Beiträge von August 2021

Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Wir sind Abschaum und mehr nicht. Nein, wir werden nur von den meisten Menschen für Abschaum gehalten. Ein wichtiger Unterschied.
@Nixda Nein, das kann man ironischerweise eben nicht so einfach. Das BVerfG kann Parteien verbieten und es hat im Puppenurteil klargestellt das pädophile Fantasien als solche und selbst private und verborgene Masturbation die Würde von Kindern verletzte. Damit wäre so eine Partei nach Lesart des Senats im Konflikt mit Art. 1 GG. Ein Verbotsverfahren wäre zwar nicht erfolgrrich, weil unbedeutend, aber Behörden können unzählige Steine in den Weg legen. Wir sind Abschaum und mehr nicht.
Naja, theoretisch kann man ja eine Partei gründen, die sich für die Verbesserung der Lebenssituation und Lebensperspektive pädophiler Menschen einsetzt. In undemokratischen Ländern, gäbe es diese Möglichkeit erst gar nicht. Daß ein solches Unterfangen - gerade im gegenwärtigen Zeitgeist - wohl ziemlich aussichtslos wäre, ist eine andere Sache.
ACH nvm haben bis zum 02.11 habs mit Juni verwechselt
In 2 Wochen muss die Beschwerde eingereicht werden. Habe angst das die es nicht schaffen.