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Der Gipfel der Herabwürdigung

Von Breaky

Am 25.06.2026 veröffentlichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF)  ein umfangreiches Gutachten zur Untersuchung der Verfassungswidrigkeit der AfD. Unter der Leitung von Dr. Bijan Moini wurden über 2.500 Belege, vor allem Aussagen von AfD-Politikern, gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis ist eindeutig: die AfD ist verfassungswidrig, da sie darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.

Ein besonders großer Teil des Gutachtens beschäftigt sich mit der Prüfung, wie die AfD mit verschiedenen Minderheiten umgeht. Auf knapp 800 Seiten des Gutachtens wird ausführlich dargelegt, welche rassistischen, islamfeindlichen, antisemitischen, behindertenfeindlichen sowie queerfeindlichen Positionen von AfD-Anhängern vertreten werden. Der Umgang der AfD mit diesen Minderheiten ist offensichtlich menschenunwürdig, und die Partei zielt darauf ab, die Rechte dieser Minderheiten zu schwächen.

Mal wieder ignoriert

Eine Minderheit wird von dieser Prüfung jedoch ausgenommen - die Pädophilen. Welch eine Überraschung.

Dabei werden auch pädophile Menschen regelmäßig zur Zielscheibe der AfD. Schon mehrmals forderte sie die Einführung eines öffentlich einsehbaren "Pädophilen-Registers" nach dem Vorbild der US-amerikanischen Sex Offender Registry - eine Forderung, die bereits 2017 vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen des zweiten NPD-Verbotsverfahrens als "mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar" (s. Rn 644-645) bezeichnet wurde.

Auch Wir sind auch Menschen ist schon mehrmals ins Visier der AfD und ihrer Anhänger geraten. Neben zahlreichen Hassnachrichten, in welchen angekündigt wird, man wolle nun auf jeden Fall die AfD wählen, damit "solche Subjekte wie ihr am besten gleich ohne Prozess getötet werdet", hat insbesondere die niedersächsische AfD-Landtagsfraktion WsaM für sich entdeckt. Schon mehrmals wurden wir von verschiedenen AfD-Abgeordneten im Landtag Niedersachsen erwähnt, und mindestens zwei Kleine Anfragen der AfD vom Dezember 2024 sowie März 2025 beschäftigen sich mit WsaM. Die familienpolitische Sprecherin der AfD Niedersachsen, Vanessa Behrendt, ging sogar so weit, dass sie im Dezember 2024 sogar Strafanzeige gegen WsaM “in puncto Kinderpornografie und Anstiftung zu sexuellen Handlungen an Kindern“ stellte. Diese offensichtlich haltlosen Vorwürfe waren jedoch - wenig überraschend - erfolglos, sodass das Verfahren nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurde. Im Gutachten der GFF werden diese Angriffe jedoch nicht thematisiert.
Auch Behrendts gefährende Verbreitung personenbezogener Daten von Community-Mitglied Consuela findet im Gutachten an keiner Stelle Erwähnung.

Bemerkenswert ist jedoch, dass sich mehrere queerfeindliche Aussagen von Behrendt aus diesem Zeitraum in den Quellen wiederfinden. Daher kann man durchaus davon ausgehen, dass die Hetze der AfD gegen Pädophile den Autoren des Gutachtens durchaus bekannt war.

Die Würde des pädophilen Menschen

Ganz unerwähnt bleibt Pädophilie jedoch auch nicht. Ab S. 1208 beschäftigt sich das Gutachten im Abschnitt b) Gleichsetzung von LGBTIQ mit Pädophilie; Unterstellung pädosexueller Motive mit Angriffen von AfD-Politikern auf queere und trans Personen, in welchen diesen Personengruppen u. a. unterstellt wird, sich sexuell an Kinder annähern zu wollen. Leider lassen bereits die ersten Sätze dieses Abschnitts nichts Gutes verheißen:

Eine Missachtung der Menschenwürde von LGBTIQ-Personen könnte weiter aus Äußerungen folgen, in denen diese mit Pädophilie in Verbindung gebracht werden.

Hier stellt sich bereits die Frage, warum derartige Vergleiche bereits einen Angriff auf die Menschenwürde darstellen? Pädophilie ist, genau wie Homo-, Bi- oder Heterosexualität, grundsätzlich nichts weiter als eine Sexualpräferenz, und sagt nichts über die individuellen Ansichten oder Handlungen einer Person aus.
Die Idee, dass der bloße Vergleich von Sexualpräferenzen bereits einen Angriff auf die Menschenwürde einer Person darstellen kann, impliziert zudem, dass durch die Pädophilie die Menschenwürde der Person gemindert wird1, und ist somit selbst ein derartiger Angriff. In einem Fall von bitterer Ironie (die sich weiter durch den gesamten Abschnitt zieht) machen die Autoren des Gutachtens hier also genau das, was sie eigentlich selbst kritisieren.

Eine Menschenwürdeverletzung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn eine pauschale Verbindung zwischen LGBTIQ-Personen und Pädophilie gezogen wird. Eine solche Unterstellung erschöpft sich nicht in einer Ablehnung gleichstellungspolitischer Forderungen oder in der Abwertung einer gesellschaftlichen Gruppe, sondern stellt LGBTIQ-Personen als Bedrohung für Kinder dar, der mit aller Entschlossenheit zu begegnen sei.

Bereits hier wird das Gebiet der Fakten verlassen und auf Vorurteile zurückgegriffen, indem pädophile Menschen pauschal als Bedrohung für Kinder dargestellt werden.
Ein solches Bild von Pädophilen mag zwar in der Gesellschaft weit verbreitet sein, wird dadurch jedoch nicht automatisch korrekt. Pädophile sind nicht gefährlicher als andere Menschen. 
Erneut kritisieren die Autoren hier also genau solche Unterstellungen gegenüber queeren Menschen, die sie Pädophilen gegenüber selbst an den Tag legen.

In ihrer Kritik an queerfeindlichen Aussagen von AfD-Parteimitglied Leyla Bilge gehen die Autoren sogar noch weiter. Bilge hatte (erfolglos) für die Liste der AfD für die Europawahl 2024 kandidiert und in einer Rede im August 2023 die “LGBTQ-Gender Lobby” als “Satansbrut” bezeichnet und gesagt, sie wolle “den Schutz unserer Kinder vor Indoktrinierung und der Perversität einer gestörten Teilen [sic] pädophilen sogenannten queeren Community schützen.” Die Autoren kommentierten dies wie folgt:

Die Bezeichnung queerer Menschen als „gestörte, teils pädophile sogenannte queere Community“ und als „Satansbrut“ negiert ihren Achtungsanspruch vollständig, indem sie ihre Identität als pathologisch, teuflisch und sexuell übergriffig gegenüber Kindern rahmt.

Hiermit unterstellen die Autoren pädophilen Menschen nicht nur, eine Gefahr für Kinder zu sein, sondern setzen Pädophilie sogar grundsätzlich mit sexuell übergriffigem Verhalten gegenüber Kindern gleich.

Im darauffolgenden Abschnitt c) Systematische Herabwürdigung wird erneut das Thema der Herabwürdigung von queeren Menschen (hier insbesondere schwuler Männer) durch Vergleiche mit Pädophile thematisiert:

In qualitativer Hinsicht umfassen die Äußerungen allgemeine transfeindliche Herabwürdigungen sowie insbesondere die Pathologisierung von trans Personen auf eine Weise, die mit deren Achtungsanspruch unvereinbar ist, systematisches Deadnaming und Misgendern sowie die Assoziation von insbesondere schwulen Männern mit Pädophilie und weitere Formen der Herabwürdigung.

Abgesehen von der bereits kritisierten Herabwürdigung pädophiler Menschen durch eine derartige Kritik solcher Vergleiche zeigt sich hier auch eine gewisse Geschichtsvergessenheit, da insbesondere in den 1970er- und 1980er-Jahren mehrere Beispiele bereitwilliger Zusammenarbeit zwischen schwulen Aktivisten und pädophilen Pro-C-Aktivisten zu finden sind. Der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter Peter Schult wurde beispielsweise Anfang der 80er-Jahre u. a. vom Verein für sexuelle Gleichberechtigung e. V. unterstützt, als er neben fünf Fällen homosexueller Vergehen mit Jugendlichen zudem wegen des dreifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt worden war.2

Herabwürdigung? Ja, aber anders

Die Aussage, dass die AfD mit derartigen Vergleichen und Unterstellungen darauf abzielt, die Menschenwürde von LGBTIQ-Personen zu verletzen, ist an sich nicht unbedingt falsch. Bei der Darlegung, wie genau diese Herabwürdigung tatsächlich funktioniert, versagt das Gutachten allerdings auf ganzer Linie.
Gängige Vorurteile gegenüber Pädophilen, wie z. B. die pauschale Unterstellung, eine grundsätzliche Gefahr für Kinder zu sein, werden nicht hinterfragt, sondern einfach als Fakt dargestellt. Die Autoren sehen eine Herabwürdigung von queeren Menschen darin, dass die AfD versucht, diese vermeintlichen Eigenschaften von pädophilen Menschen auch queeren Menschen pauschal zuzuschreiben.

Tatsächlich funktioniert die Herabwürdigung jedoch ganz anders. Die AfD nutzt hierbei nicht tatsächliche Eigenschaften pädophiler Menschen, sondern vielmehr das Stigma gegenüber Pädophilen. Die extreme Stigmatisierung pädophiler Menschen ist zweifellos menschenunwürdig. Die Absicht der AfD besteht darin, dieses Stigma auf queere Menschen auszuweiten und sie somit gesellschaftlich ähnlich verächtlich zu machen, wie dies bei Pädophilen bereits der Fall ist.

Ein trauriges Signal

Die Falschdarstellung, wie diese Herabwürdigungen tatsächlich funktionieren, kombiniert mit der Tatsache, dass die Angriffe der AfD gegen pädophile Menschen, welche verantwortungsvoll mit ihrer Sexualpräferenz umgehen (und sich durch Aufklärung zudem für evidenzbasierten Kinderschutz einsetzen), komplett ignoriert werden, ist an sich eine Herabwürdigung pädophiler Menschen. Die Autoren kritisieren genau das Verhalten, was sie gegenüber einer anderen Minderheit selbst zeigen. Das ist nicht nur reine Heuchelei, sondern sendet zudem auch ein trauriges Signal an alle Pädophilen: selbst diejenigen Leute, die vorgeben, sich für Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsmäßigkeit und Menschenwürde einzusetzen, machen bei uns eine Ausnahme. Sie behandeln uns im Grunde nicht anders, als die AfD viele weitere Minderheiten behandelt. Aber warum? Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG lautet:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das gilt auch für pädophile Menschen. Sollte es zumindest.


  1. Im Grunde wird hier sogar impliziert, dass Pädophile überhaupt keine Menschenwürde haben. ↩

  2. Es ist unklar, ob Schult tatsächlich pädophil im eigentlichen Sinne war, oder eher hebe- oder ephebophil. Schult bezeichnete sich selber als "Päderast". ↩