt hat, sondern auch den positiven Aspekt auf manche Menschen hervorgehoben hat. Die Aussagen von Colm Gannon haben mich hingegen sehr verärgert. Ich finde es immer Schade, wenn Leute, die sich für den Kinderschutz oder angeblich für den Kinderschutz einsetzen, meinen, dies sei nur möglich, wenn das Leben von pädophilen Menschen in Bezug auf ihre Sexualität unerfüllend ist und Ihnen auch das genommen wird, was überhaupt keinen Schaden an Kindern verursacht. Seine Aussage, dass er es gut finden würde, wenn die Polizei nicht danach unterscheiden würde, ob reale Kinder betroffen sind oder nicht, beweist doch einmal, dass es ihm gar nicht um wirklichen Kinderschutz geht. Ich finde es erschreckend, wenn die Menschenrechte von Leuten wie ihm für Pädophile zur Disposition gestellt werden. Menschenrechte sind grundsätzlich nicht teilbar und eine Abwägung kann es nur bei Grundrechten geben, bei denen aber auch nicht eine bestimmte Gruppe bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Trotzdem halte ich die Diskussion für gut und sinnvoll. Ja, die pädophile Perspektive fehlt und auch die Rechtssicherheit vor Kriminalisierung bei Hausdurchsuchungen ist dringend notwendig. Insgesamt ist diese Diskussion aus meiner Sicht schon einmal ein guter Anfang am langen Weg der Entstigmatisierung.
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