Beiträge von Dezember 2020

Wenn ich sage, dass ich zutiefst enttäuscht von der Menschheit bin, klingt das erstmal ziemlich abgedroschen. Eine schwache Aussage, die schon viel zu oft genutzt wurde. Sie kann einfach nicht all die Emotionen ausdrücken die damit verknüpft sind - aber das ist wohl wie man am besten zusammenfassen kann, was ich zur Zeit fühle. Ich bin regelrecht angewidert - von allem und jedem. Ich bin wütend, empfinde Angst, hege Zweifel an dem was ich tue, spüre wie ich zunehmend zynischer werde. Die Enttäuschung macht mich fassungslos und lähmt mich.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"
Gerade gelesen. WTF?? Der ganze Artikel ist ja das reinste Geschwurbel. So ein Dreck steht auf einer Seite, die sich vor allem an medizinisches Fachpersonal richtet?!