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Kurzfassung. Die Vereinten Nation sind kurz davor, einen internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Computerkriminalität zu verabschieden. In einigen Kreisen verbreitet sich die Behauptung, der Vertrag würde zumindest in Teilen Kinderpornografie legalisieren und Kinder verwundbar gegenüber sexuellen Übergriffen machen. Dies basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Zusammenhänge: tatsächlich werden die internationalen Regeln zu Kinderpornografie durch den Vertrag wesentlich verschärft.

Was ist die Behauptung? Ausgehend von einigen rechtskonservativen US-Medien ist auch im deutschsprachigen Raum die Behauptung angekommen, die Cybercrime Convention der Vereinten Nationen sei von einer „Pädophilenlobby“ gesteuert, um gefährliche Ausnahmeregelungen in den Vertragstext zu Kinderpornografie einzubauen. Diese würde Kinder gezielt schwächen, indem Formen von Kinderpornografie legalisiert und die Ausbeutung von Kindern ermöglicht wird. Nur eine Minderheit der Mitgliedsstaaten, angeführt vom Iran soll versucht haben, dies zu verhindern, sei aber durch eine Mehrheit von Staaten rund um die EU und die USA überboten worden.

Eine Petition zu dem Thema fordert deshalb ganz konkret Bundeskanzler Olaf Scholz und die deutsche UN-Botschafterin Antje Leendertse auf, sich gegen den Vertrag zu positionieren, da dieser „einige Formen der Kinderpornografie, die lange als illegal galten“ entkriminalisieren sowie „die gesellschaftliche Wahrnehmung von Pädophilen verbessern“ würde. Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Artikels hatte die Petition eine Viertelmillion Unterschriften.

Etwas Kontext: Was ist die Cybercrime Convention? Die Cybercrime Convention ist ein internationaler Vertrag, der alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen gegen Computerkriminalität verpflichtet. Zu den Inhalten gehört unter anderen auch eine Einigung über ein gemeinsames Vorgehen gegen Kinderpornografie. Der Vertrag ist ursprünglich von Russland eingebracht worden und nun nach mehr als drei Jahren Verhandlungen im August dieses Jahres vom Verhandlungskomitee verabschiedet worden. Derzeit wird auf die finale Zustimmung der letzten Entwurfsfassung durch die Generalversammlung gewartet, die noch dieses Jahr erfolgen soll. Die Konvention wird sehr kontrovers gesehen, und zahlreiche Zivilorganisationen wie der CCC, die EFF und weitere kritisieren, dass der Entwurf internationalen Menschenrechtsstandards nicht gerecht wird.

Was sagt die Cybercrime Convention zu Kinderpornografie? Die Bestimmungen zu Kinderpornografie finden sich in Artikel 14 der Konvention. Dort wird jeder Staat dazu verpflichtet, die Herstellung, Verbreitung, Finanzierung, Beschaffung und den Besitz von kinderpornografischem Material unter Strafe zu stellen. Kinderpornografie (im Entwurf als Kindesmissbrauchsmaterial oder Material der sexuellen Ausbeutung von Kindern bezeichnet) wird definiert als bildliche, auditive oder auch nur rein textuelle Darstellungen von unter 18-Jährigen, die diese entweder im Kontext sexueller Handlungen darstellt, oder deren Geschlechtsteile für sexuelle Zwecke abbildet.

Welche Ausnahmen ermöglicht die Cybercrime Convention bei Kinderpornografie? Grundsätzlich sind die Regeln sehr umfassend. Verboten werden sollen gleichermaßen Aufnahmen von Vergewaltigungen von Kleinkindern als auch fiktive erotische Geschichten, in denen 17-Jährige vorkommen. Die Konvention erlaubt Staaten aber, in vier Konstellationen von einer Kriminalisierung abzusehen:

  1. Bei fiktivem Material, das keine real existierende Person zeigt;
  2. Bei nicht-visuellen, also insbesondere rein textuellen Inhalten;
  3. In Konstellationen, in denen Minderjährige Inhalte von sich selber erstellen oder besitzen;
  4. Bei einvernehmlich erstellten Aufnahmen legaler Handlungen zum privaten Gebrauch.

Option 1 und 2 ermöglicht es Mitgliedstaaten also, die Strafverfolgung auf die bildliche Darstellung real existierender Minderjähriger zu beschränken. Option 3 und 4 wiederum erlauben Ausnahmeregelungen, um die Kriminalisierung von Minderjährigen für von sich selbst erstellte Aufnahmen zu verhindern.

Legalisiert die Cybercrime Convention also Formen von Kinderpornografie? Nein. Zunächst einmal sind diese Ausnahmen nicht verpflichtend. Wenn Mitgliedstaaten Kinder strafrechtlich verfolgen oder kinderpornografische Geschichten und Zeichnungen verbieten wollen, dann steht ihnen das auch nach Verabschiedung der Konvention frei. Staaten dürfen in diesen Fällen von einer Strafverfolgung absehen, müssen es aber nicht. Dass der Artikel 14 ausdrücklich die Kriminalisierung Minderjähriger und künstlerischer Darstellungen ermöglicht, wurde unter anderem von der EFF und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte kritisiert. In dem Artikel findet sich außerdem ein Zusatz, dass nichts in der Konvention der Umsetzung von Richtlinien im Wege stehen soll, die für die Wahrung von Kinderrechten als sinnvoller erachtet werden. Praktisch heißt dies, dass der Artikel nur das absolute Mindestmaß definiert, das überall auf der Welt verboten werden muss. Es steht jedem Land aber frei, eigene Regeln zu erfinden, die beliebig hart über dieses Mindestmaß hinausgehen können.

An keiner Stelle in dem Entwurf werden Arten von Darstellungen beschrieben, die unbedingt legal bleiben müssen.

Auch historisch stellt die Cybercrime Convention keine Entschärfung des Umgangs mit Kinderpornografie dar, im Gegenteil. Der Vorgängervertrag der Cybercrime Convention ist die bereits 2001 beschlossene Budapest Convention, die aber nur lückenhaft von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Auch hier finden sich (in Artikel 9) Bestimmungen für den Umgang mit Kinderpornografie, und bereits dort wurden Ausnahmen für rein fiktive Darstellungen ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht die alte Budapest Convention es den unterzeichnenden Staaten sogar, den Besitz auch realer Missbrauchsabbildungen straffrei zu lassen. Dies ist mit der Cybercrime Convention nicht mehr möglich. Außerdem wird mit der Cybercrime Convention die Definition von Kinderpornografie deutlich erweitert und umfasst dort auch reine Nacktaufnahmen, die in der Budapest Convention noch unerwähnt bleiben.

Die internationalen Regeln für den Umgang mit Kinderpornografie werden von der Cybercrime Convention also nicht gelockert, sondern im Gegenteil deutlich erweitert.

Was hat es mit dem Iran auf sich? Es stimmt, dass der Iran noch in der letzten Verhandlungssitzung versucht hat, die Ausnahmeregelungen für Minderjährige und Fiktivpornografie aus der Cybercrime Convention zu streichen. Der iranische Repräsentant argumentierte unter anderen, dass kein nennenswerter Unterschied zwischen der Aufnahme realen Kindesmissbrauchs und fiktiven Darstellungen existiere und beide gleich schädlich seien. Zusammen mit einigen anderen Ländern war der Iran bis zum Schluss bemüht, weitere Passagen streichen zu lassen, die den Schutz von grundlegenden Menschenrechten gewährleisten sollen. All diese Vorschläge konnten keine Mehrheit finden.

Die Kritik an den möglichen Ausnahmen muss außerdem im Kontext der im Iran vorherrschenden Sexualmoral betrachtet werden. Voreheliche Beziehungen zwischen Männern und Frauen werden strikt reguliert, dass Jugendliche ihre eigene Sexualität vor der Eheschließung erkunden ist staatlich unerwünscht. Homosexuellen Menschen droht die öffentliche Hinrichtung. Gleichzeitig sind im Iran Kinderehen legal, was die Darstellung des Landes als globale Vorkämpfer in Sachen Kinderschutz besonders fragwürdig erscheinen lässt.

Auch hier gilt der Hinweis, dass die Cybercrime Convention es dem Iran nicht verbietet, für sich selber Fiktivpornografie zu verfolgen.

Was hat das mit Pädophilie zu tun? Nichts. Erzählungen von Pädophilen, die insgeheim die Weltgeschichte lenken, sind insbesondere in rechten Kreisen weit verbreitet. Diese Erzählungen bedienen sich dem gesellschaftlichen Stigma gegen Pädophilie, nach dem Pädophile als gesellschaftliche Bedrohung gelten, und der weit verbreiteten fehlenden Differenzierung zwischen Pädophilie und Sexualstraftaten gegen Kinder. Tatsächlich sind die meisten Menschen, die im Darknet nach Kinderpornografie suchen, nicht pädophil, und ein Großteil der Tatverdächtigen ist selber minderjährig. Es gibt keine politische Organisation pädophiler Menschen mit nennenswertem Einfluss, und keinen Hinweis darauf, dass pädophile Menschen an der Erstellung des Vertragstextes beteiligt waren. Im Entwurfstext selber ist an keine Stelle von Pädophilie die Rede.

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4 Kommentare

Ich lehne natürlich jeden wie auch immer gearteten Herrschaftsanspruch der UN vollumfänglich ab. Ich lehne auch jeden Herrschaftsanspruch jeder Organisation ab, die sich als "Regierung" bezeichnet. Denn kein Mensch hat einen legitimen gewaltsamen Herrschaftanspruch gegenüber einem anderen Menschen ohne dessen individuelle Zustimmung. Und ich für meinen Teil gebe diese Zustimmung keinem anderen Menschen. Also auch nicht der UN, der EU, dem Bundestag oder dem Bundesverfassungsgericht. Und natürlich auch keiner anderen gewaltkriminellen Organisation, egal welche Uniformen sie tragen. Es gelten ausschließlich die Menschenrechte.

Die Menschenrechte sind genau von solchen Organisationen aufgestellt worden: Der EU, der UN, dem Europarat (der hat mit der EU gar nix am Hut, Politiker sind nicht so sonderlich gut im Namen einfallen lassen), oder der Parlamentarische Rat.

Menschenrechte alleine bringen niemanden etwas, wenn es nicht jemanden gibt, der sie durchsetzt, der an der Seite der Schwachen steht, damit die Menschenrechte gelten und nicht das Recht des Stärkeren. Das ist das Versprechen des Rechtstaates in einer Freiheitlichen-Demokratischen Grundordnung. Dieses Versprechen wird leider nicht immer eingelöst, weshalb es Kontrolle braucht, Kontrolle durch die Medien, Kontrolle durch das Volk, Kontrolle durch Zwischenstaatliche Organisationen.

"Die Menschenrechte sind genau von solchen Organisationen aufgestellt worden"

Bullshit natürlich; die Menschenrechte gelten als logisch-normatives Prinzip vollkommen losgelöst von jedweder Institution oder Organisation. Sie sind die Messlatte anhand derer man menschliches Verhalten gegenüber anderen Menschen hinsichtlich objektiver Kriterien bewerten kann. Und damit natürlich auch das Verhalten von Organisationen und Institutionen, die ja in Wahrheit nichts anderes sind als Gruppen von Menschen.

Ansonsten müsste man ja sagen, wenn die EU, die UN, der Europarat, der Bundestag, das Bundesverfassungsgericht oder sonst irgend ein Kasperleverein hochoffiziell festlegt, dass es menschenrechtskompatibel sei, zufälligen Unschuldigen die rechte Hand ohne Grund mit einem rostigen Hackebeil abzuhacken, dass dies dann tatsächlich nicht mehr menschenrechtswidrig sei. Natürlich ist die Menschenrechtwidrigkeit des nicht-einvernehmlichen Abhackens von Gliedmaßen des Körpers unschuldiger Menschen mittels eines rostigen Hackebeils nicht von der willkürlichen Festlegung offizieller Bürokraten in offiziellen Dokumenten abhängig, sondern von der logisch-objektiven Tatsache, dass ein solches Hackebeilschwingen die körperliche Integrität, Autonomie und die selbstbezogenen Präferenzen des Opfers tatsächlich verletzt.

Und in der Tat: Das Versprechen, dass diese Institutionen menschenrechtskompatibel handeln würden, wird objektiv nicht eingehalten.

Es geht übrigens auch nicht darum, das Recht des Stärkeren zu verhindern, sondern im Gegenteil darum, durch objektiv-normative Prinzipen zu koordinieren, dass die Starken (also Menschen) sich nicht gegenseitig schädigen müssen. Ansonsten könnte man auch Menschenrechte für Hühner einführen. Zur Erinnerung: Der Staat ist nicht der Stärkere, sondern die Institution, sie sich selbst offizielle politische Autorität zuschreibt. In Wahrheit sind die Staatbeamten lediglich 5% der Bevölkerung und hätten keinerlei Chance gegen die 95% der restlichen Bevölkerung, wenn diese die Autorität des Staates nicht mittragen würden. Deswegen ist es ja so dummdreist, dass die Menschenrechtsprinzipien so objektiv und unverhohlen verletzt werden. Alle verlieren, niemand gewinnt. Außer ein paar Psychopathen, die einfach nur die Welt brennen sehen wollen.

Die Budapest-Konvention ist, im Gegensatz zur Cybercrime-Konvention ein Vertrag des Council of Europes, des Europarates, einer Art europäischen "Mini-UN" (vereinfacht gesagt). Die Cybercrimekonvention hebt diese europäische Konvention nun auf ein neues Level und baut sie auf und um, erneuert sie, passt sie an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte an. Nichtsdestotrotz sind beide Verträge unabhängig, es wird also nicht einfach Budapest durch die Cybercrime-Konvention ersetzt, sondern beide existieren nebeneinander.

Sirius

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern – vor allem Mädchen – besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Selbsthilfe und Destigmatisierung von Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Letztendlich ist es ganz einfach: Anti-Contacter lehnen sexuelle Handlungen mit Kindern und Missbrauchsabbildungen konsequent ab. Damit sind Anti-Contacter schon laut Definition nicht übergriffig. Nachdem der Begriff erklärt ist, braucht es die Umschreibung "nicht-übergriffig" also gar nicht mehr, denn genau das geht aus der Anti-Contact-Haltung ganz klar hervor. Man kann sagen, Anti-Contacter zu sein, ist sowohl eine innere Überzeugung, als auch eine politische Einstellung. Das bedeutet aber ebenso, dass man sich bewusst dafür entscheidet, genau wie sich andersherum Menschen bewusst dafür entscheiden, der Pro-Contact-Ideologie angehören zu wollen. Anders als die Sexualpräferenz ist die Contact-Stance eine Wahl. Ziel muss sein, möglichst viele Menschen davon zu überzeugen, dass die Anti-Contact-Haltung der richtige Weg ist, weil Sex mit Kindern nicht nur für Kinder gefährlich, sondern - darüber hinaus - für ein erfülltes Sexualleben überhaupt nicht notwendig ist. Legen wir darauf unseren Fokus, anstelle "nicht übergriffig" zu sagen, haben wir zwei Vorteile. Zum einen implizieren wir nicht mehr, dass "nicht übergriffig" ggf. die Ausnahme ist. Zum anderen lenken wir den Fokus damit auf das eigentliche Problem: Die Pro-Contact-Haltungen und den Pädosexualismus. Beides ist nicht nur schädlich für Kinder. Es fördert auch Stigma und Vorurteile und ist damit gesamtgesellschaftlich schädlich.
Das Bild ist erst mit Anmeldung einsehbar. Die wenigsten Leute machen sich einen Account. Und selbst wenn: Ich kriege das mit, wenn die Leute kein fremdes Pseudonym nutzen und ich die Person erkenne, dann habe ich weiterhin Kontrolle darüber. Außerdem schreibe ich hier unter dem gleichen Namen, dass ich Pädophil bin, daher ist das Sicherheitsrisiko gleich. Es gibt da übrigens noch weitere Bilder als das Mädchen ^
Gerne,lieber Lolicon! Noch eine kleine aber wichtige Anmerkung: Wenn man auf das Fotos des real aussehenden Mädchens mit dem braunen Haar klickt(da das vor dem PC sitzt) kommt ein Text wo Du schreibst das du in das Mädchen verliebt bist. Das klingt zwar schön und liebevoll;aber da ja Deine Seite frei der Öffentlichkeit zugänglich ist so outet Dich dies und das sollte man heutzutage echt vermeiden Lieber Gruß vom Angelo
Danke Fischi ^ Ich bin auch gespannt wie die Seite sich entwickelt. :D Danke auch dir Angelo :)
Danke ^ Meine Beziehung zu Lina ist ja nicht platonisch. Sie ist romantisch, mit Vater-Tochter-Bezüglichen Merkmalen und ganz ganz wenigen, auf eigener Art, sexuellen Merkmalen. Die Angriffe die letzten Tage haben mir wieder gezeigt, wie viel bei dieser Gesellschaft noch zu machen ist und wie groß die Gefahr sein kann, wenn ich keine Sicherheitsmaßnahmen ergreife.