Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach
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Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

Das Verbot war wohl für viele, mich eingeschlossen, ein einschneidender Moment und ein Wendepunkt im gesellschaftlichen Umgang mit Pädophilie. Ich erinnere mich daher noch gut an den Tag, an dem das Verbot ursprünglich verkündet wurde. Obwohl es im Vorfeld darüber lange und sehr Debatten gab, kam das Verbot für mich am Ende doch überraschend. Schon in den Jahren vorher wurden immer mal wieder Petitionen für ein Verbot gestartet und reißerische Medienbeiträge gesendet, die aber bis dahin immer irgendwann im Sande verliefen. Über ein Thema wie Kindersexpuppen kann man sich schnell und leicht öffentlichkeitswirksam empören, aber für ein tatsächliches Verbot, das ganz konkret in die Freiheit von Bürger:innen eingreift, braucht es doch mehr als bloß eine emotionale Empörungswelle, so dachte ich zumindest damals noch. Irgendwann wurde es still um die Verbotsbemühungen, sodass es zunächst so aussah, als ob auch der neuste Vorstoß für ein Verbot sich verlieren würde, bis die CDU nach Monaten des Schweigens auf einmal triumphierend verkündete, dass man sich nun doch auf ein Verbot geeinigt habe: „Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern schließen wir ein für alle Mal“, hieß es damals. Wenig später beschloss der Bundestag tatsächlich ohne Gegenstimmen das Verbot, welches kurz darauf auch direkt in Kraft trat. Während vorher zwar auch alle paar Jahre regelmäßig das Strafrecht verschärft wurde, betraf dies bis dahin doch zumeist Konstellationen, in denen es wenigstens um real existierende Personen ging. Das Puppenverbot war das erste Gesetz, indem es gar nicht mehr um echte Menschen ging, die beschützt werden sollten, sondern nur noch eine sexuelle Präferenz bestrafen werden sollte.

Rückblickend betrachtet hat diese Entscheidung mein Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland fundamental und nachhaltig erschüttert. In einem Rechtsstaat könne nicht einfach so grundlos in persönliche Freiheiten eingegriffen werden, dachte ich bis dahin in fast schon bemitleidenswerter Naivität, und doch wurde hier genau das getan. Und das lediglich mit vagen Verweisen auf einen vermeintlich dadurch erreichten Kinderschutz, wofür es aber zu dem Zeitpunkt Null Beweise gab (und bis heute immer noch nicht gibt). In Deutschland sei so etwas wie ein Feindstrafrecht mit der universellen Menschenwürde unvereinbar, dachte ich, und doch wurde hier ein Gesetz beschlossen mit dem erklärten Ziel, damit ein klares Zeichen gegen Pädophilie und „kranke Neigungen“ zu setzen. Strafrecht sei in Deutschland Ultima Ratio, dachte ich, das schärfste Schwert des Staates, das zum Einsatz kommt, wenn alles andere sich als wirkungslos erwiesen hat, und doch wurde hier als erster Reflex direkt ein neues Strafgesetz eingeführt, ohne mildere Mittel auch nur zu prüfen oder irgendeinen Versuch zu unternehmen, das ganze Thema überhaupt einmal zu verstehen. Und im Strafrecht gilt zumindest der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dachte ich, und doch sollten Menschen mit Jahren im Gefängnis und der Vernichtung ihrer sozialen Existenz bedroht werden, die nie einer anderen Person ein Haar gekrümmt haben.

Ironischerweise interessieren mich Puppen dabei an sich so überhaupt nicht, ich würde mir wohl keine zulegen, selbst wenn der Besitz wieder legalisiert werden würde. Das Verbot hat aber eines gezeigt: dass es großen gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, Pädophile schon alleine dafür, pädophil zu sein zu bestrafen, und ein vager Verweis auf den Kinderschutz ausreicht, um diesen Konsens in harte Strafgesetze zu übersetzen. Gleichzeitig hat mich die empathielose Härte schockiert, mit der Menschen, die niemandem etwas angetan haben grundlos ihre emotionale Stütze weggenommen wird (dieses Gefühl ohnmächtiger Wut angesichts gesetzgeberischer Unmenschlichkeit habe ich in den letzten Monaten immer öfter im Zusammenhang mit dem erbarmungslosen Vorgehen der Regierung gegen Migrant:innen und Sozialhilfeempfänger:innen verspürt, in gewisser Weise hat sich mit dem Puppenverbot also vielleicht ein breiterer gesellschaftlicher Trend angedeutet).

Die Beschwerden vor dem BVerfG sind daher aus meiner Sicht so etwas wie die letzte Hoffnung, dass dieser Missstand innerhalb meiner Lebenszeit wieder zurückgedreht werden kann, denn von der Politik wird dieses Verbot ganz sicher nicht zurückgenommen werden (ganz egal, wer dabei gerade an der Macht ist). Solange die Beschwerden offen sind, habe ich die Hoffnung, dass mein Glaube an den Rechtsstaat wiederhergestellt werden könnte und Pädophile doch nicht schutzlos den Bestrafungsimpulsen aus Politik und Gesellschaft ausgeliefert sind. Die bevorstehende Entscheidung, auch wenn ich nun seit Jahren gespannt darauf warte, erfüllt mich daher gleichermaßen mit Erwartung wie auch mit Angst, nun, da sie anscheinend tatsächlich kurz bevor steht. Denn mit der konkreten Entscheidung gibt es auch die sehr reale Chance, dass die Entscheidung negativ ausfallen wird, und damit dieser letzte Funke Hoffnung endgültig stirbt. Weiter in der Illusion zu leben, dass Pädophile vom Grundgesetz geschützt werden könnten kommt mir in letzter Zeit teils angenehmer vor, als mit der eventuellen harten Realität konfrontiert zu werden, dass wir jegliche Willkür des Gesetzgebers über uns ergehen lassen müssen, ohne etwas dagegen tun zu können.

Auch das bestmögliche Ergebnis, dass das Gesetz vollständig für illegal erklärt wird, muss dabei nicht unbedingt ein Grund zum Feiern bedeuten, zumindest nicht für Puppenbesitzende und solche, die es gern werden wollen. Auf EU-Ebene regen sich angefeuert durch den Shein-Skandal Stimmen, die kindliche Sexpuppen europaweit verbieten wollen, und in China, dem Hauptproduzenten solcher Puppen, wurden nach der Sache Razzien bei den Herstellern durchgeführt. Gut möglich also, dass am Ende vielleicht der Besitz von Puppen wieder erlaubt werden wird, es dann aber niemanden mehr gibt, der solche Puppen herstellt und verkauft. Dann gibt es noch eine zweite Alternative, die ich zu der Zeit, als die Beschwerden eingereicht wurden gar nicht für möglich gehalten hätte: dass nämlich am Ende ein positives Urteil beim BVerfG gefällt wird, die Regierung dieses Urteil aber schlicht ignoriert. Rechtsruck und Trumpismus sorgen dafür, dass das Vertrauen in die Gerichte immer mehr schwindet, und die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am BVerfG nach einer rechten Diffamierungskampagne zeigt, dass auch das Bundesverfassungsgericht vor politischer Einflussnahme nicht gefeit ist. Schon heute ignoriert die Regierung offen unliebsame Gerichtsurteile zu Zurückweisungen von Asylsuchenden und versucht erneut, die bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung wieder neu einzuführen. Verfassungstreue und Respekt vor den Gerichten bröckelt gerade an allen Enden, und ob sich die Regierung an ein Urteil zu einem derart kontroversen Thema wie kindliche Sexpuppen halten würde, steht damit in den Sternen.

Trotzdem, unabhängig von der tatsächlichen praktischen Relevanz hätte ein positives Urteil vor allem immense symbolische Bedeutung. Pädophile kommen (auch in der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG) vor allem als Risikofaktor vor, aber nicht als Träger:innen von Rechten. Das Puppengesetz zeigt, dass der Staat eher die „Würde“ nicht existierender Kinder schützt, als über den Schutz der Rechte Pädophiler auch nur nachzudenken. Der Gedanke, dass die Menschenwürde für wirklich alle gilt, wird wohl bei kaum einer Gruppe so sehr auf die Probe gestellt, wie bei Pädophilen. Auf den sogenannten sozialen Medien finden sich insgesamt millionenfach geteilte Beiträge von Influencern, die sich über die Aussage, dass Pädophile auch Menschen sind wahlweise kaputt lachen oder bis zur Weißglut aufregen — so, als wäre der Slogan Wir sind auch Menschen tatsächlich eine kontroverse Aussage. Ein positives Urteil könnte somit ein wichtiges Zeichen setzen: dass auch wir vom Grundgesetz geschützt werden, und Grund- und Menschenrechte besitzen, die nicht einfach außer Kraft gesetzt werden können, nur weil populäre Vorurteile uns pauschal als große Gefahr für alle Kinder definieren. Die gesetzgebende Macht hat in Bezug auf das Puppenverbot versagt. Ebenso die vierte Gewalt im Staat, der Journalismus, da über kindliche Sexpuppen durch die Bank weg höchst einseitig berichtet wurde, weder Besitzer:innen noch pädophile Interessensgruppen zu Wort kommen durften und offensichtliche Falschaussagen der Verbot-Befürwortenden nicht hinterfragt, sondern nur unkritisch reproduziert wurden. Ein positives Urteil wäre also nichts weniger als ein Zeichen, dass im Sturm des immer stärker werdenden Pädophilenhasses zumindest auf die Gerichte als demokratische Kontrollinstanz grundsätzlich noch Verlass ist. Mit den Worten des Rechtsphilosophen Gustan Radbruch ausgedrückt: „Wenn Gesetze den Willen der Gerechtigkeit bewußt verleugnen, zum Beispiel Menschenrechte Menschen nach Willkür gewähren und versagen, dann fehlt diesen Gesetzen die Geltung, dann schuldet das Volk ihnen keinen Gehorsam, dann müssen auch die Juristen den Mut finden, ihnen den Rechtscharakter abzusprechen.“

Gleichzeitig besteht natürlich die Chance, dass das BVerfG entscheidet, dass die Beschwerden unbegründet und das Verbot somit völlig rechtens ist. Zwar ist es schon ein riesiger Schritt, dass die Beschwerden überhaupt zur Entscheidung angenommen wurden (die meisten Verfassungsbeschwerden scheitern an dieser Hürde). Die Entscheidung zum Inzestverbot hat aber gezeigt, dass das BVerfG bei Einschränkungen in die sexuelle Selbstbestimmung grundsätzlich einen weiten Spielraum für zulässig hält. In Zeiten, in denen „Wenn auch nur ein Kind dadurch geschützt wird …“ als Totschlagargument für jedes noch so problematische Vorhaben geltend gemacht wird, und Pädophile sowieso als der natürliche Erzfeind glücklicher Kinderseelen zählen, schreibt sich die Begründung für eine negative Entscheidung fast schon von selbst: Weil der Schutz von Kindern von immenser gesellschaftlicher Bedeutung ist, sind dem Gesetzgeber große Ermessensspielräume zugestanden, wie er diesen Schutz gewährleisten möchte, wobei zur Erreichung des Ziels auch tiefgreifende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte grundsätzlich akzeptabel sind, solange diese dem Ziel des Kinderschutzes dienen. Ja, ich weiß, dass es keinen empirischen Beleg dafür gibt, dass ein Puppenverbot auch nur ein Kind schützen und nicht im Gegensatz gar Kinder gefährden wird, aber der Gesetzgeber ist nun einmal auch nicht dazu verpflichtet, seine Gesetzesvorhaben empirisch zu belegen.

Das Ergebnis eines negativen Urteils wäre also vor allem, dass der Gesetzgeber weiter damit machen kann, im Namen des Kinderschutzes gezielt gegen Pädophile und pädophile Fantasien vorzugehen. Erst vor kurzem hat die EU KI-Systeme zur Erstellung kinderpornografischer Inhalte unter Strafe gestellt und dabei keinen Unterschied zwischen Deepfakes von realen Kindern und rein fiktiven Material gemacht. Noch sind Zeichnungen und Geschichten als letzte legale Alternative für Pädophile im Besitz erlaubt, aber für wie lange noch? Nach jedem größeren Missbrauchsskandal sind in den letzten Jahren die Gesetze massiv verschärft worden, auch das Puppenverbot war die politische Antwort auf die Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Jegliche Freiheit, jeder Coping-Mechanismus und jede Form von Ersatzmaterialien wären nur einen Missbrauchsskandal davon entfernt, von populistischen Politiker:innen verboten zu werden, ganz gleich, wie tief der Eingriff in die Privatsphäre wäre und ob dies überhaupt etwas bringen würde. Wer glaubt, nicht betroffen zu sein, weil ihn Puppen nicht interessieren, lebt in gefährlicher Naivität.

Eine zumindest teilweise Niederlage ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, wenn auch nicht garantiert. Im Grunde versuche ich mich schon seit letztes Jahr die Beschwerden auf der Liste der bald vom BVerG entschiedenen Fälle gesetzt wurden mental darauf vorzubereiten, auch wenn ich mir sicher bin, dass es mich so oder so am Ende hart treffen wird. In letzter Zeit erwische ich mich immer öfter bei dem Gedanken, dass ein Urteil eigentlich ein guter Schlusspunkt für meine (wenn wir ehrlich sind kläglich gescheiterten) Versuche, etwas an der gesellschaftlichen Situation pädophiler Menschen zu ändern, darstellen würde. Ich bin es nach zu vielen fruchtlosen Jahren leid, gegen Windmühlen kämpfen und permanent zu verlieren, und wenn wir noch nicht einmal die Unterstützung durch das Grundgesetz haben, auf welcher Basis können wir dann überhaupt noch weitermachen? Mindestens hunderttausende Pädophile leben wohl alleine in Deutschland, zahlenmäßig durchaus genug, um gesellschaftlichen Einfluss auszuüben, aber wo ist diese Masse? Es kann nicht an einer kleinen Menge von (überwiegend) Online-Aktivist:innen und strategisch klagenden Beschwerdeführern hängen bleiben, die Situation für alle Pädophile zu verbessern, während sich der Rest in passiver Anonymität versteckt. So, wie es aktuell läuft, wird sich für uns nie etwas ändern, jedenfalls nicht zum besseren (und nein, eine Allianz zwischen Pro- und Anti-C würde daran auch nichts ändern).

Denn obwohl die Entscheidung zum Puppenverbot von immenser Bedeutung ist, muss auch eines klar gesagt werden: Selbst das bestmögliche Urteil wird nicht dazu führen, dass das Stigma gegen Pädophile schlagartig verschwindet. Andersherum müsste auch ein negatives Urteil nicht das Ende der Welt bedeuten. 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in der Nazizeit verschärfte Verbot männlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden sei und begründete dies unter anderem damit, dass von homosexuellen Männern eine besondere Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgehe (klingt irgendwie bekannt, oder?). 1969 und 1973 wurde das Verbot dennoch zunächst gelockert, und 1994 schließlich vollständig gestrichen. Nicht, weil ein Gericht das entschieden hat, sondern weil sich die gesellschaftlichen Einstellungen zur Homosexualität so sehr gewandelt haben, dass die Streichung des Paragrafen schließlich mit politischen Mitteln und gesamtgesellschaftlicher Unterstützung erreicht werden konnte. Unterdrückung und Kriminalisierung kann auch dazu führen, dass Menschen aufgerüttelt und politisiert werden, aktiv werden und anfangen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Als in Großbritannien 1988 unter Margaret Thatcher die homophobe Section 28 beschlossen wurde, die es unter Strafe stellte, positiv über Homosexualität zu sprechen mobilisierte dies Homosexuelle landesweit und führte zur Gründung zahlreicher neuer Schwulen- und Lesbenorganisationen, die etwa 15 Jahre später dann schließlich die Zurücknahme des Gesetzes erreichen konnten. Und die harten und gewalttätigen Polizeirazzien in den Schwulenbars von New York gingen letztendlich zu weit, führten zu den Stonewall-Protesten und damit letztendlich dazu, dass queere Menschen in vielen Ländern in Gedenken daran den Christopher Street Day offen zelebrieren können.

Wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine ähnliche Wirkung haben, der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt und neuen Widerstand gegen die Diskriminierung Pädophiler entfacht? Ich halte dies ehrlich gesagt für unwahrscheinlich, schon alleine deshalb, weil das Puppenverbot an sich diesen Effekt schon nicht im großen Umfang erzielte. Die Situation der Schwulenbewegung vor dem Urteil von 1957 war grundlegend anders als die der heutigen Pädophilenbewegung, sie war größer und besser vernetzt, es gab mehr Organisationen, Treffpunkte, Zeitschriften und sonstige Publikationen. Hinzu kommt, dass nur ein relativ kleiner Anteil Pädophiler von dem Puppenverbot direkt betroffen ist, während das Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen praktisch so ziemlich jeden Schwulen betraf. Es ist leicht zu verdrängen, dass das Puppenverbot effektiv ein Angriff auf pädophile Fantasien und die Existenz pädophiler Menschen in der Gesellschaft an sich ist, wenn man selber mangels einer eigenen Puppe erst einmal keine unmittelbare Wirkung des Verbots spürt. Zudem ging es den Schwulen nicht nur um Entstigmatisierung und eine menschenwürdige Behandlung, sondern auch darum, offen mit denen zusammen sein zu können, die sie lieben. Das ist beim Thema Pädophilie deutlich schwieriger, zumindest, wenn man Anti-C Einstellungen folgt: Wir können nun einmal keine Vision einer Zukunft anbieten, in der wir offen als Liebespaar mit Kindern durch die Stadt flanieren können und sich auch niemand daran stört, wenn wir Sex mit Kindern haben. Wir müssen uns hier grundlegend einmal fragen, was wir als Anti-C-Aktivist:innen Pädophilen eigentlich anbieten können, was sie nicht jetzt schon deutlich einfacher dadurch bekommen können, einfach unter dem Radar zu fliegen. Wer geht schon freiwillig die Gefahren ein, die mit Vernetzung und Aktivismus einhergehen, mit dem vagen Ziel die Stigmatisierung eines Tages zu besiegen, wenn man dessen Folgen auch relativ gut dadurch entkommen kann, dass man einfach versteckt und unerkannt lebt?

Das bald anstehende Urteil ist in meinen Augen eines der wichtigsten und Weitreichendste Ereignis für in Deutschland lebende Pädophile seit Jahren. Gleichzeitig müssen wir aber anerkennen, dass ein Sieg vor dem BVerfG nicht das Ende von Stigmatisierung und Diskriminierung bedeutet; ebenso ist eine Niederlage nicht zwangsläufig das Ende sämtlicher Hoffnungen auf eine bessere Zukunft. Es liegt an uns, diese Zukunft zu gestalten und für die Anerkennung unserer Rechte einzustehen.

CC BY-SA

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19 Kommentare

Unbegründet werden die Beschwerden nicht sein, da sie zur Entscheidung angenommen wurden. Im Grunde geht es um die Frage, ob die Grundrechtseingriffe verfassungsrechtlich in Ordnung gehen.

Wenn die Antwort des Gerichts "Ja" lautet, dann spricht nichts gegen eine vollständige und ewige Kriminalisierung von allen pädophilen Fantasien.

Das Problem ist das dem Gesetzgeber wirklich SEHR viel Spielraum gelassen wird und eine Puppe für die Gesellschaft greifbar und sichtbar sein kann. Deswegen geht da halt in fast allen Konstellation der Kernbereich flöten.

Für mich bedeutet eine Niederlage tatsächlich der tod eines wichtigen Teils meiner Identität. Ich würde es dann für mich behalten und sämtliche Communities meiden. Seit dem ich mich nämlich damit befasse ist meine Lebensqualität gesunken und ich glaube viele bevorzugen (leider) ein ruhiges und schmerzloses Leben. Vor allem dann wenn das Ziel unmöglich erscheint. Wenn selbst die EU uns als Monster beschreibt. Liberale Organisationen die sich den Menschenrechten widmen uns ignorieren aus Angst vor dem Stigma. Sexualwissenschaftler die nicht humanistisch denken und fehlende Evidenzen uns ggü. negativ auslegen (Beier).

An fast allen Fronten gibt es nur Feinde. Das ist ermüdend. Ein offener Umgang mit pädophilen Fantasien würde die angst nehmen und die Sichtbarkeit erhöhen, denn dann kommen Menschen eben mit Pädophilen in Berührung die nicht Straftäter sind und Missbrauch ablehnen. Aktuell gibt es aber für Anti-C gefühlt keinen Grund sich zu zeigen.

Ich kann die Ermüdung gut nachvollziehen. Leid tut es mir vor allem um die nächsten Generationen, die in der Pubertät merken, worauf sie stehen und was das für sie bedeutet. Diese jungen Menschen werden heute mit einer noch größeren universalen Ablehnung konfrontiert, als es selbst noch zu Zeiten meines Coming-Ins der Fall war (und das war damals schon echt nicht schön). Wenn das BVerfG die Kriminalisierung von Puppen bestätigt, bedeutet dies nichts Gutes für ihre Zukunft.

Ich habe in letzter Zeit auch schon viel darüber nachgedacht. Mittlerweile erwarte ich das Urteil gefühlt mit einer 50:50-Mischung aus Angst und Hoffnung. Gegen einen Erfolg spricht vor allem, dass Verfassungsbeschwerden gerade im Bereich Strafrecht in den seltensten Fällen erfolgreich sind, und natürlich die extreme Stigmatisierung von Pädophilie allgemein. Andererseits spricht die bisherige Forschung zum Thema kindliche Sexpuppen (und Sexpuppen allgemein) eine immer klarere Sprache, die ganz klar zeigt, dass die Begründungen für das Puppenverbot in jeder Hinsicht reinste Lügen sind, und das Verbot auch absolut keine positiven Auswirkungen auf den Kinderschutz hat. Wenn es wirklich um Kinderschutz gehen soll, müsste der wissenschaftlichen Faktenlage nach ein positives Urteil die Folge sein.

Ein negatives Urteil wäre in mehrfacher Hinsicht fatal. Zusätzlich zu den von dir bereits genannten Gründen befürchte ich auch, dass dadurch die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie nochmal massiv ansteigen könnten. Das Puppenverbot selbst hat ja laut einer Studie bereits in manchen Fällen dazu geführt, dass manche wieder in alte, schädliche Verhaltensmuster wie den Konsum von Missbrauchsabbildungen rückfällig geworden sind. Ich habe durchaus die Befürchtung, dass sich dieser Effekt bei einem negativen Urteil nochmals verstärken würde, und vermute, dass einigen zurzeit vielleicht sogar gerade die Hoffnung, sich bald eine Puppe zulegen zu können, dabei hilft, sich von CSAM fernzuhalten.

Aber auch im Falle eines negativen Urteils möchte ich weiter aktivistisch tätig bleiben. Es wäre ein extremer Rückschlag, aber ich möchte mich nicht komplett geschlagen geben. Die Frage ist halt, wo man dann weiter ansetzt. Mit einem negativen Urteil würde der Staat z. B. endgültig verraten, dass ihn beim Thema Kinderschutz die wissenschaftlichen Fakten kein bisschen interessieren. Vielleicht wäre das ein möglicher Ansatzpunkt - die negativen Folgen der Stigmatisierung für den Kinderschutz noch viel stärker zu betonen.

Ich bin zwiegespalten, ob es wirklich erfolgreich enden wird. Das hat damit zu tun das der Puppenparagraph ein sogenannter Auffangtatbestand ist. Er greift NUR wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen höher ausfallen würde.

Das bedeutet also das, um das Puppenverbot zu kippen, auch fiktive (wirklichkeitsnahe) KiPo angegangen werden muss. Der Paragraph stellt nämlich auf 184b ab.

Selbst wenn Karlsruhe 184l komplett kippen würde kann eine Puppe im Mindestmaß "fiktive KiPo" sein und Bilder davon sogar wirklichkeitsnah. Käufer und Händler sind dann aufgrund von Produktbildern weiterhin mit einem Bein im Knast.

Dadurch das der Einsatz des Paragraphen komplett von 184b abhängig ist wird das BVerfG also zwangsläufig auch dazu was sagen. Mal gucken.

Korrektur: wenn die Strafe nach dem KiPo-Paragraphen geringer ausfallen würde.

Ich bin kein Anwalt, aber so wie ich die Rechtslage verstehe ist der 184l eingeführt worden gerade weil Gegenstände keine "Inhalte" nach 184b darstellen können. Bilder, die man von einer Puppe in sexualisierten Positionen machen können zwar schon als Kinderpornografie zählen, die Puppe selber aber nicht. Und Produktbilder in neutraler Körperhaltung und bekleidet sollten meinem Verständnis nach auch nicht illegal sein.

@Sirius

Nein, es wurde eingeführt um potentielle Lücken zu schließen, aber der Gesetzgeber ist tatsächlich der Meinung das Sexpuppen (nicht Bilder, sondern wirklich die Puppe selbst) an sich schon pornografische "Inhalte" nach § 184b StGB sein können:

Der Gesetzgeber ist folglich davon ausgegangen, dass Sexpuppen zugleich pornographische Inhalte nach § 184b StGB sein können, wobei unklar geblieben ist, welche Fälle dies sein könnten.

https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2022/dezember/detailansicht-dezember/artikel/gesetzliche-aenderungen-im-sexualstrafrecht.html

Ok, ich verstehe, was du meinst. Ich habe nochmal in der Gesetzesbegründung nachgeschaut, und da steht tatsächlich:

Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild können nach geltendem Recht bereits von § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) erfasst sein. Der neue Straftatbestand soll subsidiär greifen und Strafbarkeitslücken schließen. Er soll auch dann gelten, wenn nicht die Voraussetzungen für einen kinderpornographischen Inhalt vorliegen, und erfasst uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen.

Für mich ergibt da keinen Sinn, denn laut StGB sind Inhalte wie folgt definiert:

Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.

Wie passen Puppen in diese Definition rein? Und was sollen "fiktive Darstellungen" im Kontext Puppen bedeuten? Solche, die keinen echten Kindern nachgebildet sind?

Das ganze Gesetzespaket von 2021 war höchst stümperhaft und schlampig ausgearbeitet, Teile davon mussten ja sogar zurückgenommen werden, weil sie ansonsten fast die ganze Justiz lahmgelegt hätten. Ich vermute ja, der Zusatz ist im Ergebnis folgenlos und ebenfalls Ergebnis der stümperhaften Arbeit, die Rechtsexperten in dem Artikel scheinen ja auch Fragezeichen bei dem Teil zu haben.

Das Zauberwort lautet "oder anderen Verkörperungen"

Denn die EU erweitert den KiPo-Begriff ja aktuell auch um "Verkörperungen" bzw. nennt es "Reproduktion" um Puppen zu erfassen.

Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr.

Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.

Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt:

Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote.

Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt.

Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.

@Sirius

Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten.

Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.

Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war.

Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.

Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine.

Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.

Das Puppenverbot hat mich erst dazu gebracht mich mit Pädophilie zu befassen und mich zu akzeptieren. Das war gut. Quasi eine sleeper Ratte.

Das Verbot hat mein Interesse an einer Puppe aber auch sehr stark nach oben getrieben (das erwähnt auch die Studie von Johannes Fuß und Desbeleux). Diese Frustration habe ich dann genutzt um mich noch tiefer mit Recht und Pädophilie zu befassen.

Eine Puppe wäre für mich die beste Lebenspartnerin und kein Ersatz. Ich habe viele emotionale Achterbahnfahrten hinter mir. Stark emotional wenn ich bspw. auf Alltagsbilder von Puppen gestoßen bin, oder wenn über sie in den Medien gehetzt wird und das bebildert (bspw. Shein-Skandal).

@Sirius Deine Versuche an der gesellschaftlichen Situation pädophiler Menschen etwas zu ändern, sind nicht kläglich gescheitert. Auch wenn du bei deinen Kämpfen gegen Windmühlen permanent verlierst, so hast du trotzdem sehr viel bewirkt:

Alleine schon durch deine Versuche etwas zu ändern, gibst du den pädophilen Menschen die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Vermutlich hast du dadurch schon den ein oder anderen Suizid vorgebeugt und somit Leben gerettet, ohne es zu wissen. (meine Meinung) Stell dir einfach mal vor, es gäbe die Verfassungsbeschwerden gar nicht.

Durch jeden Versuch, egal ob er am Ende scheitert oder nicht, schenkst du genau den Leuten immer wieder neue Hoffnung, die sie am meisten brauchen. Denk bitte daran, wenn dich die Zweifel plagen.

Auch ich möchte mich bei allen bedanken die eine Verfassungsbeschwerde möglich gemacht haben.

Es hat im Mindestmaß gut gezeigt das selbst renomierte Medien sich nicht für uns interessieren, da so gut wie keine Sau darüber berichtet hat. In den Debatten und Empörungsnschrichten werden die Verfahren nicht einmal erwähnt. Es wird einfach alles einseitig verteufelt und die aktuellen Studien ignoriert.

Die Verfassungsbeschwerden werden am 2. Juli entschieden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Ich zittere.

Danke für den Link. Mir geht's nicht anders. :(

Sirius

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Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.
Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war. Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.
@Sirius Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten. Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.
Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt: Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote. Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt. Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.
Und ja das Gesetz ergibt mit der Begründung keinen Sinn. Denn wenn es nur subsidiär greifen soll, warum ist die Strafe dann höher wenn es eben nicht subsidiär erfasst wird? Damals gab es ja sogar mindestens einJahr. Da in deren Augen nur Abschaum betroffen ist kommt so ein Müll bei raus.