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Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

Eines der erfolgreichsten Testverfahren in dem Bereich ist die 1996 von Kurt Bumby entwickelte MOLEST Skala. Das Testverfahren besteht aus 38 Aussagen, zu denen Probanden sich positionieren sollen, und wurde 2008 von einer Forschergruppe ins Deutsche übersetzt. Seitdem hat es sich zu einem der beliebtesten Messinstrumente für kognitive Verzerrungen bei Kindesmissbrauch in Wissenschaft und in Therapien entwickelt. Wer Klient bei Kein Täter Werden war oder sich schon einmal als Teilnehmender an Studien in dem Bereich beteiligt hat, wird dem Fragebogen vermutlich in der ein oder anderen Version schon einmal begegnet sein.

Wenn du dich jetzt fragst, wie du wohl bei diesem Test abschneiden würdest, habe ich gute Nachrichten: Aus dem Fragenkatalog habe ich hier einen Selbsttest gemacht, den jeder selber durchführen kann!

Das Ergebnis wird komplett lokal auf deinem Rechner berechnet und nirgendwo hingeschickt. Nach Abschluss des Fragebogens hast du aber die Option, dein Ergebnis abzuschicken. Entscheidest du dich dafür, werden deine Antworten pseudonymisiert bei uns gespeichert. Tun dies genügend Teilnehmende, werde ich die Ergebnisse in einem zukünftigen Beitrag auswerten.

Nach dem Selbsttest findest du ein paar Hinweise, wie dein Ergebnis zu interpretieren ist. Um sich nicht vorab beeinflussen zu lassen, empfehle ich, den Abschnitt erst nach Abschluss des Tests zu lesen.

Anleitung: Gib bei jeder der folgenden Aussagen an, wie sehr du ihr zustimmst oder sie ablehnst. Dafür stehen dir bei jeder Aussage vier Auswahlmöglichkeiten von „lehne ich absolut ab“ bis hin zu „stimme ich absolut zu“ zur Verfügung. Der Begriff „Kind“ bezieht im Folgenden sich auf eine Person unter 12 Jahren.

Wie ist das Ergebnis zu bewerten?

Jede Aussage gibt zwischen 1 („lehne ich absolut ab“) und 4 („stimme ich absolut zu“) Punkten. Das Ergebnis ist die Summe aus allen Aussagen. Da keine Aussagen übersprungen werden können, ist das Ergebnis somit immer ein Wert zwischen 38 und 152.

Die Aussagen sind alle so formuliert, dass Zustimmung jeweils ein Indikator für eine kognitive Verzerrung sein soll. Die allgemeine Interpretation ist also: je höher das Endergebnis ist, desto „kognitiv verzerrter“ ist man in Bezug auf Kindesmissbrauch - zumindest den Wissenschaftler:innen nach, die diesen Fragebogen entwickelt haben und in Forschung und Therapie einsetzen.

Eine konkrete Interpretation der Werte (im Sinne von: wenn du mehr als X Punkte hast, bist du total verzerrt) findet sich in der Literatur nicht. Sowohl Bumby selber als auch die Forschergruppe, die den Test ins Deutsche übersetzt hat, haben den Test bei verschiedenen Gruppen von Straftätern ausprobiert, wobei durchweg deutlich höhere Werte bei den Kindesmissbrauchstätern gefunden wurden. Die dort gefundenen Werte sollen laut Verfahrensdokumentation als grobe Richtlinien dienen, um ein einzelnes Ergebnis einzuschätzen. Die Durchschnittswerte sahen dabei im Einzelnen so aus:

Bumby 1996 (89 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Kindesmissbrauchstäter 90
Sexualstraftäter mit erwachsenen Opfern 61
Sonstige Gewalttäter 57

Rambow et al. 2008, Studie 1 (71 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Kindesmissbrauchstäter 77
Sexualstraftäter mit erwachsenen Opfern 54
Sonstige Gewalttäter 51

Rambow et al. 2008, Studie 2 (83 Studienteilnehmer)

Gruppe Durchschnittliches Ergebnis
Als pädophil diagnostizierte Sexualstraftäter 76
Als nicht-pädophil diagnostizierte Sexualstraftäter 69
Sonstige Gewalttäter 44

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich ein hohes Ergebnis habe?

Aus meiner Sicht nicht. Zwar kann man in den Ergebnissen oben deutlich sehen, dass Missbrauchstäter deutlich höhere Ergebnisse erzielen als andere Gewalttäter. Das bedeutet aber nicht, dass ein hohes Ergebnis im Umkehrschluss auch ein hohes Missbrauchsrisiko bedeutet. Selbst der Zusammenhang zwischen kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch und dem Risiko, Missbrauchstäter:in zu werden, der zwar von vielen Therapeut:innen und Wissenschaftler:innen als gegeben angenommen wird, steht empirisch auf überraschend wackeligen Füßen.

Ein wichtiger Hinweis ist auch, dass dieser Fragebogen primär an und für Missbrauchstäter:innen in einem forensisch-therapeutischen Setting entwickelt wurde und es daher durchaus fragwürdig ist, ob man das Verfahren einfach so auch auf nicht straffällige Pädophile anwenden kann. In einem zukünftigen Blogbeitrag werde ich mich detaillierter mit dem Test und den Problemen, die der Test in meinen Augen hat, beschäftigen und dabei auch mein eigenes Ergebnis veröffentlichen. Dabei hilft es mir, wenn möglichst viele Menschen den Test hier machen und ihr Ergebnis übermitteln.

Quellen

Bumby, Kurt M. "Assessing the cognitive distortions of child molesters and rapists: Development and validation of the MOLEST and RAPE scales." Sexual abuse: A journal of research and treatment 8 (1996): 37-54.

Rambow, Jana, et al. "Einstellungen zum kindesmissbrauch." Zeitschrift für Sexualforschung 21.04 (2008): 341-355.

Feelgood, S., Schaefer, G. A. & Hoyer, J. (2009). KV-M. Skala zur Erfassung kognitiver Verzerrungen bei Missbrauchern [Verfahrensdokumentation und Fragebogen]. In Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID) (Hrsg.), Open Test Archive. Trier: ZPID. https://doi.org/10.23668/psycharchives.4745

CC BY-SA

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6 Kommentare

Alles Nazi-Taktiken. Pädophilen haben alle kognitive Verzerrungen also braucht man mit ihnen gar nicht zu sprechen.

Dass manche der Fragen bei einer positiven Antwort zu einem höheren Ergebnis führen, finde ich echt schräg. Zb Frage 10. "Ein Kind zärtlich zu streicheln, wird ihm nicht so sehr schaden, wie mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben."

Natürlich habe ich da voll zugestimmt. Wenn Eltern ihr Kind streicheln ist das doch etwas völlig anderes als Vergewaltigung. Sondern etwas Positives, Fürsorgliches, NOTWENDIGES. Aber ich denke das ist jedem Klar. Die Aussage ist nur scheiße formuliert. Da sollte noch ein "im Genitalbereich" oder "mit sexuellen Hintergedanken" rein...

Und auch dann noch: Ich würde lieber seelisch gequält werden, als seelisch UND körperlich. Nur weil man sieht, dass es verschieden schlimme Ausmaße von Kindesmissbrauch gibt, heißt das doch noch lange nicht, dass man die am wenigsten furchtbaren Handlungen auch nur ansatzweise für vertretbar halten würde.

Man kann ja nicht alles mit 1 beantworten.

"33. Einige junge Kinder wirken erwachsener als andere Kinder." Das ist rein biologisch Fakt. Natürlich wird es immer Kinder geben die "Erwachsener" wirken allein schon wegen dem unterschiedlichen Wachstumstempo und Intelligenz.

"35. Kinder können einem Erwachsenen mehr Akzeptanz und Liebe geben als Erwachsene." Ja natürlich wenn man unter "Liebe" keine romantische/sexuelle versteht. Das zeigen doch geschiedene Paare, wo regelmäßig um die Kinder gestritten wird.

"32. Manche Leute haben Sex mit Kindern, weil ihnen von erwachsenen Frauen Sex vorenthalten wurde." Auch das ist wissenschaftlicher Fakt und mit ein Grund für die Ersatzhandlungstäter.

"26. Oftmals ist der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht geplant - es passiert einfach." Wie definiert man jetzt "Oftmals"? Das diese Fälle (Opportunistische Täter) real sind, ist auch Fakt.

"20. Einige Männer haben Kinder missbraucht, weil sie wirklich glaubten, dass das Kind dies genießen würde." Ja, diese Idioten nennt man Pro-C.

"7. Sexuelle Gedanken oder Phantasien über ein Kind zu haben, ist nicht so schlimm, weil es das Kind nicht wirklich verletzt." Kann man mittlerweile in die Gedanken gucken?

"10. Ein Kind zärtlich zu streicheln, wird ihm nicht so sehr schaden, wie mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben." Beides ist schädlich, aber Geschlechtsverkehrt schadet dem Kind viel mehr. Bei dem "streicheln" gibt es den geistigen Schaden in Form von Traumata, aber der GV führt zusätzlich dazu noch zu körperlichen Schäden.

Der Fragebogen ist absoluter Müll und erlaubt keine sachliche Beantwortung ohne einen Score von unter 50.

Unter "zärtlich streicheln" verstehe ich nichts schädliches oder erotisches. Wo ist hier die Schädlichkeit? Man kann dem Kind auch einfach über den Kopf oder die Wange streicheln.

Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist, diese Befragung als „Zustimmung zu Fakten über Kinder“ zu betrachten. Sondern dass die Beantwortung nur Sinn macht, wenn sie in dem Kontext bleibt, der dem Sinn des Fragebogens entspricht. Nämlich als persönliche Einstellungen und Überzeugungen zum Thema Kindesmissbrauch, die jemand äußern mag. Stimmst der Person zu, die das sagt, oder nicht? Vielleicht sogar eher gefühlsmäßig als kognitiv. Dann verschwinden meinem Eindruck nach nämlich viele der Probleme, die du dort anführst. Man braucht etwa kein präzise definiertes „oft“ mehr. Allein Punkt 7 bleibt in meinen Augen trotzdem völlig Banane.

Ich habe diesen Fragebogen seit 2005 nun bestimmt 8 Mal oder öfter schon ausgefüllt. Vom ersten Mal an stieß mir auf, dass es keinerlei Kontrollfragen gibt, um eine Beantwortung nach der ich-lehne-einfach-alles-ab-Methode zu erkennen, oder Items, die wirklich eine nennenswerte moralische Zwiespältigkeit aufweisen.

Außerdem sah ich einen Konflikt zwischen meiner Antwort, wenn ich die Sätze als fachliche Behauptungen/Aussagen betrachten würde oder mir vorstelle, jemand lässt privat nach 3-4 Bier diese Aussagen fallen. Der Kontext und der Unterton verändert meine Reaktion darauf ganz erheblich: habe ich eine sachliche Aussage vor mir „Manche Kinder wirken erwachsener als andere“ dann wär das für mich die Einladung über Tannerstadien und Psychologie zu referieren und warum das erwachsen-wirken nicht wirklich eine substanzielle Aussagekraft hat. Im Stammtischszenario würde es mir eher ein irritiertes „Wat soll dat denn heißen?“ entlocken. Und „Kinder, die von mehr als einer Person missbraucht wurden, tun wahrscheinlich irgendetwas, das auf Erwachsene anziehend wirkt.“ kriegt eine vollkommen andere Bedeutung, abhängig vom Kontext: „Das Kind hat es selbst verursacht“ oder „Vorherige Missbrauchserfahrungen verändern mitunter Verhalten und Selbstbild, sodass die Anfälligkeit für weiteren Missbrauch steigt“.

Und dann sehe ich auch keinen Grund, warum die Bepunktung nicht bei Null beginnt sondern bei 38. Das könnte man als rein ästhetisches Problem abtun, aber mittlerweile wissen wir ja, dass auch hartgesottene Wissenschaftler nicht gegen emotionale Einflüsse auf ihre Auswertungen gefeit sind. Deshalb macht man ja gern Doppelblindversuche u.ä. Eine natürlichere Skala wär daher womöglich tatsächlich entstigmatisierend.

Und Punkt 7 (Fantasien über Kinder) zu bepunkten ist, wie ich im anderen Kommentar schon schrieb, natürlich krass diskriminierender Bullshit.

Sirius

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Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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Zum Thema „Menschenwürde von Kindern“ nur eine Ergänzung. Seit mehr als 30 Jahren schafft es die Bundesregierung nicht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl dies von der UN-Kinderrechtskonvention eingefordert wird. Geblockt wird dies u. a. von CDU-Politikern wie Thorsten Frei, der einst bei der Debatte zum Puppenverbot im Bundestag voller Inbrunst für ein Verbot dieser „widerlichen“ Kinderpuppen plädierte. Laut Frei führe die Einführung von Kinderrechten im GG zu einer Schwächung der Familien. Wer Familie und elterliche Fürsorge nur im Widerspruch mit Rechten von Kindern verstehen kann, zeigt meines Erachtens mehr als deutlich, was er von der „Würde“ von Kindern hält.
Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Das gilt aber auch für „normale“ Sextoys, Pornohefte, erwachsene Sexpuppen (die man ja nach wie vor haben darf), oder auch Horrorfilme, Alkohol, Videospiele oder Literatur mit expliziten Gewaltdarstellungen usw … Denkt man das konsequent zu Ende, müsste man sämtliche Inhalte für Erwachsene verbieten. Ich sehe da die Eltern in der Verantwortung, eine kindgerechte Umgebung für ihren Nachwuchs bereitzustellen, in die offen herumliegende Sexpuppen sicherlich nicht hineingehören. Wir verbieten ja auch keine Steckdosen (oder scharfe Messer oder Treppen oder spitze Tischkanten oder andere Sachen, an denen sich Kinder ernsthaft verletzen können), sondern verlangen von Eltern mit Kleinkindern, ihre Steckdosen entsprechend kindersicher zu machen. Schaffen Eltern das nicht, sind denke ich auch Aufklärung und Interventionen durch Sozialarbeiter, Jugendämter oder Familienhilfen sinnvoller als das Strafrecht rauszuholen (eigentlich ja ultima ratio, zumindest in der Theorie). Harte, erbarmungslose Strafen auszusprechen ist in meiner Wahrnehmung inzwischen zur Standardlösung für alle tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Probleme im Kinderschutz geworden, ist meiner Meinung nach aber selten eine (effektive), wenn auch meist höchst populäre Lösung. Es muss nicht immer Strafen sein.
Wie Klase geschrieben hat geht es bei diesen Begründungen eigentlich nur darum, nachträglich zu rechtfertigen, was man aus einer emotionalisierten Moral her sowieso schon glaubt. Die Begründungen müssen dazu gar nicht stichhaltig sein und sind im Grunde austauschbar. „Hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ macht zum Beispiel ja auch schon keinen Sinn, da dies bei einem großen Teil der als Kinderpornografie deklarierten Inhalte gar nicht zutrifft, wenn diese entweder keinen Missbrauch oder gar kein reales Kind zeigen. Das Problem ist, dass diese Begründungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, bis sie als Teil einer universellen Wahrheit gelten, die man gar nicht mehr hinterfragen muss bzw. wo das Hinterfragen ein Affront gegen den „gesunden Menschenverstand“ ist. Hier sehe ich auch die Gefahr beim Puppenverbot, wenn dies nicht vom BVerG gekippt wird, da Verbote auch einen gesellschaftlichen Wertekonsens herstellen. Aktuell findet man in den Diskussionen hin und wieder noch aufgeweckte Menschen, welche die Frage stellen, warum überhaupt etwas verboten ist, was keinen Menschen weh tut. Je länger das Verbot besteht, desto mehr wird es Teil des „gesunden Menschenverstandes“, dass Puppen selbstverständlich verboten sind. In fünf Jahren weckt die Idee, Puppen wieder zu legalisieren vermutlich dann genausoviel Empörung und Ablehnung hervor, wie als würde man heute vorschlagen, Kinderpornografie zu legalisieren. Je länger Puppen verboten sind, desto mehr wird das Puppenverbot zum Teil einer Norm, die so natürlich und offensichtlich erscheint, dass sie keiner Begründung mehr bedarf. Und das Verbot selber wird zum Argument, warum diese gefährlich sein sollen: „natürlich sind Puppen gefährlich, senken Hemmschwellen und verletzen die Menschenwürde von Kindern - sonst wären sie ja nicht verboten“
@Kampf gegen Windmühlen @Klase Exakt! Danke & schließe mich vollumfänglich an! @Max Weber "Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument." Das war/ist aber nur dann ein gutes Argument, wenn es explizit um Mißbrauchsabbildungen ging/geht. Geht es allgemein um Kinderpornographie, stimmt die Aussage „hinter jedem Bild steckt ein Opfer“ in der Pauschalität schon nicht mehr.
@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen? Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen. Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen: Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb: die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB Man beachte das „wie“. Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte. Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll. Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.