Gastbeitrag

Guten Tag alle miteinander.

Vor einigen Wochen kam in meinem Bekanntenkreis das Thema Pädophilie auf - natürlich dachte ich nur "Igitt, die vergewaltigen alle Kinder, auf den flammenden Scheiterhaufen mit ihnen!". ... Doch dann fiel mir plötzlich wieder ein: "Ach, warte Mal! Ich bin selber eine Sadistin, wie komme ich dazu, solche Vorurteile zu äußern, wenn ich selbst davon betroffen bin und mich nie richtig informiert habe über Pädophilie?". Also stellte ich einige Recherchen an und änderte meine Meinung rapide.

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Im Juli diesen Jahres fand der diesjährige Christopher-Street-Day in Köln statt – so weit, so normal. Was allerdings für Kontroversen gesorgt hat: Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder des Portals K13 Online, einer Website, die sich an Pädophile richtet und hauptsächlich von dem Aktivisten Dieter Gieseking geführt wird. Der Grund für ihr Auftreten waren dabei in erster Linie gar nicht mal die Repräsentation Pädophiler, sondern persönliche Differenzen mit den Betreibern der Seite queer.de

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Diese Woche hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem lange erwarteten Urteil die (bis dato lediglich ausgesetzte) deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) als rechtswidrig erklärt. Damit ist zum wiederholten Male bestätigt worden, dass eine anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar und überhaupt nur maximal in eng begrenzten Fällen möglich ist.

Ebenfalls diese Woche hat ein Vorschlag der AG Queer der SPD Tempelhof-Schöneberg für etwas Aufsehen auf den sozialen Median gesorgt. Die AG schlug in einem Antrag mit dem Titel

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„In jedem von uns steckt ein Hitler und ein Gandhi.“

Das war sinngemäß die Aussage eines Bekannten von mir. Ob er diese von anderswo hat, weiß ich nicht. Es soll aber auch gar nicht um diese konkrete Aussage gehen, sie symbolisiert nur ganz gut das, worum es hier gehen soll.

Heute hatte ich wieder eine Diskussion auf der Plattform gutefrage.net. Ich erwähnte, dass die Akzeptanz nicht straffälliger pädophiler Menschen auch positive Auswirkungen auf den Kinderschutz hätte. Meine Argumente waren hier vor allem, dass Stigmatisierung und Hass zu psychischen Problemen führen können. Psychische Probleme sind wiederum ein Risikofaktor für einen sexuellen Übergriff. Zudem äußern viele Menschen den Wunsch, Pädophile aus der Gesellschaft auszuschließen („Wer auf Kinder steht, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“). Menschen, die aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, fragen sich ggf., warum sie sich noch an die Gesetze einer Gesellschaft halten sollen, von der sie doch kein Teil mehr sind und in der sie eh nicht erwünscht sind.

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Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich hier über einen Vorfall geschrieben, der sich zu der Zeit gerade in Wien abgespielt hatte. Konkret ging es um die Querdenkerin Jennifer Klauninger, die auf einer Anti-Corona-Demonstration eine Bühne erstürmte und dort öffentlich eine LGBT-Flagge zerriss, mit den Worten: "Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft."

Der Fall hat damals einiges an Empörung und sogar eine eigene Gegendemonstration ausgelöst, und zog schließlich eine Strafanzeige wegen Verhetzung gegen Klauninger und zwei weitere Aktivisten aus der Querdenker-Szene nach sich. Auf diesem Straftatbestand drohen in Österreich bis zu drei Jahren Haft. Die Angeklagten verteidigten sich daraufhin, indem sie behaupteten, in der Flagge ein Zeichen von "Kinderschändern" erkannt zu haben. Laut Klauninger sei

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Am 09.01.2022 hat das Team von "Wir sind auch Menschen" dem neu ernannten "Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt", Sven Lehmann, MdB, eine E-Mail geschickt. Wir haben ihm darin zu seiner Ernennung gratuliert und ihn auf die Situation pädophiler Menschen hingewiesen. Leider haben wir trotz Nachfrage bis heute keine Antwort erhalten, weshalb wir die E-Mail jetzt zumindest öffentlich machen möchten.

Sehr geehrter Herr Lehmann,

wir, das Team des Anti-Stigmaprojekts "Wir sind auch Menschen", gratulieren Ihnen recht herzlich zu Ihrem neuen Amt als Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Vor etwa einem Monat hat das öffentlich-rechtliche Reportageformat STRG_F eine Reportage mit dem Titel Pädokriminelle Foren: Warum löscht niemand die Aufnahmen? veröffentlicht. Um den Inhalt des Videos selber soll es mir hier aber gar nicht gehen, sondern um die Videobeschreibung, welche die Mitarbeiter von STRG_F zu dem Video verfasst haben. In der Beschreibung gehen die Autoren nämlich auch kurz auf Begriffe im Umfeld der Pädophilie ein, und das ist durchaus bemerkenswert und offenbart typische Verwechslungen, die bei dem Thema Pädophilie häufig zu finden sind.

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1. Einleitung

Immer wieder wird Menschen, die sich für Aufklärung zum Thema Pädophilie, sowie für Toleranz gegenüber nicht straffälligen Pädophilen einsetzen, vorgeworfen, die Interessen von pädophilen Menschen über den Schutz von Kindern zu stellen. Sie werden mitunter sogar angegriffen oder bedroht. Gerade vor kurzem ist es zu mehreren Fällen dieser Art gekommen.

In diesem Artikel möchte ich aufzeigen, wieso die Aufklärung über und Entstigmatiserung von Pädophilie und pädophilen Menschen im Allgemeinen und ganz konkret auch unsere Arbeit (auf

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Wenn es um Nacktbilder von Kindern geht, kann ich nur zur Vorsicht raten. Bei den Recherchen zu dem Beitrag habe ich folgende Darstellung im Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht gefunden: Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB ist eine pornographische Schrift (§ 11 Abs. 3 StGB) kinderpornographisch, wenn sie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Die Vorschrift erfasse auch schlafende Kinder. Der Tatbestand sei nicht auf Nahaufnahmen kindlicher Genitalien beschränkt. […] Ob die Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes sexuell aufreizend sei, müsse aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters beurteilt werden. Es sei eine zweistufige Prüfung erforderlich: Zum einen müsse die Abbildung objektiv für einen Betrachter aus einschlägigen Kreisen zur sexuellen Stimulation geeignet sein und zum anderen müsse die Abbildung dem Täter zur sexuellen Verwendung dienen. Im Zuge der Prüfung könne dieselbe Aufnahme einmal strafrechtlich irrelevant sein (z. B. Nacktaufnahme des Kindes im elterlichen Besitz) und einmal strafrechtlich relevant, wenn die sexuelle Zweckbestimmung hinzutrete. Bei Nacktbildern ist also nicht alleine ausschlaggebend, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern auch, wie diese Aufnahme verwendet wird. Da bei Pädophilen die sexuelle Zweckbestimmung schnell angenommen werden wird (egal ob berechtigt oder nicht), folgt daraus für mich, dass für Pädophile Nacktaufnahmen von Kindern pauschal als Kinderpornografie gelten, auch dann, wenn es sich eigentlich um Aufnahmen handelt, die bei nicht-pädophilen Menschen problemlos und legal sind.
Cornelius zu Schmetterlingseffekt
Es ist echt erschreckend, wie durch die Gesetzgebung und durch eine mediale Berichterstattung normale Urlaubsfotos von unbekleideten Kindern in einem Zusammenhang mit Missbrauchsdokumentationen gebracht werden. Während im letzteren Fall Kindern unermessliches Leid zugefügt wird und dann auch noch durch die Verbreitung im Netz der Missbrauch sich nochmal wiederholt, kann im ersteren Fall höchstens eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn das Bild ohne die Zustimmung des Kindes weiterverbreitet wird. Dieses Problem besteht aber bei allen Kinderbildern. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum diese Änderung des Gesetzestextes angeblich notwendig war. Vielmehr laufen dann Eltern in Gefahr, dass normale Fotos ihrer Kinder am Strand plötzlich kriminalisiert werden, denn wer definiert, was aufreizend ist oder nicht? Für manche ist ja schon jede Darstellung eines nackten Kindes "aufreizend" und es kann nicht sein, dass Nacktbilder von Kindern ohne sexuellen Kontext kriminalisiert werden.
Zyklopistische "kulturelle" aneignung der kinderrechtekultur durch woke cancel-culture - destruktions-projektion unsäglich bekannt aus der speziell deutschen geschichte und kein jota dazu gelernt..... ....aus ANGST davor- (noch nicht mal halb dem terror selbst entronnen und da schon wieder!) mit an den Pranger gestellt zu werden, das wäre wohl einfach zu phil verlangt Deshalb notfalls halt über unbekannte, da öffentlich bestenfalls anonymisierte oder halt ganz vetot-geschwiegene leichen gehen, die diese kampagne produziert - Statt die eindeutig faschistoide reduzierung der kinderliebenden auf rein biologische und biologistische Merkmale (Alter) nicht mitzutragen.... ...kann wohl dem ausgang der geschichte nur dem letzten genickbruch verpassen, dem viele lesben/schwule "fröhlichen herzens" (völlig unabsichtlich) in die hände zu arbeiten scheinen
Komisch! Ich habe mich selber auch für hebephil gehalten, weil ich dachte, damit wären Männer gemeint, die am Tresen viel heben könen: Ich hebe viel, rauche aber gar nicht! Danke für die Aufklärung! Würde mich nicht wundern, wenn das nicht veröffentlicht wird, weil dieser Witz schon einen Bart hat!