/ 14 Minuten
0
1

Wenig ist bislang über textbasierte Geschichten, die sexuelle Handlungen mit Kindern beschreiben bekannt. Das von dem Kinderschutznetzwerk Safe Online geförderte Forschungsprojekt WRITE (Written Risk Indicators Triggering Exploitation) versucht derzeit, dies zu ändern. Als Startschuss für einen interdisziplinären Austausch zu dem Thema wurde dafür am Montag, dem 28. September diverse Fachleute aus verschiedenen Gebieten zu einer Online-Paneldiskussion eingeladen. Die Veranstaltung war für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich, also habe ich selber daran teilgenommen und möchte hier über den Verlauf und die Kernpunkte der Debatte berichten.

Expert:innenperspektiven

In der ersten Hälfte hielt jeder der eingeladenen Fachpersonen einen Kurzvortrag über das Thema aus der Perspektive ihres jeweiligen Fachbereichs. Den Anfang machte Konstantinos Kosmas Gaitis, Rechtswissenschaftler aus Edinburgh, der zunächst die aktuelle rechtliche Lage beleuchtete. Gaitis beschrieb, dass es in der EU noch keine einheitlichen Richtlinien gäbe, die Geschichten regulieren. Auch neue Gesetzesinitiativen im Bereich Kinderpornografie würden auf Texte und Geschichten nicht eingehen, sodass es den einzelnen EU-Staaten wohl auch in der Zukunft freigestellt sei, ob sie dies verbieten wollen. In den UK wiederum sei eine strafrechtliche Verfolgung dank eines alten Gesetzes, das allgemein für obszön gehaltene Werke verbietet, grundsätzlich möglich, eine klare Linie in der Strafverfolgung gäbe es aber auch da bislang nicht.

Aus einer menschenrechtlichen Perspektive diskutierte Jeremy Malcolm, Gründer des Zentrums für Onlinesicherheit und Freiheit (und einst auch von Prostasia) das Thema. Malcolm wies darauf hin, dass es international einen besorgniserregenden Trend gäbe, fiktive kinderpornografische Inhalte immer mehr zu kriminalisieren und mit echtem Missbrauch gleichzusetzen. Beispiel dafür sei unter anderem das Urteil des BVerfG zu Kindersexpuppen in Deutschland. Dies führe jetzt schon dazu, dass begrenzte Ressourcen in der Strafverfolgung echten kindlichen Opfern nicht mehr zugutekommen, während die Anzahl der Fälle wegen fiktiver Inhalte rapide gestiegen sei. Malcolm setzte sich dafür ein, nur zu kriminalisieren, was echten Menschen direkten Schaden zufügt, und bei fiktiven Materialien eher auf Content-Warnungen, Inhaltsfilter, Aufklärung und Bildung zu setzen.

Wenn Malcolm an einem Ende des Meinungsspektrums saß, dann stand Colm Gannon vom International Centre for Missing & Exploited Children genau am Enderen Ende des Spektrums. Gannon nahm in der Diskussion die Position des Kinderschutzes ein. Seine These war, dass Geschichten nicht nur Wörter, sondern Ausdruck eines dahinter stehenden Verlangens seien, und dieses Verlangen schon kriminalisiert werden müsse. Jegliche Darstellung sexueller Handlungen mit Kindern müsse verboten werden, egal ob diese fiktiv oder real seien, da die Gefahr bestehe, dass schädliche Neigungen zu Kindern auch schon durch Texte verstärkt werden könnten. Als Vorbild, an das sich orientiert werden solle, nannte er Australien und Ozeanien, wo es vielerorts für die Strafverfolgung egal sei, ob es tatsächlich echte Opfer gäbe oder nicht.

Als nächste Rednerin sprach Prof. Anne Madill von der Universität Leeds, die sich in ihrer Forschung mit der Yaoi-, Danmei- und Boy-Love-Kultur in Japan und China beschäftigt hat. Madill wies darauf hin, dass die Leserschaft derartiger Werke den typischen Stereotypen nicht entsprechen würde. Die Genres seien vor allem bei Mädchen und jungen Frauen beliebt, und nicht unbedingt nur bei pädophilen Männern. Bei einem Verbot würden letzten Endes Materialien verfolgt werden, sobald Richter oder Staatsanwälte darin eine pädophile Lesensart finden können, ungeachtet davon, wie die tatsächliche Leserschaft aussieht. Eine Kriminalisierung würde daher bereits privilegierten Gruppen noch mehr Macht geben, indem deren Interpretation von Werken maßgeblich für die strafrechtliche Bewertung wird.

Aus klinischer Perspektive sprach schließlich Laura Kuhle von Kein Täter Werden. Kuhle wies darauf hin, dass Texte unter ihren Klienten höchst individuell benutzt werden, und die klinische Funktion ebenfalls individuell bewertet werden müsse. Für die einen würden Texte wie eine Art Ventil wirken und hätten insgesamt eher positive Folgen, indem sie bei der Selbstregulierung sexueller Impulse unterstützen, psychische Bedürfnisse erfüllen und bei der Erkennung der eigenen sexuellen Identität helfen können. Für andere seien Texte eher ein Risikofaktor, mit dem Rechtfertigungen für Kindesmissbrauch verstärkt, Kindesmissbrauch normalisiert und ein Übergang zu realen Missbrauchsabbildungen oder direkten Missbrauch begünstigt werden könne. Wichtiger als die Werke selber sei dabei oft eher der Kontext, in dem die Texte geteilt werden: so bestehe gerade in Pro-C-Communitys die Gefahr, dass über Geschichten gegenseitig Rechtfertigungen für Missbrauch bestätigt und verstärkt werden, was in Anti-C-Communitys weniger ein Problem sei.

Den Abschluss machte schließlich Andrew Briercliffe, der vor allem über praktische Hürden bei der Strafverfolgung sprach. So sei es gar nicht möglich, eindeutig zu definieren, was genau ein kinderpornografischer Text sei. Verschiedene kulturelle Normen und Sprachbarrieren machten das Thema zusätzlich herausfordernd.

Paneldiskussion

Den Kurzvorträgen angeschlossen war eine Debatte unter den eingeladenen Fachpersonen. Diskutiert wurde dabei unter anderem die uralte Frage, wann ein Text pornografisch ist und ab wann er als Kunst (und damit schützenswert) bewertet werden kann. Gannon und Gaitis vertraten die Sichtweise, dass Kunst eindeutig erkennbar und klar von kinderpornografischen Texten abzugrenzen sei. Laut Gannon gäbe es zwar wertvolle Geschichten, die Sex zwischen Minderjährigen darstellen und Schutz verdient haben, kinderpornografische Texte zählten aber eindeutig nicht dazu. Verbote solcher Texte würden daher auch Freiheitsrechte und Kreativität nicht einschränken, da davon nur in seinen Augen unmoralische Werke betroffen wären, die ohnehin keinen Schutz verdient hätten. Laut Gaitis wiederum müsse Kunst die Menschheit als solche voranbringen und objektive Schönheit ausdrücken, was bei pornografischen Texten nicht der Fall sei. Malcolm stellte dagegen infrage, dass eine klare Differenzierung überhaupt möglich sei. Auch kinderpornografische Texte könnten kunstvolle Elemente, wie Charakterentwicklungen oder kunstvolle Prosa enthalten. Er wies beispielhaft auf einige Werke der Weltliteratur hin, insbesondere Nabokovs Lolita, die zum Teil als Kinderpornografie eingeordnet und zensiert worden. Dabei bezog er sich mehrfach auf den Fall einer australischen Autorin, die vor Gericht verurteilt wurde, weil sie in ihrem Buch eine Szene einbaute, die einvernehmliches Ageplay zwischen zwei erwachsenen Personen beschrieb. Gannon bewertete daraufhin das Urteil als gerechtfertigt, da auch solche Darstellungen die Rechte von Kindern verletzen würden.

Madill wiederum äußerte vor allem Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, wichtige und subtile Differenzierungen in der Praxis anzuwenden. Im Bereich Boy Love, wo es meist um Geschichten um schwule Teenager geht, bestehe die Leserschaft eher aus Gruppen mit geringem Risiko, insbesondere Frauen und Mädchen. Sie sah die Gefahr, dass das Rechtssystem auf Basis falscher Vorstellungen letztendlich gerade die jungen Menschen kriminalisiert, die dadurch eigentlich geschützt werden sollten. Ähnliche Sorgen äußerte auch Malcolm, der darauf hinwies, dass schon jetzt queere Geschichten öfter als obszön bewertet würden, als heteronormative Geschichten.

Die Meinungen zu der Frage, ob Texte verboten gehören, waren letzten Endes gespalten. Gaitis wies darauf hin, dass es im Kern um die Grundsatzfrage gehe, ob strafrechtliche Verbote auf Basis moralischer Erwägungen oder realen Schadens erlassen werden sollen. Er sah eine Kriminalisierung des reinen Besitzes als kritisch an, dies würde zu sehr in Richtung eines Verbots reiner Gedanken gehen. Für eher zu rechtfertigen hielt er wiederum ein Verbot der Verbreitung kinderpornografischer Texte: hier könne man argumentieren, dass es sich um „Pädophilen-Propaganda“ handele, die zur Korruption Dritter führen könne. Letzten Endes sprach er sich dafür aus, dass die Öffentlichkeit in einer Art Volksabstimmung die Frage entscheidet. Malcolm positionierte sich klar gegen eine Kriminalisierung und argumentierte, dass insgesamt Menschenrechte höher zu bewerten seien als das Moralempfinden einer Gesellschaft. Statt Texte pauschal zu verbieten, sollte lieber gezielt mit denen gearbeitet werden, für die solche Texte ein Risiko bedeuten können. Gannon auf der anderen Seite war klar für ein Verbot, da kinderpornografische Texte Kindesmissbrauch fördern und schädliche Neigungen verstärken würden. Seiner Ansicht nach sollten Menschenrechte nicht in gleichem Ausmaß für alle gelten, und manche Gruppen mehr geschützt werden als andere. Gesetze seien immer auf Moral basierend, sodass ein Verbot rein aus moralischen Gründen heraus zu rechtfertigen sei, wenn die Mehrheit demokratisch dafür stimme. Kuhle äußerte sich schließlich nicht explizit zu der Frage, und forderte vor allem mehr Forschung und bessere Plattformregulierung. Aus ihrer Erfahrung sei für ihre Klienten hauptsächlich wichtig, dass es klare und eindeutige Richtlinien gibt, was legal ist und was nicht.

Die fehlende Perspektive

In der Debatte kamen also viele verschiedene Positionen und Meinungen zu Wort. Das ist grundsätzlich erfreulich: der Name des Forschungsprojektes, laut dem es vor allem um Texte als Risikoindikatoren für Ausbeutung gehen solle, und dass auch fiktive Geschichten unter dem Label „Kindesmissbrauchsmaterialien“ (CSAM / CSEM) geführt wurden ließ mich befürchten, dass es am Ende einseitig darum gehen würde, wie sich Geschichten am besten verbieten lassen. Dies war nicht der Fall, stattdessen machte die Diskussion sichtbar, dass es auch unter Fachpersonen aus verschiedenen Disziplinen unterschiedliche Ansichten gibt. Von der Tendenz her war die Gruppe platten Verboten her eher ablehnend oder kritisch eingestellt.

Eine deutliche Leerstelle in den Stimmen gab es aber: So kam keine Person zu Wort, die selber pädophil ist und Texte zum Umgang mit der eigenen Sexualität nutzt. Das ist schade, denn von einem Verbot wären Pädophile sicherlich mit am stärksten betroffen. In Deutschland sind Kindersexpuppen bekanntlich seit einigen Jahren strafbar, und kinderpornografische Zeichnungen befinden sich lediglich in einem rechtlichen Graubereich, deren Kriminalisierung zudem über neue internationale Regulierungen vorangetrieben wird. Geschichten und Texte sind eine der letzten Optionen zum Umgang mit pädophiler Sexualität, die relativ eindeutig legal sind und wo es (bislang) noch keine großen Initiativen gibt, ein Verbot umzusetzen. Mit Laura Kuhle von KTW bekamen zwar indirekt die Perspektive pädophiler Menschen in Therapie einen Raum, aber darüber hinaus wäre es auch wichtig gewesen, Menschen aus nicht-klinischen Settings sichtbar zu machen – vor allem, da nach bisherigen Kenntnisstand das Verbot von Kindersexpuppen desaströse Effekte auf die psychische Gesundheit und das strafbare Verhalten in dieser Gruppe hatte.

Diese Leerstelle wird an einigen Punkten besonders deutlich. So drehte sich ein großer Teil der Debatte darum, inwiefern Texte Kindesmissbrauch fördern oder unterstützen würden. Nicht berücksichtigt blieb dabei, dass fiktive Geschichten für pädophile Menschen genau deshalb reizvoll sein können, weil sie fiktiv sind. Kuhle sprach davon, dass in der Therapie bei KTW Opferbriefe eingesetzt würden, die Klienten in die Lage eines (von ihnen) missbrauchten Kindes versetzen sollen. Diese Briefe würden nicht als erregend wahrgenommen werden, da sie das Leid und die Perspektive von Opfern darstellen. Genau das bestätigt aber die These, dass fiktive Geschichten von Menschen konsumiert werden, die Kindern kein Leid zufügen wollen; ein Schluss, der in der Debatte nicht gezogen wurde. In dem Zusammenhang ist es auch schwierig, von Geschichten, in denen Kinder Spaß an Sex haben ausschließlich eine Förderung kognitiver Verzerrungen zu sehen. Genauso gut können solche Geschichten ein Zeichen einer Aversion gegen kindliches Leid sein, und der Versuch, durch die Konstruktion einer Fantasiewelt mit dem schwierigen Dilemma umzugehen, eine Sexualität zu haben, deren Ausleben mit echten Menschen zwingend Leid bedeuten muss.

Auch Kuhles Hinweis, dass ihre Klienten wissen müssen, wann etwas strafbar ist, greift eigentlich zu kurz. Sie selber wies später darauf hin, dass Texte in Deutschland zwar legal sind, aber als Anfangsverdacht Auslöser für Hausdurchsuchungen und andere polizeiliche Maßnahmen seien können. Der Umgang mit Texten zeigt also, dass es gerade nicht ausreicht zu wissen, dass etwas legal ist. Um in Sicherheit leben zu können braucht es auch die Gewissheit, dass der eigene Umgang mit Sexualität nicht als Anlass genutzt wird, die eigene Existenz zu vernichten. Wie schnell legales Verhalten als Pädophiler existenzvernichtend sein kann, zeigte vor kurzem etwa der Fall Jim Thornton. Dass Texte als Anfangsverdacht für Ermittlungen dienen können, ist zumindest dann, wenn es sich um klar erkennbar fiktionale Erzählungen handelt eigentlich ein klarer Fall von Diskriminierung und weist auf ein beunruhigendes Problem hin: dass man als Pädophile:r auch dann, wenn man sich völlig legal verhält, immer damit rechnen muss, wie ein:e Kriminelle:r behandelt zu werden. Diese Fragen und daraus sich ergebende Implikationen wurden in der Diskussionsrunde gar nicht betrachtet.

Schließlich muss noch erwähnt werden, dass die Debatte in Teilen stigmatisierend gegenüber Pädophilen war. Mehrere Teilnehmende bezeichneten Anleitungen zu sexuellen Kindesmissbrauch zum Beispiel als „Pädophilen-Handbücher“, ohne dass dies von anderen kritisiert wurde. Die Einbeziehung einer pädophilen Person in die Debatte hätte an diesen Stellen als Korrektiv für eine respektvolle Diskussionskultur wirken können.

Fazit

Insgesamt machte die Veranstaltung deutlich, dass die Forschung beim Thema kinderpornografische Texte noch in den Kinderschuhen steckt, und es auch unter Fachleuten noch keinen Konsens gibt. In der Gesetzgebung sind Texte international bislang wenig berücksichtigt worden; dies kann sich aber natürlich jederzeit ändern, so wie dies auch mit Puppen passiert ist. Leider ist davon auszugehen, dass Debatten um eine mögliche Strafbarkeit wieder einmal über, aber nicht mit Pädophilen geführt werden wird.

CC BY-SA

Artikel kommentieren

Um Missbrauch vorzubeugen, werden Kommentare von uns überprüft und manuell freigeschaltet. Neue Kommentare sind deshalb nicht sofort sichtbar.

Keine Kommentare

Dieser Beitrag hat noch keine Kommentare.

Sirius

Avatar von Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

Suche

Neuste Kommentare

Das Gericht gibt gerade fleißig Interviews wegen dmem 75-Jährigen Jubiläum und da betteln die förmlich um die Bestätigung des Volkes. Das sei das wichtigste Mittel um einen Angriff auf die Grundrechte zu sichern. Kann mir daher vorstellen das die einfach Schiss hatten noch mehr vertrauen zu verlieren und diffamiert zu werden, da das Vertrauen in das Gericht lt. Umfragen immer weiter sinkt. Für Menschen die hinter das Stigma schauen können wurde aber deutlich das es ein Urteil auch gegen Sie war. Habe selbst AfD-Fanboys gesehen die das Urteil nicht wegen dem Ergebnis kritisieren, sondern wegen der Begründung die alles in Zukunft ermöglicht.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.
Vielen Dank, Sirius, für diesen sehr guten Artikel mal wieder. Du bist der Beste.
Ha auch eine gute Idee. Ich dachte an eine Sonderkategorie des Pädobären für Leute, die aktiv der Hilfe entgegenwirken: den „Blutroten Pädobären“.
Ich glaube es bräuchte fast einen Sonderpreis für Experten, die schädliche Dinge sagen. Wie wäre es mit den Irving-Bieber-Gedenkpreis für psychologische Fachpersonen, die sexuelle Minderheiten pathologisieren und Stigmatisierung fördern?