Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Regenbogenfisch diese Frage.

 Der aktuelle Umgang mit Pädophilen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1, Abs. 1 GG

Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ergibt sich aufgrund des Menschseins des Pädophilen auch, dass die Würde des Pädophilen unantastbar ist. Bevor ich also überlegen kann, wie ein würdevolles Leben als Pädophiler aussehen kann, muss ich also erstmal überprüfen, ob Pädophile aktuell überhaupt das Recht besitzen, ein würdevolles Leben zu führen. 

Die Menschenwürde prägt sich auf verschiedene andere Regelungen und Gesetze aus, wie etwa die prinzipielle Gleichheit aller Menschen (Art. 3 GG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nun hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aber klargestellt, dass Pädophile nicht durch das AGG vor Diskriminierung geschützt werden, da es sich bei Pädophilie um eine "abnorme sexuelle Neigung" handeln würde. Man sollte meinen, die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle sei es, Menschen vor Diskriminierung aufgrund von nicht der Norm entsprechenden Eigenschaften zu schützen. In jedem Fall besitzen Pädophile keinen rechtlich verankerten Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung. Und selbst wenn sie den hätten, wäre es aufgrund des enormen Stigmas quasi unmöglich, dieses Recht einzuklagen. Pädophile sind somit schutzlos Diskriminierung und Hass ausgeliefert. Dies haben wir auch bemerkt als wir die zahllosen menschenverachtenden Beleidigungen und Drohungen gegen unser Leben, die wir auf WsaM erhalten haben, zur Anzeige gebracht hatten und diese Anzeigen ausnahmslos fallen gelassen wurden. Dieser Umgang mit Pädophilen kann nur als menschenunwürdig bezeichnet werden. 

Ebenfalls mit der Menschenwürde verbunden ist der Grundsatz nulla poena sine lege (Keine Strafe ohne Gesetz). In Bezug auf Pädophilie ist hier insbesondere das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§ 184l StGB) zu nennen. Dabei handelt es sich zwar um ein Gesetz, allerdings um eines ohne rechtsstaatliche Legitimation. Für ein Verbot bedarf es in einem Rechtsstaat zwingend eines zu schützenden Rechtsguts. Laut Gesetzgeber handelt es sich in diesem Fall bei dem zu schützenden Rechtsgut um das Kindeswohl. Die Begründung für das Verbot jener Puppen war, dass diese die Hemmschwelle für Missbrauch senken würden und Täter an ihnen Missbrauch einüben würden. Das Problem dabei ist, dass es für diese Behauptungen keinerlei Belege gibt. Die Aussage der Polizei, bei vielen Missbrauchstätern wären solche Puppen gefunden worden, war augenscheinlich gelogen und bisherige Studien zur Wirkungen von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen deuten eher auf einen präventiven Effekt hin. Entsprechend sahen auch die Mehrheit der Sachverständigen das Verbot äußerst kritisch, das letztlich dennoch verabschiedet wurde. Auch hier wird die Würde des Pädophilen eindeutig angegriffen, da das Verbot sich in erster Linie gegen Pädophile richtet, die versuchen, ihre Sexualität auf unschädlichem (und bis dato legalem) Weg auszuleben. 

Des Weiteren gibt es es verschiedene andere Grundrechte, die nach meinem Verständnis durch den aktuellen Umgang mit Pädophilen verletzt werden, wie etwa Art. 2 GG (das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit), Art. 5 GG (das Recht auf freie Meinungsäußerung) oder Art. 12 GG (das Recht auf freie Berufswahl). Und auch abseits konkreter Gesetze kann der aktuelle Umgang mit Pädophilen unter keinen Umständen als menschenwürdig betrachtet werden. Pädophile werden gesellschaftlich verurteilt, egal ob sie eine Straftat begangen haben oder nicht. Sie werden auf diese eine Eigenschaft reduziert und aus diesem Grund als grundsätzliche Gefahr für Kinder und die gesamte Gesellschaft gesehen. Die meisten Pädophilen müssen ihre Sexualität aus diesem Grund zeitlebens vor Freunden, Familie und sogar dem Partner geheim halten. Weil es naiv und leichtsinnig wäre, auf Verständnis zu hoffen. 

Meine Antwort auf die Frage, wie ein würdevolles Leben als Pädophiler aussehen könnte

Hiervon ausgehend kann man nun darauf schließen, wie denn ein würdiger Umgang mit und damit auch ein würdiges Leben für Pädophile - auch vor dem Hintergrund des Grundgesetzes - aussehen kann. 

1. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung

Pädophile sind Gewalt, Hass und Diskriminierung aktuell schutzlos ausgeliefert. Das muss sich ändern. So muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch Pädophile schützen und Pädophile müssen die Möglichkeit haben, von ihrem Recht auf Schutz auch Gebrauch zu machen und Straftaten zur Anzeige zu bringen, auch ohne sich outen zu müssen. Dies gilt sowohl für Delikte im Interent als auch außerhalb des Internets. Auch vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und Jobverlust aufgrund ihrer Sexualität müssen Pädophile geschützt werden. 

2. Das Recht Freude an der eignen Sexualität zu empfinden...

... solange dabei die Rechte Anderer nicht verletzt werden. Sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Kinderpornografie sind verboten, da sie die Rechte Anderer (in diesem Fall Kindern) verletzen. Bei Sexpuppen mit kindlichem Aussehen und fiktiver Kinderpornografie ist dies nicht der Fall. Es sollte hier überlegt werden, wie man mögliche Bedenken aus dem Weg räumen kann, ohne diese Dinge pauschal zu verbieten und damit Pädophile unnötig einzuschränken. 

3. Das Recht nicht als krank und gefährlich abgestempelt und auf die Pädophilie reduziert zu werden

Der Mensch ist ein komplexes Wesen. Niemand hat es verdient, alleine aufgrund der Pädophilie pauschal als gefährlich abgestempelt zu werden. Pädophile haben das Recht als komplexe, vielschichtige Individuen wahrgenommen und nicht auf eine einzige Eigenschaft reduziert zu werden, die nichts über den Charakter der Person aussagt. Genauso sollte man als Pädophiler das Recht haben, als vollständiger und wertvoller Teil der Gesellschaft wahrgenommen zu werden, solange man sich an deren Regeln und Gesetze hält.

4. Das Recht Kontakt zu Kindern zu haben

Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Fortsetzung des dritten Punkts, der mir aber so wichtig war, dass ich ihn gesondert hevorheben wollte. Da Pädophile aktuell pauschal als Gefahr für Kinder gelten, werden sie damit auch als gänzlich ungeeignet für den Kontakt zu Kindern gesehen. Und während durchaus nicht jeder Pädophile geeignet ist, mit Kindern Kontakt zu haben oder gar mit Kindern zu arbeiten (wie schon erwähnt, können Rechte durchaus dann eingeschränkt werden, wenn sie andere Rechte verletzen), sollte Pädophilie nicht grundsätzlich als Ausschlusskriterium gesehen werden. Es gibt Pädophile - und dazu zähle ich mich selbst -, für die der Kontakt zu Kindern nicht nur emotional sehr erfüllend ist, sondern die eben auch gut mit Kindern umgehen können, sehr geduldig mit ihnen sind und keinerlei Probleme haben, ihre Sexualität von den Kindern fernzuhalten. Unter den richtigen Voraussetzungen sollten Pädophile daher auch Kontakt zu Kindern haben dürfen. 

Für mich persönlich würde ein würdevolles Leben als Pädophiler also so aussehen, dass ich mich aktivistisch für Aufklärung zum Thema Pädophilie einsetzen kann und dabei weiß, wo und wie ich mich wehren kann, wenn ich aus diesem Grund bedroht und angefeindet werde. Ich müsste keine Angst davor haben, dass selbsternannte "Pädojäger" mich - ohne dass ich irgendeine Straftat begangen hätte - jagen und versuchen, meine Identität herauszufinden. Bestenfalls müsste ich meine wahre Identität gar nicht verheimlichen, sondern könnte offen damit umgehen. Ich dürfte, wenn ich das wollte, mir eine kindliche Sexpuppe kaufen oder auch KI-generierte oder gezeichnete Bilder und sonstige fiktive Hilfsmittel nutzen. Und ich dürfte Kontakt mit Kindern haben, solange bestimmte Grenzen (die ich auch gar nicht überschreiten will) eingehalten werden. Kurz gesagt: Ein würdevolles Leben bedeutet für mich, nicht in ständiger Angst leben zu müssen, als wertvoller Teil der Gesellschaft gesehen zu werden und im eigenen Streben nach Glück und Zufriedenheit nicht weiter eingeschränkt zu werden als es zum Wahren der Würde Anderer notwendig ist.