Beiträge von August 2021

Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Kitsune Kein Problem. Ich beschäftige mich fast täglich mit diesem Thema und frage so ziemlich alle ehrlich und direkt dazu. Das BVerfG bearbeitet die Beschwerden schon seit längerem, da sie Repräsentanten an alllerlei Wissenschaftler entsendet hat. Der Richterwechsel kann das ganze etwas verzögern, aber muss es nicht, denn der Berichterstatter ist noch da und gibt sich anscheinend viel Mühe. Denn es wurden so ziemlich alle befragt, die sich zu diesem Thema geäußert haben. Ein absolutes Verbot kann man einfach bei der aktuellen Studienlage nicht rechtfertigen. Dafür ist der Eingriff zu stark. Leider würde ich auch eine "kontrollierte Abgabe" als keinen Erfolg sehen, denn dann muss man sich irgendwo outen, steht irgendwo auf einer Liste zwecks Kontrolle (Polizist: oh Sie haben eine Lizenz, dann lassen wir die Puppe mal stehen). Das ist absurd.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004865.pdf "Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik*" Die Einführung der Puppenstrafbarkeit feiert die Bundesregierung als einen Erfolg für ihre Menschenrechtspolitik. Solche Dokumente sammele ich um sie im Falle einer Verfassungswidrigkeit in Relation zu stellen. Menschenrechtspolitik durch den Verstoß der Menschenwürde. So ein Zusammenhang lässt sich dann herstellen.
Vielen Dank für das Update. Ich finde es allein deshalb schon positiv, weil man sich anscheinend bereits mit dem Thema befasst.
@Sirius @UwU Das Bundesverfassungsgericht hat wissenschaftliche Mitarbeiter zu Johannes Fuss und Jeanne Desbuleux entsandt, um sie aufgrund ihrer Studie zu den Puppen zu befragen (https://www.nature.com/articles/s41443-024-00979-3). Da die Studie eher eine positive Eigenschaft der Puppen feststellen konnte und keine nachweisbaren Gefahren ist das ja schon einmal positiv.
Diesen Wechsel scheint es wohl in der Schweiz zu geben, denn sowohl die Therapheuten als auch der dortige Kinderschutzbund befürworten eine Legalisierung von fiktiver Pornographie inkl. KI wenn diese für therapheutische Zwecke eingebettet werden. Die gefährlichste Konsumentengruppe seien wohl nicht-Pädophile Sadisten, die aber auch das interesse verlieren wenn sie erfahren die Bilder seien nicht real. https://www.srf.ch/news/schweiz/paedosexualitaet-soll-bestraft-werden-wer-gezeichnete-oder-ki-kinderpornos-guckt