Beiträge von August 2021

Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.