Beiträge von August 2021

Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.