Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach
/ 20 Minuten
77
12

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

Das Verbot war wohl für viele, mich eingeschlossen, ein einschneidender Moment und ein Wendepunkt im gesellschaftlichen Umgang mit Pädophilie. Ich erinnere mich daher noch gut an den Tag, an dem das Verbot ursprünglich verkündet wurde. Obwohl es im Vorfeld darüber lange und sehr Debatten gab, kam das Verbot für mich am Ende doch überraschend. Schon in den Jahren vorher wurden immer mal wieder Petitionen für ein Verbot gestartet und reißerische Medienbeiträge gesendet, die aber bis dahin immer irgendwann im Sande verliefen. Über ein Thema wie Kindersexpuppen kann man sich schnell und leicht öffentlichkeitswirksam empören, aber für ein tatsächliches Verbot, das ganz konkret in die Freiheit von Bürger:innen eingreift, braucht es doch mehr als bloß eine emotionale Empörungswelle, so dachte ich zumindest damals noch. Irgendwann wurde es still um die Verbotsbemühungen, sodass es zunächst so aussah, als ob auch der neuste Vorstoß für ein Verbot sich verlieren würde, bis die CDU nach Monaten des Schweigens auf einmal triumphierend verkündete, dass man sich nun doch auf ein Verbot geeinigt habe: „Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern schließen wir ein für alle Mal“, hieß es damals. Wenig später beschloss der Bundestag tatsächlich ohne Gegenstimmen das Verbot, welches kurz darauf auch direkt in Kraft trat. Während vorher zwar auch alle paar Jahre regelmäßig das Strafrecht verschärft wurde, betraf dies bis dahin doch zumeist Konstellationen, in denen es wenigstens um real existierende Personen ging. Das Puppenverbot war das erste Gesetz, indem es gar nicht mehr um echte Menschen ging, die beschützt werden sollten, sondern nur noch eine sexuelle Präferenz bestrafen werden sollte.

Rückblickend betrachtet hat diese Entscheidung mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland fundamental und nachhaltig erschüttert. In einem Rechtsstaat könne nicht einfach so grundlos in persönliche Freiheiten eingegriffen werden, dachte ich bis dahin in fast schon bemitleidenswerter Naivität, und doch wurde hier genau das getan. Und das lediglich mit vagen Verweisen auf einen vermeintlich dadurch erreichten Kinderschutz, wofür es aber zu dem Zeitpunkt Null Beweise gab (und bis heute immer noch nicht gibt). In Deutschland sei so etwas wie ein Feindstrafrecht mit der universellen Menschenwürde unvereinbar, dachte ich, und doch wurde hier ein Gesetz beschlossen mit dem erklärten Ziel, damit ein klares Zeichen gegen Pädophilie und „kranke Neigungen“ zu setzen. Strafrecht sei in Deutschland Ultima Ratio, dachte ich, das schärfste Schwert des Staates, das zum Einsatz kommt, wenn alles andere sich als wirkungslos erwiesen hat, und doch wurde hier als erster Reflex direkt ein neues Strafgesetz eingeführt, ohne mildere Mittel auch nur zu prüfen oder irgendeinen Versuch zu unternehmen, das ganze Thema überhaupt einmal zu verstehen. Und im Strafrecht gilt zumindest der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dachte ich, und doch sollten Menschen mit Jahren im Gefängnis und der Vernichtung ihrer sozialen Existenz bedroht werden, die nie einer anderen Person ein Haar gekrümmt haben.

Ironischerweise interessieren mich Puppen dabei an sich so überhaupt nicht, ich würde mir wohl keine zulegen, selbst wenn der Besitz wieder legalisiert werden würde. Das Verbot hat aber eines gezeigt: dass es großen gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, Pädophile schon alleine dafür, pädophil zu sein zu bestrafen, und ein vager Verweis auf den Kinderschutz ausreicht, um diesen Konsens in harte Strafgesetze zu übersetzen. Gleichzeitig hat mich die empathielose Härte schockiert, mit der Menschen, die niemandem etwas angetan haben grundlos ihre emotionale Stütze weggenommen wird (dieses Gefühl ohnmächtiger Wut angesichts gesetzgeberischer Unmenschlichkeit habe ich in den letzten Monaten immer öfter im Zusammenhang mit dem erbarmungslosen Vorgehen der Regierung gegen Migrant:innen und Sozialhilfeempfänger:innen verspürt, in gewisser Weise hat sich mit dem Puppenverbot also vielleicht ein breiterer gesellschaftlicher Trend angedeutet).

Die Beschwerden vor dem BVerfG sind daher aus meiner Sicht so etwas wie die letzte Hoffnung, dass dieser Missstand innerhalb meiner Lebenszeit wieder zurückgedreht werden kann, denn von der Politik wird dieses Verbot ganz sicher nicht zurückgenommen werden (ganz egal, wer dabei gerade an der Macht ist). Solange die Beschwerden offen sind, habe ich die Hoffnung, dass mein Glaube an den Rechtsstaat wiederhergestellt werden könnte und Pädophile doch nicht schutzlos den Bestrafungsimpulsen aus Politik und Gesellschaft ausgeliefert sind. Die bevorstehende Entscheidung, auch wenn ich nun seit Jahren gespannt darauf warte, erfüllt mich daher gleichermaßen mit Erwartung wie auch mit Angst, nun, da sie anscheinend tatsächlich kurz bevor steht. Denn mit der konkreten Entscheidung gibt es auch die sehr reale Chance, dass die Entscheidung negativ ausfallen wird, und damit dieser letzte Funke Hoffnung endgültig stirbt. Weiter in der Illusion zu leben, dass Pädophile vom Grundgesetz geschützt werden könnten kommt mir in letzter Zeit teils angenehmer vor, als mit der eventuellen harten Realität konfrontiert zu werden, dass wir jegliche Willkür des Gesetzgebers über uns ergehen lassen müssen, ohne etwas dagegen tun zu können.

Auch das bestmögliche Ergebnis, dass das Gesetz vollständig für illegal erklärt wird, muss dabei nicht unbedingt ein Grund zum Feiern bedeuten, zumindest nicht für Puppenbesitzende und solche, die es gern werden wollen. Auf EU-Ebene regen sich angefeuert durch den Shein-Skandal Stimmen, die kindliche Sexpuppen europaweit verbieten wollen, und in China, dem Hauptproduzenten solcher Puppen, wurden nach der Sache Razzien bei den Herstellern durchgeführt. Gut möglich also, dass am Ende vielleicht der Besitz von Puppen wieder erlaubt werden wird, es dann aber niemanden mehr gibt, der solche Puppen herstellt und verkauft. Dann gibt es noch eine zweite Alternative, die ich zu der Zeit, als die Beschwerden eingereicht wurden gar nicht für möglich gehalten hätte: dass nämlich am Ende ein positives Urteil beim BVerfG gefällt wird, die Regierung dieses Urteil aber schlicht ignoriert. Rechtsruck und Trumpismus sorgen dafür, dass das Vertrauen in die Gerichte immer mehr schwindet, und die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am BVerfG nach einer rechten Diffamierungskampagne zeigt, dass auch das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme nicht gefeit ist. Schon heute ignoriert die Regierung offen unliebsame Gerichtsurteile zu Zurückweisungen von Asylsuchenden und versucht erneut, die bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung wieder neu einzuführen. Verfassungstreue und Respekt vor den Gerichten bröckelt gerade an allen Enden, und ob sich die Regierung an ein Urteil zu einem derart kontroversen Thema wie kindliche Sexpuppen halten würde, steht damit in den Sternen.

Trotzdem, unabhängig von der tatsächlichen praktischen Relevanz hätte ein positives Urteil vor allem immense symbolische Bedeutung. Pädophile kommen (auch in der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG) vor allem als Risikofaktor vor, aber nicht als Träger:innen von Rechten. Das Puppengesetz zeigt, dass der Staat eher die „Würde“ nicht existierender Kinder schützt, als über den Schutz der Rechte Pädophiler auch nur nachzudenken. Der Gedanke, dass die Menschenwürde für wirklich alle gilt, wird wohl bei kaum einer Gruppe so sehr auf die Probe gestellt, wie bei Pädophilen. Auf den sogenannten sozialen Medien finden sich insgesamt millionenfach geteilte Beiträge von Influencern, die sich über die Aussage, dass Pädophile auch Menschen sind wahlweise kaputt lachen oder bis zur Weißglut aufregen — so, als wäre der Slogan Wir sind auch Menschen tatsächlich eine kontroverse Aussage. Ein positives Urteil könnte somit ein wichtiges Zeichen setzen: dass auch wir vom Grundgesetz geschützt werden, und Grund- und Menschenrechte besitzen, die nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können, nur weil populäre Vorurteile uns pauschal als große Gefahr für alle Kinder definieren. Die gesetzgebende Macht hat in Bezug auf das Puppenverbot versagt. Ebenso die vierte Gewalt im Staat, der Journalismus, da über kindliche Sexpuppen durch die Bank weg höchst einseitig berichtet wurde, weder Besitzer:innen noch pädophile Interessensgruppen zu Wort kommen durften und offensichtliche Falschaussagen der Verbot-Befürwortenden nicht hinterfragt, sondern nur unkritisch reproduziert wurden. Ein positives Urteil wäre also nichts weniger als ein Zeichen, dass im Sturm des immer stärker werdenden Pädophilenhasses zumindest auf die Gerichte als demokratische Kontrollinstanz grundsätzlich noch Verlass ist. Mit den Worten des Rechtsphilosophen Gustan Radbruch ausgedrückt: „Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewußt verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.“

Gleichzeitig besteht natürlich die Chance, dass das BVerfG entscheidet, dass die Beschwerden unbegründet und das Verbot somit völlig rechtens ist. Zwar ist es schon ein riesiger Schritt, dass die Beschwerden überhaupt zur Entscheidung angenommen wurden (die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern an dieser Hürde). Die Entscheidung zum Inzestverbot hat aber gezeigt, dass das BVerfG bei Einschränkungen in die sexuelle Selbstbestimmung grundsätzlich einen weiten Spielraum für zulässig hält. In Zeiten, in denen „Wenn auch nur ein Kind dadurch geschützt wird …“ als Totschlagargument für jedes noch so problematische Vorhaben geltend gemacht wird, und Pädophile sowieso als der natürliche Erzfeind glücklicher Kinderseelen zählen, schreibt sich die Begründung für eine negative Entscheidung fast schon von selbst: Weil der Schutz von Kindern von immenser gesellschaftlicher Bedeutung ist, sind dem Gesetzgeber große Ermessensspielräume zugestanden, wie er diesen Schutz gewährleisten möchte, wobei zur Erreichung des Ziels auch tiefgreifende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte grundsätzlich akzeptabel sind, solange diese dem Ziel des Kinderschutzes dienen. Ja, ich weiß, dass es keinen empirischen Beleg dafür gibt, dass ein Puppenverbot auch nur ein Kind schützen und nicht im Gegensatz gar Kinder gefährden wird, aber der Gesetzgeber ist nun einmal auch nicht dazu verpflichtet, seine Gesetzesvorhaben empirisch zu belegen.

Das Ergebnis eines negativen Urteils wäre also vor allem, dass der Gesetzgeber weiter damit machen kann, im Namen des Kinderschutzes gezielt gegen Pädophile und pädophile Fantasien vorzugehen. Erst vor kurzem hat die EU KI-Systeme zur Erstellung kinderpornografischer Inhalte unter Strafe gestellt und dabei keinen Unterschied zwischen Deepfakes von realen Kindern und rein fiktiven Material gemacht. Noch sind Zeichnungen und Geschichten als letzte legale Alternative für Pädophile im Besitz erlaubt, aber für wie lange noch? Nach jedem größeren Missbrauchsskandal sind in den letzten Jahren die Gesetze massiv verschärft worden, auch das Puppenverbot war die politische Antwort auf die Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Jegliche Freiheit, jeder Coping-Mechanismus und jede Form von Ersatzmaterialien wären nur einen Missbrauchsskandal davon entfernt, von populistischen Politiker:innen verboten zu werden, ganz gleich, wie tief der Eingriff in die Privatsphäre wäre und ob dies überhaupt etwas bringen würde. Wer glaubt, nicht betroffen zu sein, weil ihn Puppen nicht interessieren, lebt in gefährlicher Naivität.

Eine zumindest teilweise Niederlage ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, wenn auch nicht garantiert. Im Grunde versuche ich mich schon seit letztes Jahr die Beschwerden auf der Liste der bald vom BVerG entschiedenen Fälle gesetzt wurden mental darauf vorzubereiten, auch wenn ich mir sicher bin, dass es mich so oder so am Ende hart treffen wird. In letzter Zeit erwische ich mich immer öfter bei dem Gedanken, dass ein Urteil eigentlich ein guter Schlusspunkt für meine (wenn wir ehrlich sind kläglich gescheiterten) Versuche, etwas an der gesellschaftlichen Situation pädophiler Menschen zu ändern, darstellen würde. Ich bin es nach zu vielen fruchtlosen Jahren leid, gegen Windmühlen kämpfen und permanent zu verlieren, und wenn wir noch nicht einmal die Unterstützung durch das Grundgesetz haben, auf welcher Basis können wir dann überhaupt noch weitermachen? Mindestens hunderttausende Pädophile leben wohl alleine in Deutschland, zahlenmäßig durchaus genug, um gesellschaftlichen Einfluss auszuüben, aber wo ist diese Masse? Es kann nicht an einer kleinen Menge von (überwiegend) Online-Aktivist:innen und strategisch klagenden Beschwerdeführern hängen bleiben, die Situation für alle Pädophile zu verbessern, während sich der Rest in passiver Anonymität versteckt. So, wie es aktuell läuft, wird sich für uns nie etwas ändern, jedenfalls nicht zum besseren (und nein, eine Allianz zwischen Pro- und Anti-C würde daran auch nichts ändern).

Denn obwohl die Entscheidung zum Puppenverbot von immenser Bedeutung ist, muss auch eines klar gesagt werden: Selbst das bestmögliche Urteil wird nicht dazu führen, dass das Stigma gegen Pädophile schlagartig verschwindet. Andersherum müsste auch ein negatives Urteil nicht das Ende der Welt bedeuten. 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in der Nazizeit verschärfte Verbot männlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden sei und begründete dies unter anderem damit, dass von homosexuellen Männern eine besondere Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgehe (klingt irgendwie bekannt, oder?). 1969 und 1973 wurde das Verbot dennoch zunächst gelockert, und 1994 schließlich vollständig gestrichen. Nicht, weil ein Gericht das entschieden hat, sondern weil sich die gesellschaftlichen Einstellungen zur Homosexualität so sehr gewandelt haben, dass die Streichung des Paragrafen schließlich mit politischen Mitteln und gesamtgesellschaftlicher Unterstützung erreicht werden konnte. Unterdrückung und Kriminalisierung kann auch dazu führen, dass Menschen aufgerüttelt und politisiert werden, aktiv werden und anfangen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Als in Großbritannien 1988 unter Margaret Thatcher die homophobe Section 28 beschlossen wurde, die es unter Strafe stellte, positiv über Homosexualität zu sprechen mobilisierte dies Homosexuelle landesweit und führte zur Gründung zahlreicher neuer Schwulen- und Lesbenorganisationen, die etwa 15 Jahre später dann schließlich die Zurücknahme des Gesetzes erreichen konnten. Und die harten und gewalttätigen Polizeirazzien in den Schwulenbars von New York gingen letztendlich zu weit, führten zu den Stonewall-Protesten und damit letztendlich dazu, dass queere Menschen in vielen Ländern in Gedenken daran den Christopher Street Day offen zelebrieren können.

Wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine ähnliche Wirkung haben, der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt und neuen Widerstand gegen die Diskriminierung Pädophiler entfacht? Ich halte dies ehrlich gesagt für unwahrscheinlich, schon alleine deshalb, weil das Puppenverbot an sich diesen Effekt schon nicht im großen Umfang erzielte. Die Situation der Schwulenbewegung vor dem Urteil von 1957 war grundlegend anders als die der heutigen Pädophilenbewegung, sie war größer und besser vernetzt, es gab mehr Organisationen, Treffpunkte, Zeitschriften und sonstige Publikationen. Hinzu kommt, dass nur ein relativ kleiner Anteil Pädophiler von dem Puppenverbot direkt betroffen ist, während das Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen praktisch so ziemlich jeden Schwulen betraf. Es ist leicht zu verdrängen, dass das Puppenverbot effektiv ein Angriff auf pädophile Fantasien und die Existenz pädophiler Menschen in der Gesellschaft an sich ist, wenn man selber mangels einer eigenen Puppe erst einmal keine unmittelbare Wirkung des Verbots spürt. Zudem ging es den Schwulen nicht nur um Entstigmatisierung und eine menschenwürdige Behandlung, sondern auch darum, offen mit denen zusammen sein zu können, die sie lieben. Das ist beim Thema Pädophilie deutlich schwieriger, zumindest, wenn man Anti-C Einstellungen folgt: Wir können nun einmal keine Vision einer Zukunft anbieten, in der wir offen als Liebespaar mit Kindern durch die Stadt flanieren können und sich auch niemand daran stört, wenn wir Sex mit Kindern haben. Wir müssen uns hier grundlegend einmal fragen, was wir als Anti-C-Aktivist:innen Pädophilen eigentlich anbieten können, was sie nicht jetzt schon deutlich einfacher dadurch bekommen können, einfach unter dem Radar zu fliegen. Wer geht schon freiwillig die Gefahren ein, die mit Vernetzung und Aktivismus einhergehen, mit dem vagen Ziel die Stigmatisierung eines Tages zu besiegen, wenn man dessen Folgen auch relativ gut dadurch entkommen kann, dass man einfach versteckt und unerkannt lebt?

Das bald anstehende Urteil ist in meinen Augen eines der wichtigsten und Weitreichendste Ereignis für in Deutschland lebende Pädophile seit Jahren. Gleichzeitig müssen wir aber anerkennen, dass ein Sieg vor dem BVerfG nicht das Ende von Stigmatisierung und Diskriminierung bedeutet; ebenso ist eine Niederlage nicht zwangsläufig das Ende sämtlicher Hoffnungen auf eine bessere Zukunft. Es liegt an uns, diese Zukunft zu gestalten und für die Anerkennung unserer Rechte einzustehen.

CC BY-SA

Artikel kommentieren

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Kommentare von uns überprüft und manuell freigeschaltet. Neue Kommentare sind deshalb nicht sofort sichtbar.

77 Kommentare

Unbegründet werden die Beschwerden nicht sein, da sie zur Entscheidung angenommen wurden. Im Grunde geht es um die Frage, ob die Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich in Ordnung gehen.

Wenn die Antwort des Gerichts "Ja" lautet, dann spricht nichts gegen eine vollständige und ewige Kriminalisierung von allen pädophilen Fantasien.

Das Problem ist das dem Gesetzgeber wirklich SEHR viel Spielraum gelassen wird und eine Puppe für die Gesellschaft greifbar und sichtbar sein kann. Deswegen geht da halt in fast allen Konstellation der Kernbereich flöten.

Für mich bedeutet eine Niederlage tatsächlich der tod eines wichtigen Teils meiner Identität. Ich würde es dann für mich behalten und sämtliche Communities meiden. Seit dem ich mich nämlich damit befasse ist meine Lebensqualität gesunken und ich glaube viele bevorzugen (leider) ein ruhiges und schmerzloses Leben. Vor allem dann wenn das Ziel unmöglich erscheint. Wenn selbst die EU uns als Monster beschreibt. Liberale Organisationen die sich den Menschenrechten widmen uns ignorieren aus Angst vor dem Stigma. Sexualwissenschaftler die nicht humanistisch denken und fehlende Evidenzen uns ggü. negativ auslegen (Beier).

An fast allen Fronten gibt es nur Feinde. Das ist ermüdend. Ein offener Umgang mit pädophilen Fantasien würde die angst nehmen und die Sichtbarkeit erhöhen, denn dann kommen Menschen eben mit Pädophilen in Berührung die nicht Straftäter sind und Missbrauch ablehnen. Aktuell gibt es aber für Anti-C gefühlt keinen Grund sich zu zeigen.

Ich kann die Ermüdung gut nachvollziehen. Leid tut es mir vor allem um die nächsten Generationen, die in der Pubertät merken, worauf sie stehen und was das für sie bedeutet. Diese jungen Menschen werden heute mit einer noch größeren universalen Ablehnung konfrontiert, als es selbst noch zu Zeiten meines Coming-Ins der Fall war (und das war damals schon echt nicht schön). Wenn das BVerfG die Kriminalisierung von Puppen bestätigt, bedeutet dies nichts Gutes für ihre Zukunft.

Ich habe in letzter Zeit auch schon viel darüber nachgedacht. Mittlerweile erwarte ich das Urteil gefühlt mit einer 50:50-Mischung aus Angst und Hoffnung. Gegen einen Erfolg spricht vor allem, dass Verfassungsbeschwerden gerade im Bereich Strafrecht in den seltensten Fällen erfolgreich sind, und natürlich die extreme Stigmatisierung von Pädophilie allgemein. Andererseits spricht die bisherige Forschung zum Thema kindliche Sexpuppen (und Sexpuppen allgemein) eine immer klarere Sprache, die ganz klar zeigt, dass die Begründungen für das Puppenverbot in jeder Hinsicht reinste Lügen sind, und das Verbot auch absolut keine positiven Auswirkungen auf den Kinderschutz hat. Wenn es wirklich um Kinderschutz gehen soll, müsste der wissenschaftlichen Faktenlage nach ein positives Urteil die Folge sein.

Ein negatives Urteil wäre in mehrfacher Hinsicht fatal. Zusätzlich zu den von dir bereits genannten Gründen befürchte ich auch, dass dadurch die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie nochmal massiv ansteigen könnten. Das Puppenverbot selbst hat ja laut einer Studie bereits in manchen Fällen dazu geführt, dass manche wieder in alte, schädliche Verhaltensmuster wie den Konsum von Missbrauchsabbildungen rückfällig geworden sind. Ich habe durchaus die Befürchtung, dass sich dieser Effekt bei einem negativen Urteil nochmals verstärken würde, und vermute, dass einigen zurzeit vielleicht sogar gerade die Hoffnung, sich bald eine Puppe zulegen zu können, dabei hilft, sich von CSAM fernzuhalten.

Aber auch im Falle eines negativen Urteils möchte ich weiter aktivistisch tätig bleiben. Es wäre ein extremer Rückschlag, aber ich möchte mich nicht komplett geschlagen geben. Die Frage ist halt, wo man dann weiter ansetzt. Mit einem negativen Urteil würde der Staat z. B. endgültig verraten, dass ihn beim Thema Kinderschutz die wissenschaftlichen Fakten kein bisschen interessieren. Vielleicht wäre das ein möglicher Ansatzpunkt - die negativen Folgen der Stigmatisierung für den Kinderschutz noch viel stärker zu betonen.

Ich bin zwiegespalten, ob es wirklich erfolgreich enden wird. Das hat damit zu tun das der Puppenparagraph ein sogenannter Auffangtatbestand ist. Er greift NUR wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen höher ausfallen würde.

Das bedeutet also das, um das Puppenverbot zu kippen, auch fiktive (wirklichkeitsnahe) KiPo angegangen werden muss. Der Paragraph stellt nämlich auf 184b ab.

Selbst wenn Karlsruhe 184l komplett kippen würde kann eine Puppe im Mindestmaß "fiktive KiPo" sein und Bilder davon sogar wirklichkeitsnah. Käufer und Händler sind dann aufgrund von Produktbildern weiterhin mit einem Bein im Knast.

Dadurch das der Einsatz des Paragraphen komplett von 184b abhängig ist wird das BVerfG also zwangsläufig auch dazu was sagen. Mal gucken.

Korrektur: wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen geringer ausfallen würde.

Ich bin kein Anwalt, aber so wie ich die Rechtslage verstehe ist der 184l eingeführt worden gerade weil Gegenstände keine "Inhalte" nach 184b darstellen können. Bilder, die man von einer Puppe in sexualisierten Positionen machen können zwar schon als Kinderpornografie zählen, die Puppe selber aber nicht. Und Produktbilder in neutraler Körperhaltung und bekleidet sollten meinem Verständnis nach auch nicht illegal sein.

@Sirius

Nein, es wurde eingeführt um potentielle Lücken zu schließen, aber der Gesetzgeber ist tatsächlich der Meinung das Sexpuppen (nicht Bilder, sondern wirklich die Puppe selbst) an sich schon pornografische "Inhalte" nach § 184b StGB sein können:

Der Gesetzgeber ist folglich davon ausgegangen, dass Sexpuppen zugleich pornographische Inhalte nach § 184b StGB sein können, wobei unklar geblieben ist, welche Fälle dies sein könnten.

https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2022/dezember/detailansicht-dezember/artikel/gesetzliche-aenderungen-im-sexualstrafrecht.html

Ok, ich verstehe, was du meinst. Ich habe nochmal in der Gesetzesbegründung nachgeschaut, und da steht tatsächlich:

Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild können nach geltendem Recht bereits von § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) erfasst sein. Der neue Straftatbestand soll subsidiär greifen und Strafbarkeitslücken schließen. Er soll auch dann gelten, wenn nicht die Voraussetzungen für einen kinderpornographischen Inhalt vorliegen, und erfasst uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen.

Für mich ergibt da keinen Sinn, denn laut StGB sind Inhalte wie folgt definiert:

Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.

Wie passen Puppen in diese Definition rein? Und was sollen "fiktive Darstellungen" im Kontext Puppen bedeuten? Solche, die keinen echten Kindern nachgebildet sind?

Das ganze Gesetzespaket von 2021 war höchst stümperhaft und schlampig ausgearbeitet, Teile davon mussten ja sogar zurückgenommen werden, weil sie ansonsten fast die ganze Justiz lahmgelegt hätten. Ich vermute ja, der Zusatz ist im Ergebnis folgenlos und ebenfalls Ergebnis der stümperhaften Arbeit, die Rechtsexperten in dem Artikel scheinen ja auch Fragezeichen bei dem Teil zu haben.

Das Zauberwort lautet "oder anderen Verkörperungen"

Denn die EU erweitert den KiPo-Begriff ja aktuell auch um "Verkörperungen" bzw. nennt es "Reproduktion" um Puppen zu erfassen.

Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr.

Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.

Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt:

Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote.

Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt.

Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.

@Sirius

Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten.

Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.

Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war.

Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.

Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine.

Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.

Noch Jemand

Als als Kinderpornographisch gilt auch "die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung". Insofern habe ich die Subsidiarität zu § 184b StGB so verstanden, dass das Posieren einer Puppe in bestimmten Körperhaltungen als eine entsprechende Wiedergabe verstanden werden kann (Pose = Inhalt, Puppe = Medium, Einnahme der Pose = Wiedergabe).

Bei solchen Analogien* frage ich mich auch, ob die Benutzung einer Puppe in Anwesenheit anderer Personen vielleicht sogar unter § 184e StGB (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen) fallen könnte. (*Im Strafrecht gibt es war das Analogieverbot, aber für mir erscheint das eine fließende Grenze zu sein, wo normale richterliche Auslegung aufhört und verbotene Analogie anfängt)

Die "uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen" habe ich analog zur Wirklichkeitsnähe in § 184b StGB verstanden, dass es bereits ausreicht, wenn eine Puppe kindlich wirken soll, sie aber keineswegs realistisch oder wirklichkeitsnah sein muss, um Strafbar zu sein.

@Noch Jemand

Eine Puppe die im Raum steht ist, so wie von der Generalstaatsanwaltschaft im Bundestag vorgetragen, maximal fiktive KiPo und nicht wirklichkeitsnah. Das liegt daran das "wirklichkeitsnah" nichts mit "realistisch" zu tun hat, sondern ob es für einen Betrachter erkennbar ist das es echt ist oder nicht. Bei Bildern geht es eben meist um den realismus, da man da keine anderen Anhaltspunkte hat.

Da die Puppe ein Objekt ist wird sie jeder auch als das erkennen.

Noch Jemand

Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft.

Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).

Also mit der Begründung im Urteil kann, nein MUSS, jedes Ersatzmaterial verboten werden. Kann man auch als etwas gutes sehen, wenn das die Anime-Community triggert. Aber ich glaube sie ist nicht mehr das was sie einmal war.

Im besten Falle, ja. Im schlimmsten Fall kann man in dem Urteil auch eine Aufforderung zur Zwangskastration aller Pädophiler lesen, die argumentative Rechtfertigung dafür wird in der Urteilsbegründung jedenfalls geliefert.

schon irgendwo lustig wie immer mehr aktivismus alles nur schlimmer macht. es ist für mich jetzt hochoffiziell das sogar die bundesregierung gnädiger ist als das bundesverfassungsgericht.

Durch diesen Aktivismus wird immer mehr Menschen das Unrecht bewusst. Nun haben sogar zwei Richter des BVerfG dieses Unrecht erkannt. Das reicht zwar nicht aus, um das Puppenverbot zu kippen, aber es ist trotzdem ein Fortschritt. Wichtig ist doch, dass immer mehr Menschen erkennen, dass uns Unrecht angetan wird.

Das Puppenverbot hat mich erst dazu gebracht mich mit Pädophilie zu befassen und mich zu akzeptieren. Das war gut. Quasi eine sleeper Ratte.

Das Verbot hat mein Interesse an einer Puppe aber auch sehr stark nach oben getrieben (das erwähnt auch die Studie von Johannes Fuß und Desbeleux). Diese Frustration habe ich dann genutzt um mich noch tiefer mit Recht und Pädophilie zu befassen.

Eine Puppe wäre für mich die beste Lebenspartnerin und kein Ersatz. Ich habe viele emotionale Achterbahnfahrten hinter mir. Stark emotional wenn ich bspw. auf Alltagsbilder von Puppen gestoßen bin, oder wenn über sie in den Medien gehetzt wird und das bebildert (bspw. Shein-Skandal).

@Sirius Deine Versuche an der gesellschaftlichen Situation pädophiler Menschen etwas zu ändern, sind nicht kläglich gescheitert. Auch wenn du bei deinen Kämpfen gegen Windmühlen permanent verlierst, so hast du trotzdem sehr viel bewirkt:

Alleine schon durch deine Versuche etwas zu ändern, gibst du den pädophilen Menschen die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Vermutlich hast du dadurch schon den ein oder anderen Suizid vorgebeugt und somit Leben gerettet, ohne es zu wissen. (meine Meinung) Stell dir einfach mal vor, es gäbe die Verfassungsbeschwerden gar nicht.

Durch jeden Versuch, egal ob er am Ende scheitert oder nicht, schenkst du genau den Leuten immer wieder neue Hoffnung, die sie am meisten brauchen. Denk bitte daran, wenn dich die Zweifel plagen.

Auch ich möchte mich bei allen bedanken die eine Verfassungsbeschwerde möglich gemacht haben.

Es hat im Mindestmaß gut gezeigt das selbst renomierte Medien sich nicht für uns interessieren, da so gut wie keine Sau darüber berichtet hat. In den Debatten und Empörungsnschrichten werden die Verfahren nicht einmal erwähnt. Es wird einfach alles einseitig verteufelt und die aktuellen Studien ignoriert.

Die Verfassungsbeschwerden werden am 2. Juli entschieden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Ich zittere.

Danke für den Link. Mir geht's nicht anders. :(

Zweifelnd

Sehr spannend. Meine Hoffnung ist übrigens auch, dass das Verbot gekippt wird. Ich drücke die Daumen.

Hoffnung

Hab über count.live einen Timer erstellt, der nach Ablauf einen Ton abgibt und zehn Sekunden später einen auf die Webseite des BVerfG weiterleitet. Ich halte es für ein wichtiges Ereignis und möchte das daher so würdigen:

https://count.live/?...

Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern:

In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction”

Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A.

Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.

DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert!

Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich.

Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann.

Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht.

Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben.

Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.

Hoffnung

Stehe aktuell wirklich vor dem Suizid. Die Gleichgültigkeit mit der das Gericht dort argumentiert macht mich sprachlos.

Man erkennt an der Vorgehensweise das man hier auch die internationale Gerichtsbarkeit berücksichtigt hat, um ähnliche Urteile in anderen Staaten zu provozieren.. In Europa ggf. im gesamten westlichen Raum wird es daher wohl in Zukunft sehr kalt und hart werden. Wir haben es nun auf schwarz und weiß das wir tatsächlich keinerlei Sexualität verdient haben, da selbst Masturbation als solches gefährlich sei.

Mir bleibt tatsächlich nur noch eine Auswanderung, oder eben der Suizid. So kann ich auf Dauer nicht Leben.

Ein Großteil der Bevölkerung will uns tot oder weggesperrt sehen. Das Ziel dieser Art von Gesetzgebung ist es, diesen Wunsch zu erfüllen und uns wahlweise in den Suizid oder ins Gefängnis zu treiben. Bitte gib diesen Schweinen nicht das, was sie wollen. Unsere fortgesetzte Existenz, mitten unter ihnen, ohne dass sie dagegen etwas tun können ist der beste Widerstand, den wir im Moment leisten können.

Und dann müssen wir unbedingt einen Weg finden, diese selbstzerstörerischen Impulse, unter denen so viele zu leiden scheinen gegen die zu richten, die uns dies antun und in wirkungsvollen gesellschaftlichen Protest zu kanalisieren.

@Sirius

Das Problem ist wir Menschen sind endlich. Ein Wandel kann nur von Menschen kommen, die nicht Betroffen sind. Das kann nur eintreten, wenn sie sehen das ihre geliebten Leiden. Dazu braucht es massenhafte Outings. DAS ist wirksam. NICHTS anderes. Die Menschen müssen sehen das sie seit Ewigkeiten mit Personen interagieren, welche sie medial nur als Monster kennen. Alls andere ist Zeitverschwendung.

Wenn selbst so ein Urteil nicht die Energie entzündet, um so eine Bewegung ins Leben zu Rufen, ja was denn sonst? Es ist Hoffnungslos.

Man hat hier gut gesehen das wir dieses Urteil Herrn Beier zu verdanken haben. Gegen solche wirkmächtigen Personen kann man nichts machen. Das glaube ich so, da andere Wissenschaftler nicht in dieser Größenordnung unterwegs sind und dieses Urteil nun eine Rechtslage auf Ewigkeit verankert hat die Forschung komplett verunmöglicht.

Betroffene werden niemals die Möglichkeit bekommen das Gegenteil zu beweisen, denn dazu braucht es Langzeitstudien mit Puppennutzung.

Ne, Sirius.

In diesem Falle bin ich tatsächlich ein Egoist und rate Betroffenen dazu sich nicht im Aktivismus zu zerstören. Wenn jemand wirklich eine Puppe möchte, dann sollte diese Person zunächst an ihre eigenen Interessen denken. Sie sollte schauen, welche Optionen ihr noch zur Verfügung stehen. Das ist aktuell nur ein Umzug in ein anderes Land. Ich würde mir, wenn ich mir das finanziell nicht leisten könnte, das zum Ziel machen.

Denn das ist ein konkretes und greifbares Ziel, was nur von einem selbst abhängt und auch erreicht werden kann. Wenn dieses sehr persönliche Ziel erreicht ist, dann kann so eine Person aktivistisch werden. Das Selbstwohl sollte aber erstmal vorgehen. Wenn ein Betroffener den Verlust widerum verkraften kann & seine Energie aus dem Aktivismus zieht, dann soll er das verfolgen.

Ich lese immer wieder den Wunsch, auszuwandern, und kann den Impuls ja grundsätzlich verstehen. Aber für viele ist es einfach keine Option, sei es aufgrund von mangelndem Geld, weil sie aufgrund mangelnder Qualifikationen oder Vorstrafen kein Visum bekommen, oder in einer Familie leben und diese nicht einfach so in ein anderes Land schleifen können. Überhaupt von Auswanderung sprechen zu können, ist schon eine sehr privilegierte Position, die sich viele nicht werden leisten können.

Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser? In der EU schonmal nicht, da kommt ja bald das EU-weite Puppenverbot. Die USA verbietet sich schon aus politischen Gründen. Japan vielleicht, aber ist es da wirklich so viel besser für Pädophile? Und wenn ja, wie lange bleibt das noch so? Die Bekämpfer von Gedanken und Fiktion sind auch dort auf dem Vormarsch.

Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser?

Gesellschaftlich ist es überall menschenverachtend, aber rechtlich muss es das nicht sein.

In Kolumbien hatte der Supreme Court geurteilt das nur echte Missbrauchsbilder auch als Missbrauchsbilder gelten, da sonst kein Kind missbraucht wurde. Eine schockierende Erkenntniss: https://caracol.com.co/radio/2018/03/12/nacional/1520879741_844652.html

Dementsprechend kann Kolumbien nichts dagegen machen: https://caracol.com.co/2024/06/27/pornografia-infantil-con-inteligencia-artificial-no-es-delito-en-colombia/

Das Problem ist das die dort auch Deepfakes realer Kinder als legal geurteilt haben, da die abgebildete Situation keinen tatsächlich stattgefundenen Missbrauch zeige. Das ging mir zu weit.

Eine SEHR resiliente Zivilbevölkerung gibt es insb. in Taiwan, da dort ein Verbot fiktiver Pornographie innerhalb v. 6 Monaten rückgängig gemacht wurde (Eine Petition auf der staatlichen Webseite hat dort breiten Anklang gefunden, also so als wenn jemand beim Bundestag eine Petition einreicht: "二次元創作(虛擬產物、圖畫)受兒少性剝削條例規範限制的適切性"). Dort sind nur realistische Bilder illegal, wenn sie mittels KI hergestellt wurden, da man dies mit den verseuchten Trainingsdaten begründet. Was ich auch nachvollziehe.

Wenn du in Japan die kommunistische Partei meinst, dann hat die so gut wie keine Bedeutung und wird auch - wie bekannt - von westlichen Organisationen finanziert, um eben das dort zu streuen. Die Resilienz von Japan ist zusätzlich durch die dortige Industrie mit entsprechender Lobby abgesichert.

Ja, Auswandern ist für viele Leute keine Option, aber diejenigen, für die es eine Option ist, sollten diese Option ruhig in Erwägung ziehen. Eine gesunde Portion Egoismus ist nicht verkehrt. Jeder hat ja nur dieses eine Leben und das kann sehr schnell vorbei sein, also sollte jeder sein Leben, für die Zeit die noch bleibt, so gestalten, wie er es für richtig hält.

@Sirius

Da hast du natürlich Recht, aber es ist leider die Realität. Eine andere Lösung, die noch zu unseren Lebzeiten möglich ist, sehe ich nicht.

Ich habe eine Auswanderung über 8 Jahre vorbereitet, da ich eig. schon seit meiner Jugend dieses Land verlassen wollte. Man sollte meinen Hinweis daher nicht für bare Münze nehmen, denn ich bin sehr voreingenommen was das angeht.

Zitat @Anonym: "Das Problem ist wir Menschen sind endlich. Ein Wandel kann nur von Menschen kommen, die nicht Betroffen sind. Das kann nur eintreten, wenn sie sehen das ihre geliebten Leiden. Dazu braucht es massenhafte Outings. DAS ist wirksam."

Ich bin bei meiner Mutter geoutet und seitdem hat sie Angst vor der Gesellschaft. Ich habe mich auf meiner ehemaligen Arbeit bei einigen Kolleg:innen geoutet, weil ich an Unis und Hochschulen Aufklärungsarbeit machen und möglicherweise dadurch auftretendem "Flurfunk" vorbeugen wollte. Es führte zum Jobverlust. Outings führen im Zweifel nur dazu, dass Ehen und ganze Familien leiden, oder im schlimmsten Fall zerbrechen - oder man verliert den Job. Ein Wandel kann eben nicht von Menschen kommen, die nicht betroffen sind. Er muss von uns allen kommen - von betroffenen wie nicht betroffenen Menschen. Dazu müssen wir nicht betroffende Menschen überzeugen, vor allem nicht betroffene Menschen außerhalb unserer Familien. Und das geht nicht ausschließlich über Outings, sondern auch über die Vernunft. Die Maßnahmen gegen Unschuldige sind mittlerweile irrwitzig. Und dagegen lässt sich sachlich argumentieren.

Je nachdem was für ein Beruf man aktuell hat, und wenn man nicht vorbestraft ist, dann kann man relativ leicht nach Taiwan auswandern. Der Antrag dauert auch nur 30-60 Tage und dann ist er durch. Man kann es also einfach mal probieren. Hier sollte man dann einfach das 3-jährige Visum nehmen, weil man nach 3-Jahren permanenter Aufenthalt sich einbürgern lassen kann.

Einfach mal nach "Taiwan Gold Card" suchen. Es gibt da auch das "Employment PASS Card" Programm was dann für Lehrer oder so interessant ist. Die haben da sehr ausführliche Anleitungen und ein Support der sehr schnell unterstützt.

Auch wenn hier jetzt viel übers Auswandern gesprochen wurde (mich eingeschlossen), so würde ich mir trotzdem wünschen wenn man ein Weg zum EGMR geht. Sonst geht dieses Thema glaube ich für immer unter. Ein negatives EGMR-Urteil würde auch Experten aus anderen Ländern zum sprechen bringen.

Ich würde eine Klage auch finanziell unterstützen.

Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.

Schon heftig was. Das Urteil bedeutet das unsere jahrelange Aufklärung umsonst war. Das tut so weh. Diese moralischen Argumente, die über unsere Gefühle stehen, sind absurd.

Die jahrelange Aufklärung und der Aktivismus waren nicht umsonst. Immer mehr Menschen wird dieses Unrecht bewusst. Sogar zwei Richter des BVerfG haben das jetzt erkannt. Das ist schon viel Wert, auch wenn wir natürlich alle auf ein positives Urteil gehofft haben.

Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen.

Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird.

Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?)

Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten.

Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch?

Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.)

Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.

@Anonym

Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält.

Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab.

"Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar.

Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden.

Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.

Nachtrag:

Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht.

Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.

  1. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird.

Ein Sieg bei dem BVerfG wäre immerhin ein guter Ausgangspunkt für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gewesen.

Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?)

Das ist richtig, aber nicht unbedingt besser. Wenn man sich die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durchliest, gestattet diese z.B. zum der Schutz der Moral durchaus Eingriffe in die Menschenrechte. Ein Schutz vor Diskriminierung bezieht sich auch nur auf den Inhalt der EMRK selbst. Es gibt zwar ein seit 2005 gültiges Zusatzprotokoll für ein allgemeines Diskriminierungsverbot, das Deutschland aber noch nicht ratifiziert hat und entsprechend nicht anwendbar ist.

Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch?

Nein, nicht weltweit. Die EMRK gilt nur für die 46 Mitgliedstaaten des Europarates, aber damit immerhin über die Europäische Union hinaus für fast ganz Europa.

am EGMR kann man leider nur verlieren

Also am besten gleich aufgeben und nichts mehr tun? Ist das dein Rat den du hier allen geben möchtest?

Ich habe schon mit einer Niederlage gerechnet, aber aus anderen Gründen. Die Richter sprechen von Studien die eine Gefahr nachweisen, wie Offenloch beschreibt werden diese überhaupt nicht genannt und es gebe wohl keine solche Studien.

Das einzige was tatsächlich von der Argumentation der Richter übrig bleibt sind rein moralische Argumente, wie "Objektifizierung", "Normalisierung" etc. DAS ist das erschreckende.

Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern."

Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!

Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc.

Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles.

Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.

Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.

Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern.

Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.

@ das betrifft nur manche Kommentare hier.

Auch ich bin sehr traurig über dieses Urteil. Aber bevor ich meinen Unmut äußere, frage ich mich immer, ob dadurch die Gemeinschaft der pädophilen Menschen gestärkt oder geschwächt wird. Was bewirkt mein Kommentar bei anderen?

Sollte man andere mit aller Kraft davon überzeugen, dass es keine Hoffnung mehr gibt? Sollte man wirklich dazu auffordern nichts mehr gegen das Unrecht zu tun? Hilft man damit den anderen pädophilen Menschen? Wird das unsere Zukunft verbessern? Und was wird das in anderen Leuten, die vielleicht wirklich kurz vorm Suizid stehen, bewirken?

Auch ich fühle mich im Moment sehr niedergeschlagen. Aber man sollte sich jetzt nicht von seinen Gefühlen überwältigen lassen, einfach alles hinwerfen und auch noch alle anderen mit hinunterziehen. Das führt nur dazu, dass alle im Selbstmitleid versinken und niemand mehr was tut. Dann hätten wir wirklich komplett verloren.

KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte.

Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein.

Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.

Euer Aktivismus macht alles nur schlimmer, weil er als aufdringlich empfunden wird. Genau so wie viele - auch Betroffene - kein Fan vom CSD oder anderen LGBT-Veranstaltungen sind. Die meisten möchten das nicht sehen.

Je mehr versucht wurde Sichtbarkeit herzustellen, umso aufdringlicher empfanden das die Menschen. Sie sehen das quasi als eine "Bedrohung", die gerade aufkommt. Irgendwelche Idioten im stillen Kämmerlein schenkt man widerum keine Beachtung, weil es nicht geht.

Früher gab es überall Artikel von großen bekannten Webseiten, die sich gegen Verbote von Fiktion aussprachen. Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Leute dachten das "Pädophilie" immer echte Kinder und missbrauch betrifft. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah.

PewDiePie und andere große YouTuber hatten auf ein bestimmten Hentai "reagiert"....heute unmöglich.

Ich finde es wirklich komplett unter aller Sau, dass du die wenigen Personen, die versuchen, etwas an der Situation Pädophiler zu verbessern, jetzt dafür (mit-)verantwortlich machst, dass sich unsere Situation immer weiter verschlechtert. Dass sich diese verschlechtert, liegt u. a. an den großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre, der politischen Instrumentalisierung selbiger sowie dem Rechtsruck, der sich in ganz Europa und auch in Deutschland bemerkbar macht.

Dass unsere Versuche der Aufklärung, die ja aufgrund der Tatsache, dass wir überall ausgesperrt werden, nur sehr eingeschränkt möglich waren, daran (Mit-)Schuld sein sollen, halte ich einerseits für absolut unrealistisch und andererseits würde dies ja die Notwendigkeit einer Veränderung nur umso mehr untermauern, wenn der reine Hinweis auf unsere Existenz schon als Bedrohung wahrgenommen wird.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für LGBTQ-Veranstaltungen. Diese wären gar nicht nötig, wenn queere Menschen tatsächlich gesellschaftlich akzeptiert wären. Dass sich Menschen darüber aufregen, weil sie "das nicht sehen" wollen, unterstreicht die Notwendigkeit ja nur umso mehr.

Ich glaube, du überschätzt unseren Einfluss. Puppen wurden nicht verboten, weil wir uns dafür eingesetzt haben, sondern weil angeblich eine Puppe in Bergisch-Gladbach gefunden wurde und ein Riesenskandal daraus gemacht wurde. Auf EU-Ebene wird ein Puppenverbot auch nicht wegen uns diskutiert, sondern wegen des Shein-Skandals. Und das aktuell diskutierte Verbot von KI-generierter Kinderpornografie hat auch nichts mit uns zu tun, sondern ist Resultat der Skandale um sexualisierte Deepfakes auf X und um Collien Fernandez, was natürlich wieder mal auf uns reduziert wird.

Wer tatsächlich alles schlimmer macht, ist KTW. Ohne KTW und die fachlich nicht haltbaren Aussagen über Puppen, die Beier und Quendler-Adamo mal im Privatfernsehen von sich gegeben haben, hätte sowohl der Gesetzgeber als auch das BVerfG eine Rechtfertigung weniger für das Verbot gehabt.

@Sirius

Es ist ehrlich gesagt gruselig das die zentralen "Quellen" vom BVerfG irgendwelche persönliche Meinungen im Privatfernsehen sind. Die Meinung von Beier zählt mehr als die ganzen Studien die sie dort auflisten und das Gegenteil suggerieren. Sie konnte keine einzige Studie nennen, die eine Gefahr auch nur nahelegte.

Das Gericht ist für mich gestorben.

Absolut. Ich finde es schon wild, dass RTL und SAT.1 in einem Urteil des BVerfG als Quelle zitiert werden, aber mehr noch, dass diese Quellen mehr Gewicht bekommen haben als mehrere peer-reviewte wissenschaftliche Studien.

Bei den Sachverständigen dasselbe: die eine Sachverständigenmeinung von Bussweiler, die das Verbot befürwortet hat wird höher gewertet als die restlichen fünf, die dem Verbot ablehnend gegenüber standen. Und das, obwohl mit ein wenig Recherche leicht zu sehen ist, dass die Aussagen aus Bussweilers Stellungnahmen (dass Puppen angeblich ständig bei Missbrauchstätern zu finden seien) gar nicht stimmen kann.

Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären...

Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.

Unser "aufdringlicher" Aktivismus auf unseren eigenen Seiten, die wir nirgends bewerben können, na klar.

Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah.

Bisschen sehr kurz und naiv gedacht. Ich war mit 13+ in der deutschsprachigen Animeszene unterwegs und da gabs schon laute Schreie Sholicon zu verbieten. Das ist fast 20 Jahre her und da gabs unseren Aktivismus noch gar nicht. Davon abgesehen ist es nicht die Schuld derer die sichtbarer werden, wenn daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen.

Das Puppenverbot hatte mit uns rein gar nichts zu tun, sondern mit Pädohuntern wie Carsten Stahl, die meinen irgendwelche merkwürdigen Babybornpuppen auf Amazon wären Kindersexpuppen, woraufhin er die allgemein gern verboten hätte, weil er nicht wusste, dass es sowas gibt. Die höchstens paar hundert Leute in DE die Interesse an solchen Puppen haben, sind so eine enorme Minderheit in der Pädoszene. Es ging bei diesem Thema nie wirklich um die Puppen selbst. Auch bei der Klage nicht.

Nichts gegen euren Aktivismus, aber ich bin ganz ehrlich: Mir ist die Entstigmatisierung der Pädophilie gar nicht (mehr) wichtig. Dann hält die Gesellschaft halt Pädophile für Monster. Niemand weiß von meiner pädophilen Neigung und ich würde mich niemals outen.

Es würde für mich einfach überhaupt nichts ändern. Ich habe so doch bereits Kinderkontakte - und was ich in meinen eigenen vier Wänden so mache (und welche Fantasien ich habe), erfährt keiner.

Entscheidend ist doch, wie mich die Menschen sehen, die mich tatsächlich kennen.

Mir ist es ansonsten jedenfalls weitaus wichtiger, mich für Kinder und frühkindliche Bildung einzusetzen.

Fragst du dich nie, was aus den 1-5% der Kinder wird, die in der Pubertät feststellen werden, dass sie selber Kinder anziehend finden und dass der Rest der Gesellschaft sie allein deshalb für abscheuliche Monster hält?

Neue Hoffnung

An alle, die hier schreiben, dass alles umsonst war.

Das sehe ich anders. Das Gericht hat uns nicht recht gegeben. Das stimmt. Aber es verfolgen immer mehr Experten dieses Thema und die bilden sich ihre eigenen Meinung. Immer mehr Juristen und Psychologen sehen dieses Unrecht und stellen sich auf unsere Seite. In den nächsten Monaten und Jahren werden sich noch viele Experten negativ zu diesen Urteil äußern und es infrage stellen. Sie werden uns recht geben und dieses Unrecht anprangern. Offenloch war nur der erste, der das getan hat. Es ist wichtig, dass dieses Thema präsent und sichtbar bleibt. Mit der Zeit werden sich immer mehr gegen das Puppenverbot stellen. Hätte man das Puppenverbot 2021 einfach still schweigend angenommen und wäre nicht vor das BVerfG gezogen, dann wären heute deutlich weniger Experten gegen dieses Unrecht und niemand würde noch davon sprechen.

Ein Misserfolg wäre es nur dann gewesen, wenn jetzt weniger Experten gegen das Puppenverbot wären. Aber es werden immer mehr. Man hat zwar das Ziel noch nicht erreicht, aber der Kurs stimmt.

Deshalb: Vielen Dank an alle Beteiligten und gebt jetzt nicht auf.

Ich akzeptiere lieber die Realität als hier so zu copen

Neue Hoffnung

@Anonym Auch mich hat dieses Urteil hart getroffen. Ich hätte mir sehr gerne eine synthetische Partnerin zugelegt...

Mal eine Verständnisfrage. Kann es sein das mit der Meinung v. Offenloch jedes Material (inkl. reales) im Besitz hätte legalisiert werden müssen?

Er spricht davon das Masturbation zum Kernbereich gehört. In das Masturbationsverhalten darf man nicht eingreifen, auch wenn gewichtige Interessen vorliegen, "auch nicht ein bischen". Es darf keine Abwägung geben. Basta.

Kann es sein das eben dieser Umstand es für die Richter unmöglich gemacht hat das anzuerkennen? So ein Kernbereich kann daher auch alles andere mit runterziehen.

Nein, Offenloch weist selbst darauf hin, dass Sexualität nicht in den Kernbereich fällt, wenn mit der sexuellen Handlung in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Sein Argument ist, dass dies bei Puppen offensichtlich nicht der Fall ist. Selbst, wenn Puppen ein Missbrauchsrisiko steigern würden, wäre der Missbrauch immer noch eine eigene Handlung, die eine eigene Entscheidung voraussetzt und keine unmittelbare Folge der Puppennutzung. Die Puppennutzung selber hat also keinen hinreichenden Sozialbezug, der sie aus dem Kernbereich ausnehmen würde, und ist analog zu sehen mit dem verbieten "böser Gedanken".

@Sirius

Und das müssen viele verstehen. Das Urteil wird noch zu weit mehr Unrecht führen. Ich weiß zumindest das es auch Sachverständige im Bundestag gab, die gefordert haben das man Gewaltpornographie im Besitz verbieten müsse um "Erwachsene zu schützen".

Jetzt haben sie eben auch einen Beschluss vom BVerfG der nicht-konsensuale Fantasien explizit als strafwürdig sieht.

Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:

Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?

Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.

Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.

Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.

Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.

Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.

Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.

Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.

@Sirius

Man hätte aber diesen Punkt durchaus einbringen können. Es ist ja bereits so das selbst die Verfügbarkeit solcher Zeichnungen von vielen auch verteidigt wird man eher gegensätzlich argumentiert z. B. das die Gleichsetzung von Fiktion mit Missbrauch den realen Missbrauch verharmlost.

Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt (Schutzalter in der Verfassung symbolisch anheben, da es eig. durch die Präfekturen schon behoben wurde).

Es ist halt schon sehr deutlich das diese Befürchtungen rund um "Normalisierung" etc. nicht wirklich haltbar sind. Es forderte auch keiner so wirklich eine weitere Kriminalisierung v. Zeichnungen obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland weitestgehend legal sind.

Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden.

Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte.

Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.

Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt

Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden.

Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen.

Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.

Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest:

Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt.

Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.

Sirius

Avatar von Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

Suche

Neuste Kommentare

Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden. Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte. Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest: Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt. Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden. Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.
@Sirius Man hätte aber diesen Punkt durchaus einbringen können. Es ist ja bereits so das selbst die Verfügbarkeit solcher Zeichnungen von vielen auch verteidigt wird man eher gegensätzlich argumentiert z. B. das die Gleichsetzung von Fiktion mit Missbrauch den realen Missbrauch verharmlost. Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt (Schutzalter in der Verfassung symbolisch anheben, da es eig. durch die Präfekturen schon behoben wurde). Es ist halt schon sehr deutlich das diese Befürchtungen rund um "Normalisierung" etc. nicht wirklich haltbar sind. Es forderte auch keiner so wirklich eine weitere Kriminalisierung v. Zeichnungen obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland weitestgehend legal sind.
Fragst du dich nie, was aus den 1-5% der Kinder wird, die in der Pubertät feststellen werden, dass sie selber Kinder anziehend finden und dass der Rest der Gesellschaft sie allein deshalb für abscheuliche Monster hält?
Nichts gegen euren Aktivismus, aber ich bin ganz ehrlich: Mir ist die Entstigmatisierung der Pädophilie gar nicht (mehr) wichtig. Dann hält die Gesellschaft halt Pädophile für Monster. Niemand weiß von meiner pädophilen Neigung und ich würde mich niemals outen. Es würde für mich einfach überhaupt nichts ändern. Ich habe so doch bereits Kinderkontakte - und was ich in meinen eigenen vier Wänden so mache (und welche Fantasien ich habe), erfährt keiner. Entscheidend ist doch, wie mich die Menschen sehen, die mich tatsächlich kennen. Mir ist es ansonsten jedenfalls weitaus wichtiger, mich für Kinder und frühkindliche Bildung einzusetzen.